Abschiebe-Drama mit Happy-End: Die 15-jährige Gymnasiastin Bivsi ist mit ihren Eltern wieder in Deutschland

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DÜSSELDORF. Zwei Monate dauerte das Tauziehen um Bivsi und ihre Familie. Seit Mittwochmorgen ist die 15-Jährige zurück in ihrer deutschen Heimat. Am Düsseldorfer Flughafen wurde die Gymnasiastin, die ohne Vorwarnung aus dem Unterricht zur Abschiebung gebracht worden war, von zahlreichen Unterstützern empfangen.

Zwei Monate nach ihrer Abschiebung aus dem Unterricht eines des Duisburger Steinbart-Gymnasiums heraus ist die Schülerin Bivsi aus Nepal in ihre deutsche Heimat zurückgekehrt. Die Familie der 15-Jährigen wurde am Mittwochmorgen unter Tränen von zahlreichen Mitschülern, Eltern und Unterstützern am Düsseldorfer Flughafen empfangen. Sie hatten sich zuvor erfolgreich für die Rückkehr der Familie nach Duisburg eingesetzt.

Weinend in den Armen

Das Empfangskomitee begrüßte die mittlerweile 15-Jährige am Flughafen mit Transparenten wie „Herzlich willkommen zurück Bivsi“. Das Mädchen und ihre Freundinnen lagen sich weinend in den Armen. Nach ihrer Ankunft sollte die Familie direkt in ihre Duisburger Wohnung gefahren werden, die vom Vermieter während Zeit in Nepal freigehalten worden war.

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Ist das menschenwürdig? Gymnasiastin (14, in Deutschland geboren) wird aus der Klasse geholt, um sie abzuschieben – Mitschüler traumatisiert

Die in Deutschland geborene Bivsi war am 29. Mai rechtmäßig und auf Veranlassung der Ausländerbehörde mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden. Für Empörung hatte gesorgt, dass Mitarbeiter der Stadt Duisburg das Mädchen dafür direkt aus dem Schulunterricht holten.

Daraufhin hatten die Mitschüler demonstriert und im Internet Unterschriften gesammelt. Zudem ging eine Petition an den Landtag – der Petitionsausschuss sprach sich kurz darauf einstimmig für eine Rückkehr aus humanitären Gründen aus. Auch Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) setzte sich für Bivsi ein. Nach Angaben der Stadt kehren die 15-Jährige und ihre Familie mit einem Schüleraustausch-Visum nach Duisburg zurück. „Hartnäckig zu bleiben, hat zum Erfolg geführt“, sagte der Leiter von Bivsis Gymnasium, Ralf Buchthal, am Mittwochmorgen.

Der Fall Bivsi wirft Fragen auf: Welchen Sinn macht es, ein Kind aufs Gymnasium zu führen – und dann abzuschieben?

Nach den Sommerferien wird Bivsi dann als Austauschschülerin in ihre alte Klasse am Duisburger Steinbart-Gymnasium zurückkommen. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantrag stellen, sollte sie eine Berufsausbildung machen oder ein Studium aufnehmen wollen. Die Eltern dürfen Bivsi aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung begleiten. dpa

GEW macht gegen Abschiebungen aus dem Unterricht heraus mobil – und stellt klar: Die Schule muss dabei nicht mitmachen

 

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Egon
6 Jahre zuvor

Das es mit dem Deutschen Recht und der Einwanderung nicht mehr so genau genommen wird, weiß man ja spätestens seit 2015. Ich weine um die Zukunft des deutschen Volkes.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Egon

Sie weinen, weil ein in Deutschland geborenes Mädchen, das als Gymnasiastin wahrscheinlich mal eine gute Karriere hinlegen und Ihre Rente mitbezahlen wird, nicht in den Himalaya abgeschoben wird? Ich weine um Ihren Verstand.

Und zum Recht: Der Europäische Gerichtshof hat erst in dieser Woche Merkels Flüchtlingspolitik 2015 für rechtens erklärt. Merke: Recht ist nicht immer das, was Leute wie Sie dafür halten. Rechtschreibung übrigens auch nicht.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Egon

Egon

Solch ein Unsinn. Das Mädchen wurde in Deutschland geboren, seine Familie sorgte für ihren eigenen Unterhalt und die Familie ist hier integriert.Was erwarten sie denn noch von diesen Menschen.
Sie sind sehr weit sogar weit von einem preußischen Staatsbild entfernt, welches im 18. Jahrhundert unter Friedrich dem Großen und seinem Vater geprägt wurde.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

@Egon: Es fehlt noch „Armes Deutschland“, das schreiben die Benachteiligten doch immer noch am Ende.

OMG
6 Jahre zuvor

Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, das angebliches Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben muss. Peinlich ist es allemal

Wayne_Youcts
6 Jahre zuvor

Dieser Fall zeigt vor allem, dass wir sehr dringend ein modernes Zuwanderungsrecht benötigen, da das Asylrecht ungeeignet ist, Fälle dauerhafter Migration zu regeln. Leider bekommt man zunehmend den Eindruck, dass genau das geschieht und zu fragwürdigen Ergebnissen führt.
Leider verhindern Frau Merkel und ihre Partei die Einführung eines solchen Gesetzes, weil sie ihren konservativen Wählern vorgaukeln wollen, Deutschland sei kein Zuwanderungsland.

@Bernd
Der EuGH hat nichts zur Vereinbarkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mit deutschem Recht gesagt, denn das stand in besagtem Urteil gar nicht zur Debatte. Das Gericht hat in Bezug auf Flüchlingspolitik lediglich nach europäischem Recht entschieden, dass sich ein Land freiwillig für Flüchtlinge als zuständig erklären darf, für die es nach europäischem Recht (u.a. Dublin-Abkommen) eigentlich nicht zuständig ist. Ihr pauschales Resümee, der EuGH habe Frau Merkels Flüchltlingspolitik als rechtmäßig erklärt, ist daher falsch.
Wie sagten Sie doch gleich so überheblich: Recht ist nicht immer das, was Leute wie Sie dafür halten.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wayne_Youcts

Der europäische Rechtsrahmen, in dem sich Deutschlands Asylpolitik bewegt, ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden. Maßgeblich ist also europäisches Recht – und wenn die Bundesregierung das nicht gebrochen hat, hat sie auch deutsches Recht nicht gebrochen.

Das sagt auch die Logik: Wenn das deutsche Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention hierzulande gelten, dann müssen Verfolgte und Kriegsflüchtlinge auch die Chance haben, dies in Anspruch zu nehmen.

In Sachen Einwanderungsgesetz gebe ich Ihnen allerdings recht – ein solches brauchen wir dringend.

U. B.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Die Crux ist doch, dass inzwischen jeder als „Verfolgter und Kriegsflüchtling“ bezeichnet wird, der zuwandert und bei genauerer Betrachtung gar kein Flüchtling im Sinne des deutschen Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention ist.
Deutschland nimmt also zu viele Menschen durch deren falsche Eigenauskünfte auf.

Ansonsten kann ich nur dick unterstreichen, dass wir ein Einwanderungsgesetz wie etwa das kanadische oder australische brauchen.

Knut M.
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Mir ist auch unverständlich, warum bei den Menschen, die zu uns kommen, immer von „Flüchtlingen“ die Rede ist. Tatsache ist doch, dass ein großer Teil von ihnen gar keine Verfolgte und Kriegsflüchtlinge sind und ohne Ausweispapiere zuwandern, um ihre wahre Identität und Herkunft zu verschleiern.
Sind sie erst einmal aufgenommen, wird es schwer, sie wieder abzuschieben. Dementsprechend gering ist die Abschiebequote im Vergleich zur Aufnahmequote.

Bei der 15-jährigen Bivsi hat es mich allerdings riesig gefreut, dass sie mit der Familie wieder nach Deutschland kommen durfte.
Dieser Fall zeigt überdeutlich, dass wir tatsächlich ein längst überfälliges Einwanderungsgesetz brauchen für Menschen, die integrationswillig sind und tatsächlich eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Natürlich brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, in dem wir definieren , wen wir aufnehmen möchten und wen nicht.
Wer will schon Salafisten, reine Armut-Flüchtlinge aus Afrika, Europa und Asien oder durchreisende Einbrecher aus Süd-Osteuropa beherbergen? Niemand.
Wir brauchen hier aber Ingenieure,Ärzte, Alten- und Krankenpflegerinnen, sowie Handwerker und Fachkräfte für die Industrie, weil wir diese nicht mehr in genügendem Maße ausbilden.
Und so wird sich ein anderer Kolonialismus entwickeln, der uns gut ausgebildete Arbeitnehmer zuführt, die in den Heimatländern für viel Geld ausgebildet wurden und die dort ebenso benötigt werden wie bei uns.
Unser Gesundheitssystem würde ohne diese Immigranten gar nicht mehr funktionieren, allein es entspricht nicht immer unserem Standart, was diese Menschen an Wissen mitbringen.