Aus dem Müller wird ein „Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft“ – was die neuen Ausbildungsordnungen bringen

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BONN. Für mehrere Berufe gelten ab dem 1. August 2017 neue Ausbildungsordnungen. Auffälligste Änderung dabei: Der Müller heißt künftig nicht mehr Müller, sondern «Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft». Andere Jobs behalten ihren Namen, die Inhalte ändern sich aber.

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Ausbildungsordnungen funktionieren ähnlich wie Lehrpläne in der Schule, erklärt Andreas Pieper vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Sie legen fest, was Betriebe und Berufsschulen ihren Azubis beibringen müssen und was in den Prüfungen vorkommt. Verantwortlich für die Regeln sind zum Beispiel Fachverbände, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Häufig sind technologische Neuerungen der Grund für Änderungen am Regelwerk. «Digitalisierung ist ein Megathema», sagt Pieper, «das schlägt sich bereits in vielen neuen Ausbildungsordnungen nieder – und das wird sicher auch in Zukunft so bleiben.» Anderswo gibt es neue Vorschriften oder Bedingungen: Nimmt in einem Beruf zum Beispiel die Zahl der Selbstständigen zu, wird das oft auch Teil der Ausbildung.

Zum 1. August 2017 gelten laut Bundesagentur für Arbeit und BIBB für die folgenden Berufe neue Ausbildungsordnungen:

– Automobilkaufmann: Elektromobilität und vernetzte Autos kommen künftig auch in der Ausbildung vor, genau wie der Onlinehandel und digitale Werkzeuge für den Verkauf von Autos beim Händler.

– Biologielaborant: Hier gibt es nur kleine Änderungen, unter anderem zum Ablauf von Tierversuchen.

– Biologiemodellmacher: Ein sehr kleiner Beruf rund um die Herstellung von Skeletten oder anderen Modellen etwa für den Schulunterricht. Das neue Regelwerk berücksichtigt vor allem neue Fertigungsmethoden.

– Bürsten- und Pinselmacher: Vor allem Nachhaltigkeit spielt hier künftig eine größere Rolle, hinzu kommen neue Produktionsmethoden mit natürlichen und synthetischen Fasern.

– Fleischer: Vorschriften und Regelungen rund um den Tierschutz sind auch für Fleischer wichtig – das gilt künftig verstärkt auch für Azubis.

– Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel: Hinzu kommt hier eine neue Wahlqualifikation für den Onlineverkauf, der auch für den Einzelhandel immer wichtiger wird. Und auch die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit ist künftig festes Wahlfach.

– Klavier- und Cembalobauer: Kundenberatung ist künftig fester Teil dieser Ausbildung, genau wie die Reparatur von Instrumenten und der Einbau von Zusatzeinrichtungen wie einem Schalldämpfer.

– Luftverkehrskaufmann und Servicekaufmann im Luftverkehr: Ohne Englisch geht es in diesem Beruf nicht, das wird künftig auch in der Ausbildung stärker berücksichtigt. Hinzu kommen Änderungen wegen neuer Sicherheitsstandards und technischer Entwicklungen.

– Schuhfertiger: Neue Materialien und Materialkombinationen sind jetzt ebenso Teil der Ausbildung wie die nachhaltige Herstellung von Schuhen.

– Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft: Der neue Name für den Müller berücksichtigt, dass es längst nicht mehr nur um das Schleppen von Getreidesäcken geht: Auch in Mühlen kommen heute Computer und andere Technologien zum Einsatz. dpa

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