Archiv der insolventen Odenwaldschule wird aufgebaut: Verein fordert verstärkten Opfer-Schutz

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DARMSTADT. Bis Ende des Jahres will das Staatsarchiv Darmstadt die Unterlagen aus dem Archiv der Odenwaldschule erschlossen haben. Das Material birgt Hinweise für die Erforschung des sexuellen Missbrauchs. Das wirft eine Frage auf: Wie gut können die Opfer geschützt werden?

Der Opfer-Verein Glasbrechen fordert höchste Sensibilität im Umgang mit dem Archiv der Odenwaldschule. «Der Opferschutz muss wirklich sorgfältig geprüft und eingehalten werden», sagte Vorstand Johannes von Dohnanyi. Die inzwischen insolvente und geschlossene Schule war von einem Missbrauchsskandal erschüttert worden. «Hier müssen andere Maßstäbe gelten als in normalen Fällen», sagte von Dohnanyi.

Das Archiv der einstigen Privatschule mit allein rund 4000 Schülerakten befindet sich im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt. Es soll bis Ende 2016 erschlossen sein. Eine Gesprächsrunde soll klären, wie mit dem Archiv umgegangen werden kann.

Auch Wissenschaftler sollten bezüglich der Schüler «nur anonymisiert forschen können», meinte von Dohnanyi. In einer wissenschaftlichen Arbeit dürften Missbrauchte «nicht identifizierbar sein». Ansonsten könnte die Gefahr bestehen, dass sie «noch einmal nachträglich zum Opfer werden». Bei Tätern sei das anders. «Da ist jedes Mosaiksteinchen willkommen», meinte der 64-Jährige.» Der Verein Glasbrechen stelle sich «einer Erforschung nicht in den Weg.»

Die Odenwaldschule - ein vermeintliches Idyll. Foto: Armin Kübelbeck / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Die Odenwaldschule – ein vermeintliches Idyll. Foto: Armin Kübelbeck / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Gerade für Personalakten gibt es nach Angaben des Staatsarchivs datenschutzrechtliche Fristen, beispielsweise bis zehn Jahre nach dem Tod einer Person. Für konkrete Forschungszwecke könne aber «Archivgut auch vor Ablauf von gesetzlich festgelegten Schutzfristen unter Auflagen genutzt werden», erklärte der Leiter des Staatsarchivs, Johannes Kistenich-Zerfaß. «Eine solche Auflage wäre zum Beispiel die Anonymisierung. Wir schwärzen aber in der Regel nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Betroffene ihre Akten zur Einsicht freigeben.»

An der Reformschule in Heppenheim hatten einem Untersuchungsbericht zufolge vor Jahrzehnten Lehrer mindestens 132 Schüler sexuell missbraucht. Ausgegangen wird auch von bis zu 500 Opfern. Die Schule ist inzwischen insolvent, der Unterricht eingestellt. Wie es weitergeht, ist noch offen. Zuletzt war im Februar eine Verkaufsanzeige in einer Wirtschaftszeitung platziert worden. dpa

dpa

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Kuebi
8 Jahre zuvor

In der Überschrift hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es soll wohl heißen: Verein fordert verstärkten Opfer-Schutz

Ex-Odenwaldschüler
8 Jahre zuvor

Die Akten gehören nicht ins Staatsarchiv sondern an eine Universität-psychologische Fakultät-zu Forschungszwecken.Dazu gehören auch Interviews der „Opfer“,denn die Akten beeinhalten lediglich die Aufzeichnungen und Sicht der Täter und Mittäter an der Odenwaldschule.Die Akten alleine können niemals die Erklärung für die sexuellen Übergriffe hergeben.Noch besser wäre es die Akten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der „Opfer“ zu Forschungszwecken freizugeben,ansonsten gehören sie ohne diese Einwilligung unter Verschluss.z. B. bei einem Notar.Das ist kein Fall für Geschichtswissenschaftler in einem Staatsarchiv!!!!!!!!
Hier werden die „Opfer“-man sagt heute Betroffene-erneut missbraucht.So darf es nicht sein.Ansonsten muss man daraus schließen,das aus dem Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule nichts gelernt wurde-insbesondere im Land Hessen!!!