Philologen pochen auf Umsetzung von Klassenfahrten-Urteil

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Die Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg pochen auf eine rasche Umsetzung eines Gerichtsurteils zur Kostenerstattung für Lehrer bei Klassenfahrten. Das Land dürfe nicht in Berufung gehen, forderte der Landeschef des Philologenverbands, Bernd Saur, heute in Stuttgart. Das Urteil müsse zum Anlass genommen werden, Lehrkräften Übernachtungsgelder in Höhe der tatsächlichen Kosten zu gewähren.

Seit vielen Jahren hält die OECD Deutschland vor, vergleichsweise wenig in Bildung zu investieren. Dabei bleibt allerdings der über die duale Ausbildung erbrachte Anteil der Wirtschaft meist außer Acht. Foto: wfabry / flickr (CC BY 2.0)
Lehrer sollen bei Klassenfahrten nicht draufzahlen müssen.                                      Foto: wfabry / flickr (CC BY 2.0)

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bekommen Lehrer in Baden-Württemberg für Übernachtungen während Klassen- oder Studienfahrten zu wenig Geld erstattet. Die auf einer Vorschrift von 2002 basierende Aufwandsvergütung von pauschal 18 Euro pro Nacht sei zu gering (Az.: 1 K 6923/17). Saur betonte, für diese Summe «kann man heutzutage nicht einmal ein Bett im Matratzenlager bekommen». Das Gerichtsurteil stütze die langjährige Sichtweise des Verbandes. Es sei ein Skandal, dass erst eine Gerichtsentscheidung den Lehrern zu ihrem Recht verhelfe.

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Das zuständige Finanzministerium prüft nach eigenen Angaben noch, ob es in Berufung geht. Geklagt hatte eine Lehrerin, der bei einer mehrtägigen Studienfahrt nach Prag Übernachtungskosten in Höhe von 59,17 Euro pro Nacht entstanden waren. dpa

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3 Kommentare
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Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

„Es sei ein Skandal, dass erst eine Gerichtsentscheidung den Lehrern zu ihrem Recht verhelfe.“ Dem ist absolut nichts hinzuzufügen!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Besonders weil Akademiker aus der freien Wirtschaft auf einer Dienstreise nach Prag wesentlich komfortabler als für 59,17€ pro Tag übernachten und die Verpflegung auch nicht selber bezahlen müssen.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In Schleswig-Holstein bekomme ich (auch erst seit 2-3 Jahren) den vollen Betrag für die Fahrt PLUS 9 Euro am Tag pauschal für Mehrkosten an Verpflegung. dDer Betrag reduziert sich, wenn Frühstück im Hotel angeboten wird auf 7,20 und auf 4,50, wenn es 2 Mahlzeiten gibt.