Spätere Einschulung: Gebauer will Rechte von Eltern stärken

4

DÜSSELDORF. Eltern in Nordrhein-Westfalen, die ihr sechsjähriges – in einigen Fällen fünfjähriges – Kind noch nicht für schulreif halten, haben es schwer: Nur wenn ein schulärztliches Gutachten erhebliche gesundheitliche Gründe bescheinigt, ist ein Zurückstellung möglich. Nun will Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die spätere Einschulung erleichtern. Künftig werden auch von Eltern vorgelegte therapeutische Stellungnahmen bei der Entscheidung berücksichtigt.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will spätere Einschulungen leichter ermöglichen. Eine Entscheidung über eine Zurückstellung sollten die Schulleitung nicht nur auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens treffen, hieß es aus dem Schulministerium. Auch von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen könnten berücksichtigt werden – sofern diese «erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung» enthalten. Präventive Aspekte könnten ebenfalls einbezogen werden – etwa eine drohende Überbelastung des Kindes. Die «Westdeutsche Zeitung» hatte darüber berichtet.

Einschulung
Gut gelaunt, aber möglicherweise doch noch zu jung? Eltern in NRW sollen mehr Einfluss auf die Entscheidung erhalten, ob ihr Kind schon zur Schule muss. Foto: Ingrid Ruthe / pixelio.de

Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Entscheidungsgrundlage ist ein schulärztliches Gutachten. Gebauer sagte, sie gebe den Grundschulen nun «präzisierende Hinweise» zur Möglichkeit einer Zurückstellung an die Hand. Die aktuelle politische Diskussion und neue Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern seien Anlass für diese Initiative. «Es gibt Kinder, für die kommt der erste Schultag zu früh.»

Jungen und Mädchen, die in NRW zum 30. September sechs Jahre alt sind, gelten als schulpflichtig. Da das Schuljahr aber schon mehrere Wochen vor dem Stichtag beginnt, sind einige Kinder zur Einschulung erst fünf Jahre alt. (dpa)

Die nächste gescheiterte Bildungsreform in Deutschland: Auch in Berlin rückt das Einschulungsalter wieder nach hinten

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
alter Hase
6 Jahre zuvor

Warum kehrt man nicht ganz zu der alten Regelung zurück? Eine Einschulung auf Antrag war auch früher schon möglich.
Man würde einigen Kindern (und ihren Familien) eine Menge Kummer ersparen. Darüber hinaus würde in den Eingangs-klassen die Arbeit für alle etwas leichter.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Schulpflichtig zu sein bedeutet noch lange nicht, dass eine Schulfähigkeit des Kindes besteht.
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde der Boden dafür geebnet, dass Kinder, die weder die sprachlichen , noch die kognitiven Voraussetzungen, oder gar die sozialen und emotionalen Verhaltensweisen für eine Beschulung erbrachten, nicht in Vorschulen weiter gefördert wurden , sondern an Stelle dessen in Grundschulen gesteckt wurden.
Da ist der Vorstoß der Ministerin sehr zu begrüßen, den Zeitpunkt der Einschulung mit von den Eltern entscheiden zu lassen.Es machte auch wenig Sinn gerichtliche Entscheidungsträger in diesen Prozess einbinden zu müsse.
Es ist aber dennoch eine gezielte sprachliche, sowie eine auf Buchstaben bezogene und an Lauten orientierte Sprachvermittlung im Vorschulbereich durchzuführen.
Das sollten Kindergärten leisten können.Eine spezifische Ausbildung , wie in den skandinavischen Ländern ist wünschenswert.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Ich befürworte ebenfalls eine höhere, idealerweise akademische Ausbildung für ErzieherInnen. Allerdings müsste man die dann auch ähnlich wie GrundschullehrerInnen bezahlen, sprich mit mindestens A/E12. Das werden die Kommunen aber auf keinen Fall mitmachen, kirchliche oder private Träger auch nicht.

Alternativ könnte man die Kindergärten wie in den Niederlanden an die Grundschulen anschließen und so zwei Kindergartenjahre verpflichtend machen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde der Boden dafür geebnet, …“

Tatsächlich war ich vorgestern Abend auf einer Veranstaltung, auf der eine Ärztin aus dem Gesundheitsamt dargelegt hat, mit welchem Testverfahren und auf welche Weise sie sich einen Eindruck von den Kindern verschafft und ein Gutachten über Schulreife erstellt, das in meinem Bundesland die Schulleiter erhalten um über die Schulfähigkeit, eine Einschulung oder eine Zurückstellung zu entscheiden.
Der Test ist ein wissenschaftlicher, evaluierter, wie SIE es bevorzugen und wird gewissenhaft von einer Ärztin entsprechend der Anleitung durchgeführt und ausgewertet.

Auf dem gleichen Abend saßen Eltern, die große Panik vor der Einschulung ihres Kindes hatten, da es zu klein, zu dumm, zu unerfahren, zu dies, zu das, zu jenes sei, um in die Schule gehen zu können. Während die einen gar nicht abwarten können, bis ihr Kind zur Schule kommt oder sie es zu Hause nicht mehr betreuen müssen, weil das nächste Kind erwartet wird oder ein „freier Vormittag“ in Aussicht steht, hadern andere lange und möchten ihr Kind am liebsten erst in 3-4 Jahren einschulen.

Vielleicht muss man die Einschulung flexibler gestalten, die Entscheidung sollte aber m.E. nicht in Elternhand gegeben werden. Bleibt es bei einem Stichtag, wird es immer Kinder geben, die ca. 1 Jahr älter als andere sind, ob der Tag im Juni oder im September liegt. Gleichzeitig weiß man seit Jahren, dass die Unterschiede in der Entwicklung bei den Erstklässlern gut und gerne 3 Jahre umfasst – dies war VOR der Inklusion. Inzwischen dürfte die Spanne erheblich größer sein.

Ansonsten ist es unangebracht, Kinder viel eher in die Schulen zu bringen, dabei aber die gleichen Erwartungen an sie zu stellen, wie an die sonst älteren Kinder. Manche können dem folgen, andere nicht.

Wer ansonsten Förderung in den KiTa erwartet, sollte sich die Richtlinien zu Gemüte führen: das gibt es schon längst. Auch Sprachförderung vor der Einschulung gibt es flächendeckend in den Bundesländern und wird mal von Erzieherinnen, mal von Lehrkräften der Grundschulen übernommen.
Aber ebenso wie bei den Grundschulen hilft eine Richtlinie allein nicht, dass Forderungen umgesetzt werden können. Wenn Ressourcen nicht gegeben sind, kann man auch von Erziehern keine Wundertaten erwarten.