Schavan bringt den Bund bei Bildung wieder ins Spiel – ein bisschen

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BERLIN (Mit Kommentar). Das Kooperationsverbot für Bund und Länder in der Bildung gilt als großer Fehler der Föderalismusreform von 2006. Eine Mini-Korrektur des Grundgesetzes soll jetzt wenigstens die Zusammenarbeit bei den Hochschulen erleichtern.

Wenigstens bei den Hochschulen soll der Bund mitfinanzieren dürfen - so sieht es der Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan vor. Foto: Wissenschaftsjahr / Flickr (CC BY 2.0)
Wenigstens bei den Hochschulen soll der Bund mitfinanzieren dürfen - so sieht es der Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan vor. Foto: Wissenschaftsjahr / Flickr (CC BY 2.0)

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bildungsbereich vorgelegt. Danach soll der Bund künftig auch dauerhaft «Einrichtungen der Wissenschaft» an Hochschulen unterstützen können. Bislang ging dies nur im Rahmen befristeter Vorhaben – wie etwa dem aktuellen Hochschulpakt zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die geburtenstarken Jahrgänge.

Allerdings wird das umstrittene Verbot einer Bund/Länder-Kooperation in der Bildung mit der von Schavan angestrebten Grundgesetzänderung lediglich für die Hochschulen leicht gelockert. Ein finanzielles Engagement des Bundes etwa beim Ausbau von Ganztagsschulen oder der Förderung des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Kinder – wie es die UN-Resolution zur Inklusion auch von Deutschland verlangt – bleibt nach diesem Gesetzentwurf weiter ausgeschlossen. Die Opposition im Bundestag und mehrere Länder im Bundesrat verlangen jedoch weitergehende Lösungen.

Das Kooperationsverbot war mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommen worden. Es untersagt dem Bund, dauerhaft in Bereiche zu investieren, für deren Gestaltung nach der Verfassung die Länder zuständig sind. Inzwischen gibt es in allen Parteien erhebliche Kritik an dieser Regelung.

Zwei Wörter werden eingefügt

Durch Einfügung von zwei Wörtern in die entsprechende Passage des Grundgesetzes (Artikel 91b) will Schavan nun sicherstellen, dass der Bund nicht nur wie bisher befristete «Vorhaben», sondern künftig auch «Einrichtungen» der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen unterstützen kann. Voraussetzung ist, dass es sich um Projekte «mit hoher Ausstrahlungskraft» und «von überregionaler Bedeutung» handelt, bei denen «ein Mehrwert für die deutsche Wissenschaftslandschaft insgesamt entsteht».

Dabei kann es sich auch um einzelne Einrichtungen an Hochschulen handeln. Eine Fusion oder Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungsinstituten ist – anders als zunächst geplant – «nicht zwingend» erforderlich, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Notwendig für die Förderung ist allerdings laut Entwurf die Zustimmung aller Länder zu einer entsprechenden Vereinbarung.

An den Ergebnissen der Föderalismusreform von 2006 soll grundsätzlich festgehalten werden. Abgelehnt wird in der Begründung zudem die Forderung, dass sich der Bund wieder wie früher am Bau von Studentenwohnheimen und Hochschulmensen beteiligt. Dies bleibe Aufgabe der Länder.

Grüne: „Eine Nebelkerze“

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, sagte, der Vorstoß Schavans sei «eine echte Wahlkampf-Nebelkerze». Hier werde das unionsübliche Elitedenken bedient und die Bund/Länder-Zusammenarbeit nur auf besondere Projekte der Wissenschaft begrenzt. «Eine „Bildungsrepublik“ baut sich nicht von alleine auf, sondern braucht ein Fundament, das sich in den Schulen gründet.»

Bei einer Bundestagsanhörung Mitte März zum Kooperationsverbot hatten sich fast alle eingeladenen Experten für eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in der Schulpolitik ausgesprochen. Zwar biete die Aufhebung des Kooperationsverbotes allein noch keine Garantie für eine erfolgreiche Bildungspolitik. Doch angesichts großer Herausforderungen und der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder behindere das Verbot notwendige Innovationen und gemeinsame Anstrengungen, hieß es bei den Experten. dpa
(6.5.2012)

Zum Kommentar: „Kooperationsverbot: Weg mit dem Unsinn!“

 

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