Inklusion: Die Sorgen und Ängste ernst nehmen

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Ein Kommentar von NINA BRAUN.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de
Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de

Die Schulen in Deutschland stehen mit der Inklusion vor einer großen Herausforderung. Die Politik auch. Die UN-Behindertenrechtskonvention scheint den Weg zwar klar vorzugeben. Die Tücke aber liegt im Detail: Müssen wirklich alle Kinder, auch die besonders erziehungsbedürftigen, in den Regelschulen aufgenommen werden? Wie sehen die Bedingungen aus? Bis wann muss der Prozess abschlossen sein? Gibt es am Ende noch die Sonder- beziehungsweise Förderschulen? –, dazu gibt es in den Bundesländern höchst unterschiedliche Vorstellungen. Der niedersächsische Kultusminister Althusmann sprach beim Thema Inklusion von einem „Marathonlauf“. Soll heißen: Mindestens zehn Jahre sind für den Prozess zu veranschlagen, auch wenn der vielen nicht schnell genug geht.

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Allerdings ist hier tatsächlich Umsicht geboten. Es gibt nicht wenige Förderschullehrer, die in ernster Sorge um ihre Schüler sind – weil sie fürchten, dass diese an einer Regelschule untergehen würden. Auch die Ängste der Lehrer an Regelschulen, ob sie der Aufgabe personell und fachlich gewachsen sind, müssen ernst genommen werden. Dann ist da noch die  Akzeptanz der Eltern: Sicher, in einer aktuellen Umfrage des VBE begrüßt eine Mehrzahl der Bürger die Inklusion. Ob das aber auch dann noch gilt, wenn ihr eigenes Kind in eine Klasse mit Schwererziehbaren gehen soll, darf getrost bezweifelt werden. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Eines allerdings sollte schon jetzt klargestellt werden: Inklusion bedeutet das Recht auf Teilhabe. Sie ist kein Gnadenakt. Eine Ausnahmeregelung, der zufolge einzelne Schüler dann doch zwangsweise an Förderschulen delegiert werden sollen, kann nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein.

Zum Bericht: „Elternverband: Unterricht mit behinderten Kindern überfordert Lehrer“

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5 Kommentare
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gast
11 Jahre zuvor

Was bitte sind „Schwererziehbare“ und „besonders erziehungsbedürftige Kinder“? Die 50-er Jahre sind ein über halbes Jahrhundert her!!! Und was bitte hat dieser überholte Begriff mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu tun???!

Raket-O-Katz
11 Jahre zuvor

Werte Frau Braun,

Sie schreiben: „Inklusion bedeutet das Recht auf Teilhabe. Sie ist kein Gnadenakt. Eine Ausnahmeregelung, der zufolge einzelne Schüler dann doch zwangsweise an Förderschulen delegiert werden sollen, kann nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein.“

Vielleicht sollten Sie einmal die UN-Konvention im Original lesen. Selbige sieht das Recht auf Teilhabe am staatlichen Bildungssystem an sich vor. Nicht (!) jedoch die Teilhabe am gymansialen oder Regelschul-Unterricht. Sehr wohl im Sinne der UN-Konvention ist es hingegen, dass die sog. Inklusionskinder speziell gefördert werden, was auch eine Förderschul-Beschulung beinhalten kann, da in der Konvention nicht (!) explizit die organisatorische Regelung des gegliederten, deutschen Schulsystems kritisiert wird. In diesem Sinne auch folgendes: Article 5 (4) sieht unter der Überschrift „Equality and non-discrimination“ ausdrücklich vor:

„Specific measures which are necessary to accelerate or achieve de facto equality of persons with disabilities shall not be considered discrimination under the terms of the present convention“.

Ergo ist Ihre Meinung “ Eine Ausnahmeregelung, der zufolge einzelne Schüler dann doch zwangsweise an Förderschulen delegiert werden sollen, kann nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein.“ Unsinn.

Grüße
Raket-O-Katz

Kinderfreund
11 Jahre zuvor

Gut rechechiert. Genau so und nicht anders steht es der der UN Konvention zum Thema Inklusion.

Momo
11 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,

wie eine erwartbar schlechtere Förderung im unterfinanzierten Regelschulsystem mit fortgebildeten Regelschullehrern statt studierten Förderpädagogen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz vergrößern müssten sie aber dann doch noch mal erklären.