Hochschulrektoren: Urheberrechts-Reform (die auch die Schulen betrifft) nicht weiter verwässern – Verlage wehren sich gegen pauschale Vergütung von Online-Material

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BERLIN. Die Digitalisierung erfordert auch für Forschung und Lehre neue Regeln im Urheberrecht bei Online-Materialien. Es geht um einen Interessenausgleich zwischen Autoren, Verlegern und Nutzern – eine komplizierte und heftig umstrittene Materie, die aber Konzequenzen auch für die Unterrichtspraxis in den Schulen hat.

Das Urheberrecht birgt für Schulen so manche Tücke. Illustration: pixabay
Das Urheberrecht birgt für Schulen so manche Tücke. Illustration: pixabay

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Urheberrechts für die Wissenschaft sollte nach dem Willen der deutschen Hochschulen ohne Abstriche umgesetzt werden. Vor einer Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss am Montagnachmittag sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Horst Hippler: «Der Regierungsentwurf weist den Weg ins digitale Zeitalter. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss er so erhalten bleiben, wie er ist – trotz des starken Drucks der Verlagslobby.»

Noch vor September

Schwarz-Rot will den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Das Urheberrecht für Publikationen soll gelockert werden, damit digital verfügbare Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken leichter genutzt werden können. Dies hatte kürzlich das Bundeskabinett beschlossen.

Die Reform von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll Wissenschaftlern und Studierenden, aber auch öffentlichen Büchereien und Archiven zugute kommen. Einerseits solle Rechtssicherheit für Nutzer, Urheber und Verlage geschaffen werden, andererseits blieben die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke berücksichtigt, hieß es von der Regierung. Autoren und Verlage sehen in der Novelle einen Eingriff in Urheber- und Eigentumsrechte.

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Das Urheberrecht habe «unmittelbare Auswirkungen auf die Studienbedingungen», die jetzigen Regelungen seien «kleinteilig, unsystematisch und schwer verständlich», sagte Hippler. Dies bedeute, dass Lehrkräfte an Universitäten (und an Schulen, d. Red.) «aus Furcht vor für sie unüberschaubaren Risiken» auf die Nutzung digitaler Materialien verzichteten.

Wenn künftig im Gegensatz zu den Regierungsplänen Einzelabrechnungen von Online-Lehrmaterial festgeschrieben würden, würde dies «zu einer weitgehenden Lähmung des Hochschulbetriebs führen», warnte der HRK-Chef. Kernelemente des Entwurfs wie eine Pauschalvergütung für lehrbezogene Nutzung würden «von Seiten der Verlage mit allen Mitteln attackiert», beklagte Hippler im neuen «Zeit»-Newsletter «Chancen».

Maas hatte mit seinen ursprünglichen, weitergehenden Plänen für eine «Bildungs- und Wissenschaftsschranke» im Urheberrecht Proteste bei Verlegern ausgelöst. Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf dürften Lehrer und Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit öffentlich zugänglich machen.

In der Union stößt die geplante Novelle des Urheberrechts noch auf Skepsis. Der Maas-Entwurf werde «noch intensiv beraten», sagte Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der «Bild»-Zeitung. «Sehr viele Verlage haben es derzeit wirtschaftlich nicht leicht. Neue Einnahmequellen im digitalen Geschäft dürfen nicht kaputt gemacht werden.» Ein fairer Interessenausgleich zwischen den Ansprüchen der Wissenschaft und dem Schutz des geistigen Eigentums sei «bisher nicht gelungen». dpa

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xxx
6 Jahre zuvor

In der FAZ wurde das Ende des Verlagswesens aufgrund dieser 15% (eine von sechs Seiten) vorhergesagt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt …