Der Bewerbermangel macht’s möglich: Thüringen erhöht die Bezüge von Lehrern an weiterführenden Schulen – Schritt hin zu „A13 für alle“?

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ERFURT. „Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung endlich auf den Weg gemacht hat.“ So kommentierte Frank Fritze, stellvertretender Landesvorsitzender des Thüringer Lehrerverbands tlv, heute eine Pressemitteilung des Bildungsministeriums in Erfurt. Das hatte nämlich angekündigt, dass Lehrkräfte an den Thüringer Regelschulen (womit in Thüringen die weiterführenden Schulen gemeint sind) ab dem 1. Januar 2018 eine Zulage in Höhe von 50 Prozent der Differenz von A12 nach A13 erhalten sollen. Mehr noch: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) stellt eine vollständige Anpassung der Besoldung auf die Gehaltsstufe E13/A13 in Aussicht.

Lässt Lehrer loben: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow. Foto: DiG / TRIALON / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Lässt Lehrer loben: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow. Foto: DiG / TRIALON / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

„Mit dieser Verständigung ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Thüringer Bildungslandschaft gelungen“, so lobte Interims-Bildungsminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), der als Staatskanzlei-Chef das Amt aufgrund einer schweren Erkrankung der bisherigen Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) mit übernommen hatte, das Engagement von Rot-Rot-Grün für die Schulen im Freistaat. „Nach der Entfristung der DaZ-Lehrkräfte und bislang befristet eingestellter Lehrkräfte, der Anhebung des Stellenumfangs bei den Horterzieherinnen und -erziehern sowie der Verbeamtung der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer senden wir nun ein deutliches Signal der Wertschätzung an unsere Regelschullehrerinnen und -lehrer für ihre hervorragende Arbeit.“

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Landesregierung und Gewerkschaften seien sich einig, eine wesentliche Etappe erreicht zu haben – das Ziel sei in Sicht: „Am Ende soll auch der zweite Schritt hin zur vollständigen Anpassung der Besoldung auf die Gehaltsstufe A13 bzw. E13 gegangen werden. Wie dieser Schritt ausgestaltet wird, ist nun mit den Gewerkschaften zu vereinbaren.“ Das werde dann der neue Bildungsminister Helmut Holter (Linke) übernehmen.  Allerdings: Von einer Angleichung der Bezüge der Grundschullehrkräfte ist bislang keine Rede.

„Erster kleiner Teilerfolg“

Der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, nannte die Einigung einen „hart erkämpften ersten Schritt“. Ziel bleibt für Beamtenbund und Gewerkschaft, für alle Regelschullehrer die Besoldungsgruppe A13 oder Entgeldgruppe E13 zu erreichen. GEW-Vorsitzende Kathrin Vitzthum erklärte, die ruhestandsfähige Zulage sei ohne Kompromisse beider Seiten nicht möglich gewesen. Auch der tlv sprach von einem „ersten kleinen Teilerfolg“.

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„Noch ist unsere Forderung, für alle Regelschullehrer verbindlich die A13-Besoldung einzuführen, nicht umgesetzt. Wir halten daran fest, denn anders wird es nicht gelingen, dem Lehrermangel wirksam zu begegnen.“ Dies sei umso dringlicher, da andere Bundesländer schon viel weiter seien: „In Berlin werden ab dem kommenden Schuljahr sogar schon die Grundschullehrer im Eingangsamt A13 besoldet. Davon sind wir hier leider noch Lichtjahre entfernt.“ Die Landesregierung wird für die Aufstockung der Bezüge nach eigenen Angaben jährlich 8,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

 

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sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „„Noch ist unsere Forderung, für alle Regelschullehrer verbindlich die A13-Besoldung einzuführen, nicht umgesetzt. Wir halten daran fest, denn anders wird es nicht gelingen, dem Lehrermangel wirksam zu begegnen.““

Seien wir doch mal ehrlich. Für die Beseitigung des Lehrermangels bringt das gar nichts !

Aber ansonsten finde ich es in Ordnung.

Andy Strati
6 Jahre zuvor

Und was ist mit den Grundschullehrer?

Monika Niemann
6 Jahre zuvor

Andy Straty, es kommt darauf an, wie lange die Mindeststudienzeit ist. Beispiel: In Niedersachsen galt früher: GS/HS macht 6 Semester Mindeststudienzeit (A12), RS macht 8(A13) und Gym macht 10 (A13 mit Auftstiegsmöglichkeit auf A14).
Das hat sich mittlerweile geändert in : GS/HS/RS machen 8 und alle bekommen A12. Für RS-Kräfte eine Verschlechterung, für GS/HS-kräfte auch, weil die Ausbiildung länger dauert.
An Gymnasiale traut man sich nicht heran.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Monika Niemann

Eher unlogisch; die Regelstudienzeit für Real- und Gymnasiallehrkräfte war unterschiedlich, beide wurden dennoch im Eingangsamt zu A13 besoldet.

Die Eingruppierung ergibt sich aus der Historie der lehrerausbildung. Anno-dunnemals wurden „Volksschullehrer“ an „Akademien“ unterwiesen. Diese Form der Berufsausbildung gab es auch in anderen Bereichen, z.B. Baumeisterakademien, Ingenieurschulen etc. Diese Akademien haben sich heute nur vorallem im künstlerischen bereich gehalten. Im Prinzip gehören auch die heutige Techniker- und die Fachwirt-/Finanzwirtausbildung, die mit einem Diplom (BA) abschließen, dazu, In allen anderen Wissenschaftsbereichen hat man die Ausbildung des akademischen NAchwuchses an Hochschulen/Universitäten und Fachhochschulen verlagert. Mit Auflösung der Volksschulen wurde die Ausbildung der Grund- und Hauptschullehrkräfte an die PHs verlagert, die vorher die realschullehrkräfte ausgebildet hatten. Die eingangs genannte unterschiedliche Regelstudienzeit für Real- und Hauptschullehrkräfte bezog sich auf die Länge des PH-Studiums. Lehrkräfte mit der Lehrberechtigung für die Sekundarstufe I+II wurden schon immer an Hochschulen/Universitäten ausgebildet und waren somit in früheren Zeiten die Einzigen, die ein wissenschaftliches Studium absolviert hatten, das zur Aufnahme eines Referendariates berechtigte.

Bis auf das Land BaWü, das seine PHs weiterführt, sind in den anderen Bundesländern die Lehramtsstudiengänge mittlerweile Hochschulstudiengänge, die unabhängig vom angestrebten Lehramt in vielen Bundesländern die geliche Regelstudienzeit haben an Hochschulen. Die formalen Voraussetzungen für dei Unterscheidung in Einstufung in den gehobenen oder höheren Dienst beim Lehramt entfallen somit.

Für Bauingenieure mit Master-Abschluss – nur um ein Beispiel zu nennen – ist es für die Übernahme in den höheren Staatsdienst vollkommen egal, ob die ihren Master an einer (technischen) Hochschule für angewandte Wissenschaften (vormals FH) oder TU erhalten haben. DAs war zu Zeiten als Fachhochschulen und Hochschulen den Grad eines „Dipl.-Ing“ noch vereihen konnten anders. Da war die Eingangsvoraussetzung für den gehobenen Staatsdienst das Diplom (FH). Im Eingangsamt wird der gehobene Dienst deshal auch mit A9 besoldet. Für den Einstieg in den gehobenen Dienst wird heute ein Bachelor-Abschluss vorausgesetzt, den es aber bei keinem Lehramt gibt.

Die Besoldung von Lehrkräften der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu A12 im Eingangsamt ist innerhalb des öffentlichen Dienstes ein absoluter Sonderweg, der aus den genannten Gründen beseitigt werden muss.

Derriks
6 Jahre zuvor

Berlin zahlt den Grundschullehrer*innen keineswegs A13, sondern nur E13 und auch das bisher nur ganz wenigen Personen, die gerade fertig studierten nach neuer Studienordnung. Was mit den anderen GS-Lehrkräften ist…wird derzeit noch geprüft.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Derriks

E13 ist aber das Pendant zu A13. Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung vor oder die Voraussetzungen für die Fortführung eines Beamtenverhältnisses (länderübergreifendes Versetzungsverfahren), wird Berlin nicht umhin können, die A13 Eingruppierung vorzunehmen (Gleichheitsgrundsatz).