Lehrerin bekommt zu hohe Bezüge überwiesen und meldet das nicht: Neun Monate Haft auf Bewährung – aber auch das Besoldungsamt gerät unter Druck

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DÜSSELDORF. Was ist los im Landesamt für Besoldung in Düsseldorf? Jahrelang wurden Teilzeit-Lehrern in Nordrhein-Westfalen zu hohe Bezüge überwiesen, ohne das dies auffiel. Eine davon wurde jetzt verurteilt.

Die mittlerweile pensionierte Lehrerin bekam ein hartes Urteil.  Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Die mittlerweile pensionierte Lehrerin bekam ein recht hartes Urteil. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Erneut ist eine pensionierte Lehrerin in Nordrhein-Westfalen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie zu viel Gehalt kassiert hat. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Frau aus dem Kreis Gütersloh am Mittwoch wegen Betruges. Damit entsprach das Amtsgericht in vollem Umfang dem von der Staatsanwältin beantragten Strafbefehl. Die Sache ist kein Einzelfall.

Die angeklagte Ex-Lehrerin hatte bis zur Pensionierung zu Unrecht rund 77.000 Euro zu viel Gehalt bekommen, die Besoldungsstelle aber nicht über den Fehler informiert. Das sei ein Verstoß gegen die Treuepflicht als Beamtin, so das Gericht. Jetzt muss die Pensionärin die zu viel kassierten Bezüge zurückzahlen und außerdem 2500 Euro Geldbuße an ein Kinderhospiz überweisen. Sie ist kein Einzelfall.

„Abrechnungen nie verstanden“

Die Lehrerin war aus gesundheitlichen Gründen zum Prozess am Mittwoch nicht erschienen. Sie sei durch das laufende Strafverfahren psychisch stark belastet, erklärte ihr Anwalt per Fax. Die komplizierten Abrechnungen des Besoldungsamtes habe sie nie verstanden und daher deren Berechnungen vertraut. Vier Jahre lang hatte die Grundschullehrerin nur zehn Wochenstunden unterrichtet, aber Gehalt für 20 Stunden kassiert.

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Demnächst wird sich das Amtsgericht mit ähnlichen Fällen beschäftigen müssen. Nach einer internen Prüfung sollen drei weitere Lehrer Bezüge kassiert habe, die ihnen nicht zustanden, heißt es beim Landesamt für Besoldung.

Anlass für die Überprüfung sei der Fall einer pensionierten Teilzeitlehrerin aus Iserlohn gewesen, erklärte ein Sprecher. Der 67-Jährigen waren wegen eines Eingabefehlers über sechs Jahre hinweg sogar insgesamt 237 000 Euro zu viel angewiesen worden. Auch sie wollte das gar nicht bemerkt haben.

Diese Frau war im vergangenen Juli vom Amtsgericht ebenfalls zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Damals hatte das Landesamt erklärt, bei der monatlichen Berechnung und Auszahlung der Gehälter für rund 160.000 Lehrer ließen sich Eingabefehler in Einzelfällen nicht vermeiden. dpa

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dickebank
7 Jahre zuvor

Das LBV macht auch nur, was es von der zuständigen Bezirksregierung als personalführender Stelle gesagt bekommt.

Der Antrag auf Teilzeit geht ja nicht an das LBV sondern an die zuständige Bez.-Reg. Genehmigt sie die Teilzeit, muss sie über das veränderte Deputat eine Meldung an das LBV weiterleiten.