Brandenburg: Freie Schulen klagen vor Verfassungsgericht gegen Kürzungen

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POTSDAM. Von zwei Seiten kommt Druck gegen das neue Schulgesetz. Nach den Oppositionsparteien im Landtag sind nun auch die Betroffenen selbst vor das Landesverfassungsgericht gezogen. Ihre Beschwerde richtet sich gegen Kürzungen aus der Landeskasse.

Nach der Landtagsopposition klagen nun auch die Betroffenen gegen die Kürzungen bei den freien Schulen: Zehn Schulträger haben Beschwerde beim Verfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Damit wehren sie sich gegen Änderungen im Schulgesetz, wonach ab 2012 Zuschüsse vom Land deutlich geringer ausfallen. Die Träger werfen dem von SPD und Linken dominierten Landtag «existenzgefährdende Eingriffe in das Bildungssystem Brandenburgs» vor, berichtete Anwalt Matthias Dombert. Das Bildungsministerium sieht der Beschwerde gelassen entgegen.

Bis 2017 sollen die freien Schulen 17 Millionen Euro weniger erhalten. Vor allem im berlinfernen Raum seien Schulen von Schließungen bedroht, fürchten die Träger. Die Freie Schule Angermünde mit 115 Schülern beispielsweise erhalte ab 2014/2015 etwa 60.000 Euro weniger, berichtete Axel Kalhorn vom Trägerverein. Das seien etwa sieben Prozent des Haushaltes. «Die Mindereinnahmen sind nach bisheriger Einschätzungen nicht aufzufangen», sagte Kalhorn.

Die Kürzungen verstoßen aus Sicht der Träger gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Zwang zur Mittelkürzung sei mit der Haushaltskonsolidierung begründet worden. Dieser Zwang treffe aber staatliche und freie Schulen gleichermaßen. Doch während bei ersteren aufgestockt werde, werde bei den anderen gekürzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich der Landtag nicht ausreichend über die Folgen der Einsparungen informiert und somit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet habe.

Dem Verfassungsgericht liegt seit Mai bereits eine Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Grüne gegen die Änderung des Bildungsgesetzes vor. Weil die freien Träger die eigentlich Betroffenen seien, hätten auch diese nun den rechtlichen Weg gewählt, sagte Dombert. «Der Schritt ist richtig und konsequent», kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP, Andreas Büttner. Er unterstreiche die Normenkontrollklage. Auch seine Grünen-Kollegin Marie Luise von Halem erklärte, der Druck auf die Regierung erhöhe sich nun.

Das Bildungsministerium von Martina Münch (SPD) glaube, dass die Mittelkürzungen verfassungskonform und die Finanzierung der freien Schulen «immer noch auskömmlich» sei, sagte Sprecher Stephan Breiding. Wann die Klagen von Betroffenen und Opposition verhandelt werden, ist nach Angaben des Gerichts noch nicht absehbar. dpa

(26.8.2012)

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sofawolf
11 Jahre zuvor

Obwohl ich selbst an einer Privatschule arbeite (und gerne!!!), finde ich die Argumentation mit dem Gleichheitsgrundsatz seltsam. Wer sein Kind an eine Privatschule schickt, der ist ja nicht zufrieden mit dem öffentlichen Angebot, sondern will für sein Kind etwas Anderes, Besseres. Und das soll dann der Staat finanzieren? Und hat dann noch weniger für seine Schulen? Dass der Staat überhaupt einen Großteil der Kosten an Privatschulen übernimmt, wundert mich.