Der „Pinkel-Skandal“ von München – oder: Warum Lehrer heutzutage allen Ernstes mit Klagen überzogen werden

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MÜNCHEN. Immer öfter ziehen Eltern gegen Lehrkräfte vor Gericht – und die Anlässe, weshalb geklagt wird, werden zunehmend nichtiger. Ein aktueller Fall aus München belegt das eindrucksvoll:  Ein Zehnjähriger nässt sich in der Klasse ein. So weit, so schlecht. Weil der Lehrer ihm jedoch zuvor verboten haben soll, auf die Toilette zu gehen, liegt nun gegen den Pädagogen eine Anzeige „wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung“ vor. Mehr noch: Die Eltern wandten sich an die Boulevardpresse, die daraus eine Sensationsgeschichte machte. Und der Junge wurde, offenbar aufgrund des seelischen Drucks, der seit dem Geschehen auf ihm lastet, für drei Wochen krankgeschrieben.

Immer öfter muss sich Justizia mit dem Geschehen in der Schule beschäftigen. Foto: Pixelio

„Keine Pinkel-Pause! Lehrer angezeigt, weil er Ben (10) nicht aufs Klo ließ“, so titelt die „Bild“-Zeitung über der Geschichte. Und kann sich das anzügliche Wortspiel „Diese erzieherische Maßnahme ging in die Hose!“ nicht verkneifen. Die Mutter ließ sich mit dem Jungen für die Sensationsberichterstattung sogar fotografieren; die Bilder, auf denen der Zehnjährige gut zu erkennen ist, bleiben mit der dazugehörigen, auch für das Kind peinlichen Story für immer im Netz. Dafür breitet „Bild“ die mütterliche Version der Geschichte vorbehaltlos vor einem Millionenpublikum aus. „Fünftklässler Ben (10, Name geändert) saß am 16. Oktober 2017 im Klassenzimmer, als ihm während der Stunde die Blase drückte. Ben erzählt: ‚Ich habe den Klassenlehrer gefragt, ob ich pinkeln gehen darf. Er hat es mir verboten. Da ist es rausgeschossen.‘“ Schon da beschleichen den unvoreingenommenen Leser leise Zweifel, ob das so stimmt – ein gesunder Zehnjähriger, der nicht mal für einige Minuten einhalten kann?

Ist kein Anlass mehr zu nichtig, um einen Lehrer zu verklagen? Schüler-Handy übers Wochenende einbehalten – Prozess (und Freispruch)

Tatsächlich kann die Drucksituation noch nicht lange bestanden haben. Denn, aber das erfährt der Leser erst im weiteren Verlauf des Kleingedruckten: Der „Pinkel-Skandal“ (so nennt die mittlerweile auch in die Berichterstattung eingestiegene tz den Vorfall) ereignete sich ganze sechs Minuten nach der Unterrichtspause. Darauf soll auch der Rektor die Mutter hingewiesen haben, die sofort nach dem Geschehen in die Schule geeilt war. Auch der Schulleiter kommt in ihrer Version der Geschichte nicht unbeschadet davon: Er soll das Kind, als es aus dem Unterricht zu ihm geschickt worden war, sofort „angebrüllt“ haben, so behauptet sie. „Die Mutter reagierte auf das Toiletten-Verbot und die ganze Aufregung zornig: ‚Ich war außer mir‘“, so schreibt die tz. Und zitiert die Mutter weiter: „Ich möchte, dass sich so etwas nie mehr wiederholt. Auch bei anderen Kindern nicht. Natürlich habe ich meinem Sohn klargemacht, dass man solche Sachen in den Pausen erledigen sollte. Allerdings hat man auf biologische Vorgänge nur bedingt Einfluss.“

Wochenlang krankgeschrieben

Der Junge wurde nach dem Geschehen offenbar aus psychologischen Gründen wochenlang krankgeschrieben – folgt man der Berichterstattung der „Brigitte“, dann ist das kein Wunder: „Der Zehnjährige leidet noch immer unter dem Erlebnis. Mit nasser Hose saß er vor den Mitschülern, die ihn auslachten, dann beim Rektor. Der soll den Jungen sogar noch angebrüllt haben. ‚Du bist ein Nichts‘, habe der Pädagoge geschimpft“, so weiß die Frauenzeitschrift. Die Schule muss sich nun der Anzeige stellen. Auch die Schulaufsicht ist bereits eingeschaltet – und ein disziplinarisches Verfahren eingeleitet.  Der Fall wirft viele Fragen auf: Hätte die zweifellos unglückliche Situation nicht in einem persönlichen Gespräch zwischen allen Beteiligten geklärt werden können? Wie viel Zeit (und damit Ressourcen) von Justiz und Schulverwaltung binden die nun anlaufenden Verfahren? Gibt es überhaupt jemanden, der einen Nutzen von dem Streit hat – außer der „Bild“-Zeitung?

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„Dann werden Sie schon sehen“: Wie Eltern Lehrer unter Druck setzen – ein Verbandsjurist berichtet

Immer öfter werden Lehrer von Eltern juristisch unter Druck gesetzt. Selbst Banalitäten wie der Sitzplatz des Kindes in der Klasse sind für manche Väter und Mütter mittlerweile Anlass, mit dem Anwalt zu drohen. Die Rechtsabteilung des größten bayerischen Lehrerverbandes – BLLV – mit 60.000 Mitgliedern weiß hiervon ein Lied zu singen. „Genügten vor 20 Jahren ein bis zwei Rechtsvertreter, um die schulischen Rechtsprobleme von Lehrern zu lösen, so ist diese Abteilung heute die größte Abteilung des Lehrerverbandes und mit 17 Personen besetzt, davon sechs Volljuristen“, so berichtet Hans-Peter Etter, der Leiter der BLLV-Rechtsabteilung. „Die meisten einlaufenden Rechtsfälle sind durch Eltern initiiert, seien es Elternbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen, Widersprüche und Klagen gegen Lehrer.“

„In seiner Ehre verletzt“

Beispiele gibt es zuhauf. Vor einem halben Jahr musste sich ein Pädagoge einer Berliner Schule vor dem Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt verantworten. Er hatte einem Schüler ein störendes Handy weggenommen und über das Wochenende einbehalten – rechtmäßig, wie der Richter entschied. Es wies damit eine Klage des Schülers und seiner Eltern ab. Bizarr wirkt die Begründung der Erziehungsberechtigten für den Gang zum Gericht: Die Maßnahme habe ihren Sohn “in seiner Ehre verletzt und gedemütigt”.

Vor einem Jahr machte der Fall eines Musiklehrers bundesweit Schlagzeilen, der einer Klasse eine Stillarbeit aufgegeben hatte – und am Ende der Stunde nur Schüler aus dem Klassenraum ließ, die die Arbeit erledigt hatten. Um das kontrollieren zu können, hatte sich der Pädagoge mit seinem Stuhl quer vor die Klassentür gesetzt. Ein Schüler rief per Handy die Polizei. Der Lehrer wurde wegen Freiheitsberaubung zunächst verurteilt. Erst in zweiter Instanz gab’s einen Freispruch – und einen passenden Kommentar des Richters: „Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Lehrer wegen Freiheitsberaubung seiner Schüler verurteilt. Berufungsgericht kippt Skandal-Urteil – Freispruch

 

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OMG
6 Jahre zuvor

Formal kann sich ein Lehrer/eine Lehrerin deswegen gehörig in die Nesseln setzen.
Der Fall ist in den einschlägigen Einführungen in die Fußangel des Schulrechts bzw. der Rechtsfehler so und ähnlich immer vorhanden.
Während im Beitrag oben freilich Zweifel an der blasenbezogenen Verschlussfähigkeit des 10jährigen (zurecht) geäußert werden, scheint das NEIN zum Toilettengang allerdings von Juristen nicht gern gesehen zu sein.
Im Oktober hatte ich dazu ein Gespräch mit einem Vater eines 15jährigen mit einer ähnlichen Problematik: Stunde fängt an, Sohnemann muss auf die Toilette.
Kommentar des Vaters: Der Harndrang sei pubertätsbedingt.

sofawolf
6 Jahre zuvor

„„Genügten vor 20 Jahren ein bis zwei Rechtsvertreter, um die schulischen Rechtsprobleme von Lehrern zu lösen, so ist diese Abteilung heute die größte Abteilung des Lehrerverbandes und mit 17 Personen besetzt, davon sechs Volljuristen“, so berichtet Hans-Peter Etter, der Leiter der BLLV-Rechtsabteilung. „Die meisten einlaufenden Rechtsfälle sind durch Eltern initiiert, seien es Elternbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen, Widersprüche und Klagen gegen Lehrer.““

Stichwort: Den Lehrerberuf wieder attraktiver machen. (Mehr Gehalt?)

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es würde in vielen Fällen schon reichen, wenn die Rechtsschutzversicherungen solche Lappalien nicht deckt.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stimmt! Aber die beziehen genauso wenig Stellung wie die Vorgesetzten in den Schulämtern, die auch nicht den Mut haben, sich vor den Lehrer zu stellen und Eltern mal Grenzen aufzuweisen.

OMG
6 Jahre zuvor

Emil, es ist die Gesetzgebung, die sich da zurückhält, freilich auch deshhalb, weil viele Dinge vor Gericht keinen BEstand haben würden.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Wie meinen Sie das OMG?
Ich weiß zumindest aus NRW, dass auf jede Anzeige von Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Dienstherrn folgt, automatisch. Der Lehrer muss sich deshalb immer sowohl vor Gericht gegenüber den Eltern als auch vor seinem Dienstherren rechtfertigen. Der Druck ist enorm und manch einer bricht darunter zusammen.
Ich erwarte eigentlich vom Dienstherrn, dass er -neutral natürlich- sich selbst ein Bild von der Situation macht und nicht automatisch die Keule rausholt. Er könnte auch hinter dem Lehrer stehen, das würde zwar die Anklage der Eltern nicht verhindern, aber dem Lehrer massiv den Rücken stärken! (natürlich nur, wenn der Lehrer nicht wirklich was Schlimmes getan hat….)

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

In so einem Fall würde reichen, wenn der Dienstherr sich hinter den Lehrer bis zur rechtswirksamen Urteilsverkündung stellt. Wird der Lehrer frei gesprochen, werden alle Einträge über das Verfahren aus allen Akten gestrichen (inkl. der laufenden Nummer !!*)). Wird der Lehrer hingegen schuldig gesprochen, soll der Druck auf den Lehrer hingegen umso stärker werden.

*) Zumindest Gerüchten zufolge werden Einträge in der Dienstakte mit laufenden Nummern versehen. Nach einiger Zeit werden die verjährten Einträge gelöscht, die laufende Nummer jedoch nicht angepasst. Wenn es also die Einträge 1, 2, 3, 5, 6 gibt, weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass da irgendetwas vorgefallen sein muss.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Hauptpersonalakte sowie die Handakte in den Schulen (auch Nebenakte) genannt, sind tatsächlich in chronologisch nachweisbarer Reihenfolge zu führen.

Dass das nicht immer passiert, zeigt folgender Link:
http://www.fr.de/rhein-main/bad-orb-schulleiter-klagt-wegen-mobbing-gegen-hessen-a-1349705
Bei mir selbst sind Unterlagen geschreddert worden. Es ist schlicht so, dass es folgenloser ist, Dokumente zu entnehmen, als rechtswidirge AKteneinträge entdecken zu lassen.

OMG
6 Jahre zuvor

Den Automatismus von Beschwerde hin zum Gerichtsverfahren gibt es so sicher nicht.
Es ist sicherlich eine Einstellungssache des Dienstherren, ob er eine Prüfungen von Vorwürfen vornimmt und sicherlich auch in welcher Form (das kann man nach altem preußischen Geist machen oder wertschätzend usw….).
Wichtig ist, dass Beschwerden, die gegenstandslos sind, von einer vorgesetzten Dienststelle als soclhe auch an den Beschwerdeführer zurückverwiesen werden – also so, wie ihre Erwrtungshaltung ist.
In der Regel erfahre ich das auch so – die Ausnahmen sind dann aber immer schwer verdaulich, gebe ich zu.

Dina
6 Jahre zuvor

Meine Mutter hätte mir die Ohren lang gezogen, wäre in der Schule was daneben gegangen.
Bei meinen Kindern in der Schule besteht Toilettenverbot seit der ersten Klasse. (Ausnahmen gibt es bei Blasenentzündung und gesundheitlichen Problemen) Nun, heute organisiert man sich in Internetforen und bauscht es ordentlich auf und dann schaltet man die Bild ein. Interessanterweise bauschen das gerade die Eltern so auf, die im Sommer nach Italien fahren -natürlich in eins durch, Pausen gibt es nur im Notfall) und im Herbst in die USA fliegen. Wann verklagt denn jemand die BRD weil es im stop-and-go auf der A7 keine Pinkelmöglichkeit gab oder die Lufthansa, weil die vier Toiletten der Boeing zu knapp bemessen sind und man während des Starts nicht gehen darf? Da klappt es plötzlich mit dem einhalten. Aber wenn in Geschichte ein zweiseitiger Text gelesen werden soll, muss sich die Bild einschalten und für Grundrechte kämpfen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

Meine Mutter mir auch. Darüber hinaus hat sie den Lehrern grundsätzlich recht gegeben, wenn mal etwas vorgefallen ist. Rabenmutter würden helikopteraffine Eltern dazu sagen …

OMG
6 Jahre zuvor

Na ja, beim lesen des Beitrages haben wir sicher aller die Rotorblätter des Helikopters brummen hören 🙂

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Was haben Sie geschrieben? Ich habe Sie nicht verstanden, es ist so laut hier.

Zur Sache: Ja, Sie haben recht. Dem Egoismus in der Gesellschaft sei Dank. Es wird immer schwieriger zu unterscheiden, ob ein Kind auf Toilette muss, weil es z.B. aus gesundheitlichen Gründen wirklich so oft muss, oder ob es sich eine Auszeit vom Unterricht nehmen möchte.

Dina
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Finde ich nicht. Es gehört einfach aktuell zum guten Ton seine „Grundrechte“ einzufordern. Das wissen schon Erstklässler. Zu den Grundrechten gehört jederzeit Zugang zu Trinkwasser und zu Toiletten zu haben.
Lehrer sind die da die ewig gestrigen, die das nicht akzeptieren wollen. Denen muss das deshalb per Gericht und Zeitung immer wieder vorgehalten werden.
Ich lasse inzwischen jederzeit trinken und auf Toilette gehen. Den Eltern erkläre ich dann die fünf mit der ständigen Abwesenheit. Die wenigsten Regen sich darüber auf, dass ihr Kind zu oft auf Toilette müsste, sondern sie fordern bauliche Veränderungen, damit der Weg kürzer wird oder mehr Pausen

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

das mit den Eltern finde ich ein sehr gutes Argument. note 5 wegen fehlzeiten aufgrund willentlich herbeigeführten häufigen harndangs mit rückendeckung der eltern und von medicopter 117.

unverzagte
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

wenn ein kind sich eine „auszeit vom unterricht nimmt“ – dann nur weil es einem physischen druck ausgesetzt ist? und ja, in der pubertät sind sie aus bekannten gründen schlechter beschulbarer und nehmen sich vermutlich öfter eine „harnpause“ – unmöglich?

macht der noten als einzig wirksames instrument, um diese „fehlzeiten“ abzustrafen?

…hilft evtl. gelegentlich die überlegung, wie ich auch die aktive beteiligung von kind x für meinen unterricht gewinnen könnte?

Reni
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@unverzagte
Über Ihre Kommentare wundere ich mich immer wieder. Sie klingen zwar ungeheuer kinderfreundlich, sind es meiner Meinung nach aber nicht, weil sie immer wieder auf falsches Verständnis, Verhätscheln und Verwöhnen hinauslaufen, was die Kinder schwach, egoistisch, und unselbstständig macht.

Ich möchte Ihnen den Artikel „Droge Verwöhnung“ weiterempfehlen, dessen Link von einem anderen Leser hier stammt:

http://www.zeit.de/1998/41/199841.verwoehnen_3_.xml

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was ist daran so abwegig, dass sich auch eine Lehrerin darüber Gedanken macht, wie sie ihren Unterricht motivierend gestaltet? Davon geht nicht gleich das Abendland unter. Andersherum: Autoritäres Gehabe ist nicht gerade ein Ausweis pädagogischer Souveränität.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Schüler müssen aber auch lernen, den Anweisungen höher stehender Personen auszuführen. Im späteren Berufsleben ist das Gang und Gebe. Je bildungsnäher die Elternhäuser sind, desto weniger wird das auch in Frage gestellt.

Den Widerspruch zwischen motivierend gestaltetem Unterricht und Autorität müssen Sie mir mal genauer erklären. Schüler und Lehrer sind per def keine ranggleichen Personengruppen, die jedes Unterrichtsvorhaben erst einmal ausdiskutieren. Durch autoritäres Verhalten gerade zu Beginn werden die Ränge geklärt – danach geht es weiter mit motivierendem Unterricht.

Autoritäres Gehabe finde ich maßlos übertrieben, auch wenn es die Arbeit des Lehrers extrem erleichtert, weil sich niemand traut, im Unterricht, auf dem Schulhof und vielleicht sogar seitens der Eltern wegen Kinkerlitzchen wie dem oben zitierten Prozess Probleme zu machen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es gibt eben keinen Widerspruch zwischen Autorität und motivierend gestaltetem Unterricht – weshalb mich die Aussage von Reni ja verwundert hat. Die Unverzagte bestätigt das ja auch (s. u.)

Es gibt dagegen sehr wohl einen Unterschied zwischen (echter) Autorität und autoritärem Gehabe. Wer über Autorität verfügt, kann auch Verständnis für Schüler haben, ohne dass ihm oder ihr deshalb ein Zacken aus der Krone bricht.

bolle
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es besteht aber ein Widerspruch zwischen „falschem Verständnis, Verhätscheln und Verwöhnen“ und „motivierend gestaltetem Unterricht“.

Ebenso wie Reni verstehe ich die Kommentare von unverzagt und Anna immer wieder als Aufruf zu Nachgiebigkeit, Nachsicht, unangebrachtem Verständnis, übertriebener Wunscherfüllung und Meckern über Lehrer, die Rückgrat haben und dieses Verwöhnungsspiel, das mit Motivieren nichts zu tun hat, ablehnen.

Noch eine Frage an „unverzagte“: Sie erinnern mich an Gerlinde Unverzagt und ihr populistisches „Lehrerhasserbuch“. Besteht da irgendeine Verbindung, denn wie eine Lehrerin kommen Sie mir (ehrlich gesagt) nicht vor?

Dina
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Autoritäres Gehabe bezieht sich wahrscheinlich auf die angesprochene Note? Ein Schüler bekommt nicht automatisch schlechte Noten, weil er oft auf Toilette geht, aber hàufige Fehlzeiten führen natürlich dazu, dass die Aufgaben nicht beendet werden und dann fehlt auch Mal Übung.
Kinder müssen auch Mal eine Übungsstunde mit Schreibaufgabe aushalten. Das können aber nicht alle. Einige Kinder erwarten einen motivierenden Clown vorne zu sehen, der bloß keine Forderungen stellt. Gerade Schreibaufgabe sind -egal wie lebensnah gestellt- immer anstrengend. Wenn ich als lehrer Toilettengänge zu jeder Zeit erlauben muss -und so sieht es ja aus- haben einige Kinder nie auch nur einen Absatz am Stück geschrieben bevor sie in der Arbeit womöglich einen Aufsatz mit mehr als drei Sätzen schreiben sollen.

unverzagte
6 Jahre zuvor

@reni

dank ihrer unverwunderlichen resonanz ist es umso erfreulicher, dass somit also wiederholt falsche verständnisse von kinderfreundlichkeit korrigiert werden!

mit verlaub, werte reni, etwas weniger ist auch hier mehr und in diesem sinne wäre ein link hinweis evtl. effektiver als ihre eigenartigen, bestimmt ebenso gut gemeinten mutmaßungen. seltsam nur, dass meine sus mich als „streng“ wahrnehmen…was mache ich unrichtig?

mississippi
6 Jahre zuvor

Mir tut der Junge leid. Kein Wunder, dass er einnässt bei dieser Mutter. Beim Lehrer sehe ich keine Schuld, es sei denn, er hätte das Kind längere Zeit nicht auf die Toilette gelassen. Ein paar Minuten nach der Hofpause dürften für einen gesunden Schüler kein Problem sein. Kann er das in der vmtl. 4. Klasse immer noch nicht einschätzen und in der Pause erledigen, wäre mir das als Mutter zu peinlich gewesen, um damit an die Öffentlichkeit zu treten. Armes Kind.

Fr. F. Benthien
5 Jahre zuvor

Der Artikel ist schon etwas älter, dennoch wurde mir beim Lesen soeben übel. Die folgenden Kommentare setzen dem Schwachsinn dann die Krone auf. Solchen Menschen sind unsere Kinder ausgesetzt? Solchen Menschen vertrauen wir unsere Kinder an? Würden Sie sich notfalls in die Hose pinkeln, wenn Ihr Dienstherr Ihnen den Toilettengang verweigert?!

Sollte meinem Kind von staatlicher Seite der Toilettengang verboten werden, würde ich die gesamte Palette an möglichen Strafanzeigen auf die Schule niederprasseln lassen. §§ 225, 340, 240, 185, 171 StGb usw. usf.

Dieser Selbstherrlichkeit, sich mal eben über das Grundrecht (Art. 1, 2 GG) eines Menschen zu setzen, gepaart mit einem absurden und rückständigen Verständnis von Pädagogik und der Abwesenheit von Einfühlungsvermögen und biologischen Verständnisses, muss dann eben auf dem Rechtsweg Einhalt geboten werden.

Bei Kommentatoren, bei denen laut eigener Aussage eine Korrelation zwischen Noten und Toilettengängen existiert, ist man geneigt, die Berufswahl infrage zu stellen.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Fr. F. Benthien

Ich habe mich auch schon schlimmer Grausamkeiten schuldig gemacht, Frau Benthien. Wir Lehrer sind eben oftmals Leute, denen man seine Kinder nur mit Bauchschmerzen anvertrauen kann.
Kürzlich habe ich doch mit meinem Mangel an Einfühlungsvermögen einen Schüler glatt in die Gefahr des Verdurstens gebracht, weil ich ihm zu Beginn der Unterrichtsstunde (gleich nach der Hofpause) das Trinken verbot. Der Junge zeigte die ganze Unterrichtsstunde lang, wie sehr er unter seinem Bedürfnis litt, sich kaum mehr auf dem Stuhl halten konnte und mit Stöhnen immer wieder den Kopf auf den Tisch legen musste. Zu allem Überfluss lachten ihn die Mitschüler auch noch aus.
Am nächsten Tag stand eine wutschnaubende Mutter vor mir, die den Rechtsanwalt androhte. Glücklicher Weise tat sie es dann aber nicht.
Sie sehen, wie Recht Sie doch haben mit Ihrer Lehrerschelte und dem Verweis auf das Grundrecht (Art. 1, 2 GG) jedes Menschen.
Ich sollte mir schnellstens mal „die gesamte Palette an möglichen Strafanzeigen“ angucken, die Sie mit „§§ 225, 340, 240, 185, 171 StGb usw. usf.“ angegeben haben.
Wenn es mir durch meine „Selbstherrlichkeit“ und mein „rückständiges Verständnis von Pädagogik“ schon an Einfühlungsvermögen mangelt, könnte mich immerhin die Angst vor einer Strafanzeige eines Besseren belehren. Wer nicht hören will, muss eben fühlen.

Fr. Benthien
5 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

Sie brauchen sich auch nicht die Paragraphen im Einzelnen anschauen, der gesunde Menschenverstand reicht eigentlich aus. Versetzen Sie sich in die Lage eines Kindes, das auf Zwang körperwidrig seinen Urin zurückhalten muss. Wenn es schon hieran scheiter, ist eine Diskussion überflüssig.

Es sind nicht Ihre Kinder und sie sollten zusehen, dass Sie die Fürsorgepflicht über den Fortschritts Ihres Unterrichts stellen. Ich bin froh, dass hier das Gesetz eine eindeutige Sprache spricht und diese Methoden aus dem Mittelalter entsprechend bestraft werden.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Fr. F. Benthien

Wenn Kinder während des Unterrichts trinken dürften und jeder Zeit zur Toilette gehen dürften, auch direkt nach der großen Pause, dann ginge Unterrichtszeit verloren, und es ginge die Konzentration der Klasse verloren.
Ich würde entspannt einer gerichtlichen Klärung entgegensehen.

ChrisBN
4 Jahre zuvor

Gerade bin ich auch durch Zufall über diesen Artikel – und ganze besonders über die Kommentare gestolpert. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, sich als Lehrer nur als Opfer einer völlig entgleitenden Gesellschaft zu sehen.
Das kommt der Problematik nicht nahe und spiegelt nicht im Geringsten die enorme Wichtigkeit Ihres Berufsstandes wider.
Mir wäre eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema lieber gewesen also sofort den Graben aufzureißen und jedem, der im Internet sucht, zu zeigen, wie ideologisch aufgeladen man sich über soetwas aufregen kann. Die meisten Kommentare sind leider kein deut besser als so mancher Shit Storm, der durchs Internet fegt – und da hätte ich etwas mehr professionelle Distanz erwartet

Im Internet habe ich diesen Beitrag deshalb gefunden, weil das meinem Sohn nun bereits 2 mal passiert ist. Er geht in die erste Klasse – und ja, wir haben ihm schon häufiger gesagt, er solle die Pause für den Toilettengang nutzen. Ich stimme Ihnen allen völlig zu, dass das der goldene Weg wäre. Aber es kann nicht sein, dass er sich einnässen muss, nur weil er beim Spielen vergessen hat, unseren Ratschlag zu beherzigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass man Probleme von zu häufigem Toilettengang genau anders herum in den Griff bekommen muss. Sicher wird es die SchülerInnen immer geben, die sich einen Spaß daraus machen. Dann sollte der Lehrer mit den Eltern sprechen. Wäre das bei uns der Fall, würde mein Sohn einen 11 Meter bekommen – ganz klar.
Aber es ist eindeutig entwürdigend, wenn man mit einer vollgepinkelten Hose im Unterricht sitzt – da kann mir keiner erzählen, dass das an dem entsprechenden Schüler spurlos vorbei geht.
Sicherlich ist es auch nicht die feine englische, daraus ein Thema für die Öffentlichkeit zu machen. Wenn ich mir die Kommentare durchlese, fürchte ich leider, dass es mit einem kurzen Gespräch von Eltern und LehrerIn nicht getan ist. Die Schulklasse sollte kein Raum sein, der für Allmachtsphantasien sarkastischer Lehrer herhalten muss. Es geht auch miteinander!

Herbert
3 Jahre zuvor

Wenn ich mir die Kommentare hier durchlese hoffe ich inständig, dass es nur irgendwelche Fake-Accounts von sadistischen Perversen sind, die im echten Leben keine wirklichen Lehrer sind. Ich würde mich sonst in Grund und Boden schämen mit was für Gestalten unsere Gesellschaft das Lehrpersonal besetzt hat.
Umso mehr muss ich jedes Elternteil dazu ermutigen, jeden zur Verfügung stehenden Rechtsschritt einzuleiten um gegen solche „Lehrer“ vorzugehen. Gegen Menschenrechte zu verstoßen und sich dann auch noch darüber lustig zu machen ist wirklich das allerletzte.
Umso mehr kann ich jedes Elternteil verstehen, die sich gegen die Unterdrückung und Erniedrigung der Kinder in der Schule rechtlich zur Wehr setzen. Ich hoffe, dass es bald – wie in den USA – Urteile gibt, die die Lehrer endlich in Ihre Schranken weisen bzw. notfalls bei einem solchen Verhalten für immer vom Schuldienst ausschließen.

Daniel
2 Jahre zuvor

Unglaublich, fassungslos und verstörend…
Welch ein verachtendes Menschenbild geprägt von großer Selbstherrlichkeit und Ignoranz dieser Artikel und die Kommentare der hier unter heimlichen Synonymen schreibende Lehrer und Lehrerinnen zu Tage bringt. Ausdrücklich danken möchte ich Fr. Benthien, ChrisBN, Herbert und all den Menschen welche hier ihre Fassungslosigkeit zum Ausdruck bringen. Ist das Ihr Ernst? Reden Sie so im Lehrerzimmer über die Kinder? OMG, Dina und XXX sind feige und haben eine verachtende, unempathische Geisteshaltung, welche die Würde der Kinder verachtet. Meiner Meinung nach gehören Sie umgehend aus dem Schuldiesnt entfernt! Ernsthaft hinterfragen Sie Ihre Berufswahl, sie haben diese verfehlt. Eine glatte 6 war das!

Hier noch ein Link zur eindeutigen juristischen Klarstellung was ein Verbot die Toilette besuchen zu dürfen tatsächlich ist:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html

„Man verscherzt sich alles Vertrauen im Herzen der Kinder und jede Möglichkeit, ihnen etwas zu sein, wenn man sie wegen Vergehen straft, die sie nicht begangen haben, oder auch wenn man leichte Fehler streng ahndet…“

Jean de La Bruyère (1645 – 1696), bedeutender Vertreter der französischen Moralisten und Aphoristiker

Sorek
2 Jahre zuvor

@Daniel

Ehe Sie hier weiter substanzlose juristische Mindermeinungen von fachlich sehr durchschnittlichen Anwälten posten, die mutmasslich in den Lehrveranstaltungen zum Verfassungsrecht und besonderen Verwaltungrecht v.a. durch Abwesenheit glänzten, empfehle ich Ihnen dringend die Lektüre dieses Werkes:

„Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo“ – Was Lehrer dürfen: Der Experte für Schulrecht hilft bei allen kniffligen Lehrerfragen

https://books.google.de/books/about/Nein_du_gehst_jetzt_nicht_aufs_Klo_Was_L.html?id=mN7KDgAAQBAJ&source=kp_book_description&redir_esc=y

Dort wird sich vollumpfänglich mit der rechtswissenschaftlichen Problematik auseinandergesetzt.

Das Fazit:
„Lehrer sind in der Tat nur in seltenen Ausnahmefällen zur Gestattung
des Toilettengangs verpflichtet. Leidet ein Schüler beispielsweise
nachweislich an einer Blasenentzündung, darf er bis zum Ende der
Erkrankung die Toilette auch während des Unterrichts aufsuchen.

Den Nachweis erbringt er durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Gesunden Grundschülern und erst recht Berufsschülern sollte es indes
ohne Weiteres möglich sein, für 45 oder 90 Minuten auf den
Gang zur Toilette zu verzichten.“ (S.42/43)

Dort wird auch auf den sg. „Pinkelskandal“ von München eingagangen.

@Fr. Benthien

Ist Ihnen klar, dass Bildung Menschenrecht und im Grundgesetz verankert ist und die durch die Schulgesetze ausgestaltete Durchsetzung desselben dem jeweiligen in der Klasse unterrichtenden Lehrpersonal obliegt? Was ist mit diesem Grundrecht der ca. 25 anderen Schülerinnen und Schüler, das durch den Toilettengang ihres Kindes nachweislich massiv gestört wird?

Ihnen ist auch klar, dass Lehrkräfte Toilettengänge kontrollieren und sogar Toilette aus Kontrollzwecken ggf. betreten dürfen?

Refektieren Sie bitte einmal die Konsequenzen aus diesen Fakten.