GEW fordert vom Senat: Nur noch mit Trägern im sozialen Bereich zusammenzuarbeiten, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen

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BERLIN. Die GEW  hat den Berliner Senat aufgefordert, nur noch mit jenen freien Trägern im sozialen Bereich zu kooperieren, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. „Wenn das Land Berlin Träger beauftragt, Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zu erbringen und den freien Trägern hierfür die Personalmittel zur Verfügung stellt, muss es die Träger verpflichten, dieses Geld auch 1:1 an die Beschäftigten weiterzugeben“, erklärte der Leiter des Vorstandsbereichs Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW Berlin, Andreas Kraft. „Solange eine solche Verpflichtung nicht besteht und deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, werden die Träger einen Teil des Geldes anderweitig verwenden – zum Nachteil der Beschäftigten“, sagte Kraft im Rahmen eines Pressegesprächs.

Die GEW machte darauf aufmerksam, dass die für den öffentlichen Dienst im Bereich der Länder erstrittenen Tariferhöhungen ab Januar 2017 nicht den Beschäftigten bei freien Trägern zu Gute kommen. Viele Betriebsräte dieser Träger unterzeichneten daher eine Erklärung, in der sie sich mit den Forderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst solidarisieren und eigene Forderungen für eine bessere Bezahlung in ihren Betrieben formulieren. Denn der Handlungsbedarf ist groß, wie mehrere Betriebsräte freier Träger verdeutlichten.

Abgesehen davon, dass es bei einer Vielzahl freier Träger noch keinen Betriebsrat gibt, haben nur vereinzelte freie Träger im sozialen Bereich überhaupt einen Tarifvertrag, nach dem sie bezahlen. Meist ist die Bezahlung nur im Arbeitsvertrag festgelegt oder der Arbeitgeber bezahlt nach einem internen System. Zum Teil gibt es auch Betriebsvereinbarungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt wurden, der allerdings nicht die Höhe des Gehalts mitbestimmen kann.

Einige Träger sehen eine Bezahlung für neu einzustellende Mitarbeiter vor, die nicht weit von den Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes liegen. „Je länger die Kolleginnen und Kollegen jedoch bei einem Träger beschäftigt sind, umso größer wird der Abstand zu vergleichbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst. In einzelnen Fällen beträgt der Gehaltsunterschied über 800 Euro, womit ein Beschäftigter bei einem freien Träger mehr als 20 Prozent weniger verdient als im öffentlichen Dienst“, berichtet Matthias Bauer, Betriebsrat bei „Autismus Deutschland e.V.“.

„Wenn Beschäftigte für einen Tarifvertrag eintreten oder sogar dafür streiken, sind die Widerstände auf der Arbeitgeberseite sehr hoch“, stellte Tammo Erbrich, Betriebrat beim Träger „aktion weitblick“, fest. Nur vereinzelt konnten Tarifverträge durchgesetzt werden. „Oft drängen Arbeitgeber die Betriebsräte zu einer Betriebsvereinbarung über ein Entlohnungssystem“, sagte Erbrich. „Die hohen Kosten für eine Einigungsstelle, ohne die sich Betriebsrat und Arbeitgeber selten auf ein System einigen, scheuen die Arbeitgeber nicht. Denn sie wollen keinen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften aushandeln, sondern weiterhin die Höhe des Gehalts selbst bestimmen.“ N4t

 

 

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1 Kommentar
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sofawolf
6 Jahre zuvor

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(Komisch, wo sind hier alle die, die immer so ausführlich über die ungerechte Bezahlung der Grundschullehrer klagen [ca. 4000 Euro brutto aufwärts] ?!?)