Berliner Fall sorgt für Wirbel: Lehrerin soll per Dienstanweisung das Tragen einer Kette mit Kreuz-Anhänger verboten worden sein

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BERLIN. Das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist in den meisten Bundesländern nach einem Urteil aus Karlsruhe gekippt worden – in Berlin nicht. Dort pocht der Senat auf das Neutralitätsgebot, dass für Vertreter aller Religionen im Landesdienst gilt. Das hat jetzt Folgen: Einer Berliner Lehrerin wurde nach Medienberichten jetzt das Tragen einer Kette mit Kreuz-Anhänger untersagt.

Kann ein solches Kreuz ernsthaft den Schulfrieden stören? Foto: Molly Sabourin / flickr (CC BY-NC 2.0)
Kann ein solches Kreuz ernsthaft den Schulfrieden stören? Foto: Molly Sabourin / flickr (CC BY-NC 2.0)

Ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist in Deutschland nicht zulässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren mit Blick auf das bis dato in Nordrhein-Westfalen geltende Kopftuchverbot für Lehrerinnen – mit den Einschränkungen, dass, erstens, die betreffende Lehrkraft „nachvollziehbar ein als verpflichtend empfundenes Glaubensgebot“ geltend machen müsse und, zweitens, „nur eine abstrakte, aber nicht eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die religiöse Neutralität des Staates vorliegt“.

Heißt: Wenn der Schulfrieden gestört werde, könne im Einzelfall ein Kopftuchverbot ausgesprochen werden. Sonst aber nicht. Die Folge: Das nordrhein-westfälische Schulgesetz wurde geändert; das generelle Verbot in NRW wurde mittlerweile vom Landtag aufgehoben (wie in den meisten anderen Bundesländern auch).

Klage abgewiesen: Für Lehrerinnen in Berlin gilt Kopftuchverbot

In Berlin gibt es zwar auch ein Kopftuchverbot. Das Neutralitätsgebot des Stadtstaates schreibt allerdings grundsätzlich vor, dass die Beschäftigten in Schulen, Gerichten oder bei der Polizei sich religiöser Bekundungen durch Kleidungsstücke oder Symbole enthalten müssen. Und das hat jetzt zur Folge, was bislang im christlich geprägten Deutschland vielen als undenkbar galt: Einer evangelischen Lehrerin  einer Schule im Stadtteil Wedding wurde untersagt, im Dienst eine Kette mit Kreuz zu tragen.

Dies berichtet die „Berliner Zeitung“ nach einem Gespräch mit einem Pfarrer. „Die Frau hat mir in einem seelsorgerischen Gespräch auch die schriftliche Dienstanweisung des Schulleiters gezeigt“, sagte er dem Blatt zufolge.

Einem Bericht des „Tagesspiegels“ zufolge hat Konsistorialpräsident Jörg Antoine bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) den Fall bestätigt – und als Chefjurist der Kirche dem Land Berlin mehr Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen im Landesdienst empfohlen. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu muslimisch motivierten Kopftüchern halte die Evangelische Kirche das Neutralitätsgesetz ohnehin für verfassungswidrig. Tatsächlich untermauert ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Auftrag der Berliner SPD-Fraktion diese Ansicht  – danach verstößt das pauschale Verbot gegen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit der Frauen.

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Der Berliner Fall erinnert an den „Kruzifix-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der die seinerzeit gültige bayerische Volksschulordnung betraf. In der hieß es: „In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen.“ Karlsruhe erklärte diese Anordnung für verfassungswidrig. „Diese Entscheidung schlug ein wie ein Blitz, weil sie –  fahrlässig oder vorsätzlich – von den wütenden und zornigen Kritikern als Aufruf zur Gottlosigkeit und zur Entfernung aller Kreuze missverstanden wurde; der Donner, der der Entscheidung folgte, krachte daher monatelang. Kein Karlsruher Urteil oder Beschluss bis dahin und kein Urteil oder Beschluss mehr seitdem führte zu einem solchen Aufstand. 256.000 wütende Proteste gingen beim Gericht ein“, so berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ vor zwei Jahren. Die christliche Welt habe Kopf gestanden.

Heute, nach mehr als zwanzig Jahren, zeige sich allerdings: „Der Karlsruher Spruch hatte kaum praktische Auswirkungen.“ Zwar wurde die Volksschulordnung im Freistaat geändert – dem Passus  „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz aufgehängt“ wurde eine Konfliktregelung beigefügt. Heißt: Wenn sich ein Schüler gestört fühlt, muss das Kruzifix abgehängt werden. Es hat sich jedoch seitdem kaum jemand in Bayern daran gestört.

Berliner Fall unklar

Ob sich im aktuellen Fall in Berlin jemand am Kreuzanhänger der Lehrerin gestoßen hat, ist unklar. Die Bildungsverwaltung weiß angeblich davon nichts. Bildungssenatorin Sandra Scheeres erklärte, sie habe keinerlei Informationen zu dem Fall. „Ich hätte es gut gefunden, wenn es eine solche Situation gibt, dass uns die Schule, dass uns die Lehrerin benannt wird, all das wissen wir nicht. Wir haben eine Abfrage der Schulaufsichten durchgeführt. Uns ist kein Fall bekannt.“ Daher sei es schwierig, damit umzugehen.

Scheeres zufolge haben die Schulen Spielraum bei der Umsetzung des Gesetzes, das Land habe ihnen dazu auch eine Handreichung gegeben. So stelle sich die Frage, ob es sich bei einem Kreuz etwa um Schmuck oder ein Glaubensbekenntnis handele. Eine Rolle bei der Bewertung spiele etwa auch die Größe eines Symbols. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte auf Anfrage: „Das Kreuzverbot zeigt erneut die Zweifelhaftigkeit des Neutralitätsgesetzes.“ Zuletzt hatte es im rot-rot-grünen Senat Streit um das Gesetz gegeben.

Scheeres hingegen verteidigte das Verbot religiöser Symbole. „Wir sind eine weltoffene Stadt. Hier leben sehr viele Religionen“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. Vor diesem Hintergrund sei das Neutralitätsgesetz wichtig, „damit Schule in einem neutralen Umfeld stattfinden kann“. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

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5 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Einerseits sollen Schüler in den Abschlussprüfungen aus den Ziffern 3, 5, 7 die größt mögliche dreistellige Zahl bilden, andererseits wird sich über ein mindestens im Winter unter der Kleidung verschwundenes Kreuz aufgeregt. So lange der Schulfrieden nicht gestört oder gegen relevante Gesetze verstoßen wird, soll man doch tragen, was man möchte.

(Kopftücher können aufgrund ihrer Unübersehbarkeit durchaus den Schulfrieden stören.)

dickebank
6 Jahre zuvor

Wie sieht es denn mit einem Davidstern anstelle des Kreuzes aus? Auf eine entsprechende Reaktion der Schulverwaltung wäre ich persönlich gespannt.

flunra39
6 Jahre zuvor

vermutlich ist die Frage nach „sichtbar oder unsichtbar“ getragener Bekennntnisanzeige sicher zu oberflächlich gestellt.
Andererseits wird ein ggfs. erfolgtes Trage-Verbot praktisch kaum einschneidendes „Leiden“ und kaum Verhaltensänderungen nach sich ziehen.
ABER ist es hier nicht entscheidend, die GG-gegebene Trennung von Staat/Schule und Religion/Weltanschauung wieder einmal zum Thema machen zu müssen/wollen?!
Sind nicht diese Anlässe wie in Berlin dazu konkret geeignet, die prinzipiell – besonders in Deutschland – ungeklärte Kooperation Staat-Kirche im 21. Jahrundert zu hinterfragen?!

Pälzer
6 Jahre zuvor
Antwortet  flunra39

Bitte lesen Sie das Grundgesetz nochmal nach der 5-Schritt-Lesemethode. Sie werden keine „GG-gegebene Trennung von Staat/Schule und Religion/Weltanschauung“ finden, sondern im Gegenteil Regelungen für die Zusammenarbeit der beiden Bereiche. Da hat sich im Osten Deutschlands seit 1989 einiges verändert.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ flunra39,

wieso ungeklärt. Bitte erst informieren, dann meckern. 😉

Siehe: http://www.dw.com/de/staat-und-kirche-in-deutschland/a-15408369