Bayern verbietet Lehrerinnen und Erzieherinnen Gesichtsschleier (obwohl nur wenige solcher Fälle in Deutschland bekannt sind)

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MÜNCHEN. Nach dem Scheitern des generellen Kopftuchverbots 2015 billigte der bayerische Landtag nun einen neuen Vorstoß der Staatsregierung. Für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten sind Nikab und Co. ab 1. August verboten. In Deutschland wurde allerdings erst wenige Fälle bekannt – in Hamburg 2011, in Osnabrück 2016 -, in dem eine Lehrerin oder eine Erzieherin verschleiert zum Dienst erschienen wäre.

Gesichtsschleier wie Burka und Nikab sind in Bayern vom 1. August an in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Der Landtag billigte am Donnerstag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung.

Das Verhüllen des Gesichts widerspricht der Kommunikationskultur unserer Gesellschaft, heißt es in der Urteilsbegründung. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Verhüllen des Gesichts widerspricht der Kommunikationskultur unserer Gesellschaft, heißt es in der Gesetzesbegründung. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)

Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.

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«Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung», heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur.

Eine Deutsch-Afghanin hatte 2011 als Aushilfslehrerin in einer Hamburger Stadtteilschule gearbeitet – und war mit Nikab in der Schule erschienen. Das wurde ihr von der Bildungsverwaltung untersagt. Bei einem ähnlichen Fall an einem Abendgymnasium in Osnabrück 2016 lehnte das Verwaltungsgericht einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab, weshalb sie ihre Klage gegen das von der Schulbehörde erlassene Verbot zurückzog.

Im Juni trat auf Bundesebene ein Gesetz in Kraft, das Bundesbeamten bei Ausübung des Dienstes verbietet, das Gesicht zu verhüllen, N4t/ mit Material der dpa

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