Bundestag verabschiedet neues Gesetz zum Kinderschutz

0

BERLIN. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat das neue Bundeskinderschutzgesetz als „Meilenstein für einen besseren Kinderschutz“  bezeichnet. Das hat der Bundestag  jetzt mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen verabschiedet.

Brachte ihren Gesetzentwurf durchs Parlament: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Foto: BMFSFJ /  L. Chaperon
Brachte ihren Gesetzentwurf durchs Parlament: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Foto: BMFSFJ / L. Chaperon

Künftig wird es bundeseinheitliche Regelungen zur Befugnis von „kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern“ geben, damit diese Informationen an das Jugendamt weitergeben können. Zudem sollen Netzwerke im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene eingerichtet und „Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz“ während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ausgebaut werden. Diese so genannten „frühen Hilfen“, zu denen auch speziell qualifizierte Familienhebammen gehören, sollen sich um Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf kümmern. Die Finanzierung dieser Familienhebammen lediglich über ein befristetes Projekt ist der Hauptkritikpunkt der Opposition, die das Vorhaben insgesamt unterstützt, sich bei der Abstimmung aber enthielt.

Zusammenarbeit der Jugendämter soll verbessert werden

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig Mindeststandards des Kinderschutzes erfüllen – dies soll „Grundlage für die Finanzierung“ sein. Alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen haben zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Außerdem soll sich die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern. So sollen insbesondere Kinder besser geschützt werden, deren Eltern sich durch einen Umzug der Kontrolle durch das Jugendamt entziehen wollen. In Verdachtsfällen sollen Mitarbeiter des Jugendamtes dazu verpflichtet sein, einen Hausbesuch zu machen – dies war bislang Ermessenssache.

Schröder erinnerte an die Fälle der verhungerten Lea-Sophie und des kleinen Kevin, der von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt wurde: Sie hätten dazu geführt, dass alle Beteiligten sich einig darin gewesen seien, „dass es künftig nicht so weit kommt“. Das nun vorliegende Kinderschutzgesetz hätte beiden Kindern vielleicht helfen können, weil es Lücken und Schwachstellen der bisherigen Gesetzgebung behebe.

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments