Kommentar: Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert

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Ein Kommentar von News4teachers-Herausgeber ANDREJ PRIBOSCHEK.

News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf
News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf

DÜSSELDORF. Ja, jein, nein – die Antwort auf die Frage, ob im Lichte eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (türkische Staatsbedienstete betreffend) deutsche verbeamtete Lehrer ein Streikrecht haben oder nicht, ist offenbar eine überaus schwierige juristische Materie. Entsprechend bunt fallen die Urteile der Verwaltungsgerichte dazu aus. Die GEW pocht weiter auf das “Menschenrecht” – und klagt jetzt in Karlsruhe.

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Erst ein Urteil in allerletzter Instanz wird endlich Klarheit in diesem wichtigen Punkt bringen. Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Es ist also durchaus möglich, dass das Votum dann im Sinne der GEW ausfällt. Sie unterstützt die Klagen von Lehrern, die wegen Streikaktionen von den Schulbehörden sanktioniert wurden. Die Aussicht, ein mächtiges Instrument für Tarifverhandlungen in die Hände zu bekommen, ist für die Gewerkschaft allzu verlockend.

Ein Erfolg vor Gericht könnte sich dann allerdings bald als Pyrrhus-Sieg erweisen. Sollte das Bundesverfassungsgericht (oder dann noch als allerletzte Instanz der Europäische Gerichtshof) zu dem Schluss kommen, dass deutsche verbeamtete Lehrer streiken dürfen, weil sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, dann liegt die Frage nahe: Warum sollen Lehrer denn überhaupt Beamte sein? Privilegien des Beamtenstatus in Anspruch nehmen, sich aber den damit verbundenen Pflichten entziehen? Eine öffentliche Debatte darüber ist absehbar, sollten Karlsruhe oder dann Straßburg tatsächlich im Sinne der GEW entscheiden.

Karlsruhe verhandelt nächste Woche über Streikrecht für verbeamtete Lehrer – GEW träumt schon von Streiks in Schulen auf breiter Front

 

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6 Kommentare
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Emil
6 Jahre zuvor

Wäre es denn so schlimm, wenn der Beamtenstatus für Lehrer fällt? Das hätte auch viele Vorteile, z. B. wäre dann eine beuflich Umorientierung im Laufe des Lebens deutlich einfacher. Für viele Lehrer wäre das ein Ausweg aus einer „lebenslänglichen“ Zwangsehe, aus der sie im Moment nicht fliehen können. Hat alles seine Vor- und Nachteile…..

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Lebenslängsliche Zwangsehe? Es ist doch (zumindest in Schleswig-Holstein) gar kein Problem, aus dem Beamtenstatus entlassen zu werden. Ich kenne da genügend Beispiele…

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

nur das der sehr reiche dann Expartner (das Land) keinen Unterhalt zahlt.

Emil
6 Jahre zuvor

Genau, xxx!
In NRW verliert man beim Austritt aus dem Beamtenstatus jegliche bisher erarbeitete „Rentenansprüche“. Das kann sich kein Mensch leisten, es sei denn man hat im Lotto gewonnen oder ist eh stinkreich.
Deshalb Zwangsehe !

Sanna
1 Jahr zuvor

Natürlich haben Lehrkräfte die Wahl, ob sie verbeamtet werden wollen oder nicht! Ich war Beamtin, habe mich bewusst dagegen entschieden und arbeite jetzt als angestellte Lehrerin. Beste Entscheidung!

Frank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sanna

Sorry, aber das kann dann nur in bestimmten Bundesländern der Fall sein. Bayern hat mir das damals nicht angeboten (90ger Jahre). Habe nicht gehört, dass sich das geändert hat.