Gängelung von Flüchtlingskindern? GEW Bayern unterstützt Klage gegen den Freistaat

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MÜNCHEN. 44 Kinder und Jugendliche hätten vor den Ferien den Besuch des minimalistischen Unterrichts im bayerischen Transitlager Deggendorf verweigert, weil ihnen der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen verwehrt werde. Sechs Kindern aus dem Lager Manching werde seit Beginn des Schuljahres der weitere Besuch ihrer Klassen in regulären Schulen in Ingolstadt verweigert – obwohl sie gut deutsch sprächen und dort im letzten Schuljahr gute Zeugnisse erhielten. Dies berichtet die GEW Bayern.

Lehrerverbände laufen Sturm. Foto: UK Department for International Development / flickr (CC BY 2.0)
Die GEW fordert die schulische Eingliederung der Flüchtlingskinder. Foto: UK Department for International Development / flickr (CC BY 2.0)

„Das Recht auf Bildung ist unteilbar“, meint der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft, Anton Salzbrunn, und betont: „Dieses Grundrecht gilt nicht nur für Deutsche oder anerkannte Flüchtlinge, es gilt für alle Menschen! Kindern und Jugendlichen dies vorzuenthalten, wie es die bayerische Staatsregierung in den Abschiebelagern Manching/Ingolstadt, Bamberg oder Deggendorf tut, ist schlicht verantwortungslos.“ Daher unterstütze die GEW aktuell eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München für die Familien dieser schulpflichtigen Kinder – für ihr Recht auf Rückkehr in reguläre Schulklassen.

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Die GEW Bayern fordert grundsätzlich ein Ende der aktuellen Einschränkungen des Rechts auf Bildung in Bayern. Die Gewerkschaft protestiert zudem mit einer Unterschriften-Aktion gegen die „Instrumentalisierung von Lehrer*innen und Schulbeschäftigten als Abschiebehelfer*innen“ und fordert die Freilassung des Berufsfachschülers Zia Z. aus der Abschiebehaft. „Die GEW Bayern sieht mit sehr großer Sorge die zunehmenden Fälle, in denen ausbildungswilligen Flüchtlingen die Unterhaltsleistungen komplett gestrichen werden“, so heißt es in einer Pressemitteilung. Es könne nicht angehen, dass der Abbruch einer Ausbildung an der Berufsfachschule mit der Wiedergewährung von Leistungen „belohnt“ werde und Schüler, die weiter ihre schulische Ausbildung absolvieren wollen, ohne Geld blieben und auf Spenden von Ehrenamtlichen angewiesen seien. News4teachers

Flüchtlingskinder: „Ich sehe die Gefahr, dass wir zu viele verlieren“ – Bildungsforscherin mahnt mehr Unterstützung für Schulen an

 

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3 Kommentare
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Pälzer
6 Jahre zuvor

Der Gehalt dieses Textes ist nicht leicht zu entschlüsseln. Versteckt im Haupttext finde ich leise Hinweise darauf, dass es sich ausschließlich um Kinder kurz vor der Abschiebung handeln könnte. Habe ich das falsch verstanden?
Ist es eigentlich schon mal vorgekommen, dass ausreisepflichtige Personen untertauchten und so ihre Abschiebung verhinderten?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

erste Frage: wahrscheinlich. Wenn es so ist, dann hält Bayern sich nur an geltendes Recht.
zweite Frage: garantiert. Beispiel war die nepalesische Familie mit der Tochter auf einem Duisburger (?) Gymnasium im vergangenen Jahr. Solche gut integrierten Familien dürften aber die Ausnahme sein.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Nachtrag, weil gerade gefunden:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/christian-pfeiffer-kriminologe-weist-mehr-gewaltkriminalitaet-durch-mehr-zuwanderer-nach-a-1185959.html

Zusammenfassung: Asylsuchende, die keine Chance auf ein Bleiberecht haben, werden eher straffällig.

Dazu kommt noch die Weigerung der Politik, biologische Altersbestimmungen vorzunehmen. Man kann dann prinzipiell 33-jährige als 17 (wegen Betreuungsmaßnahmen für Jugendliche), 17-jährige als 13 (wegen dann fehlender Strafmündigkeit) und 9-jährige Mädchen als 17 (Volljährig in der Türkei, also verheiratbar) ausgeben. Schöne neue Welt …