Streit um neue Studiengebühren: Usbekischer Student im Südwesten will sich wehren und zieht vor Gericht

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Ein Student aus Usbekistan hat Klage gegen die Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland an den Südwest-Hochschulen eingereicht. Den Eingang der Klageschrift bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitagnachmittag. Der Student der Universität Hohenheim will sich nach eigenen Angaben dagegen wehren, dass er vom kommenden Herbst an 1500 Euro pro Semester zahlen soll. Er macht dabei geltend, dass der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz dadurch verletzt werde. Auch in seiner Heimat gibt es Studiengebühren – etwa 500 Euro im Jahr.

Der junge Mann war nach eigenen Worten mit einem Austauschprogramm nach Baden-Württemberg gekommen. Er will nach dessen Beendigung noch ein Jahr in Stuttgart studieren, um sein Masterstudium abzuschließen. Da ihm nicht bewusst war, dass er dafür seinen Status als Austauschstudent hätte ändern müssen, flatterte ihm der Gebührenbescheid für das kommende Wintersemester ins Haus. Für vor dem Wintersemester bereits regulär immatrikulierte internationale Studenten besteht Bestandsschutz, sie müssen also nicht zahlen.

Aus Sicht von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) ist es gerecht, wenn internationale Studierende zur Finanzierung des Hochschulsystems beitragen, so wie es Inländer auch täten.

Beim Verwaltungsgericht Freiburg war schon im Juli eine Klage gegen die bislang nur im Südwesten erhobenen Gebühren eingereicht worden.

Die Studierendenvertretung der Universität Hohenheim hatte am Morgen von der Einreichung der Klage gesprochen, das Verwaltungsgericht hatte sie aber nach eigenen Angaben erst am Nachmittag erhalten. dpa

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xxx
6 Jahre zuvor

In Deutschland ist das Durchschnittseinkommen etwa 7,5 Mal so hoch wie in Usbekistan, während gleichzeitig die Studiengebühren nur 6 Mal so hoch sind, relativ gesehen also geringer.

Wenn die Eltern des Studenten sich das Auslandsstudium ihres Sohnes im vergleichsweise teuren Deutschland leisten können, müssen sie weit mehr als das Durchschnittseinkommen haben. Folglich dürften 250€ im Monat für die Studiengebühren ärgerlich, aber nicht existenziell sein.

Nichtsdestotrotz halte ich die gerichtliche Überprüfung der Regelung für sinnvoll.