GEW will „Menschenrecht auf Streik“ auch für Beamte einklagen

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KIEL (Mit Kommentar). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Schleswig-Holstein will bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um «einem Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen». Das kündigte die GEW in Kiel an.

"Bildungsstreik" soll auch für Beamte rechtens sein: Demonstration in Aachen 2009. Foto: MrTopf /Flickr (CC-BY-SA-2.0)
„Bildungsstreik“ soll auch für Beamte rechtens sein: Demonstration in Aachen 2009. Foto: MrTopf /Flickr (CC-BY-SA-2.0)

Zuvor hatte das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht die Klagen von sechs Lehrern gegen disziplinarische Verweise des Bildungsministeriums abgewiesen. Anfang Juni 2010 hatten laut GEW 2000 verbeamtete Lehrer in Schleswig-Holstein für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt. Das Bildungsministerium hatte daraufhin die Verweise erteilt.

«Das negative Urteil haut uns nicht um», sagte GEW-Landesvorsitzender Matthias Heidn. «Uns war immer klar: Eine endgültige Entscheidung über das Streikrecht für verbeamtete Lehrer wird nicht in Schleswig, sondern in Straßburg fallen.» Das Verwaltungsgericht halte nach Meinung der GEW an einem «unzeitgemäßen und vordemokratischen Streikverbot» fest.

Die Frage, ob verbeamtete Lehrer streiken dürfen, hat bereits mehrere deutsche Gerichte beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im März in zweiter Instanz, das verbeamteten Lehrern kein Streikrecht zukommt. Das Verwaltungsgericht Kassel hatte dagegen im vergangenen Jahr geurteilt, dass ihnen das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Beamte dürfen danach streiken, sofern sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen.

Hoheitlich tätige Beamte sind nach internationalem Rechtsverständnis Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung. Die Kasseler Richter schlossen sich damit der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an, der türkischen Staatsbediensteten ein Streikrecht zugebilligt hatte. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu – diese Verhandlung steht noch aus. Geklagt hatten zwei Lehrer aus Hessen, die ebenfalls 2009 einem Streikaufruf der GEW gefolgt waren. Sie waren dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung. Die GEW, die den Klägern Rechtsschutz gewährt hatte, begrüßte seinerzeit das Urteil.

Kurz darauf ließ in einem weiteren, vergleichbaren Fall das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Urteil laut GEW zwar Sympathie für die in Kassel vertretene Rechtsauffassung erkennen, sah sich als Gericht der ersten Instanz aber nicht in der Lage, von der bislang höchstrichterlich formulierten Position – dem Streikverbot für Lehrer – abzuweichen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuvor der GEW zufolge einen Mittelweg gewählt: Nach deutschem Beamtenrecht sei die Streikteilnahme zwar ein Dienstvergehen, aber wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfe sie nicht bestraft werden.

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Widerspruch vom Deutschen Lehrerverband

Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, betonte seinerzeit, er habe kein Verständnis für das Kasseler Urteil: “Die Tätigkeit der Lehrerschaft an Schulen ist sehr wohl eine hoheitliche Aufgabe. Denn Lehrer greifen mit ihren schulrechtlichen Entscheidungen in Grundrechte ein, indem sie etwa Schülern aufgrund schulischer Leistungen Abschlüsse zuerkennen oder verweigern. Das ist nicht nur staatliche Leistungsverwaltung, sondern staatliche Eingriffsverwaltung, die in die Hand von verbeamteten Hoheitsträgern gehört. Das Streikverbot der verbeamteten Lehrer und die Friedenspflicht der angestellten Lehrer korrespondiert mit der Schulpflicht der Schüler, deren Bildungsrechte durch ein Streikrecht der Lehrer verletzt werden würden.”

Das Streikverbot für Lehrer schütze den Bildungsanspruch der Schüler, so sagte Kraus weiter: “In Ländern ohne Streikverbot für Lehrer wird zum Teil sogar der Prüfungsbetrieb am Ende eines Jahres lahmgelegt, es verzögert sich der Übergang ins Berufsleben und Studium, weil Lehrer wochenlang streiken.”

Auch der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) sieht das von der GEW angestrebte Streikrecht kritisch. Lehrer gewährleisteten die Funktionsfähigkeit eines Staates. „Vor dem Hintergrund der in Deutschland bestehenden Schulpflicht ist das nur in einem Beamtenstatus möglich“, sagte VBE-Vorsitzender Udo Beckmann. Das Interesse des Bürgers, Kinder zu aktiven Teilhabern einer Gesellschaft zu formen, bedürfe eines Apparats, der unabhängig von Arbeitskampfmaßnahmen dauerhaft und lückenlos funktioniere. NINA BRAUN, mit Material von dpa
(10.8.2012)

Zum Kommentar: „Streikrecht – ein zweischneidiges Schwert“

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17 Kommentare
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sofawolf
11 Jahre zuvor

„Menschenrecht auf Streik“ finde ich Quatsch. Wer will denn hier wem ein X für ein U vormachen? Dass Lehrer auch das Recht haben sollen zu streiken, finde ich in Ordnung (das haben sie ja nur als Beamte nicht, angestellte Lehrer dürfen auch streiken). Aber dann sollen sie auch die Privilegien abgeben, die sie als Beamte haben (z.B. Unkündbarkeit). Wer das eine will, muss das andere mögen!!!

harrykan
11 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ein Angestellter hat nach 15 Dienstjahren bei dem selben Dienstherren und einem Alter von 40 Jahren den gleichen Kündigungsschutz wie ein Beamter. Nur: Er wird besser bezahlt, hat eine geringere Wochenarbeitszeit und geniesst weitere Privilegien wie höheres „Weihnachtsgeld“, höhere Überstundenvergütung etc.(in Rheinland-Pfalz!). Übrigens: Welche sonstigen Privilegien hat ein Beamter? Vielleicht sollte man sich von den alten Ressentiments mal verabschieden und der realen Welt zuwenden. Die Tatsache, dass nun endlich mal eine Gewerkschaft diesen Weg geht ist mehr als konsequent. Wurde doch in den letzten Jahren durch die Politik eben dieses Streikverbot gnadenlos dafür ausgenutzt, Kürzungen und Streichungen bei den Beamtengehältern vorzunehmen. Hier muss endlich die Möglichkeit der Gegenwehr geschaffen werden.

sofawolf
11 Jahre zuvor

Ein Angestellter ist nach 15 Jahren auch unkündbar? Ok, habe ich noch nie gehört, kann ich aber im Moment nicht widerlegen. Nur, die 15 Jahre muss man heutzutage erst mal schaffen und ein Beamter hat diesen Schutz doch sofort, oder nicht?! Unkündbarkeit sofort oder 15 Jahre erst mal durchzuhalten, das ist schon ein Riesenunterschied in einer Zeit, wo kaum noch jemand „lebenslänglich“ an einer Arbeitsstelle verbringen kann. Aber ok, wenn die Beamten auf ihre wenigen Vorteile zu verzichten bereit sind, dann sollen sie auch das Streikrecht bekommen. (Ich wundere mich gerade, warum es für Lehrer dann sooo wichtig ist, verbeamtet zu werden, dass sie dorthin abwandern, wo das noch geschieht und dass man das wieder einführen will, wo es nicht geschieht, wenn es doch eigentlich „nichts“ oder „kaum etwas“ bringt?!? Es sind vielleicht nicht viele Vorteile, dafür aber sehr wichtige?)

teatotaller
11 Jahre zuvor

Nun bin ich aber gespannt:
Welche Privilegien hat denn ein Landesbeamter außer der Unkündbarkeit???

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ teatotaller
Googeln Sie doch mal. Natürlich finden Sie auch da Rede und Widerrede. Egal, wenn das Beamtentum außer der Unkündbarkeit keine Vorteile hat, warum gibt es dann das Beamtentum (noch)? Nun bin ich mal gespannt.

harrykan
11 Jahre zuvor

Weil es von der Politik gewollt ist. Es hat in den letzten 20 Jahren keinen Tabubruch gegeben, den die Politik nicht begangen hat um alles kaputt zu sparen. Wären die Beamten kein Einsparfaktor gäbe es sie nicht mehr. Die Bewerberzahlen im ÖD gehen seit Jahren zurück. Manche Behörden können die Einstellungsquoten nur noch durch das Herabsetzen der Einstellungsvorausetzungen erfüllen (z.B. Polizei). Nennen Sie mir doch konkret Privilegien! Sollte jetzt das Privileg kommen: Beamte zahlen keine Steuern oder nichts für Altervorsorge hat sich Diskussion hier für mich ohnehin erledigt.

sofawolf
11 Jahre zuvor

Wenn jemand aus einer Diskussion aussteigen möchte, ist das sein gutes Recht. Allerdings lasse ich mich auch nicht von Ihnen vor sich her treiben (falls Sie mich mit Ihrer meinen). Zuvor schrieb ich schon, dass man nach den Vorteilen des Beamtentums googeln kann. Ein Vorteil ist die Unkündbarkeit (angeblich haben das auch Angestellte nach 15 Jahren, kann sein, aber eben erst nach 15 Jahren, falls das so stimmt und die muss man heutzutage erst einmal in der gleichen Firma schaffen). Das ist auch nicht mein Punkt. Selbst wenn Beamte nur das Privileg der Unkündbarkeit hätten, und zwar von Anfang an und nicht erst nach 15 Jahren, so hielte ich das für ein sehr großes Privileg in Zeiten, wo kaum jemand seines Arbeitsplatzes sicher sein kann – außer eben die Beamten. Der Staat „erkauft“ sich dieses Privileg offenbar mit dem Streikverbot für Beamte. Ich kann nachvollziehen, dass der Staat für ein Privileg, das er gewährt, auch etwas „fordert“. Verzichten Sie also auf dieses Privileg und auf „alles andere“, was ja keine Vorteile sein sollen, und dann dürfen Sie auch streiken. Ganz einfach!

sofawolf
11 Jahre zuvor

Was mich nebenbei gesagt noch ganz ehrlich einfach nur interessiert, weil ich eben „nur“ ein angestellter Lehrer bin: Wieso ist das Beamtentum ein Einsparfaktor für den Staat? (Man hört und liest ja überall, dass verbeamtete Lehrer einige hundert Euro mehr verdienen als angestellte Lehrer.) Könnten Sie das bitte erläutern?

sofawolf
11 Jahre zuvor

Gerade lese ich bei 4teachers in einem Artikel „Angesichts des Lehrermangels und einem bundesweiten Wettbewerb um junge Lehrer werde aber «sehr wohl darüber nachgedacht, inwieweit man Anreize schaffen kann», sagte der Sprecher des Kultusministeriums.“ Und nun frage ich noch einmal, was denn das für „Anreize“ sein sollen (es geht um Verbeamtung !!!), wenn hier mehrfach in Frage gestellt wird, dass eine Verbeamtung Vorteile / Privilegien hat?!?

Link: https://www.news4teachers.de/2012/08/gegen-lehrermangel-verband-fordert-beamtenstatus-fur-lehrkrafte/

harrykan
11 Jahre zuvor

Wie sich die Situation bei den Lehrern darstellt ist mir nicht bekannt, da ich keiner bin. Ich kann hier nur als Beamter einer kommunalen Verwaltung in Rheinland-Pfalz sprechen und da stellen sich die Benachteiligungen der Beamten gegenüber den Angestellten wie folgt dar:
1. Das Tarifergebnis für die Angestellten hat eine tarifliche Erhöhung für die Jahre 2012 und 2013 von insgesamt 6,4 % ergeben. Die jährlich Erhöhung der Beamten wurde bis „2016“ (also insgesamt 5 Jahre) auf jährlich 1 % gedeckelt (also 5 % in 5 Jahren, womit die Angestellten bereits in den Jahren 2012 – 2013 eine höhere Gehaltssteigerung erhalten)
2. Das Weihnachtsgeld (jetzt Sonderzahlung)wurde bei den Beamten auf 50 % gekürzt (Urlaubsgeld ganz gestrichen). Die Angestellten erhalten eine nach Gehaltsstufen gestaffelte Sonderzahlung (ein Angestellter in meiner Stufe erhält 80 % eines Monatsgehaltes , also 30 % mehr.
3. Angestellte erhalten eine Jubiläumszulage in Höhe von 360 €, Beamte erhalten 2 Tage Sonderurlaub (kein Geld)
4. Von den Benachteiligungen bei Beförderungen möchte ich gar nicht sprechen
5. Den Beamten werden ab 2013 die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 € gestrichen (das wird den Haushalt sicher retten) und und und ….
In den 30 Dienstjahren, die auf dem Buckel habe, haben noch alle Angestellten ihre Unkündbarkeit erreicht, soweit sie keinen silbernen Löffel geklaut haben. Auch der kündbare Angestellte hat einen sicheren Arbeitsplatz.
Aus den vorgenannten Punkten, denke ich, geht hervor, dass die Beamten wohl kostengünstiger sind als Angestellte.

harrykan
11 Jahre zuvor

Noch ein Zusatz: Die einprozentige Erhöhung für 2012 haben sich die Beamten durch Kürzungen beim Familienzuschlag selbst finanziert. Durch diese Kürzung ist von meiner Einprozenterhöhung nichts mehr übrig geblieben. Die Gesamterhöhung in 5 Jahren beträgt also nur 4 %.

harrykan
11 Jahre zuvor

Und noch etwas vergessen: Wochenarbeitszeit Beamte 40 Stunden, Angestellte 39 (war fast 10 Jahre lang nur 37,5 Std., also 2,5 Std weniger als Beamte). Man sieht: Ein Fass ohne Boden.

harrykan
11 Jahre zuvor

„Anreize“ müssen nicht unbedingt Verbeamtung sein. Ein wesentliches Problem der heutigen (jungen) Lehrer ist doch, dass sie nur noch stundenweise beschäftigt werden. Somit unterrichten sie die Woche über in verschiedenen Schulen. Das ist auch ein Grund des Nachwuchsmangels.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ harrykan

Danke für die Ausführungen. Das war interessant zu lesen. Es geht hier aber schon um Lehrer (auch in der Forderung der GEW geht es um Lehrer). Da passt dann schon mal das Beispiel mit dem 40 bzw. 39 Wochenstunden Arbeitszeit nicht. Und bei den Anreizen geht es darum, dass die Bundesländer die Lehrer mit Verbeamtung locken wollen und ich frage mich, wieso soll denn Verbeamtung für Lehrer verlockend sein, wenn Verbeamtung gar keine Vorteile bringt (wie Sie sagen, wobei Sie ja zugeben, gar kein Lehrer zu sein)?!? Das ist ja irgenwie unlogisch. Dann müssten ja die Bundesländer die Lehrer damit „locken“, dass sie bei ihnen nicht verbeamtet werden???

harrykan
11 Jahre zuvor

Das Problem der Lehrer, so sehe ich dass, ist folgendes: Die jungen Lehrer werden als Angestellte in Zeitverträge gezwungen (halten, wie oben erwähnt, stundenweise Unterricht an verschiedenen Schulen, um auf eine bezahlte Stundenzahl zu kommen, von der man einigermassen leben kann). Zudem sind diese Arbeitsverträge ja meistens zeitlich befristet (z.B. als Vertretung im Erziehungsurlaub). Nach dieser Vertretungszeit läuft der Vertrag aus und der Lehrer steht u. U. wieder auf der Straße. Mit anderen Worten: Er führt ein sehr unsicheres Arbeitsleben. Hier entsteht durch die Verbeamtung ein Anreiz, trotz schlechterer Bezahlung. Denn durch die Verbeamtung entgeht er zumindest dem Risiko der Nichtbeschäftigung. Er ist zwar dann, als Landesbeamter, landesweit (auch ohne seinen Willen) versetzbar, aber als angestellter Lehrer muss er sich die Arbeitsverträge meist auch fernab der Heimat suchen, muss also auch da flexibel sein. Darin erkenne ich sehr wohl einen Anreiz zur Verbeamtung.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ harrykan

Das mag für Junglehrer, die in den Lehrerberuf einsteigen, stimmen. Das will ich nicht bestreiten. Aber ich glaube, in allen ostdeutschen Bundesländern wurden und werden (in einigen gibt es da Änderungen oder Diskussionen darum) Lehrer bereits seit der Wende von 1989 bzw. seit der Wiedervereinigung nicht verbeamtet. Und so wie ich es höre und lese, bekommen die einige hundert Euro weniger monatlich. In Berlin z.B. sind die „Alt-Lehrer“ im Westteil ja alle verbeamtet und im Ostteil sind sie es nicht und da hört man eben das, dass die angestellten Lehrer weniger verdienen als die verbeamteten. Es wundert mich, wenn Sie nun das Gegenteil schreiben. Woher haben Sie diese Informationen?

sofawolf
11 Jahre zuvor

Ergänzung:

Als jemand, der jahrelang halbjährige und danach einjährige Arbeitsverträge hatte (in der Erwachsenenbildung !!!) und innerhalb von gut 12 Jahren 3 x arbeitslos war (mangels Teilnehmer für neue Kurse), träume ich von dem Privileg der Unkündbarkeit von Anfang an (und nicht erst nach 15 Jahren). Aber ich verstehe, dass die, die von Anfang an unkündbar waren und sind, dies vielleicht auch gar nicht mehr zu schätzen wissen. Es wirklich ein Privileg!!!