Nach Sadomaso-Mail an Schülerin: Ex-Lehrer kann auch kein Beamter mehr sein

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MÜNCHEN. „Dominanz“ und Parthenophilie (sexuelles Interesse Erwachsener an pubertären Mädchen) seien Teil seiner Persönlichkeit. Es sei nicht sinnvoll, ihn „derzeit auf Schüler loszulassen“: Vom Schuldienst war ein 40-jähriger Gymnasiallehrer bereits suspendiert, der einer 15-jährigen eine Sadomaso-Mail geschrieben und mehreren Schülerinnen gegenüber anzüglich geworden war. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte nun, dass der Mann auch nicht Beamer außerhalb der Schule bleiben könne.

Ein Gymnasiallehrer aus dem schwäbischen Aichach hat sich mehreren Schülerinnen gegenüber sexuell anzüglich geäußert und deswegen seinen Job verloren. Unter anderem hatte er einer 15-Jährigen eine E-Mail mit sadomasochistischen Fantasien geschrieben. Damit habe sich der 40-jährige Beamte «untragbar» gemacht, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Außerdem hatte der Pädagoge versucht, sich drei weiteren Schülerinnen zu nähern, denen er unter anderem Rosen mitsamt Liebesbotschaften schickte.

Der 40–jährige Gymnasiallehrer habe sich als Beamter „untragbar“ gemacht, urteilten Bayerns höchste Verwaltungsrichter. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Der 40–jährige Gymnasiallehrer habe sich als Beamter „untragbar“ gemacht, urteilten Bayerns höchste Verwaltungsrichter. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Sadomaso-Mail an die 15-Jährige tue ihm «furchtbar leid», sagte der Lehrer vor dem VGH. Er habe sich mündlich und schriftlich bei dem Mädchen entschuldigt. Der Pädagoge erklärte, dass «Dominanz» und «Parthenophilie» (sexuelles Interesse Erwachsener an pubertären Mädchen) Teil seiner Persönlichkeit seien. Er befinde sich deshalb in therapeutischer Behandlung. Seitdem er die E-Mail im Herbst 2012 schrieb, ist er krankgeschrieben.

Er gab selbst zu, dass es nicht sinnvoll sei, ihn «derzeit auf Schüler loszulassen». Deshalb bat er den VGH um einen anderen Einsatz als Beamter außerhalb der Schule. Doch Bayerns höchste Verwaltungsrichter beschlossen die endgültige Entlassung. Zuvor hatte der Lehrer Berufung gegen das erste Urteil des VGH eingelegt, das bereits die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festgelegt hatte. Das Landgericht Augsburg hatte den Lehrer im Juni 2014 bereits wegen Körperverletzung und Verbreitung pornografischer Schriften zu 240 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. (dpa)

Sex-Mail an Schülerin – Gymnasiallehrer aus Staatsdienst entfernt

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