Schulleiter verkürzt eigenmächtig die Arbeitszeit für sich und fürs Kollegium – Kündigung (kontrolliert hat ihn aber auch keiner)

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MEINIGEN. Ein Schulleiter ist nach einer Gerichtsentscheidung zu Recht wegen des Ausfalls Hunderter Unterrichtsstunden entlassen worden. Der Beamte habe an einer Förderschule in Südthüringen den Unterricht vorsätzlich so organisiert, dass pro Klasse nur 30 statt der vorgeschriebenen 35 Wochenstunden erteilt wurden, so informierte das Verwaltungsgericht Meiningen am Montag.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich schon mit dem Thema Schulbezirke beschäftigt. Foto: Florentine / pixelio.de
Unterrichtsausfall ohne Not? Rechtfertigt eine Kündigung, so urteilte das Verwaltungsgericht. Foto: Florentine / pixelio.de

Das sei über einen Zeitraum von fünf Schuljahren so gegangen. Personelle Gründe für das Fehlverhalten des Schulleiters gab es laut Urteil nicht: An der Schule arbeite eine ausreichende Zahl an Lehrern und sonderpädagogischen Fachkräften.

Das Gericht befand, der Schulleiter habe mehr Abminderungsstunden genehmigt als zulässig. Dabei handelt es sich um eine Kürzung der Pflichtstundenzahl, die Lehrer zu unterrichten haben. An Personal habe es keineswegs gemangelt. Das Kollegium hätte den vollen Unterricht abdecken können, so das Gericht. Die Klassen waren klein. Zudem habe der Schulleiter die Schüler in bestimmten Fächern wie Musik, Ethik und Religion gar nicht unterrichten lassen. Außerdem habe er sich selbst ein zu hohes Maß an Stunden für Schulleiteraufgaben verfügt. Wegen der Schwere der Verstöße hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts den Leiter der Förderschule nun aus dem Dienst entfernt. Vor dem Rauswurf schützt ihn auch sein Beamtenstatus nicht.

Dienstpflicht in erheblichem Umfang verletzt

Der Beamte habe seine Dienstpflicht – die ordnungsgemäße Organisation des Schulbetriebs – in erheblichem Umfang verletzt, so das Gericht. Daran ändere auch nichts, dass die Schulaufsichtsbehörde jahrelang ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkam. Gegen einen Mitarbeiter des Schulamtes werde deshalb inzwischen ermittelt, so berichtet der MDR Thüringen. Nach Informationen des Senders handelt es sich um einen Referenten. Zudem, so das Gericht, liege ein „Anschuldigungsschreiben“ auch gegen den früheren stellvertretenden Schulleiter vor. Die betroffene Förderschule extistiert mittlerweile als eigenständige Einrichtung nicht mehr; sie wurde im Dezember 2016 mit einer anderen Förderschule zusammengelegt.

Gegen das Urteil sei Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Weimar möglich. Das Verwaltungsgericht Meiningen ist für sämtliche Disziplinarverfahren gegen Thüringer Beamte zuständig. dpa

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Rita Maria Müller
6 Jahre zuvor

Die Unterrichtsreduzierung für Lehrer und Schüler an der genannten Förderschule war
sicher eine gute Investition in die Gesundheitsförderung der Lehrer und Schüler. Eine vergleichende Untersuchung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Lehrkräfte mit anderen Schulen, auch unter Berücksichtigung der Krankheitsdauer, würde erstaunliche Ergebnisse ans Licht bringen! Das schreibt eine vorzeitig in den Ruhestand versetzte Lehrerin, welche sich jetzt mit Entspannung, Stressmanagement und betrieblicher Gesundheitsförderung beschäftigt.
Manchmal müssen Grenzen überschritten werden, um lösungsorientiert zu arbeiten. Schade, durch das Gerichtsurteil geht dem Schulsystem ein guter, in die Zukunft schauender Pädagoge verloren. Viele Richter haben zu wenig Einblick in den Schulalltag und haben keine Vorstellung darüber, was ihr Urteil langfristig bewirkt.