Diskriminierung: Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung vom Land Berlin – weil sie nicht eingestellt wurde

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BERLIN. Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

Berlin gerät wegen seines Neutralitätsgebots für Landesbedienstete zunehmend unter Druck – das Kopftuch-Verbot von einem Gericht als Diskriminierung gewertet. Foto: Özgür Mülazımoğlu / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürften. Das schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor.

Bereits Anfang Februar hatte das Arbeitsgericht einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. dpa

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