Studenten bei Prüfung mit Kamera überwacht

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ROSTOCK. Um seine Studenten bei einer Prüfung im Audimax besser im Auge zu haben, hat ein Mathematik-Professor die Videoanlage im Hörsaal genutzt. Nach Beschwerden dürfen die knapp 120 Studenten die Klausur noch einmal schreiben. Dies berichtet die „Schweriner Volkszeitung“.

Filmen während einer Prüfung ist unzulässig. Foto: FIXMBR / Flickr
Filmen während einer Prüfung ist unzulässig. Foto: FIXMBR / Flickr

Dem Bericht zufolge waren die Studenten während der Prüfung gefilmt worden; die Bilder wurden auf die große Leinwand im Audimax projiziert. „Das war mein Fehler“, räumte der Professor ein.  Er habe nicht gewusst, dass das Verfahren bei Prüfungen unzulässig sei. Bekannt wurde der Vorfall laut „Schweriner Volkszeitung“, weil sich eine Studentin über die störenden Geräusche der Videoanlage während der Prüfung beschwerte. Dadurch hätte sie sich nur schlecht konzentrieren können. Sie und die anderen haben jetzt die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. „Jeder kann, aber keiner muss“, sagte der Professor dem Blatt. Grund für den Einsatz der Videokamera sei die Unübersichtlichkeit im Audimax gewesen. Die knapp 120 Studenten seien nur schwer für einen Prüfer allein zu beaufsichtigen.(22.2.2012)

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Zum Bericht: „Streit um Kameras: Überwachung jetzt sogar schon auf dem Schulklo“

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