Eltern scheitern mit Eilantrag gegen Schulschließung – aber: Verfahren ist damit nicht vom Tisch

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KASSEL. Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Eilantrag eines Kindes und seiner Eltern gegen eine Schulschließung im nordhessischen Waldeck abgelehnt. Die Richter hätten einem möglichen Hauptverfahren nicht vorgreifen wollen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das wäre nur bei schweren und unzumutbaren Nachteilen für die Grundschülerin möglich gewesen. Doch da das Kind eine Schule im Nachbarort besuchen kann, sei das nicht der Fall. (Aktenzeichen: 4 L 5075/17.KS)

Eltern und Kind wollten den Landkreis Waldeck-Frankenberg zwingen, den Schulstandort in der Kleinstadt zu erhalten und die Schülerin dort zu unterrichten. Sie beriefen sich auf formale Fehler. Der Kreisausschuss hatte entschieden, die Grundschule mangels Schülern zu schließen. Die Eltern sahen den Kreistag, das Parlament, als zuständig an. Für die Entscheidung der Verwaltungsrichter spielte das keine Rolle.

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Mit einem Erfolg des Eilantrags hätten Kind und Eltern ihr Ziel ohne abgeschlossenes Hauptverfahren erreicht. Denn bis zu einer endgültigen Entscheidung im Klageverfahren hätte die Schülerin eine oder mehrere Jahrgangsstufen am alten Schulstandort durchlaufen, sagte der Gerichtssprecher. Zudem sei der Landkreis der falsche Antragsgegner. Für den Unterricht sei das Land Hessen zuständig. Bisher wurde in dem Fall noch kein Hauptverfahren eingeleitet.

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OMG
6 Jahre zuvor

Die Schulstandorte richtet der Landkreis ein, unterhält sie und kann sie auch schließen. Das Land Hessen hat damit – nun mal zur Ehrenrettung – nichts zu tun. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass das Land nicht über Schulenzwicklungsplaene gesicherte Standorte nicht mit Lehrern versorgt.
Natürlich ist die Körperschaft, die eine Schliessung beschliesst, auch durch ein Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungen überprüfbar