Berlin erhöht Besoldung für neue Grundschullehrer deutlich – doch was passiert mit den erfahrenen? GEW schlägt Alarm

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BERLIN. Grundschullehrer in Berlin verdienen künftig besser. Neu eingestellte Lehrer erhalten nun brutto 500 Euro mehr im Monat und bekommen damit ähnlich viel wie die Kollegen an Gymnasien und Sekundarschulen. Das beschloss nun das Abgeordnetenhaus. Auch Lehrer, die schon an Grundschulen arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen die höhere Besoldungsstufe erreichen, etwa wenn sie an Weiterbildungen teilnehmen – hier liegen die Tücken allerdings im Detail. Wann das geschieht, ist unklar. Und: Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ sollen die ehemaligen DDR-Lehrer für untere Klassen („LuK-Lehrer“) und die ehemaligen DDR-Sonderschullehrer leer ausgehen.

Rund 500 Euro monatlich mehr bringt die Höhergruppierung - nur: Wer bekommt sie überhaupt? Foto: Landahlauts / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Rund 500 Euro monatlich brutto mehr bringt die Höhergruppierung – nur: Wer bekommt sie überhaupt? Foto: Landahlauts / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Berlin setze mit der Besoldung von Grundschullehrern nach A13/E13 als erstes Bundesland ein derartiges bildungspolitisches Zeichen, sagte die Abgeordnete der im rot-rot-grünen Bündnis mitregierenden Linken, Regina Kittler. Im neuen Schuljahr profitieren die ersten knapp 400 Lehrer von den höheren Bezügen. Zum Jahreswechsel erhalten außerdem knapp 400 Konrektoren mehr Geld.

Hintergrund ist ein Lehrermangel. Zu Beginn des laufenden Schuljahres hatten vier von fünf neu eingestellten Grundschullehrern keine volle Ausbildung für die Primarstufe. Stattdessen stehen etwa Quereinsteiger oder Gymnasiallehrer am Pult. Unter welchen Voraussetzungen – und wann – altgediente Grundschullehrkräfte finanziell aufgewertet werden, ist allerdings plötzlich strittig. Großer Ärger kündigt sich an. Für kommenden Dienstag plant die GEW laut „Tagesspiegel“ außerordentliche Personalversammlungen – und einen Protestzug zur Bildungsverwaltung.

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Worum geht’s? Formal begründet wird die Besserstellung vom Senat mit einer Reform der Lehrerausbildung: Die dauert für Grundschullehrkräfte neuerdings genauso lange wie für Lehrkräfte anderer Schulformen. Deshalb sollten zunächst nur diejenigen besser bezahlt werden, die nach der neuen Studienordnung ausgebildet wurden – was auf die allermeisten der  bereits im Dienst befindlichen Berliner Grundschullehrer eben nicht zutrifft. GEW und Finanzsenator schlossen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus, die Rot-Rot-Grün dann auch gewann, allerdings eine Vereinbarung, wonach auch altgediente Primarstufenpädagogen „zeitnah“ auf die Besoldungsstufe A13/E13 vorrücken können. Besprochen wurde laut Gewerkschaft ein System, nach dem der Aufstieg bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl in drei Kategorien, berufliche Erfahrung, ausgeübte Funktionen und absolvierte Fortbildungen, erfolgen soll.

Tepe: A13 für Grundschullehrkräfte in Berlin ist ein Signal – “Jetzt müssen die anderen Bundesländer nachziehen”

Wann das allerdings kommen soll? Ist unklar. „Völlig inakzeptabel“, so nennt das die GEW. Wohl noch schlimmer aus ihrer Sicht der GEW ist jedoch noch, dass rund ein Drittel Grundschullehrkräfte in Berlin bei der Besserstellung außen vor bleiben soll. Lehrkräfte für untere Klassen mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR nämlich sollen nun plötzlich nicht erfasst werden. „Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind empört. Nach über 30 Jahren Tätigkeit an der Grundschule sollen sie nun von der Höhergruppierung ausgeschlossen werden“, heißt es bei der GEW. Das werde die Gewerkschaft so nicht hinnehmen.

Die Bildungsverwaltung erinnerte hingegen laut „Tagesspiegel“ daran, dass diese sogenannten „LuK-Lehrer“ in der Regel nicht einmal das Abitur abgelegt hätten – und spricht von „unlauterer Skandalisierung“. Die GEW hingegen pocht auf die Vereinbarung vom Herbst. „Es ging um alle Grundschullehrer“, beteuert sie. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

 

 

 

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sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Zum Jahreswechsel erhalten außerdem knapp 400 Konrektoren mehr Geld.“

Begrüßenswert.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Wohl noch schlimmer aus ihrer Sicht der GEW ist jedoch noch, dass rund ein Drittel Grundschullehrkräfte in Berlin bei der Besserstellung außen vor bleiben soll. Lehrkräfte für untere Klassen mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR nämlich sollen nun plötzlich nicht erfasst werden. “

Sag ich doch, die Berliner Neuregelung ist ’ne Mogelpackung.

Nur 18% der neueingestellten Lehrkräfte hatte im letzten Schuljahr die notwendige Ausbildung.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Und was ist mit den Quereinsteigern / Seiteneinsteigern?

Da tönen hier doch so viele vom „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ ?!?

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mein Gott! Da haben die Leute Abitur und Studium und sind immer noch nicht in der Lage, das Besoldungssystem für Lehrer zu verstehen. Und das als A13- Lehrer? Am Gymnasium???
Ich bin Grundschullehrer 9und Ihren Kommentaren nach damit zumindest intelektuell nur eingeschränkt begabt) und erkläre es Ihnen noch einmal!

Also, Lehrer werden nach Ausbildung bezahlt, das steht so in der Verfassung (die man als Beamter im Übrigen achten sollte). Da die Ausbildung aller Lehrer seit 2009 gleich ist (nicht in den Inhalten, das dürfte auch Ihnen klar sein), steht allen diesen Absolventen das gleiche Grundgehalt zu, ich wiederhole: Verfassung !!!!

Da Seiteneinsteiger nicht diese Ausbildung haben, steht Ihnen auch nicht das gleiche Gehalt zu, sie werden als Angestellte mit E11 bezahlt!

Der Spruch Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit stammt von den Angestellten und ist durchaus berechtigt, denn die angestellten Lehrer mit der vollwertigen Lehrerausbildung haben natürlich eigentlich den Anspruch auf gleiches Geld!

DDR-LEHRER haben nicht die entsprechende Ausbildung, ergo auch keinen Anspruch auf A13.

Noch Fragen?? Gerne, als Grundschullehrer bin ich es gewohnt, „schwierige“ Sachverhalte immer und immer wieder zu erklären……

Noch h Fragen?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Das mit den Seiteneinsteigern stimmt so nicht. Es ist von der jeweiligen Altersgrenze im einzelnen Bundesland abhängig, ob angestellt oder verbeamtet wird.
Verbeamtete Seiteneinsteiegr mit abgeschlossenem zweiten Staatsexamen werden genauso wie grundständige Lehrkräfte besoldet – an GY/BK bedeutet das A13,für alle anderen Lehrämter A12. Lediglich der TV-L kennt die Unterscheidung zwischen grundständigen Lehrkräften und Seiteneinsteigern/Anerkennern als nicht grundständigen Lehrkräften. Die erste Gruppe wird mit E12 vergütet, die zweite Gruppe zu E11.

Emil
6 Jahre zuvor

P.S. Laut Seitensteigererlass machen diese auch nicht die gleiche Arbeit wie ausgebildete Lehrer, es ist detailliert festgelegt, was sie tun sollen und was sie nicht dürfen.

Ich würde mir seeeeehr wünschen, wenn Sie mal mit Ihrer Polemik aufhören und die frei gewordene Zeit mal zur Informationsbeschaffung nutzen würden!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Seiteneiensteiger mit abgeschlossenem zweiten Staatsexamen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie grundständige Lehrkräfte an Schulen.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ dicke bank,

an der Situation der Seiteneinsteiger (die nicht das gleiche Gehalt bekommen) und der Grundschullehrer mit DDR-Abschluss (die nicht die Höherstufung bekommen sollen) sieht man erstens, wie ungerecht eine Bezahlung nur nach Abschluss ist.

Zweitens sieht man, wie unehrlich die Argumentation hier mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist. Seiteneinsteiger und „DDR-Lehrer“ leisten doch die gleiche Arbeit, werden aber anders bezahlt. Das juckt jene nicht, die laut nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit (für sich !) schreien. Es geht eben nicht um Gerechtigkeit, es geht nur um den eigenen Vorteil (mehr Geld).

Ungerechtigkeit, die anderen schadet, kümmert auch nicht viel. Das ist der pure Eigennutz. Den unterstütze ich garantiert nicht – mal abgesehen davon, dass – um es nicht vergessen zu lassen – Gehaltserhöhungen JETZT eben nicht das dringendste Problem arbeitender Lehrer sind, sondern eine VERBESSERUNG der Arbeitsbedingungen, sprich Entlastungen auf allen Ebenen. Die Tendenz ist aber eher gegenteilig. Die Politik versucht, die Gelder, die sie an der einen Stelle ausgab, an der anderen einzusparen (Erhöhung von Klassenfrequenzen, Nicht-Genehmigung von Teilzeit u.dgl. mehr).

dickebank
6 Jahre zuvor

@sofawolf, das ist so nicht richtig. Es wird nach Abschluss eingestuft bzw. vergütet. Nur ist für Bedienstete im ÖD nicht der Universitäts-/Hochschulabschluss, also der akademische Abschluss sondern das Zweite Staatsexamen Voraussetzung für die einstufung. Die Ungerechtigkeit besteht in der tatsache, dass Lehrkräften mit Schwepunkt Primarstufe oder sekundarstufe I nach dem Ersten Staatsexamen an einer Hochschule . egal ob mit Master-Abschluss oder Magister-Abschluss oder Erstem Staatsexamen – die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes (Referendariat) verwehrt wird. Sie werden in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes als Anwärter berufen. Die vergütung bzw. Eingruppierung ist dann Folge dieser Eingruppierung in den gehobenen Dienst, der gegen die Grundsätze für den ÖD in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung verstößt. Voraussetzung für die Berufung in den Vorbereitungsdienst als Anwärter ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium bzw. ein ehemaliges Fachhochschulstudium.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ dicke bank,

naja, ich weiß nicht. Ich hörte es anders. Bei Belegenheit google ich das mal. Sie haben schon einmal etwas behauptet, was doch offensichtlich falsch ist. Auf wiederholte Bitte um Belege haben Sie nicht mehr reagiert.

(Es ging um Ihre Behauptung, die neueingestellten Grundschullehrer in Berlin bekämen statt A 12 mit Erfahrungsstufe 5 künftig A 13, aber nur noch Erfahrungsstufe 2, sodass sie ja vermutlich genauso viel wie bisher bekommen.)

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Braucht keinen Beleg, da es ordentlichem Verwaltungshandeln entspricht.
Lehrkräfte mit abgeschlossenem Zweiten Staatsexamen werden in der regel in die Erfahrungsstufe 2 der entsprechenden Eingangsbesoldung übernommen, da ihnen die Erfahrungen aus dem Vorbereitungsdienst angerechnet werden. (Landesbeamtengesetz Berlin einschließlich Verwaltungsvorschriften)

sofawolf
6 Jahre zuvor

So, dann kennen Sie sich eben doch nicht so gut aus.

Das ist ja an und für sich kein Problem. Jeder irrt sich mal; keiner weiß alles. Nur scheinen Sie doch eher jemand zu sein, der sich selbst keine Fehler eingestehen mag und das wirft nun auf alle Ihre Aussagen ein schlechtes Licht, weil man weiß, Sie könnten sich auch irren, nur zugeben würden Sie es nie.

In Berlin bekommen neueingestellte Lehrer bereits seit Jahren sofort die Erfahrungsstufe 5. Das können Sie nachlesen. Demnach erhalten also auch (neueingestellte) Grundschullehrer A 12 und Erfahrungsstufe 5. Nun sollen sie A 13 bekommen. Kann man auch nachlesen.

Nirgendwo hingegen kann man lesen, dass sie aber nur noch Erfahrungsstufe 2 bekommen – was eine Mogelpackung wäre, weil sie dann wahrscheinlich nicht oder nicht viel mehr bekommen als jetzt ohnehin schon. DAS war Ihre Behauptung, die Sie nicht zurücknehmen, aber auch nicht belegen. Somit kann man nun alle Ihre Aussagen in Zweifel ziehen. Schade, ich hatte bis jetzt eigentlich den Eindruck, dass Sie sich in Verwaltungsdingen / Schulrecht sehr gut auskennen (mindestens für NRW). Da schätzte ich Ihre Meinung durchaus sehr und glaubte, mich darauf verlassen zu können.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mir ist das Berliner Dienstrecht echt mumpe. Nur bis jetzt hat es ja überhaupt noch keine Berufungen in das Beamtenverhältnis auf Probe auf der Grundlage von A13 für Grundschullehrkräfte gegebn.

Die GS-Lehrkräfte der letzten Einstelungsepochen sind entweder zu A12/Endstufe oder zu E12/Stufe 5 übernommen worden. Hinzu kommt die besonderheit, dass Berlin in zwei Tarifgebieten liegt – Ost und West eben.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Dass die Argumentation mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit eine unehrliche ist, sieht man auch an den Erfahrungsstufen.

Wer mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit argumentiert, der müsste sich auch gegen die Erfahrungsstufen wenden, denn das widerspricht ja dem gleichen Lohn für GLEICHE Arbeit. Das tut hier aber keiner von denen, die dieses Argument bemühen (strapazieren), weil sie davon einen Nachteil, mindestens aber keinen Vorteil hätten.

Daran sieht man sehr gut, dass es nicht um „Gerechtigkeit“ geht, sondern nur um den eigenen Vorteil.

sofawolf
6 Jahre zuvor

So, nach kurzem Googeln habe ich bereits ein erstes Beispiel für meine Aussage gefunden, wonach Seiteneinsteiger weniger verdienen trotz gleicher Arbeit (natürlich meine ich nicht jene Seiteneinsteiger, die sich nachqualifiziert und ein 2. STX abgelegt haben, ist doch klar):
——————————————————————-
„Hallo,
Von der Landesschulbehörde Osnabrück habe ich ein Einstellungsangebot für einen Quereinstieg an einer Hauptschule in Niedersachsen bekommen. Da man aus meinem Studium nur ein Fach ableiten kann, würde ich in Entgeltgruppe 10, Stufe 2 landen. Nach zwölf Jahren in der freien Wirtschaft ist das für mich ehrlich gesagt ein Schock. Netto lande ich bei unter 2000 Euro. Mir war klar, dass es weniger werden würde, aber das ist eigentlich nicht verhandelbar. Gleichzeitig würde ich den Wechsel super gerne machen.
Was sind Eure Erfahrungen? Ist da noch irgendwie Verhandlungsspielraum?
Danke für Eure Antworten. “
———————————————————————-

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Äpfel und Birnen. Mit einem Fach ist man nur Fachlehrer und z.B. für Klassenleitungen nicht einsetzbar. Deshalb kommt es zur Eingruppierung unterhalb des Eingangsamtes für Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Davon abgesehen gibt es sehr viele Feinheiten, die bei „Quereinstieg“ und „Seiteneinstieg“ bedacht werden müssen, das ist nämlich nicht das gleiche.
Die einen weisen einen Master in einem Fach vor und Qualifizierung in einem weiteren und absolvieren dann ein komplettes Referendariat.
Die anderen haben nur ein Fach oder keinen Master, werden dann womöglich für den Quereinstieg zugelassen und unterrichten sofort in Vollzeit, sie werden allerdings für den Besuch einer Pädagogik-Seminares freigestellt und legen auch irgendwann eine abgespeckte Prüfung ab.

Weil ich es seit Jahren aus persönlichem Interesse mitlese, weiß ich, dass gerade Niedersachsen in den vergangenen ca. 5 Jahren immer wieder die Bedingungen geändert hat.
Und wie bei vielen Themen würde ich auch hier meinen, dass es sicherlich von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt.
Davon abgesehen haben wir ja mehrfach schon angemahnt, dass die von Ihnen veranschlagten 4000€, mit denen Lehrkräfte von Beginn an entlohnt werden sollen, nicht realistisch sind.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ dicke bank,

nein. Nicht Äpfel und Birnen, sondern gleiche Arbeit, also gleicher Lohn – oder doch wieder nicht? (Bzw. nur für sich selbst?!)

Das war nicht meine Argumentation, sondern die jener, die A 13 für alle Lehrer fordern. Ich sage ja, dass das ausschließlich eigennützig ist.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wenn Sie lehrer nicht von Fachlehrer gem. Besoldungsordnung unterscheiden können, dann ist das nicht mein Problem.
(https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=d08imsBm4i4M8HhLEdlhNglp4sWsxH4WFsd6XYUs1yTUnnVlkA2K!924373261?path=null/kurzbeschreibung&dkz=9392)

BTW Fahrschullehrer werden ebenfalls nicht zu E13 eingestellt.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ dicke bank,

diesen Einwand habe ich erwartet.

Jetzt reden Sie sich darauf hinaus, dass Lehrer, die aufgrund ihrer Ausbildung nicht Klassenlehrer sein dürfen, zurecht weniger verdienen. Es gibt jedoch überall an Schulen auch Lehrer mit „voller Lehrerausbildung“ (2. STX), die nur als Fachlehrer und nicht als Klassenlehrer arbeiten, mal für ein Jahr, mal für länger. Ich selbst bin so einer. Trotzdem verdiene ich ja nicht plötzlich weniger. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Ich weiß, das haben nicht Sie gesagt, sondern andere hier und die GEW in ihrer A-13-für-alle-Kampagne. Ihr Argument war immer die gleiche Ausbildung, halt, nein, der gleiche Abschluss. Es ist ja nur eine formale Gleichheit. Inhaltlich ist da vieles eben nicht gleich, weswegen ich nicht an einer Grundschule arbeiten durfte (jedenfalls früher). Was ich auch einsah und akzeptierte! Mit Schulanfängern ist es eben doch anders als mit Jugendlichen. Nur wenn Sie sich auf den Abschluss berufen, dann giibt es eben doch wieder unterschiedlichen Lohn, weil unterschiedlicher Abschluss. Aber es sollte doch bei gleicher Arbeit der gleiche Lohn sein?!?!?!?!

Was denn nun, sind Gehaltsunterschiede gerechtfertigt oder nicht? Wohl nur die, von denen man selbst nicht negativ betroffen ist, richtig?!

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bedeutet doch nur, dass alle als LEHRER in verschiedenen Fächern arbeiten, Klassenführungen übernehmen können und das 1. und 2. Staatsexamen haben bzw. eine gleichwertige Qualifizierung. So verstehe ich das jedenfalls.
Alles andere ist Erbsenzählerei.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sind Sie nicht in der Lage Berufsbezeichnungen zu verstehen, obwohl ich Ihnen einen Link beigefügt habe, der die Ausbildung zum Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen/Förderschulen und Berufsschulen erläutert.

Aber um der Polemik willen stellen Sie ja auch Fahrlehrer mit Lehrkräften, die über zwei Staatsexamina verfügen, gleich.

Wenn Sie schon in die rhetorische Klamottenkiste greifen müssen, warum verweisen Sie nicht auf den Polzeidienst. Die Arbeit von Beamten im Wach- und Wechseldienst oder den Bereitschaftspolizeien unterscheidet sich trotz Trennung in mittleren und gehobenen Dienst kaum. Selbst die beamten des höheren Dienstes werden von Mammi genauso angezogen wie dei anderen Streifenhörnchen.

Es gibt gewisse cognitive Einschränkungen, die das Mitführen und denEinsatz des Inhaltes von Ölkännchen angebracht erschinen lassen, damit es nicht so quietscht. Wenn Sie gegen Rohölprodukte allergisch sein sollten, nehmen Sie meinetwegen auch kaltgepresstes.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ysnp der vorstehende Beitrag richte sich natürlich an das sofawölfchen

malum
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das war doch sowieso klar, dickebänkchen. Warum der unnötige Hinweis?

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  malum

😀

Danke.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ Liebe dicke bank,

ich erinnere mich, dass ein Privatschule durchaus im Gehalt differenzierte zwischen Lehrern mit Klassenlehrerfunktion und solchen ohne. Das finde ich eigentlich eine gute Idee. Wer eine Klassenlehrerfunktion übernimmt (ich kenne kaum jemanden, der sich darum reißt), sollte einen Gehaltszuschlag erhalten, wobei es mir – um Unkenrufen von bekannter Seite vorzubeugen 🙂 – nicht um mehr Geld geht. Ich fände es also auch in Ordnung, wenn die ohne Klassenlehrerfunktion halt etwas weniger verdienen.

Ihr „sofawölfchen“ 😀

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das wäre einmal an anderer Stelle interessant, warum Klassenführungen in bestimmten Schularten als ein Muss, das man nicht gerne macht, angesehen werden. Bei uns an der Grundschule ist es umgekehrt. Hier wollen fast alle eine Klassenführung.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

An weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Hauptschulen – ist die Klassenleitung nur eine Verwaltungsfunktion, da das Fachlehrerprinzip gilt. Es gibt Fächerkombinationen und Schulformen, die dazu führen, dass Klassenlehrer höchstens vier oder fünf Stunden je Woche „ihre eigene“ Klasse sehen, wenn es keine Klassenlehrerstunde gibt.
In diesen Fällen muss dann, um Klassengeschäfte erledigen zu können, der Fachunterricht ausfallen, oder die Führung der Klasse wird zum formalen Verwaltungsakt.
Das Nervigste an dieser Form der Klassenführung sind übrigens nicht die Schüler oder deren Eltern sondern die Kollegen und Kolleginnen, die die Klase als Faclehrer unterrichten („Deine Kinder …“ – Ich kann mir nie verkneifen zu antworten, die seien nicht an der Schule.))

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT (ysnp): „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bedeutet doch nur, dass alle als LEHRER in verschiedenen Fächern arbeiten, Klassenführungen übernehmen können und das 1. und 2. Staatsexamen haben bzw. eine gleichwertige Qualifizierung. So verstehe ich das jedenfalls. Alles andere ist Erbsenzählerei.“

Nein, das ist keine Erbsenzählerei, sondern Augenwischerei, was Sie da gerade machen, und in sich widersprüchlich. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, aber nur bei bestimmter (gleicher) Qualifikation. Ohne diese Qualifikation ist also UNGLEICHER Lohn trotz gleicher Arbeit nun auch für Sie (!) gerechtfertigt. Sie führen damit Ihre eigene Argumentation selbst ad absurdum. Das gilt es mal festzuhalten!

(Es bestätigt einmal mehr, dass es den sich zutiefst ungerechtfertigt behandelt fühlenden Grundschullehrern hier nur um ihr eigenes Portmonee geht! Von wegen „Solidarität“! Solidarität nur zum eigenen Nutzen. Mehr ist das nicht.)

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Um eine qualitativ angemessene Arbeit zu machen, brauche ich die entsprechende Qualifikation. Man kann sich ja auch nachqualifizieren. Wenn man die entsprechenden Qualifikationen nicht hat, ist man nur eine Notlösung – ein Beispiel dafür sind die pädagogischen Assistenten, wie Palim sie geschildert hat.
Diese Portmoneebehauptung stellen Sie immer wieder auf. Das ist Ihre Wahrnehmung und Ihre ganz eigene Interpretation.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ ysnp,

nein, ich war nicht der, der sagte, alle Lehrer haben die gleiche Qualifikation und müssen deshalb gleich bezahlt werden. Das waren Sie und Ihresgleichen. Jetzt sind für Sie einige gleicher als andere.

Ich habe immer gesagt, dass es Unterschiede gibt – in Ausbildung und im Arbeitsaufwand je nach Lehramt.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sie sind jetzt selbst jemand, der sagt, bei unterschiedlicher Ausbildung (Qualifikation) müsse / dürfe auch unterschiedlich bezahlt werden! Also doch nicht gleiche Arbeit = gleicher Lohn.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es gibt Unterschiede in der Ausbildung, aber nicht in der Wertigkeit der Qualifikation.
Lehrer=Lehrer. Jeder Lehrer hat die Qualifikation für die Schulart, die er braucht. Bildung und alles, was dazugehört, bei jungen Kindern zu vermitteln ist dasselbe Wert wie die Vermittlung der Bildung bei älteren Schülern.
Ich weiß, Sie schätzen das anders ein, das haben Sie ja im oberen Post deutlich gemacht. Ich sehe, die Arbeit die wir an der Grundschule machen und die Ausbildung dazu, von der Wertigkeit höher als Sie und gleich“wertig“ mit allen anderen Schularten.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Gymnasium bedeutet humanistische Bildung. Folglich müssten Lateinlehrer besser bezahlt werden als soche, die „Realien“ unterrichte.
Warum erhalten Kolleginnen und Kollegen, die nicht einmal ein Korrekturfach unterrichten eigentlich das gleiche Geld? Leigt das wohlmöglich an der tatsache, dass sie formal den gleichen Abschluss wie Kollegen mit im schlimmsten Fall zwei zeitintensiven Korrekturfächern ( Kombi Deutsch/Englisch) haben könnten.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ ysnp,

ich habe einerseits meine Meinung und andererseits setze ich mich gerne mit Argumentationen auseinander. Meine Meinung ist (1.) dass sowohl nach Abschluss und Ausbildung als auch nach Aufwand / Einsatz / Funktion bzw. Engagament bezahlt werden sollte, (2.) jedoch, dass das jetzt nicht wichtig ist.

Ich finde, – fühlen Sie sich bitte nicht allzu sehr persönlich angegriffen – „verlogener“ geht es ja gar nicht. Da wurde die ganze Zeit argumentiert, dass Lehrer aller Schularten das Gleiche zu tun haben und es praktisch keine Unterschiede gäbe (obwohl zitierte GEW-Studien selbst etwas anderes sagen) und DESHALB alle gleich verdienen sollten, denn gleicher Lohn für gleiche Arbeit und nun sagen die teilweise gleichen Leute, es sei in Ordnung, wenn Kollegen, die „nur“ Seiteneinsteiger mit einem Fach sind (und ebenfalls fachfremd unterrichten müssen) oder Kollegen, die nur eine DDR-Ausbildung haben, nicht gleich verdienen, obwohl sie doch auch die gleiche Arbeit machen.

Sie haben mich gründlich missverstanden, wenn Sie meinen, ich sehe eine unterschiedliche Wertigkeit in der Arbeit der verschiedenen Lehrämter. Das liegt vermutlich daran, dass Sie den Wert einer Arbeit in dem Lohn / Gehalt für diese Arbeit bemessen. Dieses rein „monetäre Denken“ ist Ihr Denken, nicht mein Denken. Für mich ist jede Arbeit wertvoll und nptwendig – sonst gäbe es sie nicht. Ich finde grundsätzlich keine „wertvioller“ als eine andere. Ich habe gelegentlich die Frage gestellt, woran wir eigentlich den Wert einer Arbeit bemessen. Den Gehaltsunterschied zwischen den verschiedenen Lehrämtern habe ich nie an einer unterschiedlichen Wertigkeit festgemacht – das unterstellen Sie u.a. mir gerne -, sondern an Unterschieden in der Ausbildung (inhaltlich) und im Arbeitsaufwand.

Ich messe der Arbeit der Grundschullehrer eine hohe Wertigkeit zu. Sie legen die Grundlagen in der Bildung der Kinder. Das ist wie der Bau eines Hause. Wenn das Fundament brüchig ist, stürzt das ganze Haus in sich zusammen. Ich messe aber auch der Arbeit in der Landwirtschaft eine hohe Wertigkeit zu. Niemand könnte ohne Lebensmittel leben. Sollen Landwirte also auch A 13 bekommen? Wer sollte eigentlich dann nicht A 13 bekommen, weil seine Arbeit Ihrer Meinung nach zurecht „weniger wertvoll“ ist?

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

* notwendig

* eines Hauses

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Landwirte bekommen im Eingangsamt an staatlichen Stellen A13, wenn sie ein Studium mit einem Masterabschluss und das Referendariat abgeschlosen haben. Fragen Sie Absolventen aus Göttingen und Weihenstephan, die in den Staatsdienst gegangen sind.

Landwirt ist genauso wie Lehrer als Beruf eine Sammelbezeichnung. Bei den landwirten fallen darunter solche, die einen Betrieb geerbt haben, ohne eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen zu haben. Solche, die die Landwirtschaftsschule abgeschlossen haben, solche, die eine Ausbildung absolviert haben, solche, die einen Meister erlangt haben, solch, die eine höhere Berufssfachschule mit dem Abschluss Staatl. gepr. Landwirt abgeschlossen haben, Bachelor- und Masterabsolventen von landwirtschaftlichen lehrstühlen und sogar Landwirte die promoviert worden sind

Bei der Sammelbezeichnung Lehrer – zumindest für die an staatlichen Schulen – sieht das anders aus, da es dort lediglich den Zugang zum Beruf über ein Hochschulstudium und ein zweites Staatsexamen gibt.

Invictus
6 Jahre zuvor

Und was sagt einem die ganze Diskussion? Man hätte die Ausbildungsdauer einfach nicht angleichen dürfen.