Das sind die (ungerechten) Auswirkungen des Bildungsföderalismus – So unterschiedlich viel müssen Lehrkräfte in den Bundesländern arbeiten

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BERLIN. Wieviel Lehrerinnen und Lehrer jede Woche unterrichten, hängt nicht nur von der Schulform ab, sondern unterscheidet sich auch nach Bundesländern.  Der Unterschied kann bis zu sechs Pflichtstunden ausmachen.

Die Variationsvielfalt der Unterrichtsstunden unter den Lehrämtern ist breit und ein Blick auf die Details ist nötig, um sich ein Urteil zu bilden.

Nach den aktuellen Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schuljahr 2016/2017 ist es etwa möglich, dass eine Lehrkraft am Gymnasium in Bayern nur 23 Stunden unterrichtet – abhängig vom fachspezifischen Unterrichtseinsatz – eine Pädagogin in Hessens Grundschule, die unter 50 Jahre alt ist, 29 Stunden und ein Lehrer im fachpraktischen Unterricht in Mecklenburg-Vorpommern an einer beruflichen Schule sogar 30 Stunden vor der Klasse stehen muss.

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Die Verteilung der Pflichtstunden nach Bundesländern laut KMK-Tabelle. (Bild: Screenshot KMK-Tabelle unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Pflichtstunden_der_Lehrer_2016.pdf)

Der Blick auf die einzelnen Schulformen ist aufschlussreich und macht deutlich, wie ungerecht es im Föderalismus zugehen kann. In Hamburg etwa kann eine Lehrkraft, die vornehmlich in der Sekundarstufe II des Gymnasiums unterrichtet, mit 21 Pflichtstunden davonkommen. Für die gleiche Entlohnung müsste sie in Bayern 27 Stunden unterrichten. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen oder Schleswig-Holstein sind es 25 bis 26 Stunden.

Von einer fast einheitlichen Regelung kann bei den den Grundschulen sprechen. Die Pflichtstundenzahl in den Grundschulen  liegt in den meisten Bundesländern bei 28 Stunden, die Abweichungen nach oben oder unten betragen maximal eine Stunde. nin

Die aktuelle Zusammenstellung bezieht sich auf das laufende Schuljahr 2016/2017 und ist hier als PDF abrufbar: Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF).

 

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11 Kommentare
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drd
6 Jahre zuvor

Wo sind da jetzt die „großen“ Unterschiede?

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Man kann 21 Std. unterrichten und dafür A13 oder A14 verdienen oder wöchentlich 28 Stunden und dafür A12 verdienen.
Was mir vorher noch nicht aufgefallen war:
Es gibt Bundesländer, in denen der Unterschied bei der Unterrichtsverpflichtung an unterschiedlichen Schulstufen bei 2 Stunden liegt, und andere Bundesländer, wo der Unterschied 5 Stunden beträgt.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Zum einen in den unterschiedlichen Wochenstundendeputaten und zum anderen in den Besoldungsunterschieden. Bei gleicher Besoldungsstufe zahlen die einzelnen Bundesländer auf der Grundlage ihrer jeweiligen Landesbeamtengesetze unterschiedlich hohe Bezüge.
Dabei ist zu beobachten, dass die Bundesländer, die die höchsten Wochenstundenzahlen haben, nicht auch höhere Bezüge zahlen.

Des Weiteren zeigt die letzte Tabelle, dass im Bereich Schule in allen Bundesländern Beamte und Tarifbeschäftigte die gleiche Wochenstundenzahl ableisten müssen. Dies ist in anderen Bereichen des ÖD der Länder ansonsten anders. Da müssen Beamte bis zu 41 Wochenstunden und Tarifbeschäftigte 38,5 Stunden je Woche arbeiten.

klexel
6 Jahre zuvor

FöRderalismus? Oder Föderalismus?
Diesen Fehler 3x auf einer Seite zu machen bedeutet, dass es kein Tippfehler oder Versehen war. Das ist einfach nur peinlich. Hat auch was mit Bildung zu tun.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Und , ergibt die Schreibung einen anderen Sinn des Textinhaltes ?
Anderen und mir unterlaufen hier auch immer wieder Schreibfehler, welche einem dann anschließend auffallen.
Nicht jeder hat einen Lektor, der anschließend das geschriebene noch einmal durchschaut.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Sorry, das Geschriebene

GriasDi
6 Jahre zuvor

Ist jetzt die UPZ oder die echte Arbeitszeit entscheidend???
Wie sagte mal eine Referendarin: Für 4 Stunden an der FOS muss ich mehr vorbereiten als für meine restlichen 12 Stunden an der Berufsschule.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Für die bemessung der lehrerarbeitszeit ist nur die Zeit, die mit SuS im Unterricht verbracht wird anrechenbar. Zeiten der Vor- und Nachbereitung werden pauschal wie auch alle anderen administratuven Tätigkeiten vergütet. Ab der dritten Mehrarbeitsstunde je Monat muss die Mehrarbeit vergütet werden.
Zeiten die über die 41-Wochenstunde hinausgehen werden puschal durch die unterrichtsfreien Zeiten, die nicht mit Urlaubstagen belegt werden, abgegolten.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

So die Theorie.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Aber die Alternative, die sich an der Praxis orientieren würde, ist die Zeiterfassung. Diese wollen weder die Länderregierungen noch eine Vielzahl der angestellten Lehrkräfte.

pappo
4 Jahre zuvor

selbst 23 Std. sind hart – wenn du allein schon 2 „Scheiss-Klassen“ kriegst, reichen dir schon 4 Std. um da nicht mehr reingehen zu wollen…