Gerichtsurteil: Zeckenbiss als Arbeitsunfall? Nur unter bestimmten Bedingungen

0

ERFURT. Eine Lehrerin aus Ostthüringen ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, einen Zeckenbiss bei einem Schulsportfest als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass sich die Frau die Zecke bei dem Sportfest eingefangen habe, teilte das Landessozialgericht Thüringen mit.

Im Einzelfall kann ein Zeckenbiss als Arbeitsunfall anerkannt werden. Foto: (c) JerzyGorecki – pixabay.com – CC0 Creative Commons

Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht in Erfurt in zweiter Instanz ein Urteil des Sozialgerichts Altenburg, das die Anerkennung des Zeckenbisses als Arbeitsunfall zuvor ebenfalls abgelehnt hatte. Dagegen hatte die Frau Berufung eingelegt (Az: L 1 U 150/17).

Die Lehrerin an einer Grundschule in einem kleinen Ort in Ostthüringen hatte bei dem Sportfest im Juni 2012 die Aufsicht geführt. Beim Duschen am Abend entdeckte sie eine Zecke und entfernte diese. Später hatten sich bei ihr laut Gericht bestimmte Krankheitssymptome gezeigt, die sie dem Zeckenbiss zuschrieb. Sie meldete den Vorfall der Unfallkasse.

Deren Auffassung, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handle, bestätigte nun auch das Landessozialgericht. Zwar könne ein Zeckenbiss im Einzelfall als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das setze aber eine örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Bisses voraus. Dies sei im Fall der Lehrerin nicht gegeben. Auch sei unklar, ob die Krankheitssymptome etwas mit dem Biss zu tun hätten. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments