Neues Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit N.C.

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BONN. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Jura gibt es seit Mai ein neues Bewerbungsverfahren. Bisher mussten Bewerber sich in diesen Fächern dezentral an der jeweiligen Hochschule melden. Nun ist die Bewerbung über die zentrale Plattform www.hochschulstart.de möglich. Derzeit hat die Plattform jedoch Anlaufschwierigkeiten. Von 3246 grundständigen Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus (N.C.) nehmen zurzeit nur 22 an dem neuen Bewerbungsverfahren teil.

Das dialogorientierte Serviceverfahren, wie die Neuregelung genannt wird, soll die Einschreibung in Fächern mit örtlichem N.C. vereinfachen. Im Wintersemester 2011/2012 blieben 13 096 Studienplätze unbesetzt. Ursache dafür ist, dass viele Bewerber wegen einer fehlenden zentralen Koordination mehrfach zugelassen werden. Das soll durch die zentrale Plattform verhindert werden.

Das neue Verfahren wird von der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund betreut, der Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Ziel des neuen Systems ist ein Datenabgleich von Kandidaten, die sich an mehreren Hochschulen bewerben. Wird ein Bewerber an einer Hochschule zugelassen, soll er automatisch für andere Hochschulen gesperrt werden. Zugleich ist die Vergabe transparenter für Bewerber. Sie können nun im Internet den Status ihrer Bewerbungen mitverfolgen. dpa

(07.07.2012)

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