Eltern scheitern im Streit um Schülerbeförderungskosten vor Gericht – Initiative sieht sich trotzdem als erfolgreich an

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SIGMARINGEN. Eltern müssen für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule mitunter tief in den Geldbeutel greifen. Ein Vater hatte vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen dagegen geklagt – vergeblich.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Streit um Schülerbeförderungskosten die Klage eines Vaters aus Rottenburg abgewiesen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der von einer Elterninitiative unterstützte Mann hatte gegen den Landkreis Tübingen in Vertretung des Landes geklagt. Er wollte erreichen, dass der Kreis die vollständigen Schulbeförderungskosten seines Sohnes erstattet, da die bisher nur anteilige Erstattung aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter wiesen die Klage ab – warum genau, ist allerdings noch nicht bekannt: Die Urteilsbegründung liege derzeit noch nicht vor, sagte ein Gerichtssprecher. Die Elterninitiative geht voraussichtlich in Berufung. Die nächste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim.

Der Gerichtssprecher sagte, die Kammer habe sich bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor allem mit der Frage beschäftigt, ob ein Einzelner aus einem völkerrechtlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten könne. Denn die Bundesregierung habe in der Vergangenheit einen Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeschlossen, auf den sich auch der Kläger berufen habe. Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages sei es, Bildung unentgeltlich und für jedermann zugänglich zu machen, sagte der Gerichtssprecher. Der Kläger – ein ehemaliger Chef des Landeselternbeirates – sei der Ansicht, dass auch die Landesverfassung von Baden-Württemberg davon betroffen sei, wenn die Bundesregierung sich zu diesem Ziel verpflichtet habe.

Dass deutsche Gerichte überlastet sind, ist bei solchen Fällen kein Wunder. Foto: Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Das Fahrgeld sei ein „verkapptes Schulgeld“ argumentieren die Kläger. Foto:
Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Initiative «Eltern für Elternrechte» hatte mit der Klage eigentlich einen Präzedenzfall schaffen wollen. Demnach belasten die Kosten für Schülerfahrkarten Familien mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr. Viele Familien seien durch dieses «verkappte Schulgeld» nicht in der Lage, ihren Kindern den Besuch der Schule zu ermöglichen, die ihren Begabungen entspricht, argumentierte die Initiative im Vorfeld.

Die Elterninitiative wertete es bereits als Erfolg, dass das Gericht sich als zuständig gesehen habe. «Das war nicht zu erwarten – Sigmaringen war immer nur die erste Etappe», sagte Sprecher Stephan Ertle. Je nach – noch ausstehender – Urteilsbegründung könne es sein, dass man zusätzlich den Schulträger, die Stadt Rottenburg, verklagen werde. Denn der Landkreis Tübingen habe in der Verhandlung darauf gepocht, nicht er, sondern die Gemeinde sei zuständig für die Beförderung. «Folgt das Gericht dieser Auffassung, sehen wir uns gezwungen, den Schulträger zu verklagen.»

Das Land stellt nach eigenen Angaben jährliche Zuweisungen für Schülerbeförderung an die Kreise bereit. Im Jahr 2017 waren dies 193,8 Millionen Euro. Laut Ertle kommt das Geld aber nicht vollständig bei den Eltern an und verschwindet in Quersubventionen. In den drei Nachbarbundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz können die Schüler während der Vollzeitschulpflicht kostenfrei die Schulbusse nutzen, wie die Initiative betont. dpa

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5 Kommentare
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drd
6 Jahre zuvor

Kinder haben, sich aber Alles vpm Staat bezahen lassen wollen. Die Mentalität vieler Kinder in der Schule (der Lehrer ist für meinen Erfolg zuständig) windert da niemanden mehr.

Pälzer
6 Jahre zuvor

Im reichsten Teil Deutschlands (BW), in einem der reichsten Länder der Erde, klagt ein sicher nicht armer Bürger seinen Staat an, weil der Staat ihm (neben kostenloser Ausbildung und Lernmittelfreiheit) nur einen Teil der Fahrkosten bezahlt. So dreist muss man erst mal sein.
In vielen Länder der Erde gilt es nicht „verkapptes“, sondern richtig Schulgeld zu zahlen. Nur zum Vergleich: In Kamerun sah ich Kinder auf der Straße jobben (z.B. Autos waschen), um sich Geld für ihre Hefte und Bücher zu verdienen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

In NRW ist das so geregelt, dass der Schulträger – Fahrtkostenerstattungen sind grundsätzlich Sache der Kommunen – die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächst gelegenen staatlichen Schule erstatten muss, wenn die altersgemäß gestaffelten Mindestentfernungen überschritten werden.

Bedeutet eben auch, wenn nicht die nächstgelegene, räumlich und sachlich zuständige Berufsschule sondern eine andere – egal ob privat oder staatlich – gewählt wird, die weiter weg gelegen ist, werden die Kosten auch nur anteilig erstattet. Es wird der Erstattungsanspruch für die nächstgelegene Schule geprüft. Werden die Bedingungen für die Schülerbeförderung erfüllt, werden diese auch erstattet. Es werden aber nicht die Fahrtkosten zu der tatsächlich besuchten Schule zur Berechnungsgrundlage gemacht.

Erstattet der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten oder eine andere Institution, entfällt der Anspruch auf Erstattung durch den Schulträger.

Die Fahrtkosten können teilweise erheblich sein. Für Auszubildnede als Augenoptiker im Kammerbezirk Südwestfalen ist Dortmund die zuständige Berufsfachschule. Wer etwa aus dem Siegerland anreisen muss, übernachtet besser zwischen den Berufsschultagen in DO, ansonsten hat er Probleme mit den gültigen Arbeitszeitregelungen.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Man erfährt hier zu wenig über den Fall, um sich ein genaues Bild zu machen. Auch in Schleswig-Holstein wird nur bis zur nächsten zuständigen Schule gezahlt und das finde ich auch richtig so.

Das viele Familien durch dieses «verkappte Schulgeld» nicht in der Lage seien, ihren Kindern den Besuch einer den Begabungen entsprechenden Schule zu ermöglichen, halte ich für populistischen Unfug.

ManKa
2 Jahre zuvor

In RLP wir auch nicht überall bezahlt.
Wir bekommen auch keine Fahrkarte für die nächstgelegene Schule, weil dies in NRW ist.
Pech wenn man an der Landesgrenze wohnt aber Hauptsache die Steuern werden brav bezahlt. In RLP Grundschule werden Schulsachen, Hefte und Bücher seitenweise von der Schule angefordert, hier waren pro Schuljahr >300 € fällig zzgl. der Schülerfahrkarte, da hat man besser nur ein Kind, wenn es knapp wird. Wo ist jetzt Bildung umsonst???