Kretschmer sieht keinen Bedarf für Kinderrechte im Grundgesetz

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DRESDEN. Seit 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland. Vielen geht das nicht weit genug. Sie wollen, dass Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden. Sachsens Regierungschef Kretschmer glaubt allerdings nicht, dass dadurch Probleme gelöst werden können.

Demonstration zum Tag der Kinderrechte am 20. November in Wien. Foto: W. / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Immer wieder wird gefordert, den Kinderrechten einen Verfassungsstatus zu geben.
Foto: W. / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht keinen Bedarf für eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. «Ich bin mit der jetzigen Situation in Deutschland eigentlich ganz zufrieden», sagte er im Gespräch. Es gebe beim Thema Kinder- und Jugendhilfe sicher viele Probleme. Kretschmer verwies auf Risse im Zusammenhalt der Gesellschaft und soziale Spannungen. «Ich bin da oft schockiert und den Tränen nahe, wenn ich von einzelnen Schicksalen erfahre. Aber ob wir das durch Rechte im Grundgesetz klären, da habe ich meine Zweifel.»

Vielmehr müssten konkrete Maßnahmen dafür sorgen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt wieder stärker wird und Menschen füreinander Verantwortung übernehmen: «Wir brauchen niederschwellige Angebote schon in der Kita und der Grundschule. Es geht um praktische Hilfe für diejenigen, die aus Familien kommen, wo man sich aus den verschiedensten Gründen nicht um sie kümmert.»

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) hatte am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Seither ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. In Deutschland wurde die Konvention erst 1992 ratifiziert.

Immer wieder wird seitdem gefordert, den Kinderrechten auch einen Verfassungsstatus zu geben, indem sie ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dort werden sie bislang nur in Artikel 6 erwähnt. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerk sind Kinder dabei allerdings nur Regelungsgegenstand, also Objekte. Anders als andere Grundrechtsträger könnten sie ihre Rechte deshalb häufig nicht selbst einfordern.

Brandenburg hatte unlängst im Bundesrat einen entsprechenden Vorstoß zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz unternommen, der in die Ausschüsse der Länderkammer verwiesen wurde. Die Linken in Sachsen scheiterten Mitte Dezember im Landtag mit einem Antrag, nach dem sich die Staatsregierung sowie die Länder Berlin, Bremen und Thüringen der Brandenburger Initiative anschließen sollten. dpa

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