40 Jahre „Beutelsbacher Konsens“: Wie aktuell sind die Leitlinien für den Politikunterricht noch?

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STUTTGART. Der Beutelsbacher Konsens ist das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg zusammen mit Politikdidaktikern unterschiedlicher parteipolitischer oder konfessioneller Herkunft im Herbst 1976 in Beutelsbach. Der Konsens legt die Grundsätze für die politische Bildung fest. Ist er heute, 40 Jahre später und im Zeitalter von Fake News und Populismus, noch aktuell?

Bedürfen die Leitlinien für die politische Bildung im Zeitalter des Populismus einer Neuausrichtung? Donald Trum im US-Wahlkampf. (Foto: Wikimedia/CC BY-SA 4.0 Michael Vadon)

Das 40-jährige Jubiläum dieser Leitlinien ist für die jedenfalls LpB Anlass, in einem Buch Rückschau zu halten, Bilanz zu ziehen und einen Blick in die Zukunft zu werfen. Ausgehend von der Frage „Soll der Beutelsbacher Konsens in der politischen Bildung ohne Abstriche Geltung besitzen oder bedürfen die 40 Jahre alten Grundprinzipien einer Überarbeitung?“ konzentrieren sich die Beiträge auf Fragen wie: Ist der Beutelsbacher Konsens in die Jahre gekommen? Gehört er zur didaktischen Theorie der politischen Bildung? Was ist über die Wirkungen des Konsenses in der Schulpraxis bekannt? Wie ist es um den Stellenwert des Konsenses in der Hochschulausbildung bestellt? Muss oder soll politische Bildung wieder mehr Partei ergreifen? Muss der Beutelsbacher Konsens ergänzt, die Grenze zwischen Demokratie und Populismus schärfer definiert werden?

Das Buch „Der Beutelsbacher Konsens. Bedeutung, Wirkung, Kontroversen“ umfasst 208 Seiten und kann für 2,- Euro zzgl. Versandkosten im Webshop der Landeszentrale bestellt werden (www.lpb-bw.de/shop).

 

Hintergrund: Der Beutelsbacher Konsens

Der „Beutelsbacher Konsens“ umfasst drei Prinzipien: (1) Es ist nicht erlaubt, Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern (Überwältigungsverbot). (2) Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen (Kontroversitätsgebot). (3) Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.

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Jürgen Günther
6 Jahre zuvor

Der „Beutelsbacher Konsens“ halte ich für die Grundlage der freien Meinungsbildung in der Schule. Jedes Abweichen von dessen Grundprinzipien sorgt dafür, dass sich in letzter Konsequenz ideologische Indoktrination durchsetzen kann.