Bayern schickt fast 2.000 Lehrer über die Ferien in die Arbeitslosigkeit – und klagt im September (wetten?) wieder über Lehrermangel

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MÜNCHEN. Immer wieder steigt die Zahl der arbeitslos gemeldeten Lehrer in den Sommerferien sprunghaft an – in Baden-Württemberg, worüber wir vor kurzem berichtet haben, aber auch in Bayern. Hauptgrund: befristete Verträge. Dabei hatte das Kultusministerium in München erst unlängst angekündigt, dass aufgrund der  Bewerberflaute an Grund- und Mittelschulen viele Pädagogen dort zunächst nicht mehr in Frühpension gehen dürfen. 

So sieht der Berufseinstieg für Junglehrer in Bayern aus. Foto: n0core / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
So sieht der Berufseinstieg für Junglehrer in Bayern aus. Foto: n0core / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

In Bayern werden zu Beginn der Sommerferien wieder viele Lehrer vorübergehend arbeitslos. Bereits im Juni meldeten sich fast 2000 Pädagogen arbeitssuchend, wie die Regionaldirektion Bayern auf Anfrage mitteilte. Das waren rund 600 mehr als im Vormonat. In den vergangenen zwei Jahren sei die Zahl bis August nochmals etwas angestiegen, erklärte eine Sprecherin der Agentur für Arbeit.

Ursache sind auslaufende Arbeitsverträge. Die saisonal höhere Arbeitslosenquote ist laut Kultusministerium vor allem auf befristet angestellte Aushilfskräfte und Referendare zurückzuführen, die ihr zweites Staatsexamen abgeschlossen haben und eine neue Stelle suchen.

Trotz Lehrermangels: Baden-Württemberg schickt Tausende Lehrer über die Ferien in die Arbeitslosigkeit – GEW: “Verantwortungslos”

Die Freien Wähler kritisierten die Praxis. «Mit einer solchen Hire-and-Fire-Politik bringt der Freistaat Bayern Tausende junge Menschen in prekäre Lebenslagen», sagte Prof. Michael Piazolo, Bildungsexperte der FW-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landtagswissenschaftsausschusses.

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Angesichts von Lehrermangel und deutlich steigender Schülerzahlen in den kommenden Jahren müsse die Staatsregierung das Befristungswesen endlich abbauen. «Es ist nun Aufgabe der CSU-Alleinregierung, die Vorbildfunktion des Staates im Bildungsbereich wiederherzustellen und jungen Pädagogen eine verlässliche Berufsperspektive zu eröffnen», sagte Piazolo. Die Sommerferien in Bayern beginnen am 29. Juli, die Verträge enden zum 31. Juli. Der Freistaat will für das kommende Schuljahr mehr als 4.000 Lehrkräfte einstellen.

Der Markt ist weitgehend leergefegt

Weil das aber schwierig werden dürfte – der Markt für Grund- und Mittelschullehrer ist weitgehend leergefegt -,  müssen Lehrer, die zum Schulhalbjahr 2018 vorzeitig in Ruhestand gehen wollten, damit bis zum Schuljahresende warten. Von der Sperre ausgenommen seien nur behinderte oder dienstunfähige Lehrer. Auch Anträge für den Auslandsschuldienst, so hieß es, und Beurlaubungen sollen abgelehnt werden.

Der Grund für die Maßnahme: Wenn an den Schulen im kommenden Februar mehrere hundert Lehrer in Pension gehen, gibt es niemanden, der übernehmen könnte. Die Wartelisten für Grund- und Mittelschullehrer sind laut der Zeitung abgeräumt. Erst im Sommer 2018 werden wieder junge Lehramtsanwärter mit der Ausbildung fertig – die aber, statt mit offenen Armen empfangen zu werden, dann wohl erst wieder in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Wie viele Junglehrer deshalb in andere Bundesländer abwandern, ist nicht bekannt. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

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OMG
6 Jahre zuvor

Es scheint den Ministerien dei Möglichkeit zu fehlen, das einfach mal zu begreifen. Man schlägt sich nur noch an die Stirn

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Die referendare und Lehramtsanwärter beenden einen Ausbildungsabschnitt. Für den Vorbereitungsdienst sind sie zeitlich befristet verbeamtet worden. Es muss folglich jedem klar sein, dass mit Ende des endgültig bestandnen oder nicht bestandenen zweiten Staatsexamens das Beamtenverhältnis auf Zeit endet. Das ist bei allen referendaren und Anwärtern auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung so.

Ein Ausweg wäre es – so wie baWü es mit den Rechtsreferendaren macht – Referndare und Anwärter nicht mehr auf Zeit zu verbeamten sondern in ein öffentliches Ausbildungsverhältnis, das soazialkabgabenpflichtig ist, zu übernehmen. Während des Vorbereitungsdienst werden die AN-Anteile an die die GKV, die GP, und die AV entrichtet. Lediglich die Beitragszahlungen an die GRV werden ausgesetzt und der Betreffende bei Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst vom Land nachversichert.

Als Beamte auf Zeit können die Referendare und Anwärter de jure nicht arbeitslos werden, sie müssen sich arbeitssuchend melden. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der AV, da sie ja auch nichts eingezahlt haben. Sie haben folglich lediglich Anspruch auf das ALGII.

btw das geht jedem Auszubildenden so, dass er nach Ende des Ausbildungsverhältnisses, arbeitslos wird, sofern der ausbildende Betrieb ihn nicht gem. tarifvertrag für mindestens ein Jahr weiterbeschäftigt.

Biene
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Es muss folglich jedem klar sein, dass mit Ende des endgültig bestandnen oder nicht bestandenen zweiten Staatsexamens das Beamtenverhältnis auf Zeit endet. Das ist bei allen referendaren und Anwärtern auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung so.“
Wenn das so istm wie Sie sagen, dürfte aus meinem Jahrgang keiner eine Planstelle bekommen haben. Dem ist aber nicht so, die Planstellen sind schon vergeben. Allerdings: Referendare die bestanden haben,jedoch nicht „passend“ waren, schauen in die Röhre oder gehen in ein anderes Bundesland bzw. zu einem anderen Arbeitgeber, weil sie festgestellt haben: Das ist nichts fürs Leben, das war reiner Terror (übertrieben ausgedrückt).

„btw das geht jedem Auszubildenden so, dass er nach Ende des Ausbildungsverhältnisses, arbeitslos wird, sofern der ausbildende Betrieb ihn nicht gem. tarifvertrag für mindestens ein Jahr weiterbeschäftigt.“ Auszubildende können auch übernommen werden. Vertraglich zu regeln ist das jedoch frühestens 6 Wochen (wenn ich mich recht entsinne) vor Ende der Ausbildung. Je nach Branche sieht das nämlich auch schon wieder anders aus: In manchen Branchen bekommt man sehr schnell etwas egal wie es aussieht und in anderen… tja.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vorbereitungsdienst zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Zeit mündet.

In vielen Bundesländern kann ein Anschluss gar nicht ermöglicht werden, da aufgrund des Einstellungstermins (Mai oder November) und dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst, nicht eingestllt wird. Die Ausnahme ist, eine Schule hat Vertretungsbedarf und die Personalmittel für diese Vertretungstelle sind freigegeben. Dann gibt es eine zeitlich befristete Einstellung als Tarifbeschäftigter. Diese endet im Regelfall aber auch mit dem Letzten Schultag.

Des Weiteren beginnt die Bewerbungsphase nach dem Zeitraum der zweiten Staatsprüfung. In Ländern, die nicht mit dem Listenverfahren arbeiten sondern schulscharfe Ausschreibungen machen, bleibt den vormaligen referendaren und Anwärtern also nichts Anderes übrig als den Bewerbungszirkus mitzumachen – außer die Ausbildungsstelle hat Bedarf und schreibt eine auf den vormaligen Anwärter/Referendar zugeschnittene Stelle aus. Aber auch da komkurriert er mit alen Bewerbern mit einer höheren Ordnungsgruppe, die sich auf diese Stelle bewerben. Wenn es klappt erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf dann aber auch erst zum ersten Schultag des nächsten Schuljahres. Die Hängepartie dazwischen ist allerdings der regelfall und nicht die Ausnahme.

Biene
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Länge des Vorbereitungsdienstes unterscheidet sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland! In manchen 18 Monate in andern 24 Monate.
Referendar: Beamter auf Zeit, dann ist das in Ihrem Bundesland so, andere sind Beamter auf Widerruf, bei Einstellung Beamter auf Probe und nach 2 oder mehr Jahren Beamter auf Lebenszeit, wenn man keinen allzu großen Mist gebaut hat.
Ich habe auf die weibliche Form verzichtet, weil es sich so einfacher liest.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nicht jeder im Vorbereitungsdienst ist ein Referendar. Diese Bezeichnung tragen nur diejenigen, die einen Vorbereitungsdienst für eine Tätigkeit des höheren Dienstes anstreben. Alle anderen sind Anwärter.

Beamte im Vorbereitungszeit sind in einem Ausbildungsverhältnis, das mit dem Tag der bestandenen bzw. endgültig nicht bestandenen Staatsprüfung endet. Ihr Beamtenverhältnis ist also zeitlich für die Ausbildungsdauer befristet. Die Ausnahme sind Lehramtsanwärter und Lehramtsreferendare, die auf 18 bzw. 24 Monate als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst berufen werden.

Trotz Bestehens des zweiten Staatsexamens haben Beamte auf Widerruf keinen Anspruch auf Ernnenung zum Beamten auf Probe bzw. Weiterbeschäftigung als Tarifbeschäftigter.

In NRW machen Seiteneinsteiger gem. OBAS ihren Vorbereitungsdienst mittlerweile als Tarifbeschäftigte. Vor Inkrafttreten er OBAS war das noch anders. Für den Vorbereitungsdienst wurde man zum Beamten auf Widerruf ernannt, um dann bei Überschreiten der Altersgrenze (in meinem Fall schon vor Beginn des Vorberitungsdienstes) und anschließend aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Eine Anstellung erfolgte dann auf Grundlage des BAT und wurde später in den TV-L übergeleitet.