GEW klagt fürs Streikrecht und stellt damit Rolle der Beamten infrage

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BERLIN. Sollen Beamte streiken dürfen? Vor einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts prallen die Meinungen aufeinander. Die Rolle der Staatsdiener steht im Fokus wie lange nicht. Die Gewerkschaftschefin zitiert den früheren SPD-Kanzler Willy Brandt. «Mehr Demokratie wagen», sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe. Und fügt hinzu: «Das muss doch möglich sein.» Sie will, dass auch beamtete Lehrer streiken können.

Sieht immer noch gravierende Probleme bei der Beschulung der Flüchtlingskinder: GEW-Bundesvorsitzende Marlies Tepe. Foto: GEW
Tepe ist für die Modernisierung des Beamtenstandes.                           Foto: GEW

Der Bundesinnenminister und der Beamtenbund dbb stellen sich dagegen – sie argumentieren mit der Funktionsfähigkeit des Staates. Am Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Streikverbot für beamtete Lehrer. Die Verhandlung fällt in eine Zeit der Diskussionen über den öffentlichen Dienst und die Beamtenschaft in Deutschland.

Geklagt haben vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie hatten bei Protesten und Streikmaßnahmen der GEW mitgemacht – dies wurde von den Behörden geahndet. «Wir wollen den Status der Beamten nicht aufheben», versichert Tepe. «Aber Schluss sein soll mit der Gutsherrenart, nach der Landesregierungen alles tun können, was sie wollen.» Der Beamtenstatus gehöre modernisiert. Seine Grundsätze stammten aus dem 19. Jahrhundert. «Sie wurden nie von einem Parlament beschlossen.»

Der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, hält dem entgegen, die Beamten stünden in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis – das sei «kein alter Zopf, sondern die dauerhafte Voraussetzung für die wirksame Entfaltung der Demokratie und die Einhaltung von Recht und Gesetz für alle».

Mit Innenminister Thomas de Maizière ist sich der dbb da einig. Der CDU-Politiker mahnt: «Das Streikverbot ist für die Handlungsfähigkeit des Staates von großer Bedeutung, wenn man auch in Zukunft will, dass der öffentliche Dienst zuverlässig in jeder Situation da ist.»

Beide Seiten argumentieren mit dem Grundgesetz: Artikel 9 garantiert das Recht, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen – auch für Verhandlungen über Arbeitsbedingungen. Artikel 33 hingegen verankert die «hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums».

Die Staatsdiener stehen im Fokus. Angriffe auf Feuerwehrleute und Polizisten empörten viele. Dann rückte die SPD in den GroKo-Sondierungen die Bürgerversicherung nach vorn – zwar am Ende erfolglos, aber mit großer öffentlicher Resonanz. Die meisten Privatversicherten sind Beamte. Für sie übernimmt der Staat Arztkosten zu 50 bis 70 Prozent als Beihilfe, den Rest zahlt die Versicherung. Dann fragte die «Bild»-Zeitung: «Kriegen Beamte zu viele Extras?» – und führte auch längere Lohnfortzahlung bei Krankheit, Familienzuschläge und Pensionsregeln an.

Silberbach betont: «Beamte dienen dem Volk, also dem Staat.» Dafür kümmere sich der Staat um seine Staatsdiener – unter anderem durch die Absicherung für Krankheit und Alter.

Trotzdem ist längst nicht für alle eine Laufbahn als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst attraktiv. Landauf, landab fehlen Lehrer, Erzieher, Polizisten, Feuerwehrleute. Ob in Bau- oder Sozialämtern, Gesundheits- oder Jugendeinrichtungen – überall klaffen Lücken. Laut dbb fehlen mehr als 200 000 Beschäftigte.

Für die Lehrer fordert GEW-Chefin Tepe gleiche Behandlungen: «Die Bezahlung klafft immer weiter auseinander.» Bei Gymnasial- und Berufsschullehrern unterscheide sich das Einkommen zwischen den Ländern um bis zu 8000 Euro pro Jahr. «Immer wieder kommt es vor, dass Jahressonderzahlungen einfach gestrichen worden sind oder die Beihilfe für Arztbehandlungen gekürzt worden ist», bemängelt sie. «Verbeamtete Lehrer können sich dagegen nicht wehren.»

Bei der im Februar startenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen wollen die Gewerkschaften satte Lohnsteigerungen durchsetzen – anders als in Karlsruhe Seite an Seite. De Maizière kündigte an, die Ergebnisse auf die Beamten übertragen zu wollen.

Was ist vom Verfassungsgericht zu erwarten? Selbst die GEW-Chefin glaubt nicht, dass das Streikverbot für Beamte generell kippt. «Für Beamte mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben wie bei Polizei und Justiz könnte das Streikverbot bestehen bleiben, für beamtete Lehrer aber hoffentlich nicht.» Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Drohen Schulen bundesweit bestreikt zu werden? Tepe will ein neues Streikrecht «verantwortungsbewusst» wahrnehmen. «Wir wollen ja nicht die Schüler und die Eltern treffen, sondern den Arbeitgeber.» Lieber verhandele man mit den Ländern über bessere Bedingungen. dpa

Kommentar: Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert

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