Prozess: Oberstudienrat räumt laut Anwalt Sex mit 15-jährigen Schülerinnen ein

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Im Prozess gegen einen Frankfurter Oberstudienrat hat der Angeklagte seinem Verteidiger zufolge Geschlechtsverkehr mit zwei Schülerinnen eingeräumt. Sein Mandant habe tatsächlich mit den beiden 15 Jahre alten Schülerinnen geschlafen, sagte der Anwalt am Mittwoch vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Aussage des Gymnasiallehrers für Kunst und Sozialkunde selbst war dann nicht-öffentlich. Die erste Tat ereignete sich dem Anwalt zufolge im Mai 2015 bei einer Feier im Haus des Angeklagten, die zweite im Herbst desselben Jahres.

Der 46 Jahre alte Oberstudienrat steht wegen des Geschlechtsverkehr mit den Schülerinnen vor Gericht – und weil er kinderpornografisches Bildmaterial auf seinem Computer gespeichert haben soll. Beide Sexualkontakte kamen dem Verteidiger zufolge einvernehmlich zustande. Im zweiten Fall habe das Mädchen den Lehrer des Frankfurter Gymnasiums sogar mit der Bitte um Sex angemailt.

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Als eine Mitschülerin einer Vertrauenslehrerin von dem Verhältnis der 15-Jährigen zu dem Lehrer erzählte, wurde der Fall im September vergangenen Jahres publik. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei 38 kinderpornographische Bilddateien. Der seit 2007 an der Schule unterrichtende Pädagoge wurde vom Schuldienst freigestellt. Ursprünglich wollte das Gericht den Prozess an einem Verhandlungstag beenden. Weil jedoch einer der ermittelnden Kriminalbeamten im Urlaub ist, mussten nun noch zwei weitere Verhandlungstage ausgehandelt werden. Ende Oktober soll das Verfahren dann abgeschlossen werden. dpa

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