Wegen gefälschter Fahrkarte keine Einstellung als Lehrer – „charakterlich ungeeignet“

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BERLIN. Das Land Berlin hat einem Bewerber eine Stelle als Lehrer verweigert, weil er wegen versuchten Betrugs verurteilt wurde. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Montag die Entscheidung, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

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Der Mann war ohne gültige Fahrkarte S-Bahn gefahren und hatte bei der Kontrolle einen gefälschten Schein vorgezeigt. Laut Gericht fehlt dem Bewerber die charakterliche Eignung für eine Einstellung als Lehrer. Das Land Berlin hatte dem Mann zunächst die Einstellung in Aussicht gestellt. Nachdem das erweiterte Führungszeugnis vorlag, zog das Land das Angebot zurück. Der Mann klagte gegen die Entscheidung. dpa

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5 Kommentare
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sofawolf
6 Jahre zuvor

Ich staune. Ich will das nicht gutheißen, aber ist es nicht eher ein Bagatelldelikt?

Pälzer
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Noten ein bischen zu fälschen, ist noch bagatellischer, oder?

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ Pälzer,

verstehe Ihren Einwand nicht. Worauf nimmt er Bezug?

Werden denn auch Lehrer, die beim Schwarzfahren erwischt werden, entlassen, weil sie charakterlich nicht mehr tragbar sind?

xxx
6 Jahre zuvor

Es geht wohl um den Eintrag im Führungszeugnis, sprich die Verurteilung an sich. Die Frage ist nur, wie lange die Straftat und die Verurteilung her sind.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ok.