Gruppendruck unter jungen Muslimen? Immer mehr Schüler fasten im Ramadan – Schulen rufen Eltern zur Mäßigung auf

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KÖLN.  Immer mehr Schüler in Deutschland beteiligen sich offenbar am muslimischen Fastenmonat Ramadan – so viele, dass sich mittlerweile Schulen  genötigt sehen, mit Briefen an die Eltern vor Auswüchsen zu warnen. „Es ist sicherlich wünschenswert, dass sich Kinder mit religiösen Traditionen auseinandersetzen und verständlich, dass gerade jüngere Kinder stolz darauf sind, an diesen Traditionen teilzuhaben“, so heißt es beispielsweise in dem Schreiben eines Kölner Gymnasiums, aus dem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ zitiert. „Sie, liebe Eltern, sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Ihre Kinder in der Schule sehr beansprucht werden und Kraft und Konzentration benötigen, um den Leistungsanforderungen gerecht zu werden.“

Kinder während des Ramadans in einer Moschee. Foto: Lion Multimedia Production U.S.A. / flickr (CC BY 2.0)
Kinder während des Ramadans in einer Moschee. Foto: Lion Multimedia Production U.S.A. / flickr (CC BY 2.0)

Der Ramadan, neunter Monat im islamischen Mondkalender, verschiebt sich von Jahr zu Jahr zehn oder elf Tage im Jahresverlauf nach vorne. In diesem Jahr begann der Fastenmonat am 27. Mai; er dauert bis zum  24. Juni  – und fällt damit, deutlicher noch als in den Vorjahren, größtenteils in eine entscheidende Schuljahresphase. Während des Ramadans dürfen Gläubige von der Morgen- bis zur Abenddämmerung  weder essen noch trinken. Derzeit geht in Deutschland die Sonne gegen 5.30 Uhr auf und gegen 21.45 Uhr unter. Das bedeutet in der Praxis, dass fastende Schüler ohne ausreichendes Frühstück und übernächtigt in die Schule kommen (denn das abendliche Essen in den Familien wird zelebriert).

Kolumne zum Schulrecht: Lehrer sind für die Gesundheit fastender Kinder im Ramadan verantwortlich

Sind Kinder denn nicht vom Fasten ausgenommen? „Die Fastenvorschrift im Monat Ramadan gilt für jeden geistig zurechnungsfähigen Muslim, Mann oder Frau, der die Pubertät erreicht. Die Pubertät kennzeichnet die Mündigkeit im Islam“, so heißt es auf der Seite des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Aber: „Kinder, die die Pubertät nicht erreicht haben, werden ermutigt so viele Tage zu fasten wie sie können. So können sie sich nach und nach mit zunehmenden Alter an dieses Gebot gewöhnen.“ Darüber hinaus ist „Pubertät“ ein unter Muslimen durchaus dehnbarer Begriff. „Allgemein beginnt die Pubertät bei Mädchen im Alter von 8 bis 13 Jahren und bei Jungen im Alter von 10 bis 15 Jahren“, so heißt es auf der Website Islamweb. Dass auch schon Grundschüler fasten, widerspricht also der Lehre nicht.

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Zurückhaltung bei Moscheevereinen

Die Politik ist alarmiert. „Wenn das Fasten im Ramadan dazu führt, dass es Kindern in der Schule nicht gut geht, sie nicht am Sportunterricht teilnehmen und in Prüfungen schlecht abschneiden, ist das ein Problem“, sagt die Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Gemeinsam mit der Schulaufsicht hat sich Giffey deshalb an gut 20 Moscheevereine gewandt, um einen an einem Runden Tisch abgestimmten Verhaltenskodex für Schüler und Eltern  herauszugeben (siehe unten) – den dann laut „Berliner Zeitung“ allerdings nur zwei Imame unterschrieben. Selbst ein so zurückhaltend formulierter Hinweis wie „Im Islam ist es nicht erwünscht, dass wegen des Fastens die Leistungen in der Schule schlechter werden“ fand offenbar bei den meisten muslimischen Geistlichen keine Zustimmung. Giffey macht keinen Hehl aus ihrer Enttäuschung über so wenig Kooperationsbereitschaft: „Das Ergebnis ist ein Minimalkonsens, für den ich mir noch mehr Unterstützer – auch in den Neuköllner Moscheen – wünsche.“

Ramadan: Immer mehr Grundschüler fasten – VBE in Sorge

An dem Kölner Gymnasium, von dem der „Stadt-Anzeiger“ berichtet, habe man in den vergangenen Jahren bereits Fünftklässler erlebt, die auch bei größter Hitze nichts aßen und tranken. „Sie waren nicht in der Lage, dem Unterricht zu folgen, geschweige denn, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten“, so erzählt die stellvertretende Schulleiterin. Eine Lehrerin meint, dass es oft gar nicht die Eltern sind, die von den Kindern das Fasten erwarten. „Bei vielen wird das Gebot lockerer genommen, das gemeinsame Fasten zum Beispiel aufs Wochenende beschränkt.“ Entscheidender sei wohl der Gruppendruck unter Gleichaltrigen – und der Wunsch, sich so abzugrenzen. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

 

Hintergrund: Die Neuköllner Handreichung

BERLIN. Zwölf Hinweise, wie religiöse und schulische Pflichten im Ramadan miteinander in Einklang gebracht werden können, enthält eine Handreichung für Lehrkräfte, Eltern und Schüler  des Bezirksamts und der Schulaufsicht Berlin-Neukölln. Die Handreichung wird an Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler und auch in Moscheen verteilt.

1.      Das Fasten ist eine der fünf Säulen des Islam.

2.      Das Alter, ab dem gefastet werden sollte, ist nicht eindeutig festgelegt. Es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen unter Islamexperten, ab wann gefastet werden sollte.

3.      Fasten ist im Rahmen der jeweiligen religiösen Auffassung die Entscheidung jedes Einzelnen.

4.      Fasten ist wie Beten eine Sache zwischen Mensch und Gott – es geht andere nichts an, ob jemand fastet oder nicht fastet. Es darf niemand herabgewürdigt werden, wenn er oder sie nicht fastet und genauso darf niemand diskriminiert werden, wenn er oder sie fastet.

5.      Im Monat Ramadan ist der Alltag anders, so dass Kinder am Fasten und Fastenbrechen teilhaben möchten.

6.      Es gibt keinen Zwang in der Religion. Eine gesundheitliche Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen ist nicht im Sinne des Islam.

7.      Lernen ist für Kinder und Jugendliche schwere Arbeit – wer arbeitet, für den oder die gibt es religiös begründete Ausnahmen.

8.      Im Grundschulalter beginnt – soweit das Kind dies wünscht – das Heranführen des Kindes an das Fasten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kinder und Jugendliche, die fasten wollen, sollten etwas zu essen und zu trinken mit in die Schule nehmen. Sie sollen das Fasten unterbrechen können, wenn gesundheitliche Probleme auftreten.

9.      Wer wahrhaft fastet, äußert dies nicht: Fasten ist kein Freischein, um schulische Pflichten zu umgehen. Fasten heißt also auch nicht, die Teilnahme am Sportunterricht zu verweigern.

10.  Fasten heißt, gottgefälliges Verhalten einzuüben. Wer fastet und gleichzeitig flucht, schlägt, spuckt und andere nicht respektiert, verstößt gegen den Sinn des Fastens.

11.  Wenn Eltern ihre Kinder für das Fasten loben, sollte das Lob immer verknüpft werden mit dem Hinweis, dass es bei Gott noch höher angesehen ist, wenn Kinder und Jugendliche zugleich in der Schule erfolgreich sind.

12.  Im Islam ist es nicht erwünscht, dass wegen des Fastens die Leistungen in der Schule schlechter werden. Das Fasten kann verschoben werden, wenn zu befürchten ist, dass sich die Leistungen in Prüfungen, Klassenarbeiten und Klausuren wegen des Fastens verschlechtern würden.

Quelle: www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.595473.php

 

 

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C.L.
6 Jahre zuvor

Eigentlich sind alle Personen im Islam vom Fasten ausgeschlossen, die nicht volljährig sind oder nicht im Vollbesitz ihrer geistgen und körperlichen Kräfte sich befinden.
Schwierig wird es dann für Muslime,die zur Zeit in Nordeuropa leben, denn da wird es zur Zeit gar nicht Nacht.
Eigentlich brauchen Schüler nicht zu fasten.

Carsten60
3 Jahre zuvor
Antwortet  C.L.

Da sind Sie aber ein bisschen naiv. Die islamischen Autoritäten sehen das ganz anders: Ab 7 Jahren wird das Fasten empfohlen, ab der Pubertät ist es verpflichtend (und das bedeutet wohl den Beginn der Pubertät):
https://wegzumislam.com/ramadan/Fragen/1146-ab-welchem-alter-beginnt-das-fasten-fuer-kinder