Wenn der Lehrer ins Schüler-Handy schaut … „Bild“ rät zur Dienstaufsichtsbeschwerde

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DÜSSELDORF. Die „Bild“ versucht mal wieder, mit einem Schulthema Auflage zu machen – auf Kosten von Lehrkräften. Empfahl sie unlängst noch Eltern, Lehrer zu verklagen, die bei Mobbing unter Schülern nicht eingreifen, richtet sich der neueste Ratschlag an Schüler. Die sollten beim Schulamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn eine Lehrkraft den Inhalt ihres Handys kontrolliert.

„Bild“ weiß Rat – allerdings mal wieder recht einseitigen. Screenshot

„Auf der einen Seite kann man die Lehrer verstehen: Während sie versuchen, Kindern Wissen zu vermitteln, sitzen diese nur gelangweilt rum und daddeln mit ihren Smartphones. Klar, dass dann die Quelle der Ablenkung entfernt wird“, meint „Bild“-Online in dem Beitrag. „Doch wie sieht das rechtlich aus: Dürfen die Pauker das und wann müssen sie das Handy wieder zurückgeben?“ Damit allerdings ist auch Schluss mit dem Verständnis.

Mobbing unter Schülern: Die „Bild“-Zeitung empfiehlt Eltern, Lehrer zu verklagen – sogar Schmerzensgeld sei drin

„Darf das Handy eingezogen werden“, so fragt die Redaktion, um sogleich zu antworten: „Ja. Wenn der Schüler sein Gerät trotz Verbot auf dem Schulgelände benutzt, dürfen Lehrer das mit der Wegnahme vorübergehend sanktionieren.“ Aber: „Grundsätzlich sollte der Lehrer das Handy dem Schüler spätestens am Ende desselben Schultages wieder aushändigen.“ Noch ein Tipp von „Bild“: „Achtung: Der Lehrer kann nicht einfach bestimmen, dass die Eltern das Handy persönlich in der Schule abholen müssen. Es sei denn, es ist ihr ausdrücklicher Wunsch.“ Woher die Redaktion ihre Weisheit schöpft, bleibt unklar – der Text kommt ohne Quellennennung aus.

„Das dürfen sie nicht!“

Dafür wird es unter der Fragestellung „Dürfen Lehrer Handys kontrollieren?“ umso deutlicher: „Das dürfen sie nicht! Es gilt als unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre des Schülers und die geht den Lehrer nichts an. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände ist in Deutschland selbst der Polizei nicht ohne Weiteres erlaubt. Tipp: Wenn ein Lehrer gegen den Willen des Schülers das Handy durchsucht, kann dieser sich dagegen wehren – am einfachsten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schulbehörde.“

Was Schüler mit ihren Handys auf jeden Fall unterlassen sollten, ist der Redaktion hingegen keinen Hinweis wert. Ob Cybermobbing oder heimliches Filmen im Unterricht (und gar Veröffentlichen solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken) –  gravierende Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht, wie sie in der Praxis tatsächlich immer wieder auftreten, scheinen für „Bild“ nicht der Rede wert zu sein. Klar, Lehrer sind eben nicht gerade die Kernzielgruppe der Berichterstattung. bibo/Agentur für Bildungsjournalismus

Hier geht es zum Beitrag auf Bild-Online.

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Henning
6 Jahre zuvor

Und der unselige Kampf an den Schulen geht unvermindert weiter …
Wenn es so wäre, dass der Schulbesuch auf gegenseitigem Einverständnis beruhte, dann könnte es einen Handel geben in der Art: „Du möchtest dich an unserer Einrichtung bilden? Dann richte dich nach unseren Vorgaben und lass das Handy im Unterricht aus.“
So ist es aber heute nicht. Der junge Mensch möchte in aller Regel nicht in eine solche Schule, hat aber keine Wahl. Wenn er nicht in der Schule anwesend ist, dann werden seine Eltern vom Schulamt mit Bußgeldern drangsaliert und das Jugendamt läuft Amok, will den Eltern am liebsten alle Teile des Sorgerechts entziehen. Also kann es auch keinen Handel auf Augenhöhe geben. Es gibt nur Befehlskette von oben nach unten. Verständlich, dass die Schüler dann versuchen, den Unterricht irgendwie sinnvoller zu nutzen, als ich mit Dingen volllabern zu lassen, von denen sie wissen, dass sich die Erwachsenen in ihrem Umfeld an selbige aus ihrer Schulzeit kaum mehr erinnern können.