Inklusion: NRW-Kommunen drohen Löhrmann mit Klage

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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat einen Entwurf für ein neues Schulgesetz vorgelegt und damit einen wichtigen Schritt hin zur Inklusion, bei der behinderte und nicht-behinderte Schüler gemeinsam lernen sollen, getan. Dafür erntet sie allerdings Kritik von Betroffenen – und von den Kommunen.

Unter Druck: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne; hier im Wahlkampf). Foto: Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Unter Druck: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne; hier im Wahlkampf). Foto: Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

„Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen das Recht auf einen Platz in einer allgemeinen Schule erhalten. Dieses Gemeinsame Lernen soll zum Normalfall werden“, heißt es auf der Homepage des NRW-Schulministeriums. Das Landeskabinett hat den von Löhrmann eingebrachten Referentenentwurf gebilligt und für die Beteiligung der schulischen Verbände und Organisationen freigegeben. Der Elternverband „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen“ wäre allerdings lieber schon bei der Entwicklung des Papiers eingebunden gewesen.

Mehrfach hätten sie Löhrmann  in den vergangenen Monaten darauf hingewiesen, dass in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „vorgeschriebene Beteiligung der Betroffenen und der sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten in NRW bisher so gut wie nicht erfolgt ist“, heißt es in einer Erklärung der Eltern. Nun seien sie vor vollendete Tatsachen gestellt worden, „indem ein fertig formulierter Gesetzentwurf der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ohne dass die Betroffenen hierzu vorher auch nur eine inhaltliche Information erhalten haben.

Entsprechend unzureichend sei das Ergebnis: „Statt eines Entwurfes, der eine klaren Plan zur Gestaltung einer inklusiven Schullandschaft erkennen lässt, präsentieren Sie ein Stückwerk, das, abhängig von den Handelnden und der Finanzlage vor Ort, Raum für alles oder nichts bietet.“ Zwar begrüßt der Verband, dass die allgemeine Schule zum selbstverständlichen Förderort für alle Schüler werden soll – einen Rechtsanspruch erhielten die Kinder allerdings nicht. „Mit dem Ressourcenvorbehalt können sie nach wie vor zwangsweise zur sogenannten ‚Förderschule‘ verwiesen werden. Dass die Ressourcen nicht ausreichen werden, um zwei Systeme parallel zu erhalten, ist gutachterlich festgestellt“, meinen die Eltern.

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Darüber hinaus kritisieren sie das Vorhaben, gemeinsamen Unterricht nur in der 1. und in der 5. Klasse starten zu lassen – und zunächst keine weiteren Angebote vorzuhalten. „Wer nicht das Glück hat, gerade in die erste oder fünfte Klasse eingeschult zu werden, dessen Recht auf eine inklusive Schule wird einfach ignoriert“, meint der Elternverband.

„Inklusion braucht Qualität“

Auch der Städtetag hat Löhrmann massiv kritisiert.  „Inklusion braucht Qualität – und Qualität ist nicht ohne zusätzliche bauliche Ausstattungen und zusätzliches Personal in den Schulen zu haben. Die Städte haben deshalb kein Verständnis dafür, dass das Land das Prinzip der Konnexität – Wer bestellt, bezahlt – in dem Gesetzentwurf verletzt“, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Stephan Articus. Nach einem Gutachten sei für die Kommunen mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise für so genannte Integrationshelfer zu rechnen. Hinzu kämen erhebliche Zusatz-Sachkosten, vor allem investive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit, sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel. Im Gesetzentwurf des Landes sei ein Ausgleich dieser zusätzlichen Kosten nicht vorgesehen.

„Für den Fall, dass es hier keine Annäherung geben sollte, haben verschiedene Kommunen bereits signalisiert, dass sie die Frage eines Belastungsausgleichs notfalls auch gerichtlich klären lassen werden“, erklärte Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes der „Rheinischen Post“ zufolge.

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1 Kommentar
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Demokrat
11 Jahre zuvor

So sieht seit einigen Jahren schon die Qualität inklusiver Bildung aus; noch bevor ein Gesetz überhaupt in Sicht war:
http://www.lehrerforen.de/index.php?page=Thread&threadID=34042
Qualität sieht anders aus!!