Fall von Gewalt wirft Frage auf: Wo sind die Grenzen der Inklusion?

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HANNOVER. Erziehungsschwierige Heimkinder bringen das Kollegium einer Grundschule zur Verzweiflung – dieser aktuelle Fall aus Niedersachsen hat eine Debatte über die Grenzen der Inklusion ausgelöst: Wie sollen Lehrer mit Kindern umgehen, die sich nicht eingliedern lassen und sogar ihre Mitschüler gefährden?

Lehrkräfte klagen, sie stoßen mitunter an ihre Grenzen. Foto: Mindaugas Danys / flickr (CC BY 2.0)
Lehrkräfte klagen, sie stoßen mitunter an ihre Grenzen (Symbolfoto). Foto: Mindaugas Danys / flickr (CC BY 2.0)

Die Inklusion hat in Deutschland den Förderschulzwang für behinderte Kinder weitgehend beseitigt. In den meisten Bundesländern besteht mittlerweile ein grundsätzlicher Anspruch der Eltern auf einen Platz an einer Regelschule. „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten“, so heißt es beispielsweise im 2012 geänderten niedersächsischen Schulgesetz. Eine Ausnahme ist darin nicht vorgesehen.

Was ist aber, wenn Kinder sich partout nicht integrieren lassen – wenn sie sogar eine Gefahr für ihre Mitschüler darstellen? Ein aktueller Fall aus Niedersachsen hat eine Debatte um die Grenzen der Inklusion ausgelöst.

Polizei gerufen

„Die Kinder haben sich völlig verweigert und wollten nicht wieder ins Gebäude kommen“, so berichtet die Klassenlehrerin einer dritten Klasse gegenüber den „Schaumburger Nachrichten“. Da sie selbst das Schulgelände nicht verlassen konnte, um dort nicht ihre Aufsichtspflicht zu verletzen, und sich zudem um den Jungen kümmern musste, der geschlagen worden war, rief sie die Schulleiterin dazu. Die erzählt: „Ich konnte nicht anders handeln, als die Polizei zu rufen.“ Was war geschehen? Drei Jungen mit „emotionalen-sozialen Auffälligkeiten“, die in einem Heim leben, hatten einen ihrer Mitschüler verprügelt und waren dann vom Schulhof in einen nahegelegenen Wald gelaufen, wo sie dann später von der Polizei und von Heimmitarbeitern eingesammelt wurden.

Studie: Inklusion ist erfolgreich (wenn die Bedingungen stimmen) – im Großen und Ganzen. Einzelne Schüler tun sich allerdings schwer

Kein Einzelfall. „Seit den Sommerferien gibt es täglich einen Zwischenfall an unserer Schule“, sagt die Rektorin. Ihre Schule ist eine normale Kleinstadt-Grundschule.  Im Zuge der Inklusion sind dort allerdings immer mehr besonders förderbedürftige Kinder aus Heimen und Erziehungsstellen zu unterrichten. Und das geht offenbar mittlerweile über die Kräfte der Lehrerinnen des Kollegiums. „Wir sind pädagogische Zehnkämpfer, müssen Aufgaben als Streitschlichter, Polizisten, Kinderpsychologen, Familientherapeuten, Krankenschwestern, Sekretärinnen, Ersatzmamas, Rechtsanwälte, Organisationsprofis, ach ja und auch die von Lehrern ausfüllen. Das geht so nicht. Hier hat Inklusion seine Grenze“, so meint die Schulleiterin gegenüber dem Blatt.

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„Die Kinder mit emotional-sozialem Status machen das nicht mit Absicht. Sie sind schlicht überfordert, und zwar nicht, weil sie dumm sind. Ganz im Gegenteil, viele sind sehr intelligent, aber sie sind einfach überfordert mit vielen Situationen“, ergänzt die Lehrerin. Diese Schüler kämen aus zerrütteten Familien, hätten schon viel durchgemacht und seien daher eben emotional und sozial auffällig. Sie hätten so viel im Kopf, dass mitunter ein Funken reiche, um sie zum Ausrasten zu bringen. „Dann laufen die Kinder aus dem Unterricht, begehen immer wieder Sachbeschädigungen. Und wenn ihnen dann ein anderes Kind zufällig über den Weg läuft, weil es gerade von der Toilette kommt, dann schlagen die emotional-sozial auffälligen Kinder schon mal zu.“

Überforderte Lehrer

Der Bericht schlug in der Kleinstadt ein wie eine Bombe. „Bei mir hat in den vergangenen Tagen das Telefon nicht mehr still gestanden“, so erzählt die Schulleiterin einige Tage nach Erscheinen gegenüber der Lokalzeitung – und stellt klar, dass sie die betroffenen Kinder nicht stigmatisieren möchte. „Wir jammern nicht, und dieser Hilferuf ist auch keine Bankrotterklärung, sondern wir möchten klarstellen, dass wir hier an unsere Grenzen mit der Umsetzung der Inklusion stoßen. Eine Rampe für ein Kind mit körperlicher Behinderung zu bauen, ist etwas völlig anderes, als die pädagogische Betreuung von Kindern mit emotional-sozialer Auffälligkeit sicherzustellen“, so sagt sie. In diesem Punkt seien aber Lehrer allein überfordert. Lehrkräfte habe sie (im Gegensatz zu vielen anderen Grundschulen in Deutschland) in ausreichender Zahl im Kollegium,  aber Sozialarbeiter und Schulbegleiter fehlten. „Und das muss man einfach mal sagen dürfen.“

Hintergrund: Inklusion in der Schule – was die UN-Behindertenrechtskonvention wirklich bedeutet (erklärt von einem Völkerrechtler)

Heißt Inklusion denn die Einbeziehung wirklich aller Schüler in den Regelunterricht – also auch schwerstbehinderter oder aggressiver Kinder? Offenbar nicht. „Die UN-Behindertenrechtskonvention, dies belegt schon ihr Entstehungskontext, fordert eine möglichst weitreichende, jedoch keine 100-prozentige Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen“, so heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern zur UN-Behindertenrechtskonvention erstellen ließ, die seit 2009 die gesetzliche Grundlage für die Inklusion in Deutschland darstellt. Praktische Regelungen, wie solche Ausnahmen vom grundsätzlich ja geltenden Anspruch auf eine Regelschule allerdings festgestellt werden (muss das zum Beispiel ein Gericht entscheiden?), fehlen.

Hilfe? Fehlanzeige

In einer Broschüre der Landesschulbehörde Niedersachsen zu „Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störung im gemeinsamen Unterricht“ ist zwar angeführt, dass aggressives Verhalten auftreten kann. Dann gelte: „Ein Schutz der Mitschüler – aber auch des Schülers – ist ggf. notwendig.“ Wie der allerdings aussehen kann, dazu gibt es keine Hinweise. Überhaupt wirken die Ratschläge für Lehrer, die in solchen Krisensituationen stecken, wenig vertrauenserweckend. „Hilfreiche Reaktionen der Lehrkraft können sein: mit einer ruhigen und festen Stimme sprechen, klar formulieren, für eine reizarme, ruhige Situation sorgen“, so heißt es lapidar. Von wem sich Lehrerinnen und Lehrer in solchen Situationen Unterstützung holen können – davon ist keine Rede. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Wir brauchen jetzt eine breite Debatte über die Inklusion – sonst droht ihr das Schicksal von G8

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Es ist gut, dass das im Zeichen der „Alle-in-einen-Topf“-Inklusion mal thematisiert wird.

Solche kelinen Tyrannen gibt es vermutlich an jeder Schule in fast jeder Klasse. Wie viele mögen das hochgerechnet sein?

MeVo geht den richtigen Weg, wenn es Förderschulen für solche Kinder erhält. Andere sollten nachziehen. Wir haben ja bereits mehrfach festgestellt, dass die entsprechende UN-Konvention nicht die Abschaffung aller Förderschulen verlangt und nicht das 100%ige gemeinsame Unterrichten aller in der gleichen Klasse (passiert ab Klasse 5 ja sowieso nicht mehr in den meisten Bundesländern).

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Meckilenburg-Vorpommern unterhält keine Förderschulen für „solche Kinder“ – wie kommen Sie denn darauf? Im Text oben wird nur aus einem Rechtsgutachten zitiert.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich habe unlängst einen Artikel verlinkt, wonach MeVo beabsichtigt, nicht alle Förderschulen zu schließen, um u.a. besonders verhaltensauffällige Schüler weiterhin dort unterrichten zu können.

Googeln Sie mal !

omg
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

ANNA, sie haben zwar oft eine Meinung zu dem Thema, aber hier folgende Informationen mit Fakten.
Quelle 1:
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Inklusion-Foerderschulen-laufen-bis-2024-aus,inklusion434.html
Quelle 2:
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/39674/ermittlung-der-kostens%C3%A4tze-f%C3%BCr-die-allgemeinbildenden-und-beruflichen-schulen-in-freier-tr%C3%A4gerschaft.pdf

Zu 1)
Es gibt aktuell eine Debatte in MV, ob in den Fällen, wie sie im Text beschrieben werden, eine Regelbeschulung nicht die Regel sein soll. Das Enddatum 2024 für die Förderschulen ist noch nicht in Stein gemeißelt.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die genannte Schule liegt in Niedersachsen.
Niedersachsen hatte bereits vor der Umsetzung von Inklusion nur wenige Standorte für den Förderschwerpunkt Emotional-Soziale Entwicklung. Zusätzlich gibt es Schulen in privater Trägerschaft mit diesem Schwerpunkt, die sich die SuS aussuchen können. Eltern konnten schon damals die Beschulung auf diesen Schulen ablehnen.
Die Bedingungen zur Inklusion besagen, dass Schulen alle SuS mit den Schwerpunkten Lernen und ESE aufnehmen müssen, dafür bekommen sie eine sonderpädagogische Grundversorgung von 2 Std. pro Woche pro Klasse, wenn denn die zuständige Förderschule die Stunden abordnen kann.

Angeprangert wird, dass Lehrkräfte sich allein gelassen fühlen, die vielen verschiedenen Behörden nicht gut zusammenarbeiten und in der Schule täglich die Sorge um Schutz der Schülerschaft und Lehrkräfte besteht.
Das ist zermürbend.

Schulbegleitungen für diese SuS müssen von Erziehungsberechtigten beantragt werden, lehnen sie es ab, gibt es keine Hilfe.
Wird der Antrag gestellt, braucht es u.a. ein psychologisches Gutachten und dann eine Prüfung des Antrags über das Jugendamt. Die langen Wartezeiten bei Ärzten oder in den Zentren bedeuten, dass die Begleitung häufig erst später genehmigt wird. Ämter wundern sich inzwischen, wenn man mehrere Begleiter in einer Klasse benötigt, bei oben beschriebenen Kindern mit hohem aggressivem Potential muss aber unentwegt jemand parat stehen, falls das Kind Hilfe benötigt, denn von jetzt auf gleich können Situationen eskalieren.

Am Ende des Zeitungsartikels steht mal wieder die Einladung der Schulleiterin, die auch hier im Forum mehrfach ausgesprochen wurde: „…die alle Politiker einlädt, einmal einen Schultag lang an ihrer Grundschule zu hospitieren. „Dann werden die Politiker sicher merken, dass es so nicht weitergehen kann und dass Rahmenbedingungen verändert werden müssen.“

mississippi
6 Jahre zuvor

Wenn keine Schulbegleitung zur Verfügung steht (die steht sowieso zu wenig Stunden zur Verfügung) sollten Schulen auch so aggressive Kinder ausschulen dürfen. Die anderen Kinder haben auch Rechte.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Wenn das die Inklusionsverfechter lesen, hagelt es Kritik, Sie rechtsgerichteter Behindertenfeind !!

Mit anderen Worten: Sie haben vollkommen recht.

(Ich bin gespannt, ob dieser Kommentar die Redaktion unbeschadet übersteht.)

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Sie rechtsgerichteter Behindertenfeind!!“ ist doch vergleichsweise harmlos und geht garantiert durch. In diese Richtung dürfen Sie sich viel mehr erlauben.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Ach was, wenn man xxx kennt, weiß man das einzuordnen, auch wenn das Grinsgesicht fehlt. 😉

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

😉

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

In diesem Punkt stimme ich der missis. ebenfalls zu.

(Das ist jetzt schon das 2-te Mal, dass ich Ihnen zustimme, missis. Bitte im Kalender ankreuzen!) 🙂

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

@ xxx,

ich denke schon, die Redaktion kann (harmlose) Ironie erkennen. 😉

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

@mississippi
Ihrer Meinung stimme ich voll zu. „Die anderen Kinder haben auch Rechte“!

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Diese Einzelfälle sind auch ein weiteres Argument gegen die Inklusion, schließlich besteht eine Schulpflicht im allgemein bildenden deutschen Schulsystem, und zu diesem Schulsystem gehört auch das System der Förderschulen.
Und auch die anderen Schüler haben das Recht auf eine geordnete Beschulung.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Diese Einzelfälle sind auch ein weiteres Argument gegen die Inklusion“

Ich würde das weiter differenzieren, vor allem aber ist es notwendig, bei der Inklusion endlich auch von Bedingungen zu sprechen und nicht allein Dafür und Dagegen abzuwägen.
Wenn Inklusion bedeutet, dass alle SuS ohne weitere Vorkehrungen und Ressourcen als Sparkonzept in eine Schule geschickt werden, kann sie nicht klappen und so, da bin ich mir sicher, ist die Behindertenrechtskonvention in keinem Fall gemeint.

Bleibt ein „Ja, aber“ oder ein „Ja, wenn“ für alle SuS, die zu inkludieren sind und die Möglichkeiten einer Schule, einer Begleitung, weiterer Unterstützung muss auf den Tisch.

Der Gedanke in Nds. war, keine Pro-Kopf-Zuweisung vorzunehmen um eine Explosion der Ressourcen zu vermeiden. Dafür gab es eine sehr schmale Grundversorgung (2 Std. pro Klasse), die nicht ausreicht, die angesichts des Lehrermangels nicht gewährt werden kann, die im Alltag verpufft, da FöS-KollegInnen Prävention für alle, Förderung für etliche, Überprüfung zur Feststellung der Förderbedarfe etlicher Bereiche und Beratung der Lehrkräfte leisten sollen.

Trotz Grundversorgung werden mehr Kinder auf Förderbedarf überprüft und an einer Schule sind in den letzten Jahren auch erheblich mehr Kinder im emotional-sozialen Bereich auffällig. Bei nahezu allen Kindern mit bestätigtem ES-Förderbedarf an unserer Schule weiß ich um die Hintergründe (besondere familiäre Probleme, Krisen, Krankheit der Eltern, Drogen, Haftstrafen, Kinder in Pflegefamilien mit entsprechenden Erlebnissen in früher Kindheit).

Die Schulleiterin der o.g. Schule schreibt gar nicht gegen die Beschulung der genannten ES-Schüler, sie sagt aber deutlich, dass es unter diesen Bedingungen nicht geht, weil der Unterricht und das Schulleben durch die ständigen Vorfälle dauerhaft gestört werden.

In dem Maße haben wir keine ES-SuS an unserer Schule, aber auch ich kenne Fälle, in denen es zwar zermürbend und ermüdend ist, die Eltern aber mitarbeiten und dadurch die pädagogische Arbeit stützen,
und andere Fälle, bei denen jede Entscheidung, und sei sie noch so klein, widersprochen wird, Dokumentation, Sitzungen, Beschlüsse, Widersprüche unendlich viel Zeit rauben und man kaum noch arbeiten kann.

Da braucht Schule Unterstützung und Entlastung und im Übrigen auch die stützende Hand im Rücken durch SL und Schulaufsicht.
Da braucht es ggf. auch Vorgaben, dass für diese Eltern eine verpflichtende Mitarbeit und eine verpflichtende Wahrnehmung von Therapien bestehen, die auch umgehend verfügbar sind, wenn sie möchten, dass ein Kind die Regelschule besucht.
Beratungssysteme mit Hürden, Anträgen, Besprechungen+Protokolle, Elterngespräche+Protokolle, Widersprüchen, erneuten Besprechungen+Protokolle etc. sind unendlich aufwändig, viel zu träge, helfen wenig und nutzen Eltern, die passiv sind oder Förderung und Therapie generell ablehnen, nicht aber denen, die Förderung wünschen.
Schulbegleitungen können von Lehrkräften nicht beantragt werden, das obliegt den Erziehungsberechtigten. Personelle Unterstützung ist somit für die Schule nicht erreichbar.

Wünschenswert wäre, wenn sich sämtliche beteiligten Behörden nicht laufend um die Kosten sondern mehr um die Kinder und die Kollegen sorgen würden.

Knut M.
6 Jahre zuvor

In Niedersachsen scheint mir die Radikalinklusion mit einhergehender Schließung der Förderschulen besonders intensiv betrieben zu werden, ohne dass den Lehrern und Schülern im Regelunterricht viel Hilfe zur Seite gestellt wird.

In einer Woche ist Landtagswahl, da lohnt es sich vielleicht, noch einmal einen Blick auf die Programme der Parteien zu werfen. In der Neuen Osnabrücker Zeitung habe ich eine recht gute Zusammenfassung jeder Partei gefunden, in der die einzelnen Politikfelder aufgeführt werden, u.a. die Bildungspolitik.

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/950964/landtagswahl-2017-in-niedersachsen-alle-infos-im-ueberblick

Etwas runterscrollen, dann erscheinen die Parteien-Links in Blau.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Ich muss ja nicht wählen in Niedersachsen.
Für mich ist enttäuschend, wie wenig Parteien auf die Personalaufstockung in Richtung Ausbau von Unterstützungssystemen in ihren Programmen eingehen. Viele Programmpunkte in Richtung Bildung sind mir zu ideologisch und zu wenig pragmatisch gehalten. Das von Palim angeprangerte fehlende personelle Unterstützungssystem scheint kaum einer Partei bewusst. Einzig und allein habe ich bei einer Partei gelesen, dass sie jährlich 150 zusätzliche Sozialarbeiter für 8 Mill. Euro einstellen will.

geli
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ist nicht alles ideologisch, auch die scheinbar pragmatische Aussage, die Inklusion sei im Grundsatz gut und führe auch zu erfreulichen Ergebnissen, wenn nur für mehr personelle Unterstützung gesorgt werde?
Diese Annahme gehört ebenfalls in den Glaubensbereich. Ich überlege, welche Nachteile mehr Personal auch hat. Mehrere Erwachsene in einem Raum, die sich speziell kümmern, bedeuten auch Unruhe und In-Frage-Stellung des Inklusionsgedankens von einem Miteinander, von einem gegenseitigen Geben und Nehmen der Schüler.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Geli

Um Logik geht es den radikalen Befürwortern der Inklusion gar nicht.
Für die ist es logisch,dass die Förderschulen geschlossen werden und ein Lernen miteinander, koste es was es wolle, umgesetzt wird.
Die Folgen werden gar nicht so sehr in den Fokus genommen, und wenn diese Folgen negativ sind, dann ist die Inklusion eben nicht richtig umgesetzt worden, weil Inklusion ist per Definition positiv für alle.
Inklusion wird zu einem unumkehrbaren Zustand erklärt, wie die Festlegung einer neuen Naturkonstante.
Wer als Politiker eben englische Texte nicht korrekt übersetzen und lesen kann,diese auch nicht versteht, und davon gibt es bei den Politikern genügend, siehe den Meister des unfreiwilligen Humors,Günther Oettinger,der braucht sich auch nicht wundern, wenn vermeintliche Heilsbringer der Behinderten ihm falsch übersetzte Texte vorgelegen und er diese dann unkritisch unterzeichnet.

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  geli

So ist es, geli und Herr von Lintig! Der Inklusionsgedanke wird doch in Frage gestellt und ausgehöhlt durch weiteres Hilfspersonal im Klassenzimmer. Das Natürliche und Bestechende an der Inklusion sollte doch auch sein, dass sie ohne großen Mehraufwand funktioniert, weil Kinder von Kindern lernen und breite Mischungen den größten Lerneffekt haben.
Unter dem Gedanken keiner Mehr-, sondern vermutlich eher Minderkosten im Vergleich zu den Förderschulen wurde das Inklusionsgesetz auch im Bundestag durchgewunken.
Erst nach der Ernüchterung an den Schulen kam die Forderung von wesentlich mehr Personal und Geld für die Inklusion auf. Zum hehren Ursprungsgedanken gehörte sie nicht.
Ich verstehe ebenfalls nicht, warum viele Lehrer nicht einfach zugeben und zurückmelden, dass die Radikalinklusion eine schöne, aber realitätsferne Idee ist, die nur unter aufwändigen und kostspieligen Bedingungen halbwegs funktioniert. Mit „funktioniert“ meine ich reine Chaosvermeidung, aber noch lange nicht einen Gewinn für alle Schüler.
Man ist doch kein schlechter Lehrer oder Behindertenfeind, wenn man zugibt: „Schöne Idee, aber falsch.“ Im Gegenteil!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Man wird dann aber zum Behindertenfeind gemacht. Nicht umsonst beschränken sch die Hochglanzbrochüren zur Inklusion auf lächelnde „Downies“, natürlich Mädchen, und geistig vollkommen normal entwickelte Rollstuhlfahrer. Das einzige Problem der Kommunen mit der Inklusion waren die Rollstuhlrampen und Fahrstühle. Die ESEL-Kinder wurden ganz bewusst ausgeblendet.

Nebenbei: Durch die viel zu hohe Gymnasialquote und das ganze Programm der individuellen Förderung wurden auch die ganzen guten, sehr guten und stillen Schüler ausgeblendet. Es profitieren davon in erster Linie die Schüler, die kognitiv auf dem Gymnasium nichts verloren haben, aus politischen Gründen (50% Abiturquote) aber durchkommen müssen.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, das die Inklusion nur mit weiterem Hilfspersonal erst einiger Maßen möglich wird. Aber an dieses kommt man erst heran, wenn man als Eltern selbst aktiv wird und die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Stellen stellt.
Der erste Fall hier:
Die Lehrerin ist alleine mit der Zusammensetzung der Schüler in dieser inklusiven Sprachförderklasse überfordert, hier 15 Schüler, davon 5 mit diversen Beeinträchtigungen, wie Autismus, Lernschwäche mit und ohne Wahrnehmungsstörung, und diese hält die inklusiv beschulten Förderschüler unter ihren Möglichkeiten, in dem Sie das Anspruchsniveau gegenüber der Grundschule mit Sprachförderung heruntergefahren hat.
Uns wurde erklärt, dass die Schülerin am Ende ihrer Schullaufbahn in einer Behindertenwerkstatt landen wird.
Da fragt man sich mit welchem Anspruchsniveau derartige Lehrer an ihre Arbeit gehen.
Ich fragte die Lehrperson provokativ, ob sie durch eine Glaskugel in die Zukunft geschaut habe.
Diese Art der Inklusion mit vollkommen überforderten Lehrern ist ein Zumutung . Es fehlen die fundamentalsten Kenntnisse in der Methodik der Vermittlung des Lese- und Rechtschreiberwerbs.
Alles ist geschuldet der fröhlichen grün-alternativen Ideologie eines selbst gesteuerten Lernens durch den Schüler!
Man habe der Lehrkraft erklärt, dass alle Schüler eigenständiges und selbst gesteuertes Arbeiten gelernt hätten
Seit dem Schulwechsel bleibt eine Menge eigene Mehrarbeit zu Hause, ohne die unser Kind niemals deutliche Fortschritte gemacht hätte.
Diese Pädagogik gegen das Kind passt ideal dazu Kindern mit einer Lernbehinderung auch noch die letzten Chancen auf einen Lernerfolg zu nehmen.
Was passiert denn mit den Kindern, welche nur eingeschränkte Unterstützung von Hause aus erhalten, und diejenigen Elternhäuser , welche selbst nicht über das intellektuelle Potential verfügen, um dem eigenen Nachwuchs logistische und schulische Hilfen zu bieten.
Eine derartig praktizierte Ziel differenzierte Inklusion hat ihren Namen nicht verdient, weil sie den Betroffenen die letzten Möglichkeiten nimmt, sich auf ein späteres eigenständiges Leben vorzubereiten.
Wir kennen hier noch andere betroffene Kinder.
Fall 2:
Ein auf Grund eines Problems bei der Geburt spastisch gelähmter Junge, welcher von seinem Vater seit der frühesten Jugend maximale Förderung erhält, so dass er bei der Einschulung in der entsprechenden Förderschule bereits lesen konnte und mit Hilfe eines Computers bereits selbstständig schrieb. EinTablet verweigerte man ihm zunächst.
Nebenbei kann er sogar mit Schwimmhilfen selbständig schwimmen.
Die Ansprüche der Förderschule waren deutlich niedriger angesetzt, als es seinen Fähigkeiten entspricht.
Den Eltern wurde erklärt, dass es lediglich das Ziel der Schule sei, die Kinder in die Lage zu versetzen selbstständig einkaufen zu können und nur geringe Lesefähigkeiten zu entwickeln, da es keine Aussicht auf große Erfolge im Lernverhalten gäbe.
Diese zwei verschiedenen Perspektiven auf eine Integration von Kinder mit einer Lernbehinderung Verdeutlichen das eigentliche Problem der Inklusion von derartigen Menschen in der Gesellschaft.
Es müssen erst einmal die Ausbildungsstandarts der unterrichtenden Lehrer verbessert werden.
Methoden, welche eine Überforderung der Schüler darstellen, wie der eigenständige Schrift- und Leseerwerb sind abzulehnen und gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an.
Unterforderungen der Schüler mit Lückentexten, in denen nur noch die vorgegeben Wörter eingesetzt werden sollen sind ebenso obsolet.
Es ist zu fordern das mit geeignetenMethoden, welche eine Automatisierung des Lesens, Rechnens und Schreibens fördern , zu arbeiten.
Es reicht nicht aus einfach irgendeinen Methodenmix auf diese und andere Schüler anzuwenden, für die es nur empirische, aber keinerlei wissenschaftlichen Untersuchungen gibt.Dieser ganze Mist der ideologisierten und lerntheoretisch begründeten Methoden ohne wissenschaftlichen Nachweis ist zu unterlassen.
Empirische Methoden sind nicht annähernd wissenschaftlich fundiert.
Diese Kinder benötigen strukturierte Lernhilfen, welche aufeinander aufbauen und nicht einen wechselnden Methodenwechsel.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Danke für die ausführlichen Beispiele. Aus denen geht hervor, dass Inklusionskinder ganz individuell auf sie zugeschnittene Fördermaßnahmen benötigen, noch viel mehr als nichtbehinderte Kinder. Sie zeigen auch, dass das Standardprogramm der Förderschulen (Vorbereitung auf ein möglichst eigenständiges Leben und Arbeit in der Behindertenwerkstatt) auch nicht immer funktioniert.

Bei den derzeitigen Bedingungen wird man als Lehrer den nichtbehinderten Kindern schon kaum gerecht. Jedes Inklusionskind, selbst wenn es keinerlei soziale Probleme hat und macht, verschlechtert die Betreuungsmöglichkeit aller anderen Kinder.

Kollektivstrafen sind doch verboten. Durch die Inklusion auf Sparflamme werden _alle_ Kinder mit zu geringer Aufmerksamkeit durch den Lehrer bestraft. Die behinderten Kinder mit zu wenig Förderung, alle anderen Kinder, weil die behinderten Kinder nahezu die gesamte Aufmerksamkeit des Lehrers erfordern.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Dass die Inklusion mit 2 Std. pro Woche pro Klasse nicht klappen kann, war den Lehrkräften schon 2013 klar. Es stimmt einfach nicht, dass das damals niemand angemahnt hätte.

Weitere Beispiele kann ich auch gerne anfügen.
Dass es Hilfspersonal nur gibt, wenn Eltern aktiv werden, stimmt in soweit, als dass sich Schule aus dem Beantragen einer Schulbegleitung heraushalten soll (würden LuL das beantragen könnte womöglich jemand einklagen, dass das Land statt der Kommune die Kosten tragen soll).

Die Erfahrungen, die Ignaz Wrobel schildert, sind drastisch und erschreckend. Ich kenne mehrere Seiten und kann mir etliches vorstellen.

Einerseits sehe ich durchaus Kinder, die ohne Schulbegleitung als Kinder mir Förderbedarf Lernen sehr wohl sehr selbstständig arbeiten können, interessiert am Unterricht teilnehmen, in Teilen zieldifferente Aufgaben erhalten, die sie dann bearbeiten, die stetig motiviert sind und ihre Fähigkeiten allmählich verbessern und einen auch mal mit großen Sprüngen überraschen.
Es gibt andere, für die ich mir mehr Unterstützung wünschen würde, weil sie weit weniger selbstständig sind, weil sie mehr Erläuterungen brauchen, weil sie einen Hang zur Leistungsvermeidung entwickelt haben und man sie auch mal herausfordern muss.

Diese Kinder arbeiten zieldifferent in dem Maße, wie sie können. Ist die Lesefähigkeit gut genug, lesen sie die Lektüre mit, auch wenn sie im Anschluss womöglich noch nicht alle Aufgaben bearbeiten können. Dafür gibt es Alternativen.
Reicht die Lesefähigkeit nicht, können sie zuhören oder sich in der Zeit mit anderen Aufgaben auseinandersetzen.
Rechnen sie gut, können aber kaum Lesen oder sich nicht Ausdrücken und Schreiben, können sie im Matheunterricht die allgemeinen Aufgaben bearbeiten, brauchen aber Alternativen, wenn es um Textaufgaben geht, um lange Erläuterungen oder das Erklären von Rechenwegen.
Ebenso gibt es Kinder ohne Förderbedarf, die durchaus Entwicklungspotential in anderen Bereichen aufzeigen, z.B. motorisch sehr ungelenk sind. Diese Kinder können kognitiv dem Unterricht problemlos folgen, sind aber nicht in der Lage, etwas zu zeichnen, sorgfältig zu schreiben oder ein Lineal zu nutzen. Das kann man tatsächlich üben und lernen, ebenso wie andere noch und noch die Aufgaben bis 10 üben müssen.

Die Kinder in meiner Klasse wissen um ihre Fähigkeiten. Sie haben auch gelernt, dass jeder etwas hat, was er gut kann oder was er noch lernen muss. Das Mathe-As ist wenig kreativ, der Kreative ist motorisch ungelenk, die Geschickte hat große Probleme mit der Merkfähigkeit, der, der sich alles merkt, kann schlecht verlieren, der Soziale ist schwach in der Rechtschreibung, der gute Rechtschreiber muss im Sport kürzer treten, der Sportliche sich besser strukturieren…
… und inwischen haben wir auch darüber gesprochen, dass jeder Begabungen hat, man sich daran auch für andere freuen darf, trotzdem nicht jeder alles perfekt kann und nicht jede Begabung immer auch ein Segen sein muss.

Andererseits sehe ich auch die Kehrseite:
Eltern, die Forderungen für ihr beeinträchtigtes Kind fordern, ohne den Lernstand und das Vermögen des Kindes wahrhaben zu wollen, ohne Therapieangebote im Vorschulalter und jetzt in der 1. Klasse anzunehmen und in jeder Beratung nur meinen, man wolle ihnen und ihrem Kind etwas Böses. Ansprüche, die an die Schule gestellt werden, und offenbar zum Inhalt haben, dass „die Schule“ sich allein und ausschließlich bitte den ganzen Tag nur um dieses eine Kind zu kümmern hat.
Es gibt Kinder, die zunächst NICHT Lesen, Schreiben und Rechnen lernen können und die NICHT mit den Lehrwerken der Grundschule zurecht kommen, weil ihnen die Grundvoraussetzungen und Wahrnehmungsleistungen fehlen. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer Regelgrundschule anzumelden. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder mit Bedarf Geistiger Entwicklung allein durch den Besuch dieser Schule alles auf gleichem Niveau lernen können, auch wenn Eltern es sich wünschen. Ebenso würde ein blindes Kind durch den Besuch einer Regelgrundschule nicht sehend und ein gelähmtes nicht geheilt.

Möglichkeiten und Maßnahmen sind unterschiedlich und können auch von Kind zu Kind variieren.
Da kann bei einem Kind der Lückentext eine Unterforderung sein, bei einem anderen ist es eine sinnvolle Alternative.
Da müht sich ein Kind mit dem Förderbedarf Lernen auch im 3. oder 4. Schuljahr noch im Zahlenraum 10 ab, andere lernen mit den anderen Kindern mit.
Inhalte und Methoden sind verschieden, was dem einen Kind hilft, gelingt beim anderen nicht.
Die Vorstellung, dass man Kinder wie kleine Roboter alle gleich füttern kann und man dadurch zu annähernd gleichen Erbegnissen kommt, läuft in die Irre. Lernvoraussetzungen und Lernvermögen sind verschieden. Der Entwicklungsstand zu Beginn der Grundschule wurde schon vor Jahren ohne Inklusion mit einem Unterschied von ca. 3 Jahren bezeichnet, heute ist er höher und kann in inklusiven Klassen auch größer bleiben. Die zieldifferente Beschulung an einer Förderschule gibt den Kinder ja auch mehr Zeit für weniger Inhalte. Warum sollte dies in der Grundschule anders sein?

Lehrkräften zu unterstellen, sie würden irgendeinen, quasi wahllosen, Methodenmix einsetzen, finde ich anmaßend. Eine Abwechslung von Methoden als unsystematisch darzustellen und wieder einmal zu behaupten, strukturierte Lernhilfen würden verweigert, ebenso.

Wenn Lehrkräfte aufhören, Methoden anzupassen und Materialien zu entwicklen, könnten wir Unterricht auch gleich sein lassen. Da reicht es dann ja, wenn Eltern mit ihren Kindern das Lehrbuch von vor 40 Jahren durchackern, bis alles ihren Erwartungen nach sitzt.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  geli

„Mehrere Erwachsene in einem Raum, die sich speziell kümmern, bedeuten auch Unruhe und In-Frage-Stellung des Inklusionsgedankens von einem Miteinander, von einem gegenseitigen Geben und Nehmen der Schüler.“

Wann haben Sie denn dem Unterricht mit mehreren I-Kindern in einem Raum in einer Regelklasse beigewohnt, in dem auch Schulbegleiter zugegen waren?
Mehrere Erwachsene in einem Raum sind hervorragend. Es gibt Kinder, die spezielle Hilfe benötigen. Für diese Kinder können Eltern eine Schulbegleitung beantragen. Wird sie gewährt, erhält dieses Kind von dieser Begleitung Hilfe für genau abgesteckte Bereiche.
Das stört übrigens nicht, es ist dadurch nicht laut in der Klasse, es ist nicht unruhiger, warum sollte es?
Sehr entlastend ist hingegen, dass ich als Lehrkraft genau weiß, dass ich bestimmten Kindern in bestimmten Situationen nicht helfen muss, weil eine Begleitung dabei ist. Oder dass bei bestimmten Kindern Konflikte nicht auf großer Bühne im Klassenraum ausgetragen werden, sondern die Begleitung dem Kind hilft, sich an Regeln zu halten oder aber die Konsequenzen aufzeigt. Das entlastet die Lehrkraft. Das unterstützt Kinder und es gibt durchaus etliche, die damit die allgemeinen Anforderungen in der Grundschule bewältigen können, weil jemand ihnen hilft, sich zu organisieren oder zu orientieren, weil jemand ihnen hilft, ein Buch aus der Tasche zu nehmen und Seiten umzuschlagen, weil jemand ihnen Aufgabenstellungen wiederholt oder den Fokus des Kindes immer wieder auf die Aufgaben zurück führt etc.
Das alles bedeutet übrigens nicht, dass die Leistungen dieser SuS schlechter wären, sie kommen lediglich mit dem System als solchen (noch) nicht zurecht oder sind auf Grund von Wahrnehmungsstörungen oder motorischen Unzulänglichkeiten nicht in der Lage, die Aufgaben selbstständig auszuführen (wobei es hier nicht um selbstständiges Arbeiten an sich geht).
Warum sprechen Hilfen gegen Inklusion? Einem Kurzsichtigen nimmt man doch auch nicht die Brille weg und sagt: „Sie zu, wie du ohne klar kommst! Das können andere doch auch!“

Nun dürfen Schulbegleiter sich aber eigentlich nur um dieses eine Kind kümmern und sie dürfen nur von Eltern beantragt werden. Manche Kinder (emotional-sozial) benötigen wirklich ununterbrochen jemanden, der auf sie achtet, das sie sich selbst oder andere sonst von jetzt auf gleich gefährden könnten.
Andere benötigen in manchen Unterrichtsphasen weniger Hilfe. Wenn in einer generell inklusiven Klasse ein zweiter Erwachsener wäre, der allgemein helfen dürfte und eingesetzt werden könnte, würde dies eine Menge Chancen eröffnen und dem Inklusionsgedanken keineswegs zuwider sein. Die unzähligen Tätigkeiten würden sich auf 2 Personen aufteilen, etliches könnte man aufteilen, besser organisieren.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

nur sind die kommunen nicht bereit, diesenn zweiten Erwachsenen zu bezahlen, zumal der das nicht für ein Taschengeld macht und die regulären inklusionshelfer noch dazu kommen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@xxx, und hier ligt der Hase im Pfeffer. Den Kommunen kam die Imklusion zupass, da sie die Förderschulen als Schulträger loswerden konnten. Das Personal – bis auf Sekretärin und Hausmeister – ist ohnehin Sache der Länder.

Auf den zweiten Blick wird jetzt erst klar, dass die Kommunen in den Allerwertesten gekniffen worden sind. Zum einen sollen sie die Förderschulen, die hier in NRW auf der kw-Liste standen weiterbetreieben, und zum anderen sollen sie Kosten für zusätzliches, nicht-lehrendes Personal an Regelschulen finanzieren

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Es fiel allen, einschließlich der ehemaligen Schule auf, das das erste Kind erst nach dem Schulwechsel in die weiterführende Schule die Lernbegleitung benötigte.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Ignaz Wrobel

Benötigte das Kind die Begleitung oder wurde den Eltern erst durch den Schulwechsel klar, dass sie Anrecht auf eine Begleitung für ihr Kind haben? Die Kommunen werden nicht freiwillig von sich aus auf die inklusionswilligen Eltern zugehen und ihnen eine Begleitung (auf Kosten der Kommune) anbieten, eher den Elternantrag prüfen und wohl oder übel zustimmen müssen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

In Nds. sind die Kosten offenbar anders aufgeteilt.
GS samt Hauswart (für mehrere Gebäude) und Sekretärin (für mehrere Schulen) werden von der Kommune getragen,
weiterführende Schulen – auch FöS, Jugendamt, Sozialamt (damit Helfer) und Schülerbeförderung vom Landkreis,
Lehrkräfte und Sozialpädagogen vom Land.
Ganz ehrlich stelle ich mir nicht vor, dass die zweite Kraft von der Kommune getragen werden sollte, sondern vom Land. Meine Idee ist eher die einer pädagogischen Assistenz in jeder Klasse, zusätzlich zu einer verbesserten Ausstattung mit Förderschullehrkräften.

Zur Begleitung:
Der Wechsel in eine weiterführende Schule ist zumindest hier ein Wechsel in ein erheblich größeres System. Da kommen manche Kinder nicht mehr zurecht, die in einer kleinen Grundschule beschulbar waren.
Der Wechsel zur Inklusion erfolgte mit viel zu wenig konkreter Vorbereitung und zu wenig Fortbildung, die Schulen (und alle anderen auch) wurden mit der Aufgabe betraut aber allein gelassen, sodass jede Schule, jede Lehrkraft die Wege selbst suchen muss. Dazu kommt, dass sämtliche Ämter ebenfalls nicht vorbereitet sind und es dort steten Wechsel gibt. Ich hätte eine bessere Strukturierung vorgezogen, eine Handreichung, wer welche Aufgaben hat, welche Möglichkeiten es gibt, wie man sie beantragt etc. Schon zu Beginn hatte ich das Gefühl, es ist ein Dschungel und man muss sich den Trampelpfad erst einmal suchen und anlegen. Das ist für alle Beteiligten Neuland und alle müssen zunächst überlegen, wie es laufen kann und sollte und welche Möglichkeiten sich ergeben.
Für Eltern ist es noch unübersichtlicher, was auch dem geschuldet ist, dass es keine breite Debatte dazu gab. Eltern meinen immernoch, die Inklusion sei in den Grundschulen mit vielen zusätzlichen Kräften verbunden. M.E. gehören die Bedingungen bei den Beratungsgesprächen mit auf den Tisch und immer auch die Alternativen. Wie sonst sollen Eltern sich entscheiden, wenn sie die Optionen gar nicht kennen?

Das Verständnis der Inklusion ist vielfältig. Man sieht die Positionen hier im Forum. Die Grenzen der Inklusion sind davon abhängig. Dennoch muss auch die Frage gestellt werden, was mit Kindern ist, die in der Regelschule nicht beschult werden können. Diese Frage gab es auch schon vor der Inklusion. EINE Antwort könnte sein, dass Inklusion ja alle mit einbeziehen soll. DANN müssen m. E. die Bedingungen aber entsprechend sein.
Eine andere Antwort kann sein, dass die Beschulung mancher Kinder in einem Regelsystem nicht umsetzbar ist. Dann muss man sich darüber unterhalten, wann und wo Ausnahmen erfolgen.
Eine weitere Antwort kann sein, dass man die Beschulung in Parallelsystemen sinnvoller findet, in Kursen, in Kombi-Klassen, in anderen Schulen. Aber auch dann müssen die Bedingungen auf den Tisch. Denn dies kann auch derart ausgelegt werden, dass es ein Förderzentrum mit allen Schwerpunkten gibt und ohne konkrete Angaben könnten am Ende alle Förderschüler aller Schwerpunkte mit genau einer Lehrkraft in einer großen Klasse sitzen.
Dies abzuwägen und dabei nicht nur die eigenen Befindlichkeiten zu beachten, sondern für viele zu denken, ist nicht einfach.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Vor allem nützt mehr Personal nicht, wenn das neue Personal genauso agiert wie das bereits vorhandene, nicht auf inklusiven Unterricht hin geschulte.
Schulbegleiter sind keine ausgebildeten Personen, können einem Schüler höchstens assistieren. Komplexe soziale Probleme können aber nur durch pädagogische Interventionen gelöst werden. Ich gehe mal davon aus, dass von den Schulbegleitern nicht als „Lösung“ erwartet wird, einfach das „Problemkind“ festzuhalten und das wars. Eine tatsächliche Lösung sehe ich eher auf dem Feld von Absprachen und konsequentes Erkennen und Handeln schon im Vorfeld einer Situation und die entsprechende Reflexion im Nachhinein. Ich weiß auch nicht, inwieweit die gelobte „Elternmitarbeit“ aussieht. Wenn es so ist wie in NRW, wo die Schulen reihenweise die Schüler von den Eltern abholen lassen und somit das Verhältnis Elternhaus-Schule und auch Schüler-Eltern massiv belasten, wird das wohl kaum zu einer Änderung der Schüler sorgen.

Ich bin auch sehr dafür, genau hinzuschauen, welche Parteien tatsächlich einen Plan für (temporäre) Verbesserung haben. Die Lösung ist ja nicht, eine inklusiv denkende Gesellschaft, also Teilhabe auch für bisher marginalisierte Bevölkerungsschichten sicherstellen will, als „Ideologie“ abzulehnen.

Die soziale Spaltung ist bereits groß genug. Bezeichnend sind für mich die AfD-Ergebnisse der Bundestagswahl, die in Ländern wie Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die sich in Sachen Inklusion auf den Weg gemacht haben, auffallend geringer ausfielen.

Bei allen Schwierigkeiten in Niedersachsen: Aus der Perspektive von NRW ist es zumindest positiv zu bewerten, dass es Förderzentren (Schulen ohne Schüler) gibt, die Schulen in inklusiven Prozessen begleiten und dass Schulen in Zeiten des Lehrermangels für andere (pädagogische) Professionen geöffnet werden.
Das ist für mich wenigstesn ein Versuch der Steuerung innerhalb schlechtester Rahmenbedingungen eines unterfinanzierten, aber extrem zergliederten Schulsystems, in dem die begrenzten Ressourcen sich bis zur Unwirksamkeit aufteilen.

Palim
6 Jahre zuvor

„Eine tatsächliche Lösung sehe ich eher auf dem Feld von Absprachen und konsequentes Erkennen und Handeln schon im Vorfeld einer Situation und die entsprechende Reflexion im Nachhinein.“ Ja, so sehe ich das auch. Das braucht aber eben Begleitung, Beobachtung, um frühzeitig reagieren zu können und Zeit für die Reflexion. Beides kann die Lehrkraft nur leisten, wenn sie ihre anderen unterrichtlichen Aufgaben vernachlässigt.

Bei allen Schwierigkeiten in Niedersachsen:
Förderzentren ohne Schüler sind schlicht weg „Büros“. Dort sitzen ein paar Lehrkräfte mit Funktionsstellen und verwalten den Einsatz der FöS-Lehrer, die im Außeneinsatz sind – abgeordnet an mehrere Schulen, stets auf Reisen – so zumindest der Plan, denn ganz so weit ist auch Nds noch nicht.
Es ist der Rest einer FöS, in der keine Lehrer und keine Schüler mehr sind, der Leiter ist immer noch derjenige, der die Überprüfungen unterschreibt.
Von Unterstützung und Begleitung sehe ich da bisher wenig.

Ein Versuch der Abfrage, wie die Bedingungen der Inklusion in anderen Bundesländern aussehen, hat bei 4teachers nicht geklappt. Ich behaupte, dass 2 Std. pro Klasse pro Woche weit weniger ist, als es Förderstunden in anderen Bundesländern gibt. Die im Englisch-Beitrag genannten Poolstunden sind in Nds. an Grundschulen unbekannt.

Dass andere pädagogische oder therapeutische Professionen in die Schulen gelangen sollen, werte auch ich als positiv. Ob und wann davon jemand in den Schulen ankommt, müssen wir abwarten – am Sonntag wird gewählt.
Dennoch braucht es auch hier Zusammenarbeit und Absprachen, was wiederum die Lehrkräfte der Grundschulen leisten müssten.

Bei den Lernbegleitern muss man immer wieder betonen: sie werden von Eltern beantragt, rechtlich beleuchtet finde ich die Zusammenarbeit eher schwierig zu greifen: Es gibt keine sauberen Absprachen, wer wofür zuständig sein soll.
Praktisch betrachtet sind sie für unsere Schule ein Segen und in der Regel klappt die Zusammenarbeit hervorragend. Aber Lernbegleiter müssen keine päd. Ausbildung vorweisen und ich weiß auch, dass Landkreise dazu übergegangen sind, Arbeitslosen diese Aufgabe als „Job“ zu geben.
Zudem ist das Beschäftigungsverhältnis prekär: meist gibt es erst einmal nur 10 Std, später ggf. mehr, es kann zum Wechsel der Stundenanzahl kommen und damit zu unterschiedlicher Besteuerung, die Lernbegleiter können nur von den Eltern beantragt werden, ebenso können Eltern die Zusammenarbeit auch ablehnen oder abbrechen.

Um so sinnvoller fände ich eine Assistenz in den Klassen, die eine Ausbildung erhält und die dann den Klassen zugewiesen bleibt, die Kinder kennt und allgemein helfen kann.
Für einige Kinder wird man aber weiterhin eine persönliche Begleitung benötigen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

@Palim
Das sehe ich genauso. Eine Lerngruppenunterstützung (u.a.siehe OSK Köln), die zur Schule gehört, finde ich bei weitem sinnvoller, als einen weiteren hilflosen niedrigbezahlten Erwachsenen, der dem Kind dann auch noch eine Stütze sein soll. Wobei die Hilflosigkeit sich nicht unbedingt auf Kompetenz bezieht, sondern natürlich genau hinschauen, reflektieren, Absprachen treffen, transparente Aufgaben, klare Kommunikation auf allen Ebenen und Einbeziehung aller Beteiligten in den Förderprozeß… Das funktioniert momentan nur durch überdurchschnittliches Engagement auf einer oder mehrerer Seite (oft auch nur auf Seiten der Eltern). Das ist eine Realität, die gemeinsam von allen Beteiligten politisch angemahnt gehört. Die schlechten Bedingungen treffen alle und es ist nicht hinzunehmen (siehe Krokodilstreichler), dass Bund und Länder diese Bedingungen in Schulen einfach tolerieren und sich noch freuen können, dass sich in den Verteilungskämpfen die Elternschaften gegeneinander ausspielen lassen.

Andrea Land
6 Jahre zuvor

Wo ist die Unterstützung für die Inklusion? Es gibt Schulen wo es funktioniert aber die haben einen ständigen Kampf mit den zuständigen Ämtern ! In der Politik wird so viel Geld rausgeworfen, aber bei Kindern wird gespart !
Ich betreue ein Kind mit Förderbedarf und er macht große Fortschritte ! Alle anderen Kinder in der Klasse werden nicht benachteiligt!Die Kinder werden gefordert oder gefördert !

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Andrea Land

Mit Schule und Kindern können die Politiker kein Geld verdienen und keine Wahlen gewinnen. Kinder sind nicht wahlberechtigt und die Rentner in der deutlichen Mehrheit.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Andrea Land

Nein , das Geld wird in die Generation der Rentner gesteckt, siehe Pflegeheime, eine ausufernde , überfinanzierte ,geriatrische Medizin, während in den Grundschulen und Förderschulen gespart wird oder unstrukturierte Verhältnisse gebildet werden.Dort, bei der heranwachsenden Generation, soll alles spielerisch , ohne wissenschaftlichen Nachweis und unstrukturiert vermittelt werden.
Der Grund ist die finanzielle Besserstellung der älteren Generation, bei der es noch finanziell etwas zu holen gibt, während die heranwachsende Generation erst einmal nur Kosten erzeugt.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Auch Rentner haben Enkel, denen sie eine gute Bildung wünschen. Ausspielen von Interessengruppe nach dem Motto, die, die nichts mehr leisten und gepflegt werden, kriegen „Mehr“ als die, welche unsere Zukunft gestalten sollen, geht gar nicht. Und nebenbei: Mir erscheint das Durchschnitts-Pflegeheim nicht wie ein privilegierter Himmel auf Erden.

Das Problem liegt woanders: Finanzierungs-Prioritäten und Bund-Länder-Kommunen-Kompetenzverteilung. Bundesdeutsche Werte/ Ziele müssen auch vom Bund finanziert werden, z.B. ein hochwertiges inklusives Schulsystem. In einem solchen sollten auch zukünftige Sonderpädagogen, Lehrer, Therapeuten, Sozialarbeiter schon im Kindesalter mit der Normalität unterschiedlicher Lernzugänge und -tempi und den Lernmöglichkeiten aller Mitschüler selbstverständlich aufwachsen. Dies könnte dazu führen, dass sie im Erwachsenenalter entsprechende Maßstäbe ausgebildet haben und sie nicht dann erst an z.B. nicht inklusiv aufgewachsenen Behinderten erlernen.

Und auch zukünftige Manager sollten mit unterschiedlichsten Menschen umgehen können und gelernt haben, wie unterschiedlich begabte Teammitglieder den Teamerfolg beeinflussen können, inwieweit auch soziale Begabungen eine Rolle spielen und wie Arbeit so verteilt werden kann, dass sich jeder nützlich machen kann.

Palim
6 Jahre zuvor

Das bringt es auf den Punkt. Danke für den Beitrag.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Wieso gegeneinander ausspielen? Es wurde die gängige Praxis beschrieben, schließlich fürchten sich die Politiker mehr vor ihren Wählern, und zählen nun einmal nicht die heranwachsenden Kinder.
Warum auch wurde an Arten von Lebenspartnerschaften ein höheres Augenmerk gewitmet als dem der Familie. Warumliegt der steuerliche Freibetrag für einen Erwachsenen bei 12.000 Euro, der für ein Kind bei 7.001 Euro?
Und warum gibt es als kosequenz der Gleichstellung der verschiedenen Lebensformen kein Familiensplitting.Das wäre doch eine wirkliche Entlastung für die Erziehung der nächsten Generation. Oder ist das auch wieder ein Ausspielen der verschiedenen Gruppen gegeneinander.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Die beste Entlastung für Familien, Hr. Wrobel, ist eine Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt, z.B. Schulen die Verantwortung für eine hochwertige inklusive Bildung, nicht die Eltern bzw. die Familie.
Möglicherweise haben Hausfrauen hier lange kompensiert, was in die Schule gehört, nicht nach Hause. Üben und HA überwachen ja, aber nicht ausgleichen, was ein unterfinanziertes und schlecht gesteuertes Schulsystem nicht mehr leistet.

mestro
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@ProblemkindSchulsystem
Sie bringen schöne Parolen und Allgemeinplätze, die typisch sind für rot-grünes Bildungsgeschwafel, das die Schulpolitik über Jahrzehnte bestimmt und die Schülerleistungen immer mehr hat absinken lassen.

@Wrobel
Ich finde auch, dass in der Vergangenheit den Lebenspartnerschaften viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde als der Familie. Es ging ständig darum, wo diesen Leuten der Schuh drückte und was für sie verbessert werden müsste.
Bei den Familien ging es hingegen nur darum, wie die Kinder und deren Erziehung den Eltern vom Leib gehalten werden konnten durch Krippen, Kitas und Schulen, damit beide der Wirtschaft dienten und abends todmüde ihre Kinder übernahmen.
Ich bin genauso wie Sie, Herr Wrobel, in der Steuerpolitik für ein Familiensplitting statt Ehegattensplitting.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@mestro
Danke, dass Sie deutlich zeigen, durch welchen Grad an Haltung und Disskussionskompetenz der schweigenden Mehrheit es Politikern möglich ist, nichts am Bildungssystem ändern zu müssen.

mestro
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@ProblemkindSchulsystem
Falls Sie es noch nicht gemerkt haben sollten: An unserem Bildungssystem wird seit Jahren und Jahrzehnten ständig rumgeändert und kaum ein Stein auf dem anderen gelassen.

Das Problem ist also nicht zu wenig Änderung, sondern zu viel!!
Allein Bayern hat sich noch halbwegs gewehrt gegen ständige Neuerungen unter der Flagge „Modernisierung“. Nicht zuletzt deshalb steht es noch halbwegs gut da in der Bilanz seiner Schülerleistungen.

Wenn Sie rummäkeln, an der „Haltung und Disskussionskompetenz“ anderer, die Ihre Meinung nicht teilen, wäre es vielleicht angebracht, die eigene Denkweise, die vor allem aus sog. gutmenschlichen Parolen besteht, mal zu hinterfragen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

1. Es geht es um grundlegende Änderungen und keine Flick-Schusterei.
2. Konstruktive Diskussionen bestehen für mich aus fundierten Argumenten, nicht aus Behauptungen und polemisch-abwertenden Zuschreibungen.

mestro
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Zu 2.: Dann nehmen Sie doch bitte Ihre Erkenntnisse für die eigenen Kommentare ernst! Schönklingende „Behauptungen und polemisch-abwertenden Zuschreibungen“ für alle, die anderer Meinung sind als Sie, sind Standard Ihrer Kommentare.

Zu 1.: Was sind denn „grundlegende Änderungen“? Solch inhaltsleere Begriffe sind keine „fundierten Argumente“, die Sie sich zwar ersparen, aber von anderen umso mehr fordern, obwohl diese sowieso schon erheblich fundierter argumentieren als Sie.
Sagen Sie lieber offen und ehrlich, dass Sie für „eine Schule für alle sind“ und begründen Sie Ihre Meinung mit Sachargumenten statt mit moralinsauren Appellen und Beschimpfungen.

Axel von Lintigl
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

problemkindschule
Überlassen Sie die Erziehung und Mitverantwortung für schulische Bildung lieber auch den Eltern und nicht alleine staatlichen Einrichtungen, denn sonst sähe es bei den Ergebnissen der Bildungspolitik(Vera, IQB,PISA etc.) noch sehr viel schlimmer aus.
Ohne die immer wieder motivierende Unterstützung der Eltern und deren Vorleben in Sachen Bildung durch häusliches Lesen, Diktate üben, das Fördern der Schreibmotivation über das Schreiben von eigenen Geschichten, die Erstellung von Mindmaps, Schreiben von Bildergeschichten , dem Einüben und der Anwendung von Schreibregeln, etc., sowie der Motivierung der Kinder zum Lernen sähe es noch schlechter aus.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@ AvL
Das Problem ist aber, dass viele Eltern das aus den unterschiedlichsten Gründen nicht interessiert. Stattdessen werden die Kinder, wenn das Geld fehlt, vor dem Computer oder Fernseher geparkt oder, wenn das Geld vorhanden ist, jeden Nachmittag nach der Schule zum Klavierunterricht, Judo, Leichtathletik, Fußball, Reiten usw. geschickt.

Der klassische Alleinverdienerhaushalt hatte auch seine Vorteile.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@ xxx,

Mann, xxx, Sie nehmen mir ja alle Kommentare weg. 🙂

AvL hat wahrscheinlich nur das „Bildungsbürgertum“ im Sinn.

Ich kann wieder nur zustimmen !

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

XXX
Das kann ich so bestätigen.
Unsere Aufgabe als Eltern ist es, die Kinder zu stärken, ihnen die Freude am Lesen und am eigenständigen Schreiben zu fördern,dieses zu unterstützen und persönliche Erfolge beim Schreiben zu fördern, das regelmäßige Aufarbeiten und Nacharbeiten von schulischen Inhalten zu fördern und schließlich die Motivation für Schule zu stärken.
Trotzdem sind meine Kinder im Schwimmverein.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Nur dass Sie den Anspruch, den sie an sich selbst als Elternteil erheben, nicht auf andere übertragen können.
Bildungssysteme, die davon ausgehen, dass alle Familien sich wie die Ihre um die eigenen Kinder kümmern, unterstützen eben solche Familien, alle anderen haben das Nachsehen.
Entsprechend schlecht schneiden die SuS ab, um die sich niemand kümmert, weil immer noch ein Großteil der Aufgaben als „von zu Hause zu erledigen“ erwartet wird. Entsprechend hoch bleibt seit Jahren der Prozentsatz derer, die schon bei der Einschulung als Risikogruppe eingestuft werden und am Ende der Schulzeit immer noch dazu gehören.

Letztlich braucht es Bedingungen, die weder die einen ausbremsen, noch die anderen vernachlässigen.
Und dann stellt sich die Frage: Wie ist das z.B. in BY?
In welcher Form werden dort benachteiligte Kinder unterstützt? Und welche Möglichkeiten bleiben, auch wenn sie den NC aufs Gymnasium/ die Realschule nicht erreichen?

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich erinnere, dass der deutsche Staat eine Schulpflicht eingeführt hat und den Hausunterricht untersagt. Die rechtliche Begründung ist in der Regel, dass Kinder nicht in Parallelgesellschaften aufwachsen sollen, also unter staatlicher Obhut und im sozialen Kontext lernen sollen. (@mestro: zum argumentativen Quellenstudium: u.a. Antidiskriminierungsberichte der Bundesregierung)

Wenn man als Familie die entsprechenden Ressourcen (finanziell, intellektuell, emotional, zeitlich….) hat, um Defizite des Schulsystems aufzufangen, ist das zwar gut für das eine Kind, aber nicht im Sinne einer Schulpflicht, die auch gewissen Qualitätsansprüchen gerecht werden sollte.

Darüber hinaus wird sich an den grundlegenden Problemen des deutschen Schulsystems (u.a. finanzielle Ausstattung und Steuerung, für mehr reicht hier der Platz nicht, aber alle informierten Menschen sind im Bilde, denke ich) nichts ändern, wenn Eltern stillschweigend einfach die Aufgaben der Schule übernehmen und eine Schulpflicht hinnehmen (also das Hineinreden in private Lebensmodelle), aber keine grundlegende Leistung dafür einfordern.

Familien von Kindern mit attestiertem Förderbedarf haben übrigens noch nicht einmal die Wahl, eine oftmals pädagogisch besser aufgestellte Privatschule dem öffentlichen Schulsystem vorzuziehen, um die Schulpflicht des Kindes zu erfüllen. Denn die Aufnahme eines solchen Kindes wird rechtlich an das Vorhandensein eines Sonderpädagogen gebunden. Die aber fehlen an Privatschulen, denn sie reichen nicht einmal für das Gemeinsame Lernen an den staatlichen Schulen. Das wiederum hängt u.a. damit zusammen, dass diese Sonderlehrer nicht im gleichen Maße in das Regelschulsystem „gewandert“ sind, wie sich plötzlich explosionsartig die Anzahl an Förderschülern aus der Normal-Schülerschaft der Regelschule generiert hat (bzw. generiert wurde?!). Zusätzlich werden diese personellen Ressourcen unwirtschaftlich in den nun auch noch in NRW unter „Artenschutz“ überführten „Zwergen-Förderschulen“ (Sonderschulen mit zu wenigen Schülern) gebunden.

Ich kenne niemanden, der „Eine Schule für Alle“ fordert, der sich nicht fundamental mit Problemstellungen der Gesellschaft, dem deutschen Schulsystem und den knappen Ressourcen beschäftigt hat.

@mestro 2 von vielen Fakten, wenn man sie sehen will:
1. Deutschland gibt im internationalen Vergleich (OECD-Erhebung) zu wenig für sein Bildungssystem aus, gemessen am BIP.
2. Das Ausland kennt den deutschen Schulform-Eklektizismus nicht und auch die deutsche Schüler-Sortiererei ist z.B.kanadischen Pädagogen völlig fremd, weil die sich fragen, wie sich wohl die aussortierten Schüler fühlen. Auch mit der staatlichen Herangehensweise in Kanada kann man sich beschäftigen, wenn einen Tatsachen über den eigenen Tellerrand hinaus interessieren.

ysnp
6 Jahre zuvor

Ich finde gut, dass dieser unhaltbare Zustand öffentlich gemacht wird. Es geht einfach nicht, dass man einerseits Schülern noch etwas beibringen soll, aber andererseits der Unterricht so massiv gestört wird, andere Schüler bedroht und verletzt werden und wegen keine Möglichkeit besteht, dieses Problem sinnvoll für alle Beteiligten zu lösen.
Auch ich merke immer mehr, dass von uns verlangt und erwartet wird, dass die Schüler der Klasse und wir solche auffälligen Schüler aushalten sollen. Vergessen wird, dass alle anderen unter diesen unbeschulbaren Kindern leiden und in ihrem Lernen beeiträchtigt werden. Wenn einzelne ausrasten, keine Grenzen kennen, ist eben nur eingeschränkt ein Lernen für die anderen möglich. Auffällige Kinder sind keine Ausnahmen in der Grundschule mehr, das sollte inzwischen zu allen vorgedrungen sein. Das Traurige ist, dass mit den wenigsten Eltern dieser Kinder eine lösungsorientierte Zusammenarbeit möglich ist.
Dass man wie in dem oben geschilderten Beispiel, wo die großen Schwierigkeiten schon vorprogrammiert sind, der Schule überhaupt keine Unterstützung in Form von ständig anwesenden Sozialarbeitern gewährt, finde ich schlichtweg eine Ignoranz und Frechheit um es einmal so drastisch auszudrücken. Ob dies bei allen genügt hätte, weiß man nicht. An meiner Schule kann die Schulsozialarbeit doch einiges auffangen bzw. verhindern, dass manches nicht ausartet. Allerdings kann sie das auch nicht bei ganz gravierenden Fällen.
So wie diese Schüler sich gegeben haben, gehören diese in eine langfristige therapeutische Einrichtung.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Dem kann ich mich auch nur anschließen.

Nathalie
6 Jahre zuvor

Wenn ich nicht irre, fußt die Inklusion auf dem Gedanken, behinderte Schüler fühlten sich abgeschoben und ausgegrenzt, wenn sie eine Förderschule besuchen, und das sei inhuman.
Für mich zählt allein das Befinden dieser Schüler und nicht das, was Außenstehende darüber mutmaßen, in die Kinder hineininterpretieren oder ihnen manchmal sogar wohlmeinend nahelegen.
Ist es eindeutig klar und bewiesen, dass behinderte Kinder sich an Regelschulen wohler fühlen als unter ihresgleichen an Förderschulen?
Ich komme auf diese Frage, weil ich ein paar Rückblicke von Behinderten oder deren Angehörigen gelesen habe, die besagen, dass der Regelschulbesuch ihnen das Gefühl von Nicht-Zugehörigkeit und Einsamkeit vermittelt habe, während sie sich auf der Förderschule in einer Gemeinschaft und darum viel wohler gefühlt hätten. In der Regelschule habe ihr Selbstwertgefühl trotz aller Bemühungen des Umfelds am Boden gelegen und fast jeder Tag sei traurig für sie gewesen.
Mir ist, als hätte ich einen dieser Rückblicke von einem schwer hörbehinderten Schüler vor längerer Zeit hier bei n4t gelesen. Er war sehr anschaulich und eindringlich.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Nathalie

Nein, die Inklusion fußt nicht auf dem Gedanken, behinderte Schüler „fühlten“ sich abgeschoben – sie wurden es früher tatsächlich, und dieser Zwangsaussonderung hat die Behindertenrechtskonvention einen Riegel vorgeschoben. Entsprechend absurd ist Ihre Frage: „Ist es eindeutig klar und beweisen, dass behinderte Kinder sich an Regelschulen wohler fühlen als unter ihresgleichen“? Das fängt schon bei der Prämisse an: Es gibt nicht „die“ Kinder mit Behinderungen, die unter „ihresgleichen“ sein könnten – ein blindes Kind hat andere Bedürfnisse als ein taubes oder eines mit einer geistigen Behinderung.

Genauso eben, wie Kinder ohne Behinderungen unterschiedliche Bedürfnisse haben – ein Junge womöglich andere als ein Mädchen, ein hochbegabtes andere als ein lernschwaches etc. Sie könnten also mit gleichem Recht die Frage stellen: Ist es eindeutig bewiesen, dass Mädchen sich nicht an einer Mädchenschule wohler fühlen? Oder arme Kinder nicht unter „ihresgleichen“, also armen? Nein – kann es natürlich genauso wenig sein, und trotzdem kommt hierzulande keiner auf die Idee, Mädchen grundsätzlich auf gesonderte Mädchenschulen zu schicken (oder arme auf Armenschulen). Und genauso, wie man Mädchen nicht mit Verweis auf ihr Geschlecht einen Platz an einer Regelschule verwehren kann, dürfen Kinder aufgrund einer Behinderung ihres Rechtes auf Gleichbehandlung beraubt werden.

Das heißt andererseits, dass der Staat Eltern durchaus eine pädagogisch begründete Sonderförderung anbieten (!) kann – und dass es in extremen Einzelfälllen, nämlich wenn andere Kinder gefährdet werden, zumindest eine zeitlich begrenzte Sonderbeschulung geben muss. Es heißt aber vor allem, dass ein Staat, der die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, auch für die Mittel zu sorgen hat, diese umsetzen zu können. Solange Deutschland noch immer deutlich weniger für seine Bildung ausgibt (in % des BIP), als die Staaten im OECD-Durchschnitt – und meilenweit weniger als der OECD-Spitzenreiter Norwegen -, kann davon keine Rede sein. Hilfsbedürftige Kinder und ihre Lehrkräfte – wie im oben geschilderten Fall – alleinzulassen, ist für ein wiohlhabendes Land wie Deutschland ein Skandal.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Nathalie

Nathalie

Wir haben hier Gespräche mit den Lehrern und inklusiv beschulten Schülern geführt. Beide gaben an, dass diese Schüler bzw. sie selber den Leistungsunterschied zwischen Ihnen und den Regelschülern , hier ein Gymnasium , bemerkten und die Gefühle hatten, deutlich schlechter zu sein, weniger zu können und sich nicht wohl dabei fühlten.Auch konnten sie im Unterricht nicht mit den anderen Schülern mithalten.

„Aber dieses Empfindungen dürfen ja nicht sein, denn Inklusion ist ja per Definition gut, gelingt immer, und wenn diese nicht gelingt, dann liegt es an der Umsetzung“.
„Und wenn man Mädchen eine Regelschule anbietet, dann muss man Behinderten diese auch anbieten.“Welch genialer Vergleich.
Der eigentliche Skandal ist aber eher, dass diese Inklusion auf Kosten der Betroffenen auf biegen und brechen durchgesetzt wird. Und dann braucht man sich auch nicht wundern , wenn allgemeinem Gleichklang der etablierten Parteien, das Thema einer gescheiterten Inklusion von anderen politischen Gruppen instrumentalisiert wird und die betroffenen Wähler anders als gewünscht wählen.
Wenn man dann noch eine weniger zufriedene Bevölkerungsgruppe damit weiter ärgert, dann haben wir wieder Verhältnisse wie in Sachsen. Und auf diese kann man dann auch wieder herumschimpfen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@Ignaz Wrobel
Sie verkennen anscheinend, dass es nicht um Gleichsetzung von Geschlecht und Behinderung geht, sondern darum dass beides keine Persönlichkeitsmerkmale sind, sondern nur ein relativ kleiner Teil eines Menschen ausmachen, aber der Umgang damit natürlich die Persönlichkeitsentwicklung bestimmen. Deshalb sagt auch unser Grundgesetz und die Menschenrechte, dass niemand aufgrund von u.a. Alter und Behinderung aus der allgemeinen Gesesllschaft ausgeschlossen werden darf. Dafür gilt es mittlerweile „Genderaspekte“ zu beachten.

Ganz besonders schwierig ist dieser Grundsatz (Artikel 3 GG) anscheinend in unserem Schulsystem zu implementieren.
Die Geschlechtersortierung ist zwar grundsätzlich überwunden und auch der Gedanke, dass Mädchen weniger gut denken können, weil sie kleinere Gehirne hätten o.ä. historische „Annahmen“. – Man konnte sich schlicht und ergreifend einst nicht vorstellen, dass auch Frauen Firmen oder Regierungen leiten. Dafür brauchte es Rollenvorbilder. Gleichermaßen dürfte mittlerweile auch dem letzten Hinterbänkler bekannt sein, dass z.B. auch Menschen, die unter den Bedingungen der Trisomie 21 leben, ein selbstständiges Leben führen und auf dem 1.Arbeitsmarkt arbeiten, ja sogar einen Studienabschluss erlangen können. Denn es gibt sie, die Rollenvorbilder.

Leider liegt das immer noch an engagierten Einzelpersonen und den Eltern, die innerhalb einer behindernden Gesellschaft immer wieder Wege, Personen, Bedingungen suchen, in denen ihre Kinder lernen können.

Und wenn ein bundesdeutsches Schulsystem zutiefst soziale Spaltung abbildet und einem immer größeren Teil der Kinder gerechte Bildungschancen verwehrt, liegt das an den Kindern oder daran, dass Politiker die große Chance einer inklusiven Schulbildung nicht sehen, Inklusion (absichtlich) falsch kommunizieren, um Probleme des Schulsystems an sich totschweigen zu können, um nichts ändern zu müssen?

Wählen wir Parteien und Politiker, die nur an ihre Wiederwahl denken oder die sich für die Zukunft engagieren und entsprechende Weichen stellen???

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Träumen Sie weiter. Die gelebte Praxis sieht anders aus, und reden Sie sich einfach weiter ein, dass schulisch schwächere Kinder es nicht merken, dass sie hinter den gleichaltrigen, normalen Kindern hinterherhinken, dabei auch keine Überforderung und Frustration erfahren, schließlich können Sie diese schulische Inklusion erzwingen. Ob dem Kindswohl damit gedient ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ob Kinder sich in Schulen wohlfühlen und gerne lernen, hängt nicht von den Kindern ab, sondern von den Erwachsenen, die ihr Umfeld gestalten. Und zwar auf ALLEN Ebenen.
Bei Politikern, die Kindeswohlgefährdung in Regelschulen inaktiv hinnehmen bzw. auf die Kinder und deren Eltern zeigen, statt auf sich selbst, an die sollte man sich wenden und versuchen, eine Änderung zu bewirken. Dann kommen sie auch nicht auf den abwegigen Gedanken, das Volk wolle ein Menschenrecht stoppen.

A. S.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Nathalie

@Nathalie
Ihr Kommentar entspricht meiner Meinung.
Vermutlich meinen Sie diesen Leserbrief, den Knut M. am 24. März 2014 um 22:02 gepostet hat:

„Durch eine Krankheit im Alter von 13 Jahren wurde ich auf dem einen Ohr taub und auf dem anderen schwerhörig. (…)
Die Folgen ließen nicht lange auf sich warten und waren verheerend. (…) Ich war jetzt die taube Nuss, die zu nichts mehr zu gebrauchen war. Mein einstmals recht starkes Selbstbewusstsein verringerte sich auf einen kaum mehr messbaren Faktor.
(…) Aufgeschreckt durch die daraus resultierenden katastrophalen Schulnoten legte die Schulleitung meinen Eltern einen Schulwechsel nahe. Der Wechsel auf eine speziell für Hörgeschädigte ausgerichtete Sonderschule entpuppte sich als wahres Paradies. Ich war nun unter meinesgleichen, die ein für Außenstehende schwer nachvollziehbares Schicksal verband.
Die Schülerzahlen in den Klassenräumen wurden bewusst niedrig gehalten. Im Schnitt waren wir zu acht.
(…) Inklusion mag in dem einen oder anderen Fall machbar, vielleicht auch erfolgreich sein. Der Großteil der Betroffenen jedoch wird unter doppeltem Leistungsdruck stehen. Befürworter der Inklusion, aber auch Eltern, die ihre behinderten Kinder in Sonderschulen diskriminiert sehen, sollten sich ernsthaft fragen, was allen – Schülern wie Lehrkräften – auf Dauer angetan wird.“
JÖRG RÜTER, BENNSTEDT
https://www.news4teachers.de/2014/03/streit-um-die-inklusion-kocht-hoch-verband-immer-mehr-lehrer-fuehlen-sich-ueberfordert/

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Nathalie

Dann schauen Sie sich mal bitte ein paar Förderschulen für ESE an. Wie man bei einer Konzentration zumeist männlicher Kinder und Jugendlicher aus bestimmten sozialen Milieus davon ausgehen kann, dass hier Kinder eine Förderung in ihrem Verhalten erfahren bzw. dass Lehrer angesichts einer solchen Schülerschaft überhaupt noch förderlich agieren können und sich wohlfühlen, erschließt sich meiner Logik nicht.

Ich kenne aus der Elternarbeit ein paar krasse Sachen, wobei die Würde der Schüler mit Füßen getreten wird, ohne dass es den „Pädagogen“ überhaupt noch auffällt. In denen Eltern zur Beschulung ihres Kindes benutzt werden, die Kinder trotz Schulbegleitung abgeholt werden müssen; die Förderschulen mit Tages- und Wohngruppen, dem Jugendamt und den Schulbegleiter-Trägern kungeln und das Kind immer weiter in einen Kreislauf bzw. eine Abwärtsspirale gerät. Über die Eltern werden Lügen in die Akten geschrieben, damit ja das Bild vom inkompetenten Elternhaus und Schule+sonstige Institutionen, die alles richtig machen, aufrecht erhalten wird.

Es verdienen ein Haufen Leute Geld, aber nicht dafür, dass sie Kindern helfen.

Und dann ist „das auffällige Kind“ endlich in einer Regelklasse und es geht. Nur haben wir nun emotionale Probleme wegen des 2 Jahre angestauten Lernrückstand ergeben! Dann wird das Kind kurzerhand für „Lernbehindert“ erklärt und die Eltern sollen stillschweigend ihren Konsens dazu geben, damit die Versäumnisse diverser Einrichtungen nicht publik werden!

Ich sehe nicht, dass sich Schüler an ESE-Sonderschulen unter ihresgleichen wohlfühlen, noch dass sie mit diesen Vorbildern auf den rechten Weg gelangen. Ich sehe eher, dass hier Schüler, die als Förderschulerhaltungs-Quotenkind im Express-AOFS-Verfahren auf die ESE-Schule kamen, wenn sie vorher noch keinen Knacks hatten, den spätestens hier bekommen.

Palim
6 Jahre zuvor

„In denen Eltern zur Beschulung ihres Kindes benutzt werden, die Kinder trotz Schulbegleitung abgeholt werden müssen; “
Dies wäre an einer Regelschule wohl ähnlich.
Sowohl den Lehrkräften als auch den Schulbegleiterin sind Grenzen gesetzt.

Die Alternative wäre, bei einem Vorfall direkt die Polizei zu rufen, damit diese das Kind selbst und die anderen schützt.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sie haben anscheinend nicht zu Ende gelesen. Das gleiche Kind „funktioniert“ an der Regelschule nur mit Schulbegleitung! Da fragt man sich, was die sogenannten Förderschulen denn da fördern, wenn dort die Kinder so problematisch sind, sich schlagen, weglaufen, schlechte Wörter sagen, rebellieren?

Palim
6 Jahre zuvor

An einer anderen Regelschule könnte es aber ähnlich der FöS laufen und Kinder, die andere mit Absicht bedrohen, gefährden oder verletzen, sind, das finde ich, in einer Regelschule nicht tragbar – mit oder ohne Schulbegleitung.
Hilft die Schulbegleitung insofern, dass das Kind sich durch die Begleitung kontrollieren kann – und darin ununterbrochen kontrolliert wird, kann die Integration gelingen,
hilft die Schulbeleitung nicht, ist dieses Kind m.E. im Unterricht nicht tragbar und Schule allein (sprich der 1 Lehrer vor der Klasse) nicht in der Lage, diese Aufgabe (das Kind zu integrieren, allen Kindern Sicherheit und Schutz zu gewähren, Unterricht zu erteilen) zu erfüllen.
Für solche besonderen Gegebenheiten, denn ich sehe es eigentlich als Einzelfall, muss es besondere Bedingungen oder besondere Konzepte geben und diese muss NICHT die Schule selbst aufstellen und sich aus allem selbst heraus helfen. Im übrigen helfen Gespräche am Nachmittag nicht, solange keine konkreten Maßnahmen für den Vormittag daran gebunden sind.
Ebenso müssen besondere Bedingungen für die Schulen auf den Tisch, die, wie oben beschrieben, durch äußere Umstände (Heim, viele Pflegefamilien o.a.) besonders viele ESE-Kinder beschulen sollen. Auch hier darf es nicht sein, dass die Schulen allein gelassen werden und alle anderen wegschauen.

Die minimale sonderpädagogische Grundversorgung ist in Niedersachsen ehrlich gesagt ein Hohn, die nicht leisten kann, was sie soll, weil die Stunden viel zu wenige sind.
Mit der Grundversorgung kann man womöglich einen Teil der Prävention abdecken und einfache Beratung leisten, es bleibt aber eine GRUNDversorgung, die m.E. in besonderen Fällen aufzustocken ist.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Die Essenz meiner Aussage war:

Förderschule ESE mit kleinen Klassen (8 Kinder) Schulbegleitung, tw. anwesender Mutter schafft Verschlimmerung bei dem Kind, Schulbegleitung ist wirkungslos, Sonderpädagogen wirken absolut unpädagogisch und die Würde der Schüler verletzend, sind hilflos.

Gleiches Kind endlich(!) an Regelschule: Es geht mit Schulbegleitung in einem Kontext von 18 Regelkindern und 1 Lehrerin.

Was lernt man daraus? – Alle Kinder benötigen eine förderliche Lernumgebung! Lernumgebung=Erwachsene, Kinder, Emotionen, Strukturen, Vorbilder, sozialer Kontext, gute Zusammenarbeit, wertschätzendes Verhalten, Haltung, Wohlwollen. Kenntnisse über förderliche Lernansätze und deren adäquate Umsetzung. (Wie hier schon gesagt wurde, selbstgesteuertes Lernen muss ermöglicht werden durch kompetente steuernde Lehrkräfte und ist nicht gleichzusetzen mit „Ich überlasse das Kind sich selbst.“)

Palim
6 Jahre zuvor

Denn ist dies ein Einzelfall und nicht gleichzusetzen mit „alle“.

Ich bleibe dabei, dass
a) es allegemein bessere Bedingungen braucht und Schulen mit dieser Aufgabe nicht weiter allein gelassen werden sollen
und
b) es dennoch Ausnahmen geben kann (und wird) für die dann besondere Bedingungen sein müssen, bis die Beschulbarkeit einen Rahmen erreicht, in dem keiner zusätzlichen Schutzes vor Gewalt bedarf.

mississippi
6 Jahre zuvor
Antwortet  Nathalie

@Nathalie: Mich wundert es nicht, dass die Behinderten von denen Sie erzählen, sich in den Förderschulen wohler und mehr dazugehörig gefühlt haben. In den Regelschulen stehen am Ende des Tages immer noch Leistung und Noten an oberster Stelle.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor

Sollten nicht moderne Unterrichtskonzepte wie Selbstorganisiertes Lernen diese Probleme lösen, da diese die Schüler motivieren sollen? So lese ich es immer wieder in der Literatur.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Selbst organisiertes Lernen bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen, oder auch bei Autismus, bei Kindern mit einer auditiven Wahrnehmungs- oder akustischen Verarbeitungsstörung , oder ADS ?
Überlegen Sie doch einmal selbst, ob dieses Unterfangen gelingen kann.
Dann nennen Sie uns bitte die Literatur dazu oder besser den Elfenbeinturm , aus dem dieser geniale Geistesblitz stammt.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich glaube nicht, dass dieses Unterfangen gelingen kann. Aber zumindest lese ich es so in der pädagogischen Literatur und erfahre von Bekannten, die Lehramtsstudiengänge belegen bzw. im Referendariat sind, dass dies die Unterrichtsmethode ist, die dort als die Richtige propagiert wird.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Selbst organisiertes Lernen im Sinn von eigenständig sich etwas beibringen, das der Lehrer aufbereitet hat, geht bei solchen Schülern nicht. Man kann ihnen höchstens Aufgaben auf ihrem Niveau stellen. Wenn man sie weiterbringen will, brauchen sie besondere Unterstützung und ein intensives Kümmern um die nächste Stufe zu erreichen. Viele dieser Kinder sind zudem nicht besonders konzentrationsstark nach meiner Erfahrung.
Allerdings sind auch solche Kinder in der Lage selbstständig aus Angeboten auswählen. ; – ) (Das gehört auch zum selbst organisierten Lernen.) Aber das meinten Sie ja nicht.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ysnp

Sie sind Lehrer und es trifft voll zu.Irgendwie scheint Krokodilstreichler an die falschen Infoquellen geraten zu sein.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich vermute, dass dies in der entsprechenden Literatur ungenau dargestellt wird. Ich habe es in Erinnerung, dass die Befürworter selbstorganisierten Lernens diese Methode für schülergerechter halten, diese motivieren würden und den Lernstoff langfristig verankern würden (im Gegensatz zum Frontalunterricht). Dass die Autoren schwache Schüler von der Methode ausnehmen würden, ist mir nicht in Erinnerung. Allerdings scheint mir persönlich das eher eine Methode zu sein, die für starke Schüler geeignet ist, weniger aber für Schwache. Das ist aber keine Einschätzung, die ich aus der Literatur entnommen habe. Da Selbstorganisiertes Lernen wohl auch laut Aussage von Bekannten an der Berufsschule eingesetzt wird, scheinen aber auch schwache Schüler damit unterrichtet zu werden.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor

Anhand des Artikels sieht man schön, dass der Staat nicht nur nicht mehr dazu bereit ist, die Schwächsten der Gesellschaft zu beschützen, nein, er fördert noch die Gewalt gegen diese. Wozu brauchen wir diesen Staat noch, wenn er nicht mehr dazu bereit ist, die Aufgaben eines Laissez-Faire-Staates zu erfüllen?

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Krokodilstreichler

Dieser Staat ist der beste, den Deutschland bisher hatte, und dazu gehören auch Sie , die Lehrer, alles was unsere demokratische Gesellschaft ausmacht ,einschließlich der Gewaltenteilung.
Sie haben aber die Möglichkeit über die politischen Entscheidungsträger in demokratischen Wahlen abzustimmen, oder sie schließen sich mit anderen Eltern zusammen und sorgen dafür, dass Förderschulen erhalten bleiben.Als letztes Mittel bleibt Ihnen immer noch eine Zivilklage bei Gericht. Und die Richter zeigen Verständnis für Ihre Probleme.Und selbstverständlich steht Ihnen auch Prozesskostenhilfe zu, wenn sie nicht über die geeigneten finanziellen Mittel verfügen.
Anders sieht es in einer Diktatur aus, siehe den Staat am Bosporus. Dort gibt es keine Gewaltenteilung mehr, tausende Richter, Lehrer, Journalisten und Staatsangestellte wurden entlassen oder in Gefängnisse gesteckt.
Da funktioniert weder das öffentliche Schulsystem mehr, noch das Justizsystem.Solche Verhältnisse wollen Sie doch auch nicht. Wenn doch, heißt es noch lange nicht, dass es schon entschieden ist ob sie zu den Wölfen oder den Schafen gehören werden.Da herrscht dann nämlich die reine Willkür mit Diffamierung und gegenseitiger Vetternwirtschaft.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Sie interpretieren da etwas viel hinein. Tatsache ist, dass wenn ein Staaat gewalttätige Förderschüler in Regelschulen mit weniger Lehrpersonal bringt, er wohl aus finanziellen Gründen diese Gewalt gegen Regelschüler in Kauf nimmt und somit diese fördert. Das gilt auch für die Nichtinhaftierung von Sexualstraftätern. Auch dort wird eine Bevölkerungsgruppe, nämlich Frauen, unnötig gefährdet.

Palim
6 Jahre zuvor

Tatsache ist, dass selbst der gewalttätige Schüler Schulpflicht und ein Recht auf Beschulung hat.
Es ist auch nicht so, dass „Staaat gewalttätige Förderschüler in Regelschulen mit weniger Lehrpersonal bringt“, diese Schüler waren schon immer mit im Schulsystem in Nds., weil es gar keine speziellen Schulen dafür gab.

Ich spreche der Schulleiterin ein hohes Lob aus, wie sie die Situation geschildert hat: Die Kinder können nichts dafür, sie sind mit der Situation überfordert.
Dennoch bleibt das Problem, dass Schulen zwar täglich mit diesen Kindern arbeiten müssen, die Unterstützung aber zum einen ohnehin zu gering ist, zum anderen bestehende Möglichkeiten erst mit starker zeitlicher Verzögerung greifen.

Krokodilstreichler
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich spreche auch nicht dem gewalttätigen Schüler die Schulpflicht ab. Aber er soll dann eben auf eine Schule gehen, in denen die Klassen sehr viel kleiner sind und eine Überwachung der Schüler gegeben ist, so dass nichts Schlimmeres passiert.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Im Artikel stand aber, dass die drei Täter aus Heimen stammten und bereits durch auffälliges Verhalten in Folge einer emotionalen Störung aufgefallen waren. Geschlagen wurde von diesen dreien ein Regelschüler.

Markus
6 Jahre zuvor

Josef Kraus:
„…das Ziel jeder behindertenpädagogischen Maßnahme ist unumstritten: Es geht um Zugehörigkeit und Teilhabe, es geht um die berufliche und soziale Eingliederung dieser jungen Menschen. In vielen Einzelfällen aber kann Inklusion der falsche Weg dorthin sein. Vor allem muss jede Behinderung individuell betrachtet werden. Es muss vermieden werden, dass Schüler mit Anforderungen konfrontiert werden, denen sie nicht gewachsen sind. Inklusion ist insofern nur dann im Sinne des Kindeswohls, wenn begründete Aussichten bestehen, dass ein Schüler das Bildungsziel der betreffenden Schulform – durchaus mittels Nachteilsausgleich – erreichen kann und die Regelklasse durch die Inklusion nicht über Gebühr beeinträchtigt wird.“

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Markus

Der Ansicht von Herrn Kraus kann ich uneingeschränkt zustimmen. Wenn die Inklusion unter die von ihm genannten Einschränkungen gestellt wird, sind meine Zweifel am Inklusionsgedanken weitgehend ausgeräumt.

Diesem aber in seiner Radikalform zuzustimmen und die Tyrannei oder das Chaos von Förderkindern in manchen Schulen allein auf zu wenig Hilfspersonal zu schieben, ist mir zu simpel. Einiges an Hilfe wäre gar nicht nötig, wenn der Inklusion ihr Absolutheitsanspruch genommen würde. Das Anrecht auf Regelschulbesuch muss dort aufhören, wo das Recht der Kinder ohne Behinderung „über Gebühr beeinträchtigt wird“.
Soviel Inklusion wie möglich, aber auch soviel Förderschulbesuch wie nötig!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Volle Zustimmung. Diese Meinung über die Inklusion vertrete ich schon seit das Thema aufkam. Der Zusatz, dass die Regelklasse nicht über Gebühr beeinträchtigt werden soll, wurde von vielen Inklusionsbefürwortern bewusst ausgeklammert.

Reni
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Richtig, die meisten Inklusionsverfechter haben nur die behinderten Kinder im Blick. Ob sie aber auch denen mit ihren Vorstellungen vom Regelschulbesuch immer einen Gefallen tut, bezweifle ich.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Und wer entscheidet das? Stimmt dann die Mehrheit der nicht-behinderten Schüler darüber ab, ob sie den nervigen Behinderten aufnehmen soll – wie es die AfD allen Ernstes will?

Und warum soll das nur für behinderte Kinder gelten? Lassen wir doch über jedes Kind abstimmen, ob es die Regelklasse nicht „über Gebühr“ beeinträchtigt – auch Jungs können ganz schön nerven, schlecht erzogene Kinder auch und ADHS-Kinder sowieso.

Absurd.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Nicht absurd. Über Gebühr könnte z.B. vorliegen, wenn sich die Regelschüler über den Unterricht beschweren und / oder die Leistungen generell abfallen. Es kommt dabei auf die Menschenkenntnis des Lehrerkollegiums an, die Beschwerden um der Beschwerde Willen oder tatsächliche Beschwerden unterscheiden kann.

Eltern können ja bei ihren eigenen Kindern ignorierbares bzw. durch Erziehung unter Kontrolle kriegbares Geschrei von Geschrei weil tatsächlich etwas los ist unterscheiden.

Mein Beispiel sind weinende Kleinkinder: Fließen keine Tränen, ist es nicht so schlimm.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Schon mal was von Krokodilstränen gehört? (wie passend 😉 )
Nicht wenige Kinder wissen sehr genau, dass ein verdrücktes Tränchen schnell Erfolg verspricht, sodass sie darin bei jeglichem Missfallen der Situation den Ausweg sehen.
Wer laut schreit, ist nicht immer am schlimmsten getroffen.

Leistungsstarke und leistungsschwächere Klassenzusammensetzungen gab es doch sonst auch schon.
Und Leistungen verändern sich auch, wenn Eltern sich trennen, Geschwister geboren werden, Trauer, Krankheit o.a. im Leben passiert, das die Kinder mehr beschäftigt … oder aber durch Dauerkonsum von Medien. Auch das hat mit Inklusion nichts zu tun.

In Teilbereichen auffällige Kinder habe ich viele in meiner Klasse, davon sind die wenigsten Inklusionskinder mit anerkanntem Förderbedarf.

Letztlich zeigt dieser Fall auch deutlich, dass die Schulen selbst keine Hilfe bekommen. Wo ESE-Stunden beantragt werden können, ist mir ein Rätsel, hier sind sie in der Grundversorgung enthalten.
Weitere Stunden gibt es nicht. Punkt.

Die Grundversorgung von 2 Std. pro Klasse ist pauschal. Die bekommt die Schule (bei ausreichender Lehrerversorgung), egal ob in den Klassen lauter gutsituierte, unterstützte, wohl erzogene Kinder sitzen oder ob die Schule im Brennpunkt oder in der Nähe mehrerer Kinderheime liegt oder aus welchen Gründen auch immer in Klassen 2, 5 oder 7 Kinder mit Förderbedarf sitzen.
Die Lehrkraft bekommt nicht eine einzige Stunde Entlastung, mit etwas Glück ist durch die Doppelzählung der Klassenteiler betroffen und die Klasse ist dann kleiner, sofern eine Teilung genehmigt wird – bei Lehrermangel auch nicht immer.

Bei den genannten Kindern liegt das ESE-Gutachten vermutlich vor, aber die Hürden,die dafür zu nehmen sind, sind von FöS-LeiterIn und DezernentIn unterschiedlich. Wenn von oben gesteuert wird, dass vor der Einschulung in in der 1. Klasse keine Gutachten akzeptiert werden, können Sie sich als Lehrkraft auf den Kopf stellen – allein, es hilft nicht.

Zudem möchten Lehrkräfte bei diesen eskalierenden Situationen keine Sätze wie „Kümmern Sie sich“ hören, wenn sie doppelt und dreifach Aufsichten schieben, um die gewaltbereiten Kinder unter Dauerkontrolle zu bringen, wöchentlich 10 Stunden zusätzlich in Gesprächen verbringen und 2 Std. täglich jeglichen Vorfall dokumentieren – was ja erst mal an der Situation gar nichts ändert.
Sie möchten auch keine Fortbildungen, in denen Theoretiker Gesetze erläutern oder von Teamteaching schwärmen, obwohl es gar keine Teams gibt, sondern Praxisorientierung und Menschen, die die Situation in den Klassen kennen und Vorschläge mitbringen, wie damit umgegangen werden kann: praktikabel, effizient UND rechtlich sicher.
Und bei all diesem habe auch ich konkrete Einzelfälle vor Augen und kenne viele Kinder, bei denen es trotz ESE-Gutachten ganz anders läuft.

U. B.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

@Palim
Also Kinder mit ESE-Gutachten auch in die Regelschulen aufnehmen, sehen wie’s läuft, und wenn es chaotisch wird, mehr Hilfskräfte anfordern, auf Änderung hoffen usw.?

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Es ist schön, wenn Sie meine Beiträge zusammenfassen möchten, Ihre verkürzte Darstellung trifft meine Aussagen aber nicht.

Mehrfach habe ich inzwischen geschrieben, dass es eine Diskussion um die Bedingungen braucht. Das betrifft die Beschulung dieser Kinder in jeglicher Schulform.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Danke ANNA fuer deine Meinung. Die von diesem Portal zur Verfügung gestellten Informationen sowie die in den Beiträgen der User angeführten Quellen hätten eigentlich dafür sorgen sollen, dass Ihre Frage seit langer Zeit geklärt ist. Na ja…….

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Palim schrieb: „Mehrfach habe ich inzwischen geschrieben, dass es eine Diskussion um die Bedingungen braucht.“

Nö, es geht schon sehr lange nicht mehr allein um die Bedingungen, sondern um etwas viel Grundsätzlicheres, wie Michael Felten hier bei News4Teachers bereits im Mai 2017 feststellte:

„Dabei geht es nicht nur um Unterfinanzierung und Minderqualifizierung, sondern um auch Irrtümer und Grenzen des Konzepts ‚Gemeinsames Lernen‘. […]

Das vermeintliche pädagogische Paradies Inklusion entwickelt sich tatsächlich zur Plage für alle Beteiligten […]

Ergebnis: Immer mehr Schüler erfahren statt bester Bildung nur noch ‚wohlwollende Vernachlässigung‘ (Bernd Ahrbeck). Statt ‚Kein Kind zurücklassen!‘ (Wahlparole NRW) werden Verhältnisse geschaffen, die gerade die Schwächsten benachteiligen – bildungsfern sozialisierte ebenso wie behinderte Kinder. […]

Prinzipiell werden seitens der Inklusionsbefürworter die Tiefe von Entwicklungsstörungen und der Bedarf an Schonraum erheblich unterschätzt, dagegen die Möglichkeiten individualisierten, selbstgesteuerten Lernens grandios überschätzt. […]

[…] andere missbrauchen die Inklusion vor allem als Türöffner für eine doch noch zu realisierende Einheitsschule; diesen gilt Inklusion als generelles Egalitätsprojekt im kalten Kapitalismus, jene vertuschen nur noch die Blamage eines administrativen Scheiterns.

Solcher Unbildungspolitik gehört in die Speichen gegriffen – und dabei sind wir alle gefragt – Lehrer, Eltern, Bürger…“

https://www.news4teachers.de/2017/05/gastbeitrag-zur-inklusion-nicht-eine-schule-fuer-alle-sondern-fuer-jedes-kind-die-beste/

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Besonders, weil das Motto „niemand zurücklassen“ hauptsächlich durch Ausbremsen der schnelleren Schüler umgesetzt wird. Das liegt nicht an den Lehrern, sondern vielmehr an den „von oben“ angeordneten Konzepten und Lehrplänen. Die viel zu geringe Personaldecke bzw. viel zu großen Klassen (oder beides) tun dann ihr übriges.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

P.S. Genau diese „Irrtümer und Grenzen“ thematisiert der obenstehende Bericht übrigens bereits in seiner Überschrift.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

@wilma pause
Es ist immer interessant, wer zitiert wird. Diejenigen, die inklusiven Unterricht erlebt haben und wissen, worauf es ankommt. Oder diejenigen, die den geliebten Arbeitsort Sonderschule verteidigen wollen (warum wohl ziehen sie die Sonderschule der Regelschule vor?) bzw. Lobbyarbeit machen für eine Interessen-Gruppe, die nicht an einer Änderung der Schul-Verhältnisse interessiert ist – aus welchen Gründen auch immer.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

@ ProblemkindSchule: Nur weiter so! Polemisierende Ideologen wie Sie sorgen dafür, dass die Inklusion mit noch mehr Wumms vor die Wand fährt, als sie es jetzt schon tut.
Wir schicken dann die Betroffenen alle bei Ihnen vorbei, damit sie sich bedanken können.

Schon mit dem von Ihnen künstlich konstruierten Gegensatz (zweiter und dritter Satz Ihres Beitrags) disqualifizieren Sie sich als ernsthafter Gesprächspartner.

Aber das zeigen ja bereits die vielen anderen Kommentare, die Sie hier bereits von den Kolleginnen und Kollegen eingeschenkt bekommen haben.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Was qualifiziert Ihrer Meinung nach nochmal Ihre zitierten Personen als Fachleute für inklusive Pädagogik und für die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtung, ein inklusives Schulsystem zu schaffen?

Ich habe einige sehr informierte bzw. differenzierte Beiträge hier lesen können, z.B. von Palim.

Ihre gehörten nicht dazu.

xxx
6 Jahre zuvor

Es gibt halt verschiedene Sichtweisen beim Thema Inklusion, wobei vom radikalen Inklusionsbefürworter bis zum radikalen Inklusionsablehner alles vorkommt, wobei hier gefühlt die radikalen Befürworter am lautesten poltern und — zwangsläufig — alle Gegenargumente aus der aktuell laufenden Praxis als behindertenfeindlich ablehnen.

Ich persönlich stelle mich orientiere mich am erreichbaren Bildungsabschluss und den Rahmenbedingungen. Auf das Gymnasium soll jeder, der das Abitur schaffen kann, auf die Realschule jeder, der den MSA schaffen kann (aber nicht das Abitur), auf die Hauptschule jeder, der HS10a schaffen kann (aber weder MSA noch Abitur) — unabhängig von einer eventuellen Behinderung. Dazu müssen aber die Bedingungen für alle Beteiligten stimmen, also nicht nur für die Inklusionskinder, _auch_ für die anderen Kinder und die Lehrer. Insbesondere müssen die zwangsläufigen Einschränkungen für die anderen Kinder zumutbar sein, was sie gemäß diverser Schilderungen aus der Presse derzeit nicht sind.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

ProblemkindSchulsystem fragte: „Was qualifiziert Ihrer Meinung nach nochmal Ihre zitierten Personen als Fachleute für inklusive Pädagogik und für die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtung, ein inklusives Schulsystem zu schaffen?“

1. Michael Felten arbeitet seit 35 Jahren als Lehrer und ist außerdem in der Lehrerausbildung und als Schulentwicklungsberater tätig.

2. „Das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 verabschiedete ‚Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ hat einen harten, emotional aufgeladenen, öffentlichen Streit ausgelöst. Er verunsichert Eltern und Lehrer, gefährdet das Wohl von Schulkindern mit Behinderungen und spaltet die Schulsysteme der Länder.

Die Ursache liegt nicht im Inhalt der von den Vereinten Nationen beschlossenen Konvention, also nicht in einer Ablehnung des dort verankerten Prinzips schulischer Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Kindern, sondern in einer fatalen Umdeutung dieser Intention im Deutschen Bundestag:

Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgeht, gingen alle Fraktionen davon aus, dass ‚Inklusion‘ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom ‚Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen‘ war die Rede.

Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre. Die Abgeordneten waren sich ihrer Auffassung jedoch so sicher, dass sie das Gesetz ohne jede Aussprache verabschiedeten.“

http://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Wenn Sie, WILMA, die UNBRK und besonders den UN General Comment Nr. 4 vom 02.09.2016 tatsächlich gelesen hätten, wüssten Sie, inwieweit Sie sich hier als jemand geoutet haben, der eher (bewußter) Meinungsmache aufsitzt und diese auch noch verbreitet, als sich aus 1.Hand zu informieren.

Mir ist immer noch nicht klar, inwieweit sich Michael Felten Ihrer Meinung nach als als Fachmann für inklusive Pädagogik und für die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtung, ein inklusives Schulsystem zu errichten, qualifiziert hat.

Zu XXX: Mir leuchtet nicht ein, inwieweit erreichbare deutsche Schulabschlüsse (und ihre Vorsortierung) ausgerechnet in den deutschen Genen liegen, also angeboren sein sollen.
Das Gymnasium erscheint mir nicht unbedingt eine Leistungsauslese, denn eher eine soziale Auslese zu sein.
Und ich persönlich kann mir nicht die Frage beantworten, was einen schlechten Gymnasiasten von einem guten Realschüler unterscheiden soll oder einen guten Hauptschüler von einem schlechten Realschüler.
Auch ist mir nicht klar, wie Schüler mit amtlichem Etikett „ESE“ an einer Sonderschule für ESE unter „ihresgleichen“ mit überforderten und kapitulierenden Sonderlehrern ohne Supervision und ohne Positiv-Vorbilder-Peers jemals ihr Verhalten zum Positiven ändern sollen.

Mir ist ebenso nicht klar, inwieweit künftige Sonderpädagogen die richtigen Maßstäbe ausbilden sollen, wenn sie nie mit Kindern mit Behinderungen vor ihrem Referendariat in Kontakt gekommen sind und auch im Referendariat unter den derzeitigen Bedingungen allenfalls den Normal-Lehrer im Hinblick auf die Regelschüler entlasten können.

Aber über all dies haben Sie sich bestimmt tiefgreifende Gedanken gemacht und können mir alle diese Fragen fundiert und sachlich erklären!

Und nicht zuletzt gibt es für mich einen Unterschied zwischen Behinderung nach SGB und Schülern mit amtlichen Förderbedarf. Das wird gern durcheinander gebracht. Die paar Kinder mit Behinderungen (siehe amtliche Bundesstatistiken) bringen ein gut funtkionierendes Schulsystem nicht an die Belastungsgrenze. Dass diese noch nicht einmal dort angekommen sind, zeigen ebenfalls die Statistiken, wenn Sie die aus 1.Hand lesen wollen/ können.

xxx
6 Jahre zuvor

Was Ihr Einwand, ProblemkindSchule, gerade mit der Nationalität zu tun haben soll, leuchtet mir nicht ein.

Ich gebe Ihnen aber recht, dass der Gymnasialbesuch heutzutage leider nicht mehr viel mit den Genen zu tun hat, weil viel zu viele Kinder dorthin gehen und erstaunlicherweise auch das Abitur bestehen. Schlechte Gymnasiasten sind gerade aus diesem Grund schlechter als gute Realschüler. Ich hatte mal eine Schülerin, die nach der Realschule auf das Gymnasium gewechselt ist und dort zur Säule meines Grundkurses wurde. Das lag an ihrem Ehrgeiz, der neben einer gewissen Grundintelligenz für das Bestehen des Abiturs notwendig ist. Gute Hauptschüler bestehen auch an der Hauptschule den MSA. Bei wirklich guten Schülern sollte man als Lehrer frühzeitig den Schulformwechsel „nach oben“ empfehlen.

Mir geht es darum, dass verschiedene Schulformen unterschiedliche (höchste) Abschlüsse ermöglichen sollen, beim Gymnasium ist das Ziel das Abitur. Schüler, die absehbar das Abitur nicht werden bestehen können, haben auf einem Gymnasium nichts verloren. Wenn sich die Schüler bis zum MSA gefangen haben, dann können sie immer noch das Abitur am Gymnasium oder einer Gesamtschule ablegen. ESE-Schüler, die eigentlich eine Einzelbetreuung in einer kleinen Klasse mit wenigen Bezugspersonen benötigen, können an einem Gymnasium, wie es aktuell organisiert ist, nicht beschult werden. Dafür ist das Fachlehrerprinzip, teilweise auch das Fachraumprinzip ungeeignet und die Klassen mit teilweise über 30 Schülern sind viel zu groß.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

News4Teachers berichtete damals (2015) zum selben Thema:

„Die Schulen stehen mit der Inklusion vor der größten Herausforderung seit Jahrzehnten. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die so genannte UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 vom Bundestag ratifiziert wurde.

Dabei gingen die meisten Abgeordneten jedoch allen Ernstes davon aus, dass die Einbeziehung von behinderten Kindern in die Regelschulen nicht nur gratis zu haben sei, sondern am Ende sogar Geld spare. Dies belegt die Recherche von News4teachers.“

https://www.news4teachers.de/2015/02/keine-weiteren-kosten-wie-leichtfertig-der-bundestag-das-inklusionsgesetz-verabschiedete/

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Und News4teachers hat unlängst aus einem völkerrechtlichen Gutachten zitiert, dass für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Rechtsverbindlichkeit der Inklusion herausarbeitet.

Was sich der Bundestag seinerzeit bei der Ratifzierung der UN-Behindertenrechtskonvention angeblich gedacht (oder nicht gedacht) hat, ist völlig unerheblich. Sie ist Gesetz – und das, was dieses Gesetz vorschreibt, ist keine „Umdeutung“, sondern entspricht für jedermann nachvollziehbar dem Geist einer Konvention, die auf Teilhabe – und eben nicht auf Aussonderung – ausgerichtet ist.

Gefragt, was denn Inklusion nun für das deutsche Schulsystem konkret bedeutet, antwortet der Völkerrechtler in seinem Gutachten: „Vorrang der inklusiven Beschulung, Grundsätzlicher Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung“.

Quelle: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/

Und das ist ja auch Grundlage der Inklusionspolitik aller Bundesländer. Insofern ist Ihre pseudo-juristische Argumentation, Wilma Pause, nicht nur rückwärtsgewandt, sondern auch realitätsfern – Sie ignorieren das geltende Recht!

Das stellt übrigens auch Inklusions-Kritiker Felten, den Sie so gerne für sich beanspruchen, nicht infrage: „Die UN-BRK fordert gerade nicht die Abschaffung unserer hochspezialisierten Förderinstitutionen, sondern verpflichtet primär zur Orientierung am Kindeswohl – unter Wahrung der elterlichen Verantwortung.“ Genau, „unter Wahrung der elternlichen Verantwortung“. Heißt: Den früheren Förderschulzwang gegen den Willen der Eltern kann es nicht mehr geben. Es gibt kein Zurück mehr – gottseidank.

Quelle: https://www.news4teachers.de/2017/05/gastbeitrag-zur-inklusion-nicht-eine-schule-fuer-alle-sondern-fuer-jedes-kind-die-beste/

Das bedeutet natürlich nicht, dass die Bedingungen der Inklusion nicht kritisiert werden müssten. Aber das ist eine ganz andere Debatte, als die, die Sie hier zu führen versuchen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Dazu muss ich wiederum anmerken, dass Eltern mit dem Besuch einer Regelschule das Individualrecht des Kindes verwirklichen. Wenn dies zu einer Kindeswohlgefährdung führt, liegt das nicht in der Verantwortung der Eltern, sondern des Staates, der dieses durch nicht „angemessene Vorkehrungen“ zuläßt und toleriert. Er hat die angemessenen Vorkehrungen eines inklusiven Schulsystems zu schaffen, denn er hat sich seit 2009 dazu verpflichtet.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

@Anna Elterliche Verantwortung heißt auch zu überlegen, was das beste ist für das Kind. Ob das eine laute Klasse mit 30 Personen ohne spezielle Förderung oder eine höchstens halb so große Klasse mit nahezu durchgehender spezieller Förderung, muss man ernsthaft abwägen. Ist es gut für das Kind, wenn es Tag für Tag merkt, dass es langsamer ist als die Mitschüler?

@Problemkind Ich gebe Ihnen Recht. Das Problem ist, dass der Staat (mal wieder) zuerst etwas beschließt, dann liegen lässt, überhastet einführt und erst danach überlegt, was das für Konsequenzen haben könnte. Er dachte sich, dass ein paar Rollstuhlrampen, halbgare Fortbildungen für Regelschullehrer und stundenweise Abordnungen von Förderschullehrern ausreichen. Pustekuchen, die A-Karte haben jetzt die vollkommen überforderten Lehrer und Kinder, die sich nicht wehren können. Letzteres gilt sowohl für die ohne als auch mit Behinderung.

Sie sollten mittlerweile wissen, dass ich die Inklusion an sich nicht ablehne. Jedes Kind ob mit oder ohne Behinderung soll die Schulform besuchen, mit deren aktuellen Bedingungen es am besten klar kommt und deren Schulabschlussangebot es am ehesten erreichen kann. Beides ignorieren die Inklusionsbefürworter.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

„Elterliche Verantwortung heißt auch zu überlegen, was das beste ist für das Kind.“

Klar, aber das gilt doch für alle Eltern – nicht nur für die mit behinderten Kindern.

„Jedes Kind ob mit oder ohne Behinderung soll die Schulform besuchen, mit deren aktuellen Bedingungen es am besten klar kommt und deren Schulabschlussangebot es am ehesten erreichen kann.“

Theoretisch ja. Dummerweise entsteht so in der Praxis ein System von Schulformen, an die sich die Kinder anzupassen haben – und keine Schulen, die sich den Bedürfnissen ihrer Schüler anpassen.

Bei den Kindern, bei denen die Zuordnung leicht fällt, mag das funktionieren. Bei allen Zweifelsfällen (oder bei sich ändernden Rahmenbedingungen – etwa bei Scheidungskindern) kommt ein solches System an seine Grenzen. Es gibt nun mal keine klare Definition für einen „Gymnasiasten“ (IQ ab 120?) – ebenso wenig wie eine klare Definition eines „lernbehinderten“ oder „erziehungsschwierigen“ Kindes gibt. Und weil Eltern in einer freien Gesellschaft immer seltener vom Staat vorschreiben lassen wollen, was das System für ihr Kind für richtig hält (oder auch nur: Wo gerade Kapazitäten frei sind), knirscht es an allen Eciken und Enden.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

xxx schrieb: „Das Problem ist, dass der Staat (mal wieder) zuerst etwas beschließt, dann liegen lässt, überhastet einführt und erst danach überlegt, was das für Konsequenzen haben könnte.“

Exakt! Genau das kritisieren Sie (xxx), Michael Felten, Otto Speck – und auch ich und viele andere hier. Otto Speck nennt es konkret „die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag“.

Anna schrieb: „Insofern ist Ihre pseudo-juristische Argumentation, Wilma Pause, nicht nur rückwärtsgewandt, sondern auch realitätsfern – Sie ignorieren das geltende Recht!“

Nö, ich gebe die Positionen von Michael Felten und Otto Speck wieder.

Und ansonsten können Sie, Anna, ganz in Ruhe abwarten, wie die betroffenen Eltern über Gerichtsentscheidungen die besagten „hochspezialisierten Förderinstitutionen“ wieder herbeiklagen – eben w e i l das Kindeswohl im Rahmen der Radikalinklusion, wie sie gegenwärtig stattfindet, mit Füßen getreten wird.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Ich habe von keinem einzigen Fall einer Elternklage wegen der Schließung einer Förderschule gehört. Google spuckt auch nichts aus. Ich wüsste auch gar nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Eltern klagen sollten. Kein Bundesland ist verpflichtet, eine Schule zu unterhalten, die den geforderten Richtwert an Schülern unterschreitet – das gilt für jede Dorfschule, die von Schließung bedroht ist, genauso.

Das heißt aber nun nicht, dass die Eltern nicht auf politischem Wege etwas erreichen könnten (etwa die Absenkung der Mindestgrößen) – passiert ja (etwa in NRW), und es ist ja auch legitim, wenn Eltern für den Erhalt ihrer Förderschule eintreten – außer, sie wollten den alten Förderschulzwang zurück, um die Schule mit allen Mitteln vollzukriegen. Solche Vertreter gibt’s ja durchaus, auch hier im Forum.

Die politische Entscheidung, Förderschulen zu erhalten, ist allerdings keine so leichte, wie sie vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag. Sie ist vielmehr ein echtes Dilemma. Denn wenn ich als Kultusminister (sehr teure) Förderschulen erhalte, die dann vielleicht halb leer stehen, fehlen mir die Mittel für die Verbesserung der Situation an den Regelschulen – und dann bringe ich die Eltern und Lehrer dort in Rage.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Anna schrieb: „[…] es ist ja auch legitim, wenn Eltern für den Erhalt ihrer Förderschule eintreten – außer, sie wollten den alten Förderschulzwang zurück, um die Schule mit allen Mitteln vollzukriegen. Solche Vertreter gibt’s ja durchaus, auch hier im Forum.“

Zu Ihrem ersten Satz (vor dem Gedankenstrich): Eben!

Zum Rest: Es sind Menschen wie Sie, Anna, die (nicht nur) hier im Forum ständig das (1)Plädoyer für den Erhalt von Förderschulen als (2)“Förderschulzwang“ diskreditieren, indem sie (1) mit (2) in einen Topf werfen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

q Anna, der Beschluss eine Schule wegen zu geringer Anmeldezahlen zu schließen, ist ein Verwaltungsakt. Die Eltern haben schon deshalb kein Klagerecht, weil sie von diesem Beschluss nicht betroffen sind.
Dasselbe gilt auch für Regelschulen. Wenn der Stadtrat einer Kommune beschließt, eine Grundschule zu schließen, dann ist das ein politischer Beschluss. Gegen diesen kann auch nicht geklagt werden. Es kann maximal gegen den Verwaltungsbescheid des Schulamtes zur Schließung der Schule geklaht werden. Dies aber nur, wenn keine weitere Schule der gleichen Schulform in erreichbarer Nähe (zumutbarer Entfernung) existiert.

In NRW macht sich die Schulministerin wegen ihres Beschlusses, FöS trotz zu geringer Anmeldezahlen zu erhalten, angreifbar. Wie will sie die Schließung von Grundschulen bei ausbleibenden Anmeldetzahlen rechtfertigen, wenn sie bei den FöS anders verfährt?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

sehr guter letzter Satz, liebe Wilma.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

ICH werfe den Förderschulzwang und den Erhalt von Förderschulen in einen Topf? Das ist lustig – über mehrere Foren hinweg hier bin ich von vielen (auch von Ihnen) angegriffen worden, weil ich immer betont habe, dass mit der UN-Behindertenrechtskonvention der alte Fördschulzwang nicht mehr vereinbar ist. Natürlich kann und darf die Politik Förderschulen erhalten – aber eben nur als freiwilliges Angebot. Für diese Aussage bin ich von den Inklusionskritikern hier (auch von Ihnen) fast gesteinigt worden – und jetzt kommen Sie, und behaupten, ich werfe beides in einen Topf?

Vielleicht sollten Sie einfach noch mal lesen, was ich (und Sie selbst) geschrieben haben: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

@Anna
Ich sehe das genau wie Sie.
Leider habe ich das Gefühl, dass es hier Einigen nicht um sachliche Argumentation geht, sondern um Herumpöbeln und anderen das anzudichten, was sie eigentlich nur selbst die ganze Zeit tun.
Eine Sinnfrage.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Das Problem hier, liebe/r ProblemkindSchulsystem, ist die augenscheinlich fehlende Kompetenz mancher Diskutierender, zwischen den Argumentationsebenen zu unterscheiden.

Es gibt 1. die rechtlichen Grundlagen der Inklusion, 2. die politischen Möglichkeiten, im Rahmen dieser Grundlagen die Inklusion auszugestalten und 3. die massiven Probleme in der Praxis. Bei vielen hier geht alles kreuz und quer. Wer die rechtlichen Grundlagen sachlich beschreibt, wie sie sind – nämlich mit dem Recht auf den Besuch einer Regelschule im Mittelpunkt -, gilt hier schon als Inklusionsbefürworter. Dabei ist das lediglich der einzig realistische Ausgangspunkt einer konstruktiven Diskussion, wie sich der (unumkehrbare) Prozess gestalten lässt.

Einige gefallen sich aber hier aber lieber als Fundamentalopponenten, die nicht mal die Rechtsgrundlage anerkennen wollen – und versuchen hier mit allen Mitteln, die von allen Juristen in den Kultusminsterien und bei der KMK einhellig vertretene Position zu bestreiten. Da ist die Diskussion dann irgendwann ähnlich sinnlos, als wollte man ideologischen Klimawandelleugnern mit wissenschaftlichen Argumenten kommen.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Anna schrieb: „Vielleicht sollten Sie einfach noch mal lesen, was ich (und Sie selbst) geschrieben haben: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/

Sehr gut, dass Sie freiwillig darauf hinweisen. Ich kann Ihre Aufforderung nur unterstützen!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Fürsorgepflicht. Wenn die Dienstherren/Arbeitgeber es verabsäumen den Lehrkräften ausreichende Ressourcen zur Umsetzung der Inklusions- und Integrationsbeschlüsse zur Verfügung zu stellen und erwarten, dass die lehrkräfte die zusätzliche Arbeit noch on top bewältigen, dann verstoßen sie gegen die Fürsorgepflicht, die sie gegenüber ihren Beschäftigten haben.

Und an dieser Stelle liegt rechtlich gesehen das Einfallstor. Ich kann als betroffene Lehrkraft nicht gegen die Umsetzung der Inklusion klagen. Ich kann aber durchaus eine Überlastungsanzeige schreiben, zur Wiederherstellung der angegriffenen Gesundheit auf eine Kur drängen und diese beantragen, Dienst nach Vorschrift machen etc.

Um den Schulträger zur Weißglut zu treiben, kann man natürlich auch Dienstbesprechungen, Elterngespräche und Konferenzen bis in die späten Abendstunden abhalten. Die Kommunen müssen nämlich den Hausmeister bezahlen – und Überstunden sind teuer. Die werden also einen Riegel vorschieben. Folglich hält man dann die notwendigen Gespräche während der Unterrichtszeit ab.

Wenn Elterngespräche nur vormittags durchführbar sind, dann fällt eben Unterricht aus. Die Zusammenarbeit mit den Eltern darf nicht unter anderen Dienstgeschäften leiden. Und bei Inklusionsschülern mit Förderbedarf ESE gibt es großen Gesprächsbedarf, ebenso bei Kindern deren Förderbedarf noch nicht festgestellt werden konnte.

Also jedes Mal die eltern antanzen lassen, wenn es Probleme gibt.

PS Ich bin nicht gegen Inklusion, ich bin gegen eine Ausweitung meiner Arbeitszeit und meiner arbeitsvertraglich geregelten Pflichten, der die Arbeitsverpflichtungen beschreibt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. Diese haben mit den heutigen Gegebenheiten aber nicht mehr das Geringste zu tun. Es ist an der Zeit, dass der Vertrag angepasst wird – auch wenn er erst etwas über 10 Jahre besteht.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Ach, db, wer glaubt denn noch an Hausmeister?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

An die Hausmeister glaubt niemand, auf den aufgrund der zu bezahlenden Überstunden stöhnenden Kämmerer schon. Dann kommt der Vorschlag von dickebank ins Spiel, auch wenn der für die Lehrkräfte sehr unangenehm ist.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Es gibt schon lange keine Hausmeister mehr, die für die Schule allein zuständig sind und das Abschließen der Schule in ihren Aufgaben haben.
Entsprechend auch keine Überstunden.
Man nennt es jetzt „Hauswart“ und derjenige ist für das „Gebäudemanagment“ mehrerer kommunaler Gebäude zuständig.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Ist letztendlich egal wie der Schließdienst organisiert ist. Für die Abendveranstaltung muss jemand von Seiten des Gebäudeeigentümers zuständig sein. Für solche Veranstaltungen muss die Hütte nämlich beheizt werden. Soweit vernetzt sind die Heizungssteuerungen auch noch nicht, dass das vom Rathaus aus erledigt werden kann.

Im übrigen kannn man abends getrost die Schule verlassen, die Alarmanlage scharf schalten und abschliessen ist immer noch Sache der Stadt.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

@ ANNA
„Einige gefallen sich aber hier aber lieber als Fundamentalopponenten, die nicht mal die Rechtsgrundlage anerkennen wollen – und versuchen hier mit allen Mitteln, die von allen Juristen in den Kultusminsterien und bei der KMK einhellig vertretene Position zu bestreiten. Da ist die Diskussion dann irgendwann ähnlich sinnlos, als wollte man ideologischen Klimawandelleugnern mit wissenschaftlichen Argumenten kommen.“

Liebe ANNA, ich prüfe zwar in der ersten und zeiten Phase der Lehrerausbildung jährlich etliche Personen auf dem Weg, eine Lehrkraft zu werden, u.a. im Bereich Schulrecht etc.
Ich würde Sie gerne mal in einer Schulrechtsprüfung als Kanditatin haben. Wir hätten sicherlich ganz viel Spaß, denn darum würde es gehen, über Punkte brauchen wir hier nicht zu sprechen.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

OMG schrieb: „Liebe ANNA, ich prüfe zwar in der ersten und zeiten Phase der Lehrerausbildung jährlich etliche Personen auf dem Weg, eine Lehrkraft zu werden, u.a. im Bereich Schulrecht etc.
Ich würde Sie gerne mal in einer Schulrechtsprüfung als Kanditatin haben. Wir hätten sicherlich ganz viel Spaß […]“

Das glaub‘ ich allerdings auch…

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Ja, genau, man akzeptiert einfach die aktuellen Bedingungen und führt sie an als Argument gegen einen Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Sehr progressiv und proaktiv! (Ironie)

Stefan
6 Jahre zuvor

Dann sagen Sie doch bitteschön, wie ein Nicht-Akzeptieren aussieht. Die Lehrer hier klagen doch alle die unhaltbaren Zustände an den Schulen an. Brandbriefe an Landesregierungen wurden auch verschickt.
Was soll also konkret gegen die aktuellen Bedingungen getan werden???
Immer nur die Inklusion zu lobpreisen und „eine Schule für alle“ zu wollen, genügt nicht. Das ist purer Populismus ohne zu sagen, wie’s denn mit einem Nicht-Akzeptieren der gegenwärtigen Misere gehen soll.
Sie tun meiner Meinung nach nichts anderes, als ein Schulsystem nach Ihren ideologischen Vorstellungen gebetsmühlenartig zu fordern bzw. anzupreisen.
Wie schön alles wäre, wenn…, kann jeder für seine Wunschvorstellungen sagen, auch auf außerschulischen Gebieten. Und die dazu notwendigen Bedingungen kann sich auch jeder herbeiwünschen und -fordern, allerdings nicht herbeischaffen. Traumtänzerei und Beschimpfen aller, die dabei nicht mitmachen, bringt nichts.

xxx
6 Jahre zuvor

Da Lehrer die aktuellen Bedingungen nicht beeinflussen können, sondern nur ausbaden müssen, muss man sie akzeptieren. Leider oft stillschweigend, weil das Dezernat Maulkörbe verteilt und besonders die zahlreich befristet arbeitenden Lehrer gerne eine Vertragsverlängerung haben wollen. Da kommt laute Kritik ob berechtigt oder nicht sehr schlecht an.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn Eltern alles so stillschweigend ausbaden würden wie Lehrer und nicht vernetzt auftreten würden, hätten wir immer noch den Förderschulzwang!

xxx
6 Jahre zuvor

„die“ Eltern werden das kaum sein. es sind eher sehr laute eltern, die auf basis der brk die heutigen Zustände herbeigeführt haben. Gutmenschen sind nicht zwangsläufig gute Menschen. gut gemeint ist nicht zwangsläufig gut gemacht, sinnvoll oder richtig.

Reni
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein, gute Menschen sind sie bestimmt nicht.
Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass kaum jemand so aggressiv und verunglimpfend gegen Andersdenkende auftritt wie die sog. „Gutmenschen“?
Ihre angebliche Humanität, Güte und Toleranz verwandeln sich sehr schnell in Gift, Galle und üble Nachrede, wenn jemand wagt, anderer Meinung zu sein als sie.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

als interessierter Leser von Herrn Danisch weiß ich das sehr wohl, auch wenn er eher gegen Genderologen und Journalisten schießt.

Markus
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@Reni
„Liberal ist ein Mensch, der nicht dem Impuls nachgibt, denjenigen, der eine andere Meinung hat, zu maßregeln und zu bestrafen. Mit einem Wort: Feindschaft fällt dem Liberalen schwer.
Aber in der Konfrontation mit den neuen Jakobinern muss er erkennen, dass er in seiner Existenz in Frage gestellt wird. „Die öffentliche Meinung verhilft immer öfter nicht der Majorität, sondern der Orthodoxie zum Ausdruck.
Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach“.
http://www.focus.de/wissen/mensch/philosophie/tid-20094/debatte-weder-religion-noch-tradition_aid_560039.html

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja, und sie fressen Kinder …

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

D.h., Sie als „Bösmensch“ sind für den Zwang zur Förderschule? Sehr konstruktiv. Wer nicht laut ist, erreicht nichts, wie man bei den von Ihnen beschriebenen Lehrern sieht. Diese „baden stillschweigend aus“ (aus Karrieregründen) und machen dann noch wie Sie ein paar „laute Eltern“ und „Gutmenschen“ dafür verantwortlich? (aus Karrieregründen)

xxx
6 Jahre zuvor

Wenn Sie mich meinen: Ich bin nicht gegen Förderschulzwang, ich bin gegen Regelschulzwang. Die Regelschule kann wegen mir für alle Schüler die Regel werden, die kognitiv und sozial mit den Rahmenbedingungen vor Ort klar kommen. So lange die Politik die Rahmenbedingungen nicht ändert, läuft es für sehr viele (L)ESE-Schüler je nach Sicht leider oder glücklicherweise auf die Förderschule hinaus.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx
Ich erinnere, dass Sie von „lauten Eltern“ sprachen, die Sie zudem abwertend als „Gutmenschen“ bezeichneten. Ich habe Ihnen daraufhin versucht, zu verdeutlichen, dass diese Eltern, die Sie gering schätzen, deshalb laut waren, weil ihre Kinder zwangsweise auf Sonderschulen verwiesen wurden (in NRW bis zum Inkrafttreten des SchRÄG bis 2014 noch möglich).
Sich dagegen aufzulehnen zu können, hat die UNBRK als menschenrechtliche Verpflichtung möglich gemacht.

Die UNBRK war trotz bereits verankerter Kinder- und Menschenrechte nötig, weil eben Kinder an Sonderschulen nicht unbedingt gefördert wurden. Das zeigen die Abschluss-Statistiken, boomende Werkstätten und Behinderten-Heime. Sieht man die Bewohner und Arbeiter, fragt man sich, wer heute eigentlich alles als schwerbehindert gilt…

Das Anregungsniveau an Sonderschulen ist gering. Niemand würde davon ausgehen, dass ein neurotypisches Kind von behinderten Kindern oder nur Erwachsenen gut lernt, aber für behinderte Kinder nimmt man das an.
Dass dies nicht der Fall ist, sieht man allein schon ganz praktisch an der schnelleren Entwicklung jüngerer Geschwisterkinder (neurotypische Kinder, wohlgemerkt).
Das Gleiche kann man auf Kinder mit Behinderungen übertragen.
Es gibt kein Lernen ohne Peers.

Mir scheint – genau wie Anna – hier geht bei Ihnen doch alles sehr durcheinander.
Es gibt das Recht auf hochwertige inklusive Schulbildung. Das ist ein wertvolles Werkzeug, mit dem man auf Veränderung drängen kann.
Und es gibt ein deutsches Schulsystem und seine Bedingungen, eingeschlossen Personen.

So wie Sie hier „diskutieren“, kann ich nur empfehlen, sich inklusiven Unterricht an Schulen anzusehen, die sich auf den Weg gemacht haben. Ich wünsche Ihnen diese Erfahrung von ganzem Herzen!

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

PS: Laute Lehrer findet man leider wenige. Und dann schimpfen die „stillschweigend ausbadenden Lehrer“ auch noch auf diejenigen Eltern, die für ihre Kinder laut sein müssen (sie würden auch gern mehr Normalität vorziehen), sie würden vermessen utopische Dinge einfordern.
Haben Sie immer noch nicht verstanden, dass sich durch verbesserte Bedingungen im Schulsystem, die es möglich machen, auch behinderte Kinder einzubeziehen, sich die Verhältnisse für alle zum Besseren ändern – für die neurotypischen Kinder und auch für die Erwachsenen?
Statt an einem Strang mit den „lauten Eltern“ u/o „Gutmenschen“ zu ziehen, die sich trauen, den Mund aufzumachen und es trotz ihrer Belastung tun (die Gesellschaft nimmt nicht viel ab), machen Sie alles mies und warten bis diese von Ihnen geringgeschätzten Eltern Ihre Arbeitsbedingungen geändert haben? – Mit Verlaub – Erbärmlich!

ysnp
6 Jahre zuvor

Wer für das Recht auf inklusive Schule eintritt, muss sich gleichzeitig genauso vehement bei den politischen Schaltstellen für funktionierende Bedingungen stark machen. Unser herkömmliches Schulsystem ist für inklusive Schule nicht eingerichtet und es geht auch nicht, Inklusion einfach halbherzig draufzusetzen wie es bisher überall geschieht. Da hat noch kein Bundesland einen guten Weg gefunden, dass Inklusion wirklich gelingt.
Mit Lehrern darüber zu diskutieren bringt deswegen nichts, weil diese zu Recht sagen, dass sich die Bedingungen dazu ändern müssen. Lehrer können Bedingungen nicht ändern, sie sind die Ausführenden, die innerhalb von Rahmenbedingungen agieren müssen. Rahmenbedingungen ändern kann nur die Politik, wenn viel Geld in die Hand genommen wird.
Zuerst einmal müssten wesentlich kleinere Klassen geschaffen werden bzw. viel personelle Möglichkeiten der Differenzierung. Dann wäre den Förderschülern geholfen und den anderen Schülern auch, denn die dürfen ebenso nicht untergehen. Ein ruhiger Schüler, der mehr oder weniger seine Arbeit macht, muss ebenso eine Zuwendung/Rückmeldung/Kommunikation des/ mit dem Lehrer/s erfahren. Die Resourcen einer Lehrkraft können nicht nur für inklusive Schüler verwendet werden.
Ein ganz gutes System für lernschächere Schüler habe ich von einer Schule mitbekommen: Da wird innerhalb einer Grundschule eine kleine Förderklasse von einer Sonderpädagogin in den Hauptfächern wie D und M unterrichtet und Fächer wie Sport, Musik usw. haben sie zusammen mit einer Partnerklasse. Das geht aber nur, wenn die Partnerklasse nicht zu groß ist und die Kinder eher Lernschwierigkeiten haben und möglichst keine ESE- Schüler sind.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

… und wenn die Förderschullehrkraft in Vollzeit an der Schule ist (sie übernimmt dann halt den Hauptfachunterricht in allen Jahrgangsstufen). Ferner braucht die Grundschule dafür mindestens zwei zusätzliche Räume, ein Klassenraum für die Förderklasse und einen Rückzugsraum.

Das Konzept ist aber an sich gut geeignet für die Grundschule. Ob das auch auf weiterführenden Schulen funktioniert, muss man sehen, weil der Informationsvorsprung der Regelklasse für eine produktive Zusammenarbeit (auch in Kunst, Sport und Musik) nicht zu groß sein darf.

OMG
6 Jahre zuvor

ANNA, nach dem Hinweis auf die angeblich nicht vorhandenen FÖ Schulen in MV, die es im Gegensatz zu Ihrer MEINUNG faktisch aber doch gibt, ist nur noch mit Erschrecken zur Kenntnis zu nehmen, was Sie hier alles zum Besten geben. Toll wäre es, wenn Sie sich mal in das Thema reinlesen würden. Literatur hatte ich schon genannt und angegeben.
Lesen Sie mal und posten erst dann. Sonst wird es nur peinlicher.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Lernen Sie erst mal sinnerfassend zu lesen – ich habe nie behauptet, dass es keine Förderschulen in MV gebe. Sofawolf hatte behauptet, dass es besondere Förderschulen für „solche“ (gemeint waren gewalttätige) Schüler in MV gebe. Das habe ich hinterfragt.

Dann nennen Sie doch nur einen einzigen Schulrechtler bzw. Völkerrechtler, der wie Sie verneint, dass die UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Besuch einer Regelschule impliziert – einen einzigen. Oder ein Bildungsministerium (samt Schulrechtsabteilung), das dieses Recht verneint. Sie kommen hier dauernd mit selbstgebastelten Interpretationen, die seltsamerweise von niemandem vertreten werden, der sich juristisch kompetent zum Thema äußert.

Selbst Ihr vermeintlicher Kronzeuge, den Sie selbst hier zur Untermauerung Ihrer Position zitiert haben (Wocken), bestätigt das. Er schreibt: „Vordem waren die Eltern nicht mehr als Bittsteller und Klinkenputzer, die auf freundliches Entgegenkommen hoffen mussten. Nun sind die Eltern mit justiziablen Rechten ausgestattet, aus dem Wunsch nach Integration ist ein Recht auf Inklusion geworden.“ Man muss es halt nur lesen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

aus dem recht wurde aber vielerorts mangels Alternativen eine Pflicht. damit ist keinem geholfen.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Den Rat gebe ich Ihnen auch. Das ist ein Diskussionsforum. Therapien etc. Sind hier nicht Aufgabe

Mama51
6 Jahre zuvor

An dem geballten Inklusiosthema stört mich zusätzlich zu aller genannten Argumentation eines (immer noch und immer mehr!):
Es dreht sich um *ein Recht auf ….. haben“ – das wird aber immer mehr zum „…muss* WARUM? …lassen sich das die Eltern eigentlich bieten?
Auf der Straße gibt es Tempolimits: ich darf bspw nicht schneller als 70km/h fahren, heißt,ich habe das RECHT bis max 70km/h zu beschleunigen – ich MUSS das aber nicht tun …. Dann bin ich womöglich ein Verkehrshindernis, aber ich MUSS dieses RECHT nicht in Anspruch nehmen. Warum regt sich eigentlich darüber niemand auf?
Ein Recht zu haben ist eine Sache, zu etwas gezwungen zu werden eine ganz andere. (Wenn alle Fö-Schulen endgültig abgeschafft wurden …)

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Jeder Mama ihr Elternwahlrecht auf Sonderschule und Sonderwelten.
Das ist insgesamt genauso wenig interessant, wie Leute, die auf ihr Recht auf Nicht-Nutzung von Ökostrom oder auf Recht auf Nicht-Spenden müssen bestehen.
Leider gibt es nur sehr viele Politiker, die dies instrumentalisieren, um nichts am Regelschulsystem ändern zu müssen, nicht mehr Geld ausgeben zu müssen und keine Qualitätskriterien festlegen zu müssen.

Es ist momentan nicht unbedingt entspannt, wenn man sein Kind an einer Regelschule mit GL sieht (und mit den Eltern auch diverse Fachleute) und sich für diesen Weg entscheidet.
Und das liegt nicht daran, dass nicht genug Lehrer in der Klasse sind oder das Kind besonders schwierig. Es hapert am Bewußtsein für einfachste pädagogische Dinge, wie auf Augenhöhe des Kindes herunterzugehen und so mit ihm eine Verbindung aufzubauen, damit das Gesprochene ankommt, mit ihm Situationen ernsthaft zu reflektieren, vielleicht einfach mal eine Ermahnung dem Kind leise zuzuflüstern, statt es vor der Klasse bloßzustellen, Kinder für das Viele, was sie gut können, zu loben und nicht nur immer das Wenige zu rügen, was nicht gut ist (Fokus), nicht zuzulassen, dass ein Kind ausschert – einfach durch souveräne Selbstsicherheit.
Viele Lehrer sind einfach unsicher – für sie ist der Umgang mit Kindervielvalt nicht normal. Wie auch – sie sind ja auch nicht damit aufgewachsen.

Wer bringt denn was im Schulsystem voran? – Die Eltern in Zusammenarbeit mit Pädagogen, die trotz widrigster Bedingungen dafür sorgen, dass möglich und damit sichtbar wird: auch Kinder mit Behinderungen können lernen, etwas leisten, akzeptiert werden.

Und den Vergleich mit Geschwindigkeit finde ich sehr abwegig, gemessen daran, was Deutschland bzw. seine einzelnen Bundesländer seit 2009 (also innerhalb von 8 Jahren!) besonders in Bezug auf den inklusiven Umbau des Schulsystem (nicht) auf den Weg gebracht haben.

OMG
6 Jahre zuvor

… oder es mag daran liegen, dass in einigen Köpfen ein Traumbild von Schule existiert, das nicht der Realität entspricht.
Ich unterrichte in meiner Klasse 26 Kinder in der Hauptschule, davon drei Flüchtlingskinder, 2 IB Kinder, vier Kinder mit IB ohne Anerkennung, weil bei Feststellung zu alt.
In allen Stunden in der Woche ist jeweils je Stunde eine Lehrkraft im Unterricht. Woher das Märchen stammt, dass „genug Lehrer in der Klasse“, kann nur an Ahnungslosigkeit liegen. Hier ständig unter der Gürtellinie Feststellungen zu treffen, die an Schule nicht gegeben sind, kennzeichnet zwar den hohen belehrenden Wunsch, mehr aber auch nicht.
Lehrern vorzuwerfen, es „hapert am Bewußtsein für einfachste pädagogische Dinge“, unterstreicht die Ahnungslosigkeit.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ich spreche von erlebten Beispielen, z.B. einer Klasse mit 26 Kindern, 6 Förderkindern, diversen „U-Booten“ (nicht deklarierte Förderkinder, bei denen man sich allerdings nicht an die Eltern wendet, sondern sich die Ressourcen über Extrem-Pathologisierung der anderen Förderkinder versucht, zu holen), 2 Lehrer (Sonderpäd.+Grundschullehrer) und Eltern, die bereitwillig Auskunft geben, sich um den Schulbegleiter gekümmert haben, Ansprechpartner besorgen, Gespräche mit Eltern und Therapeuten anbieten.

Auch die mangelnde Pädagogik erlebe ich hautnah. Ich habe aber, entgegen Ihrer Darstellung (OMG) nicht generalisiert, denn ich habe bewußt geschrieben „viele Lehrer“ nicht „alle Lehrer“. Von den Lehrern und anderen Pädagogen, die es können, sind mir Dinge ja bewußt geworden und ich kann sie benennen.

Ich mache auch den Lehrern keinen Vorwurf, sollten sie unsicher sein oder ihnen Dinge nicht bewußt sein. Was allerding kritikwürdig ist, ist, wenn Lehrer nicht auf Augenhöhe mit Dritten kommunizieren wollen/ können, auch innerschulisch die Kooperation hapert ect.
Diese Dinge kann man durchaus auch als „stillschweigend ausbadender Lehrer“ (Zitat xxx) ändern bzw. verbessern.

Die Probleme, die Sie in Bezug auf die Hauptschule ansprechen, sind Folgen der systembedingten Selektion – weil bei Ihnen die aussortierten Kinder ankommen.
Niemand wirft Ihnen persönlich vor, dass es bei Ihnen an „Bewußtsein für einfachste pädagogische Dinge“ hapert. Es ist schön, wenn Sie das nicht betrifft.
Aber es gibt das – systembedingt, denn wo haben Junglehrer oder Seiteneinsteiger denn Erfahrungen her – und da, wo es an diesen Dingen hapert, hilft auch keine Erhöhung des Personals, also Mehr vom Gleichen.

Wenn Sie Anderen „Ahnunglosigkeit“, „Belehren wollen“, vorwerfen, driften Sie ins Persönliche ab und agieren SIE unter der Gürtellinie.
Es ist aber typisch für Lehrer -so meine Erfahrung – sich so zu verhalten.
Viele Lehrer beschweren sich über die Bedingungen, an denen sie nicht schuld sind, aber gegen die sie auch nichts unternehmen (siehe U-Boote), dann aber die Bedingungen verteidigen, wenn sie sich sachlich mit den Möglichkeiten von Problembehebungen auseinandersetzen sollen.

OMG
6 Jahre zuvor

Zudem wäre es schön, sich einmal die Genese der UNBRK anzusehen.
„Die UNBRK war trotz bereits verankerter Kinder- und Menschenrechte nötig“

Erbärmlich ist die Unkenntnis, die sich in solchen banalen Floskeln niedrschlägt. Lesen Sie mal die UNBRK. Um was geht es darin? „weil eben Kinder an Sonderschulen nicht unbedingt gefördert wurden“???

Ahnungslosigkeit pur

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

An Ihren Kommentaren kann ich bisher keine Sachkenntnis erkennen. Können Sie bitte mit Textstellen der UNBRK arbeiten, an denen Sie ihren Kenntnisstand festmachen? Danke!

Beate S.
6 Jahre zuvor

@Mama51
Sie treffen den Nagel auf den Kopf: Zuerst heißt es oft (und nicht nur bei der Inklusion!), es gehe um ein (Menschen)Recht auf etwas. Aus dem angeblichen Recht wird dann bald Vorschrift und Zwang.
Das ist die Heuchelei von Ideologen, die zuerst als Kämpfer für Freiheit, Toleranz, Humanität usw. auftreten, sich dann aber recht schnell als rücksichtslose Diktatoren (auch von Meinung!) entpuppen.
Ich misstraue diesen „Befreiern“ und „Beglückern“ schon lange. Ihre untrüglichen Kennzeichen sind Rechthaberei, Moraldiktat und Beschimpfung von Menschen mit anderer Meinung.
Wer es ernst meint, mit dem, was er als Heilsbotschaft predigt, würde niemals zur Knute des Meinungsterrors greifen und Wahlfreiheit nicht mit Wahlzwang durch die moralische Hintertür verwechseln.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Vielleicht müssen diese Leute auch ihre eigenen negativen Erlebnisse an der Schule kompensieren. Wenn sie die Weitsicht über die Konsequenzen hätten, hätten sie etwas vernünftiges studiert. Leider gibt es von solchen Leuten mittlerweile so viele in Politik und Journalismus, das die weitsichtigen Menschen mit ihren sachlichen Argumenten so wie Sie es beschrieben haben abgeblockt (und in die rechtsextreme Schiene geschoben) werden.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Welche Weitsicht meinen Sie in Bezug auf Förderschulzwang und „stillschweigend ausbadende Lehrer“, die aus beruflichen Gründen sich nicht trauen, den Mund aufzumachen (IHRE Äußerung)?

xxx
6 Jahre zuvor

Die Sorgen der Regelschullehrer im Vorfeld wurden bestätigt (schlechte Ausstattung, keine Unterstützung durch das Dezernat usw.).

Maulkorb: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schlechte-noten-fuer-grundschulen-am-rande-der-verzweiflung.0fa33901-9d02-4abe-b738-095a00152010.html
Zitat: „Das sehen viele Kolleginnen ganz ähnlich, nur sagen dürfen sie es nicht – zumindest nicht offiziell. Von höherer Stelle sei ihnen ein Maulkorb verpasst worden, erklären einige Rektorinnen auf Nachfrage.“

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Sie waren ja auch nicht vom Förderschulzwang betroffen – es lässt sich leicht darüber herziehen, wenn Menschen ihre (gleichen) Rechte einfordern, wenn man selbst immer auf der privilegierten Seite stand.

„Meinungsterror“ – meine Güte, geht’s noch? Oder sprudelt Ihnen der Schaum schon aus den Ohren heraus?

Es geht im Übrigen nicht um „Meinung“, sondern um Rechte (von Betroffenen) und Pflichten (des Staates). Und die sind gesetzlich verbrieft. Sie können sich also wieder abregen; Ihre Empörung über Menschen, die so frech sind, sich nicht mehr diskriminieren lassen zu wollen, führt eh zu nichts.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie behaupten „Rechte“, die es so nicht gibt. So einfach ist das. Ihre gesamte Auffassung davon setzen an ganz falschen Stellen an. Das mag nun allen hier um die Ohren gehauen werden, das ändert aber nicht die Sachlage

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ja, sicher, die Inklusion ist natürlich ein Hirngespinst und beruht nur auf einer falschen Auslegung der Behindertenrechtskonvention – nur Sie und die Gespenster hier sehen die Wahrheit, die allen Ministerien und mit der Sache beschäftigten Schul- und Völkerrechtlern verborgen bleibt.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

ANNA, Meinung und Wissen. Das sind zwei Sachen. Echt.
Ich schätze Ihre engagierte Meinung sehr wohl, ihre dauernden Vorwürfe allerdings, die sich so gar nicht aus den von Ihnen gebetsmühlenartig genannten TExten herleiten lassen, freilich nicht.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Dann hier nochmal die bereits mehrfach angeführten Quellen – mit den entsprechenden Zitaten (die ersten drei sind auf News4teachers zu finden, Hervorhebungen von mir) – sowie einige neue:

das Gutachten vom Völkerrechtler Prof. Claasen („Grundsätzlicher RECHTSANSPRUCH auf inklusive Beschulung“),

die KMK-Position zur Inklusion („Zentrales Anliegen der Behindertenrechtskonvention in der Bildung ist die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das GEMEINSAME zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule.“),

die Position des Instituts für Menschenrechte („Menschen mit Behinderungen haben das RECHT auf diskriminierungsfreien ZUGANG ZU EINER REGELSCHULE unabhängig von der Ausbildungsstufe“)

Schulministerium NRW: „Inklusion ist ein MENSCHENRECHT.“

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Inklusion/index.html

Bayerisches Kultusministerium: „Die inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört zu den Kernaufgaben des bayerischen Schulwesens. Deshalb haben in Bayern die Kinder einen ANSPRUCH auf einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zur Regelschule.“
https://www.km.bayern.de/pressemitteilung/9715/nr-336-vom-03-09-2015.html

dazu: Wocken (den sie selbst hier als Experten eingebracht haben) – „Vordem waren die Eltern nicht mehr als Bittsteller und Klinkenputzer, die auf freundliches Entgegenkommen hoffen mussten. Nun sind die Eltern mit JUSTIZIABLEN RECHTEN ausgestattet, aus dem Wunsch nach Integration ist ein RECHT AUF INKLUSION geworden.“

und schließlich der Inklusions-Kritiker Felten: „Die UN-BRK fordert gerade nicht die Abschaffung unserer hochspezialisierten Förderinstitutionen, sondern verpflichtet primär zur Orientierung am Kindeswohl – unter Wahrung der ELTERNLICHEN VERANTWORTUNG.“

Genau, „unter Wahrung der elternlichen Verantwortung“. Heißt: Den früheren Förderschulzwang gegen den Willen der Eltern kann es nicht mehr geben. Und was bedeutet das logischerweise? Eben!

So, jetzt sind Sie dran, Ihre Quellen endlich zu benennen – und nicht dauernd mit juristischen Do-it-yourself-Argumenten zu kommen. Jetzt bin ich mal gespannt. Wenn Sie angehende Lehrer in Sachen Schulrecht unterrichten, aber selbst nicht mal eine einzige anerkannte juristische Quelle für Ihre Position benennen können – dann, sorry, wundert mich hier gar nichts mehr.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Wo steht das, dass es dieses Recht nicht gibt? Schauen Sie doch bitte ins Grundgesetz, Artikel 3. Das sollte eigentlich Grundlektüre sein, bevor man sich an irgendwelchen Diskussionen beteiligt!

OMG
6 Jahre zuvor

Wocken nennt auch eine Idelaquote als Ziel des Aufbaus eine inklusiven Schulsystems von bis zu 80%.

Das Rechtsgutachten der KMK sagt aus:
Notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen wer-den, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Men-schenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können.“

weiter:
Recht auf Zugang zur allgemein bildenden Sekundarschule bei Kostenneutralität.

Auch soweit das Menschenrecht auf inklusive Bildung individualschützend ausgestaltet ist, ist es nicht schrankenlos gewährleistet. Die Schranken sind durch Auslegung zu ermitteln.

Eine Schranke für völkerrechtlich gewollte Individualansprüche (dieser wird derzeit mehrheitlich in der Völkerrechtslehre angenommen, OMG) stellt zunächst Art. 7 Abs. 2 UN-BRK dar, der das Kindeswohl zum vorrangigen Kriterium aller Kinder mit Behinderung betreffenden Maßnahmen macht. Dieses Prinzip ist nicht nur selbst unmittelbar anwendbar46, son-dern begrenzt als kollidierendes Völkerrecht im Einzelfall die Ansprüche aus Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK.

Die Äußerungen der verschiedenen Kultusministerien sind politische Statesments, wobei NRW hier mit der Radikalinkusion und den katrastophalen Folgen sicherlich am schlimmsten ins AUge fällt.

Dazu das Gutachten:

Art. 3 Abs. 1 Kinderrechtskonvention enthält die Schranke des Kindeswohls aus Sicht eines anderen Kindes ohne Behinderung in derselben Schulklasse. Das Kindeswohl eines solchen ande-ren Kindes kann eine Schranke für das Recht eines Kindes mit Behinderung darstellen, wenn das andere Kind körperlich bedroht wird oder im inklusiven Unterricht nicht mehr im Rahmen des Üb-lichen gefördert wird.

Anna
6 Jahre zuvor

Was ist das jetzt – KMK oder ihr eigener Erguss? Können Sie auch sauber zitieren?

Dass bei Gefährdung anderer Kinder (die Diskussion hatten wir ja hier schon) eine zeitlich begrenzte Sonderbeschulung vorgenommen werden muss, bestreitet doch niemand.

Dass in einem KMK-Gutachten stehen soll, dass die Inlkusion ausgesetzt werden kann, wenn „andere Kinder im inklusiven Unterricht nicht mehr im Rahmen des Üb-lichen gefördert werden“ (was sich ja immer behaupten lässt) – glaube ich schlicht nicht. Wo soll das stehen? Quelle? Seitenzahl?

News4teachers hat dazu ja ausdrücklich aus dem Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Classen zitiert:

Zitat. „Kann man es dann nicht einfach beim alten Förderschulsystem belassen – mit dem Hinweis, dass ein funktionierendes inklusives Schulsystem viel zu teuer wäre?

Nein. Classen: Es „muss daran gearbeitet werden, dass die jeweils notwendigen Voraussetzungen auch tatsächlich gegeben sind, mit anderen Worten: dass die Vorbehalte damit im rein Tatsächlichen ihre Grundlage verlieren und dann auch auf der normativen Ebene verzichtbar werden. Dies ist (unbeschadet der Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers, ggf. erforderliche Finanzmittel bereitzustellen) Aufgabe der Verwaltung, denn es ist ihre Aufgabe, im Rahmen der Schulplanung dafür zu sorgen, dass die erwähnten räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für eine integrative Beschulung gegeben sind.““

Im Klartext: Kein Ministerium, kein Schulamt käme so billig aus der Inklusion heraus, einfach zu behaupten, andere Kinder könnten nicht mehr so gut wie vorher gefördert werden, wenn ein behindertes Kind in die Klasse kommt.

Die Seite des NRW-Schulministeriums zur Inklusion ist aktuell – also Position des Hauses auch unter der FDP-Ministerin (soviel zur Behauptung, es handele sich um einen radikalinklusiven Ansatz – es ist schlicht die Rechtslage).

Last but not least: Sie nehmen das schlimme Wort ja selbst in den Mund – „alle Menschenrechte“. Richtig, die Inklusion ist ein Menschenrecht. Was Herr Wocken anstrebt (unabhängig davon, dass er in keiner Position ist, die ihn verantwortlich irgendetwas anstreben ließe), ist sicher keine „80-prozentige Inklusion“ im Sinne von: 20 Prozent gehören auf die Förderschule (das wäre ja eine Vervierfachung der Quote gegenüber früher!). Sondern wohl in dem Sinne, dass 80 Prozent der bisherigen Förderschüler auf die Regelschule gehören.

Das wäre ja schon mal ein erheblicher Schritt, von dem wir noch weit entfernt sind. Aber das ist eine andere Debatte. Mir geht es schlicht um die Rechtsgrundlage. Und um die Rechtspraxis: Haben Sie in den letzten Jahren auch nur von einem einzigen Fall gehört, bei dem ein Kind gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern auf eine Förderschule geschickt wurde? Früher war das gang und gäbe – heute passiert das ptraktisch nicht mehr. Eben weil es ein Recht auf einen Platz an der Regelschule gibt, an dem die Schulämter nciht mehr vorbeikommen.

Das können Sie hier bestreiten, so viel Sie wollen. Die Realität sieht, gottseidank, anders aus.

m. n.
6 Jahre zuvor

Wenn Sie es sagen, muss es ja stimmen, Anna. Egal, was die andere Seite denkt und für richtig hält.
Können Sie auch mal anders als nur sich selbst Recht zu geben und die Realität nach Ihren Vorstellungen darzulegen?

OMG
6 Jahre zuvor

KMK

OMG
6 Jahre zuvor

Ja. Den Fall habe ich ins Rollen gebracht. In zwei Instanzen wurde festgestellt, dass ein Regelschulbesuch das Kindeswohl gefährden wuerde. OVG Kassel, 2012

OMG
6 Jahre zuvor

KMK 2009. Wird auch vom Greifswalder Kollegen angeführt. Hatte ich aber schon mehrfach benannt und verwiesen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@ Anna Wenn Sie persönlich davon betroffen waren (als Schülerin !!), dann schildern Sie mal Ihre negativen Erfahrungen und weshalb Sie diese subjektiven Erlebnisse auf _alle_ Förderschulen und Förderschüler der heutigen Zeit übertragen können.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Antworten Sie doch mal bitte auf Fragen, die Ihre Quellen betreffen, nach denen Sie alle diejenigen, die Ihnen nicht nach dem Mund reden, generalisierend abwerten!

Nennen Sie doch bitte Stellen, z.B. aus der UNBRK und dem General Comment nr 4, sowie dem Grundgesetz ect., die Ihre Theorien untermauern.

Ich lese hier ständig Zitate aus der Presse. Das sind Meinungen, keine Fakten aus 1.Hand. Mir scheint, hier fehlt die Abgrenzung zwischen Fakten, Bewertungen von Fakten und daraus resultierende Meinungen. – Das ist doch etwas, was Schüler in der Schule lernen sollen, oder?

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich habe noch gelernt, dass meine Rechte da aufhören, wo die Rechte der Mitmenschen beginnen.

Sprich: die Inklusionsverfechter vergessen, dass nicht nur sie Rechte haben, sondern alle anderen auch. Als 28 mal Rechte gesunder Kinder 1x Rechte des Lehrers und 1x Rechte des Inklusionskindes.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Geht an Anna, die ja ständig „ihre“ Rechte einfordert und die Rechte der anderen dabei völlig ignoriert…

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Nur mal zur Kenntnis: Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Frech, wenn Menschen das dann auch einfordern.

Fordern Sie nicht auch als Grundschullehrer eine finanzielle Gleichstellung mit Sek-II-Lehrern? Wie kommen Sie nur dazu, ständig „Ihre“ Rechte einzufordern und die Rechte der anderen (= Steuerzahler) völllig zu ignorieren?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Und warum gibt es dann Zwangseinweisungen in psychatrische Einrichtungen?

realo
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Gute Frage!!

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Ist das jetzt eine ernstgemeinte Frage? Wenn ja: Natürlich gibt es staatliche Zwangsmaßnahmen – ob Zwangseinweisungen, Entzug des elternlichen Sorgerechts oder natürlich auch Gefängnis. Darüber entscheidet aber letztlich immer ein Gericht.

So ist das mit Rechten: Die können eben nicht mal eben per Verwaltungsakt ausgesetzt werden (so wie früher ein Schulamtsbescheid reichte, um ein Kind auch gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule zu schicken).

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Sie sind schlicht verbohrt und keinerlei sachlichen Argumentation zugänglich.

Im übrigen entspräche A13 für Grundschullehrer seit 2009 der Verfassung, der derzeitige Zustand ist völlig unumstrittenermaßen verfassungswidrig. Erstmal sachkundig machen, bevor Sie rumpoltern!!!!

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Anna, im übrigen vermisse ich weiterhin, dass Sie die Rechte der anderen auch mal anerkennen. Sie argumentieren immerzu ausschließlich mit sich selbst.

Wie stehen Sie denn zu den Rechten der anderen Kinder? Konkret!

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Wie sieht’s denn bei Ihnen aus – erkennen Sie die Rechte der Steuerzahler an, Ihren „verbohrten“ Wunsch nach Gleichbehandlung nicht bezahlen zu wollen?

Wie war das? „Ich habe noch gelernt, dass meine Rechte da aufhören, wo die Rechte der Mitmenschen beginnen.“ Sind Steuerzahler keine Mitmenschen?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Bitte, Anna, beantworten Sie die Frage.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Es gibt keine Rechte der Steuerzahler, die gegen die Verfassung verstoßen. Langsam wird lächerlich….

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Welche Frage? Soll das ernstgemeint sein? Dann müsste jeder Schüler, der mehr Aufwand macht als andere, sofort von der Regelschule entfernt werden – Jungen, die ja mehr stören als Mädchen, ADHS-Kinder sowieso, Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie, Migrantenkinder, Scheidungkinder, arme Kinder, lernschwache Schüler. Die müssen doch dann auch – natürlich nur im Interesse der anderen Kinder (und der Lehrer?!) – einsehen, dass sie die Gesamtheit belasten. Um von nervigen Eltern gar nicht zu reden. Weg damit.

Die AfD fängt ja schon damit an, wie News4teachers berichtet – und will jetzt alle Migrantenkinder auf Sonderschulen schicken. Gefällt Ihnen die Vorstellung?

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

PS. Emil, interessant zu sehen, wie Sie für sich selbst als selbstverständlich in Anspruch nehmen, was Sie anderen absprechen.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Der Unterschied ist, dass ein Inklusionskind – häufig – das Vielfache an Aufmerksamkeit fordert. Gerne denke ich an einen unserer Schüler, der mehrmals täglich schreiend aus der Klasse läuft. Im übrigen stören Jungen nicht mehr als Mädchen und wir reden hier von Kindern mit festgestellte erheblichen Förderbedarf. Versuchen Sie doch wenigstens mal ein bißchen Realismus.

Ansonsten gehen Sie mal zu Besuch in der Praxis, Sie werden vermutlich sehr leise danach….

g. h.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Sie sagen „verbohrt“. Vor längerer Zeit nannte jemand diesen Tunnelblick „Autismus“ oder „autistische Sichtweise“.
Die Rechte der anderen Kinder entziehen sich dabei dem Blickfeld und sind deswegen irrelevant.
Auf eine konkrete Beantwortung Ihrer wichtigen Frage werden Sie vermutlich weiterhin warten müssen,

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

PS, Anna,
Ihr Argument mit der Besoldung im Vergleich zur Inklusion ist lächerlich, es lohnt sich daher nicht weiter darauf einzugehen ….

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Ich kenne inklusiv arbeitende Schulen, danke – solche, in denen aufgrund von völliger Überforderung der Lehrkräfte nichts funktioniert, und solche, an denen der gemeinsame Unterricht (dank guter personeller Besetzung, was sowohl die Quantität wie auch die Qualität betrifft) sehr gut klappt.

Wenn Sie keine kennen, können Sie’s hier ja mal nachlesen: https://www.news4teachers.de/2017/10/der-faktor-der-schule-gelingen-laesst-ist-der-lehrer-ortsbesuch-an-einer-preisgekroenten-inklusiven-grundschule/

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

6 Lehrer für 60 Kinder – das kann ja jeder!
Ich rede nicht von Rosinen, sondern von der Realität, dass sind in 99,9% 1 Lehrer für 30 Kinder.

Nochmal,trauen Sie sich mal ins wahre Schulleben!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Wenn Anna schon das Antidiskriminierungsgesetz erwähnt:

Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Eine wesentlich schlechtere Beschulung aufgrund der Inklusionspraxis halte ich schon für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung. Außerdem werden die nichtbehinderten Mitschüler aufgrund ihrer Nichtbehinderung ebenfalls benachteiligt, weil sich der hoffnungslos überforderte Schüler schwerpunktmäßig um das behinderte Kind kümmern bzw. es bändigen muss.

Anna übernehmen Sie.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

In 99,9 Prozent 1 Lehrer auf 30 Kinder in der Grundschule – in welchem Bundesland soll das denn sein?

2014 betrug die durchschnittliche Klassengröße an den Grundschulen in NRW 23,2 und im Bundesdurchschnitt 20,8 Schüler.

Quelle: https://www.derwesten.de/politik/schule-und-campus/zu-grosse-klassen-schlechte-noten-fuer-nrw-id9715603.html

Wobei schon 23,2 im Schnitt zu viel sind.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

NRW ist hier leider führend in solchen Klassengrößen. Die Statistiken bieten ja immer nur einen Durchschnitt.
Aber nahezu 100 % kann logischerweise nicht stimmen, da muss sich der kleine Emil in der letzten Reihe verrechnet haben.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Der kleine Emil hat gleich mal wieder 33 Kinder, 28 plus 5 aufgeteilte, da Lehrer krank.

Wie wäre es, wenn ihr ausnahmsweise mal inhaltlich und sachlich argumentiert. Anna hat trotz seitenweiser Kommentare immer noch nichts zu den Rechten der anderen Kinder gesagt. Gibt wohl keine annähernd angemessene Aussage, da diese nämlich mit Füßen getreten werden.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Anna, um das Zahlenspiel zu vervollständigen: An Ihrer Rosinenschule kommen auf 60 Kinder 6 Lehrer. Ich habe heute 33 Kinder und dementsprechend 3,3 Lehrer.
Da ich das alleine mache, spare ich dem Steuerzahler heute 2,3 Lehrer. Und das für A12. Wenn ich da nicht die Rechte der Steuerzahler mehr als angemessen „ausbade“.

Jetzt bin ich sehr gespannt auf Ihre Antwort !

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Emil
hat nicht aufgepaßt. Naja, bei dem Stress. Zu den Rechten aller Kinder habe ICH bereits etwas gesagt: Alle Kinder haben die gleichen Rechte auf hochwertigen inklusiven Unterricht/Erziehung. Da gibt es innerhalb wie auch immer gearteter Sortierungen von Kindern keinen Unterschied.

Wenn die „angemessenen Vorkehrungen“ nicht getroffen wurden, ist der Ansprechpartner die Politik oder auch für Lehrer die GEW oder sonstige Lehrer-Lobbygruppen.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Ich habe Sie aber nicht gefragt 🙂

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

@Anna
Ich warte nun schon 3 Tage auf Ihre Antwort. Hat Ihnen die Realität die Sprache verschlagen?

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Inklusion bedeutet, dass alle die gleichen Rechte auf Zugang zu gesellschaftlichen Strukturen haben.

Das hier oft selbstverständlich benutzte Wort „Inklusions-Kinder“ spricht Bände über das Informations-Niveau hier. Das ist doch genauso Nonsens ist wie ein „menschlicher Mensch“ !

Inklusion bedeutet ALLE, also wenn Inklusion, dann wird in den Rechten der Kinder auf Zugang kein Unterschied gemacht. Das steht übrigens auch in der UNBRK:
das Recht ALLER Lernenden auf hochwertige, inklusive Bildung/ Erziehung“ Das betrifft Chantal genauso Charlotte genauso wie Konstantin und Murat ect. Sie haben alle das gleiche Recht, inklusiv, also mit der normalen Verschiedenheit aufzuwachsen, Normalität und Maßstäbe zu lernen und Verantwortung zu tragen. Das sind alles grundlegende Werte, ohne die Leistungen allein nicht funktionieren.
Es gibt doch schon wissenschaftliche Studien hoch und runter im In- und Ausland darüber, dass Kinder in Klassen mit Gemeinsamen Lernen (GL) nicht weniger und schlechter lernen als in den Klassen ohne GL.

Die Hochwertigkeit der inklusiven Bildung ist politische Angelegenheit und Verantwortung von Kommunen, Ländern und dem Bund.

Dafür nix können arme Eltern, Migrations-Eltern, „laute Eltern behinderter Kinder“, „Gutmenschen“ und wie Sie diejenigen, die das in der UNBRK verbriefte Recht auf hochwertige inklusive Bildung aller Lernenden einfordern, noch so betiteln.

OMG
6 Jahre zuvor

„Bände über das Informations-Niveau „.
Ne, eher zeigen solche Formulierungen den Geist des Schreibers.
Die Elternrolle wäre sicherlich einer Diskussion wert.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

OMG
Ist es Ihnen auch möglich, auf der Inhaltsebene zu antworten?

OMG
6 Jahre zuvor

Gerne. Beruht aber auf Gegenseitigkeit.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Ja, bitte, dann tun Sie es doch und antworten auf den Beitrag oben drüber auf der Sachebene.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Ich haben niemanden beschimpft, fühle mich aber gerade von Ihnen beschimpft, ohne dass Sie sachlich auf meinen Beitrag eingehen. Schöne Grüße, Mama!

Beate S.
6 Jahre zuvor

Mama soll Sie beschimpft haben? Mit keinem Wort ist sie persönlich geworden, sondern hat nur beschrieben, wie sehr es sie stört, dass zunächst von einem „Recht auf…“ gesprochen wird, das wenig später als „Pflicht“ dargestellt wird und damit nichts mehr zu tun hat mit einer angeblichen Wahlfreiheit.
Sie scheinen sich in der Sache ertappt und nur darum „beschimpft“ zu fühlen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Wollen Sie meine Gefühle in Frage stellen?

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Nein, ich habe die Mama mit der ihr zu Hilfe eilenden Beate S. verwechselt. Bitte vielmals um Entschuldiung, Mama51 und Beate S. Die Argumentationsweise ist sich hier im Formum teilweise sehr homogen in ihrer Verwirrung zum Verwechseln ähnlich.
Also, wenn ich es richtig verstehe, ist die Argumentation von vielen hier:
Wenn man gegen Förderschulzwang ist, also für das Wahlrecht eines Kindes, eine Schule zu wählen, dann ist man für Sie automatisch ein Befürworter eines Zwanges zur Förderschule???
Das trifft nicht auf mich zu und ich kenne auch niemanden, auf den das zutrifft. Finde ich jetzt auch nicht logisch.

Ansonsten, wen meinen Sie, Beate, mit:
Heuchelei von Ideologen, rücksichtslose Diktatoren (auch von Meinung!) , „Befreiern“ und „Beglückern“, untrüglichen Kennzeichen sind Rechthaberei, Moraldiktat und Beschimpfung von Menschen mit anderer Meinung, Meinungsterrors, Befürworter eines „Wahlzwang durch die moralische Hintertür“

Nicht mich?

Wenn doch, dann fühle ich mich beschimpft und diskreditiert.

Wenn nein, bitte erklären, wen Sie genau damit meinen! -Danke!

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Ähh, die Verwirrung hat auf mich übergegriffen. Ich meinte in meinem Kommentar von 14:11 Uhr:

Wenn man gegen Förderschulzwang ist, also für das Wahlrecht eines Kindes, eine Schule zu wählen, dann ist man für Sie automatisch ein Befürworter eines Zwanges zur REGELschule???

xxx
6 Jahre zuvor

Wenn wie in NRW der Besuch der Regelschule zur REGEL gemacht werden soll, hat das mir einem Wahlrecht nicht mehr viel zu tun, weil die Kommunen mangels ausreichender Zahl an Kindern die Förderschulen schließen oder auslaufen lassen (den in NRW ausgesetzten Schülerschlüsselerlass mal Außen vor gelassen, weil er die ebenfalls viel zu kleinen Grundschulen nicht mit einschließt). Die Eltern sind damit faktisch einem RegelschulZWANG aufgesessen, ob sie wollen oder nicht.

Als Befürworter müssen Sie doch wissen, ob Förderschüler schon einmal über ihr Befinden an der Regelschule befragt wurden. Laut Ihrer Meinung muss sich eine überwältigende Mehrheit dort richtig wohl fühlen. Nennen Sie da mal eine bitte unabhängige Quelle mit ergebnisoffener Fragestellung und Auswertung, im Idealfall auch schon von weiterführenden Schulen, wo ich die Problematik der Inklusion von (L)ESE-Kindern noch viel problematischer sehe als an Grundschulen.

(Sie merken, dass ich ausdrücklich (L)ESE-Kinder meine. Körperliche Beeinträchtigungen sind kein Problem, sie werden in den Hochglanzbrochüren ja auch so groß als Positivbeispiele beworben. Deren Inklusion ist ja mit einer Rollstuhlrampe, einem Mikrofon und einer angepassten Sitzordnung erfolgreich abgeschlossen.)

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Wenn Kommunen Sonderschulen schließen, hat das nichts damit zu tun, dass ich für einen „Regelschule-Zwang“ bin. Da müssen Sie sich bitte an die Kommunen wenden, die nicht genung Geld haben, um eine Zwergen-Sonderschule zu erhalten.

dickebank
6 Jahre zuvor

Falsch – die Schließung bzw. das Auslaufen der Schulen (Grund-, Förder- und Hauptschulen) ist abhängig von den Anmeldezahlen. Kann eine Schule über mehrere Anmeldezeiträume die erforderlichen Anmeldungen nicht nachweisen, wird sie von der Schulaufsicht – in NRW der zuständigen Bez.-Reg.) geschlossen., bzw. sie dürfen keine neuen Schüler mehr aufnehmen.

Entweder wird das bestehende Schulgebäude dann auf gemeindlichen Beschluss hin zur Dependance einer anderen Schule oder das Schulgebäude wird anderen Zwecken zugeführt.

Auch wenn eine Gemeinde im Geld schwimmen würde, kann sie die Schule, der die „Betriebsgenehmigung“ entzogen wird nicht weiter betreiben. Die Schule hätte auch keine Lehrer mehr, da diese an andere Schulen versetzt werden. Die lehrkräfte sind nämlich Landespersonal und haben mit der Gemeinde, in der sie arbeiten, nicht das Geringste zu tun.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Da sind Sie nicht richtig informiert. Natürlich kann eine Schule nur schließen, wenn sie nicht genug Anmeldungen hat. Schließen tut sie dennoch die Kommune, die für Gebäude und OGS zuständig ist. Deshalb schließen auch in erster Linie Sonderschulen in kommunaler Trägerschaft und nicht die in Trägerschaft von LWL und LVR (in NRW).

Leider kommt es hier nicht unbedingt zum Kostentransfer in die Regelschulen. Hier könnte man die Energie von sinnlosen Diskussionen weg hinleiten, dass so etwas transparent gemacht und angeprangert wird.

OMG
6 Jahre zuvor

Beide haben Recht.
Der Schulträger eröffnet und schließt Schulen.
Fehlen also die Anmeldezahlen, dann wird bzw. soll ein Schulstandort geschlossen werden.
In Hessen gibt es aber die zweite Ebene: Die Schulträger dürfen Schulen auch ohne ausreichende Anmeldungen weiterbetreiben, der Standorrt wird aber vom Land nicht mehr mit Lehrern versorgt.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Betrachten Sie diese Beschimpfungs-Tirade als sachliche Argumentations-Kompetenz?

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor

Ich betrachte es als weitsichtig, wenn man mit seinen Äußerungen auch etwas will. Mir ist nicht ersichtlich, wohin Ihre Diskussion führen soll und was Sie verändern wollen.
Irgendwie gar nichts, so mein Eindruck.

Ihre Arbeitsbedingungen als Lehrer gefallen Ihnen nicht. Weil Sie sich wahlweise nicht vernetzten/ nicht trauen/ sich hilflos fühlen/…, ist für Sie nicht die Politik die Zielscheibe, sondern eher ein immer größer werdender Teil von Kindern, der nicht mehr zu Ihnen und den schulischen Bedingungen paßt. Wie weit soll denn diese Entwicklung Ihrer Meinung nach noch voranschreiten, wer soll denn künftig noch aussortiert werden und der, wenn man genau hinguckt, Scheinverantwortung von Sonderschulen übergeben werden? – Künftig auch Kinder, die einmal zu lange auf der Toilette bleiben, die rote Haare haben und deshalb dem Mobbing der Mitschüler ausgesetzt sind ect …

Es geht schon lange gar nicht um Kinder mit Behinderung, sondern um Kinder mit erhöhtem Bewegungsdrang, Tagträumer, Hochbegabte, normalbegabte Kinder mit anderer Muttersprache … – alles, was früher „als Abweichung der Normalität“ vorkam, wird heute als „nicht normal“ deklariert – mit allen Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern.

Für mich geht es immer nur um das gesamte System und nicht persönlich um den Einzelnen (Lehrer). Und das System besteht aus Erwachsenen, Kindern, und sächlichen Bedingungen. Wesentlich hier sind die Sozialen Beziehungen, also die Interaktion, Kooperation. Das ist eine Stellschraube, die jeder noch so „stillschweigende Ausbader“ (Zitat xxx) drehen kann…

xxx
6 Jahre zuvor

Problem ist, dass die Lehrer die Schrauben im Gegensatz zu Politikern und Lobbyisten garnicht erreichen können oder von den Dienstvorgesetzten per Handschelle daran gehindert werden. Von Lehrern wird erwartet, dass sie funktionieren.

„Es geht schon lange gar nicht um Kinder mit Behinderung, sondern um Kinder mit erhöhtem Bewegungsdrang, Tagträumer, Hochbegabte, normalbegabte Kinder mit anderer Muttersprache“

Das haben Sie recht und das macht den Lehrerberuf schon jetzt sehr intensiv, besonders wenn auch noch Helikoptereltern oder ihre Kinder vernachlässigende Eltern dazukommen. Auf Sie, Problemkind, treffen Ihre eigenen Vorwürfe auch zu, weil Sie alle, die die Inklusion nicht mit voller Inbrunst befürworten, als rückwärtsgewandte Behindertenhasser deklarieren.

Das System Schule wird gerade durch die Politik an die Wand gefahren und es wäre schon längst mit Vollgas dort eingeschlagen, wenn die „stillschweigenden Ausbader“ sich nicht mit all ihrer Kraft und mehr dagegen stemmen würden. Für „Sozial[e] Beziehungen, also die Interaktion, Kooperation“ haben die Lehrer neben ihrer eigentlichen Aufgabe (Unterricht abhalten, vorbereiten, nachbereiten, Korrekturen) und den Nebentätigkeiten (Konferenzen, Verwaltungskram, Förderpläne, reguläre Elterngespräche) keine Zeit mehr. Die Schule braucht Ruhe, wird aber durch immer mehr Dauerbaustellen in Bewegung gehalten.

Um es nochmal zu schreiben: Grundsätzlich gegen die Inklusion dürften so gut wie keine Lehrer sein. Gegen Inklusion zu den aktuellen Bedingungen sprechen aber eine Reihe von sachlichen Argumenten, die ich an dieser Stelle nicht nochmal wiederholen möchte. Auf diesem Auge sind die Befürworter bekanntlich blind.

Alle Lehrer, die ich bisher kennengelernt habe, mich natürlich eingeschlossen, wollen immer das bestmögliche für ihre Kinder. Gegenwärtig sind Regelschulen auf viele (L)ESE-Kinder nicht vorbereitet und die Politik aus Kostengründen nicht gewillt, daran etwas zu ändern. Es wird zwar Geld in die Hand genommen, aber das davon zu bezahlende Personal — selbst wenn man es fände — reicht bei Weitem nicht aus. Ein Inklusionssystem ist in der Summe teurer als ein Förderschulsystem.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bitte belegen Sie diese Aussage, kann mich nicht daran erinnern, jemals so etwas gesagt bzw. geschrieben zu haben:

„Auf Sie, Problemkind, treffen Ihre eigenen Vorwürfe auch zu, weil Sie alle, die die Inklusion nicht mit voller Inbrunst befürworten, als rückwärtsgewandte Behindertenhasser deklarieren.“

Ich glaube, Sie nehmen alles viel zu persönlich und interpretieren zu viel in bestimmte Aussagen hinein und antworten deshalb auch sehr oft auf der persönlichen Ebene.

Gegen das Fazit, Inklusion ist richtig, für verbesserte Bedingungen muss gekämpft werden, habe ich persönlich nichts.
Hier zu lesen sind aber immer polarisierende Ablehnung von inklusiven Bestrebungen als „Ideologie“.

Man kann schon allein deshalb als Lehrer nicht gegen inklusive (partizipative) Bestrebungen sein, das Schulsystem umzugestalten, weil man mit den derzeitigen Rahmenbedingungen des speziell deutschen Schulsystems unzufrieden und überfordert ist.

Diese gilt es zu überdenken und auch Kostenargumente zu bedenken: Wie bekomme ich ein weitgehendst partizipatives Schulsystem hin, mit begrenzten Ressourcen und schlechter Ausstattung? Da kommt am Ende keiner vorbei an: Sozialer Interaktion, intrinsischer Motivation, Kooperation und dem Modell Einer Schule für alle, die Individualität nicht am Namen der Schulform festmacht, sondern an der tatsächlichen Förderung individueller Kinder.

Angesichts der derzeitigen Situation braucht man nicht noch mehr (unbesetzte) Lehrerstellen, sondern im Prinzip hochbegabte Lehrer, die für Extrembedingungen ausgebildet sind. Also wie mache ich alles perfekt, mit großen Klassen und wenig Zeit? Völlig utopisch.

Realistisch wäre: Eine pädagogisch-psychologische Begleitung in inklusiven Veränderungsprozessen. Supervision für Lehrkräfte. Oder verschiedene pädagogische Blickwinkel durch unterschiedlichen Professionen in den Schulen.
Und vielleicht auch praktikabel: sich selbst und seine Kollegen regelmäßig reflektieren.

realo
6 Jahre zuvor

Treffe ich Ihre Meinung, wenn ich sage: Das Schulsystem sollte auf eine Schule für alle umgestellt werden?
Durch eine klare Antwort erübrigt sich langes Rätselraten um die von Ihnen erwünschte, aber nie bei Namen genannte Systemumstellung. Außerdem ersparen Sie sich weiteres Drumrumreden um das, worauf Sie anscheinend hinauswollen.
Wer ein andere Schule will, muss sie vor Augen haben und bei Namen nennen können. Alles andere ist Spiegelfechterei, die unzählige Kommentare nach sich zieht, ohne dass Neues gesagt wird.
Der Brei bleibt bestenfalls heiß, um den weiterhin herumgeredet wird.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Das Stichwort ist gemeinsamer Unterricht. Eine Schule für alle ließe sich ganz schnell schaffen. Per Verwaltungsbescheid werden alle Schulen im Umkreis eines GYmnasiums diesem als Dependancen/Teilstandorte zugeordnet.

Es spricht auch nichts gegen eine gemeinsame Beschulung von Regelschülern und Schülern mit Förderbedarf. Was nicht funktioniert ist, dass die Inklusionsschüler in allen Fächern und allen Stunden gemeinsam mit den Regelschülern ohne zusätzliche Unterstützung unterrichtet werden müssen.

Gegen gemeinsamen Kunst-, Musik- Sportunterricht ist doch nichts einzuwenden. Aber der gemeinsame Unterricht z.B. in den ZP-Fächern (D,E,M) ist für die einen (Lerner) die totale überforderung und für die anderen, leistungsstärkeren Kinder eine echte Zumutung. Zuweisungen von mehr als einem Schüler mit Förderbedarf ESE (in grauer Vorzeit als schwer erziehbar tituliert) in eine Klasse bzw. einen Kurs, führt zu Umständen, die Unterricht nahezu bis gänzlich unmöglich machen.

Die ESE-Schüler sind von Klassenstärken um 30 SuS und ständig im 45-Minuten-Rhytmus wechselnden Fachlehrkräften sowie Raumwechseln absolut überfordert. Selbst eine andere Rhytmisierung (60-Minuten-Takt oder 90-Minuten-Takt) macht die Sache nicht besser.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Sie vergessen noch die Raumwechsel, Differenzierungsbereiche und die E- bzw. G-Kurse an Gesamtschulen. Ab einem gewissen Alter werden sich auch ESE-Schüler für E- oder G-Kurse entscheiden müssen, wobei G-Kurse signifikant häufiger dabei sein dürften als E-Kurse.

Ansonsten gebe ich Ihnen recht. Mit den Sport-, Kunst- und Musiklehrern möchte ich nicht tauschen. Sport ist auch so schon anstrengend genug für den Lehrer, mit potenziell daueraggressiven oder unkontrollierbaren ESE-Schülern noch viel anstrengender. Kunst und Musik wird auch so schon belächelt, als gemeinsamer Unterricht könnten sie vom aus Schülersicht behinderten Fach zum Behindertenfach werden, weil es für die ESE-Kinder einfach genug ist.

Die Einführungsphase in Kunst und Musik wird dann besonders interessant, weil vom Inklusionsniveau auf Oberstufe gewechselt werden muss. Den Sprung stelle ich mir vor wie einen Wechsel in Mathematik von G-Kurs auf Einführungsphase mit möglichst exakten Beweisen, was man auch auf dem Gymnasium bekanntermaßen nicht mehr machen kann.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Nein, meine Aussage war wesentlich differenzierter und wird von Ihnen gerade sinnentstellt -ich nehme an, interessengeleitet.

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Schön, wenn man die eigene Aussage loben mag und die des anderen schlechtreden. Mangelnde Hemmschwellen erleichtern doch vieles in Auseinandersetzungen.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ach so, eine Frage noch – wozu machen Sie eigentlich Förderpläne, wenn Sie ihre Kinder durch fehlende soziale Interaktion und Kooperation gar nicht richtig kennen und einschätzen können? Fabulieren Sie sich da irgendetwas zusammen und beschuldigen die Eltern der Spinnerei, wenn die sagen, dass der Förderplan nicht zum Kind passt?

xxx
6 Jahre zuvor

Wenn Sie Lehrer sind, wissen Sie auch, dass man Schüler mit 4-6 x 45 min pro Woche auch als Klassenlehrer nicht richtig kennen kann. Man kennt nur die Rolle, die sie während des eigenen Fachunterrichts spielen. Diese hängt massiv vom Fach und der Haltung des Kindes zum Fach im Verbindung mit den sozialen Beziehungen des Kindes im Klassenverband ab. Beispielsweise ist bei den meisten Schülern Sport wesentlich beliebter als Mathematik, Religion wird nicht ernst genommen und Politik gilt als Laberfach. Die wenigen Schüler, die MINT-Fächer mögen, gelten als Streber und sind tendenziell unbeliebt.

Förderpläne kann man demnach nur fachspezifisch schreiben und dafür ist man auf die Urteile der Kollegen angewiesen. Wenn der Plan nicht zum Kind passen sollte, helfen Gespräche mit den Eltern ungemein. das setzt aber eine Koorperationsbereitschaft _auch_ seitens der Eltern voraus.

OMG
6 Jahre zuvor

ANNA, jeder VERWALTUNGSAKT ist von jedem Betroffenen gerichtlich überprüfbar. Aber selbstverständlich dürfen und können Verwaltungsakte Rechtsbereiche einschränken, ohne das ein Richter bei jeder Festnahme etc. z.B. anwesend sein muss.