15-jähriger Amokschütze aus Memmingen kommt vor Gericht

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MEMMINGEN. Im Mai hat er mit Waffen aus dem Schrank seines Vaters an seiner Schule um sich geschossen, verletzt wurde aber niemand. Jetzt wird der 15-Jährige angeklagt.

Knapp ein halbes Jahr nach dem Amokalarm an einer Memminger Schule hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 15 Jahre alten Schüler erhoben. Ihm werden unter anderem zwölffacher versuchter Totschlag, unerlaubter Waffenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.

Am 22. Mai hatte der damals 14-Jährige an seiner Schule Amokalarm ausgelöst. Mit Waffen seines Vaters gab er zuerst im Eingangsbereich der Mensa und später auf einem Sportplatz mehrere Schüsse ab, verletzte aber niemanden. Die etwa 280 Schüler flüchteten sofort mit ihren Lehrern in die Klassenzimmer und verschanzten sich darin. Erst nach mehrstündigen Verhandlungen konnten Spezialkräfte den Jugendlichen zur Aufgabe bewegen und ihn festnehmen.

Laut Anklage hatte sich der Schüler mit zwei scharfen Pistolen, einer Luftdruckwaffe und Munition aus dem Waffenkeller seines Vaters sowie einem Messer bewaffnet und damit die Schule betreten. Dort soll er seine Freundin gesucht haben, die kurz zuvor die Beziehung zu ihm beendet hatte. Als er von mehreren Personen angesprochen wurde, soll er ihnen gedroht und eine Waffe auf sie gerichtet haben. Nachdem die Suche nach seiner Freundin erfolglos blieb, flüchtete er auf einen Sportplatz. Als Polizisten ihn dort festnehmen wollten, soll er sich mit zahlreichen Schüssen dagegen gewehrt haben. Dabei soll er teilweise gezielt in Richtung der Beamten geschossen haben.

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Der Jugendliche war zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, befindet sich inzwischen aber in Untersuchungshaft. Er soll sich zur Tat und seinem Motiv nicht geäußert haben, bestreite jedoch einen Tötungsvorsatz.

Ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger geht nach Angaben der Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 15-Jährige von seiner geistigen Entwicklung her strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Es gebe keine Anzeichen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die nichtöffentliche Verhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Memmingen wird voraussichtlich erst Anfang 2013 stattfinden. dpa

(15.11.2012)

Zum Bericht: „Amok-Alarm in Memmingen: Schüler entschuldigt sich“

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