Grün-Schwarz beschließt Gesetz: Grundschulempfehlung muss vorgelegt werden – auch wenn der Elternwille weiter zählt. SPD: Rückschritt!

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STUTTGART. Die weiterführende Schule erfährt in Baden-Württemberg künftig den Inhalt der Grundschulempfehlung eines Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Kultusministerin Eisenmann wurde vom Landtag nun verabschiedet. Was für die SPD ein Rückschritt ist, ist für andere ein Schritt in die richtige Richtung.

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann eckt beim Koalitionspartner an. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann bringt ihren Gesetzentwurf durch. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg

Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule müssen Eltern die Grundschulempfehlung für ihr Kind künftig vorlegen. Sie bleiben aber frei in ihrer Entscheidung darüber, welche Schulart es besuchen soll. Der Landtag beschloss am Mittwoch in Stuttgart einen entsprechenden Gesetzentwurf von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz. Neben den grün-schwarzen Regierungsfraktionen stimmten auch die Alternative für Deutschland (AfD) und die FDP für das Gesetz, weil es für sie – trotz Kritik im Detail – in die richtige Richtung geht. Die SPD stimmte dagegen. Die Gesetzesänderung tritt zum 1. August in Kraft und gilt erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/2019.

Zu viele überforderte Kinder auf dem Gymnasium: Philologenverband fordert verbindlichere Grundschulempfehlung

Die grün-rote Vorgängerregierung schaffte die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/2013 ab. Seither steht den Eltern die Wahl der Schulart völlig frei. Vor allem aber die CDU pochte auf eine Korrektur, weil ihrer Meinung nach zu viele Kinder auf Schulen landen, in denen sie nicht mithalten können. Daher muss die Empfehlung künftig bei der Schulanmeldung vorgelegt werden. Wenn die Wahl der Eltern von der Grundschulempfehlung abweicht, kann die weiterführende Schule ein Beratungsgespräch anbieten. Das Gespräch ist aber nicht zwingend – weder für die Schule noch für die Eltern.

„Offenbart Misstrauen“

SPD-Bildungsexperte Gerhard Kleinböck sagte, die Pflicht zur Vorlage der Empfehlung bringe weder den Schülern noch den Eltern oder Lehrern etwas. «Es offenbart das Misstrauen der Kultusministerin gegenüber den Eltern und entfernt sich zugleich vom Weg, der zu mehr Bildungsgerechtigkeit unter Grün-Rot eingeschlagen wurde.» Den Grünen hielt er vor, sich im Wahlprogramm mit der Abschaffung der Grundschulempfehlung gebrüstet zu haben. Jetzt knickten sie im Ringen mit der CDU fast bei jedem kontroversen Thema ein.

FDP-Bildungsexperte Timm Kern warf Grünen und CDU vor, den Gesetzentwurf verschleppt zu haben. Nun seien die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr bereits gelaufen. Ministerin Eisenmann wies den Vorwurf zurück. «Bei der Grundschulempfehlung ging es uns um Gründlichkeit vor Schnelligkeit», sagte sie. «Schließlich müssen sich auch die Schulen auf die Änderungen vorbereiten.» dpa

 

Grundschulempfehlung - So haben sich die Übergangszahlen entwickelt

Zum Schuljahr 2012/2013 schaffte die damalige grün-rote Vorgängerregierung die verbindliche Grundschulempfehlung ab. Seitdem können die Eltern im Südwesten frei wählen, auf welche Schulart sie ihr Kind schicken möchten. Wie haben sich seitdem die Übergangszahlen an die weiterführenden Schulen entwickelt?

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hatten im Schuljahr 2012/2013 0,8 Prozent der ans Gymnasium gewechselten Schüler eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule. 10,2 Prozent kamen mit Realschulempfehlung auf das Gymnasium. Diese Anteile nahmen dann im Laufe der Jahre leicht zu: Im gegenwärtigen Schuljahr 2016/2017 betrug der Anteil der neu ans Gymnasium gewechselten Schüler mit Werkreal- und Hauptschulempfehlung 1,3 Prozent. 11,7 Prozent der neuen Gymnasiasten hatten eine Empfehlung für die Realschule.

Der Großteil der Schüler mit Werkreal- und Hauptschulempfehlung geht an die neu eingeführte Gemeinschaftsschule. 2012/2013 hatten 59,7 Prozent der auf diese Schulart gewechselten Schüler so eine Empfehlung. 28,1 Prozent kamen mit einer Empfehlung für die Realschule und 12,2 Prozent hatten eine Gymnasialempfehlung.

Der Anteil der neuen Schüler mit Gymnasialempfehlung an den Gemeinschaftsschulen ist seitdem gesunken. Im laufenden Schuljahr hatten 64,3 Prozent der an diese Schulart gewechselten Schüler eine Werk- und Hauptschulempfehlung. 27,3 Prozent kamen mit einer Realschulempfehlung, nur 8,4 Prozent mit Gymnasialempfehlung.

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Wenn eh nur der Elternwille zählt, ist es einfach nur weiterer Bürokratismus, der Zeit und Nerven kostet. Entweder sollen die Eltern entscheiden (und dürfen sich freiwillig beraten lassen) oder die Lehrer entscheiden anhand der Leistungen.