Drittklässlerin zieht wegen mangelhaften Brandschutzes in der Schule vor Gericht – dem Schulträger (Berlin) droht eine Klatsche

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BERLIN. Eine Siebenjährige zieht wegen fehlenden Brandschutzes an ihrer Schule im Berliner Stadtteil Wedding vor das Verwaltungsgericht. Mit dem Eilantrag solle ein zweiter Rettungsweg erreicht werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zunächst müsse das Bezirksamt Mitte eine Stellungnahme abgeben. Wann eine Entscheidung getroffen wird, war noch unklar. Das Mädchen werde vor Gericht durch seine Eltern vertreten. In Justizkreisen war von einem spannenden Fall die Rede.

erlin droht eine Niederlage - denn die Vorschriften sind eindeutig. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Berlin droht eine Niederlage – denn die Vorschriften sind eindeutig. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Laut einem Bericht der Berliner „Morgenpost“  könnte das Verfahren Signalwirkung haben, denn an vielen Schulen in Berlin gebe es erhebliche Brandschutzmängel. Die betroffene Schule ist dem Bericht zufolge mit 700 Schülern eine der drei größten Grundschulen der Bundeshauptstadt. Sie sei 1955 für 600 Kinder gebaut worden; Grundsanierung und Erweiterung seien überfällig. Doch besonders prekär sei eben der Brandschutz. Die Siebenjährige, die eine dritte Klasse besucht, werde  täglich mit 45 bis 70 Kindern in der zweiten Etage unterrichtet. Sollte der Weg durch das Treppenhaus im Brandfall versperrt sein, müssten Kinder und Lehrer aus dem Fenster am anderen Ende des Flures klettern  – und auf einem Dach auf Rettung warten. Für die Mutter der klagenden Schülerin sei das nicht akzeptabel. „Niemand weiß, ob das alte Dach überhaupt so viele Kinder halten kann. Außerdem gibt es keine Absperrung. Die Gefahr, abzustürzen, ist groß“, so wird die Mutter zitiert. Dabei ist ein zweiter Fluchtweg in der Bauordnung vorgeschrieben.

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Auf Abhilfe gedrängt

Tatsächlich hätten die Sachverständigen für Brandschutz im Bezirk das Problem längst erkannt  – und immer wieder auf Abhilfe gedrängt. Seit dem Jahr 2003 sei der mangelhafte Brandschutz aktenkundig. Auch der Leiter der Schule habe die Mängel im Bezirksamt immer wieder zur Sprache gebracht. Doch nichts sei passiert, hieß es. Laut Zeitung kein Einzelfall: Brandschutzbegehungen in Schulen sollten eigentlich im Abstand von maximal fünf Jahren erfolgen, allerdings werde diese Frist häufig aufgrund von Personalmangel bei der Bauaufsicht überschritten. Doch selbst wenn Mängel erkannt würde, heiße das noch lange nicht, dass sie beseitigt würden – wie das Beispiel zeige. Der zuständige Schulstadtrat des Bezirks beruft sich laut Bericht darauf, dass für die Schule eine Grundsanierung geplant sei.

Doch darauf wollen die Eltern jetzt nicht warten. Sie fordern laut „Morgenpost“ vorläufige Maßnahmen – und zwar umgehend: „Eine einfache Wendeltreppe am Fenster würde reichen, damit die Kinder das Gebäude verlassen können“, so zitiert das Blatt die Mutter. N4t / mit Material der dpa

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2 Kommentare
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omg
6 Jahre zuvor

Man kann sagen was man will, diese Idee der Eltern, Bewegung in das Sanieren von Schulen zu bringen, finde ich nun mal richtig gut. Die Auflagen für den Brandschutz sind bekannt und auch ein Bundesland kann sich nicht davor drücken. Oder wird die Grundschule etwa als Ausweichwartehalle vom BER geführt?

Pälzer
6 Jahre zuvor

Ist Berlin nicht die deutsche Hauptstadt?