Nordrhein-Westfalen: Landesregierung installiert Inklusionsbeirat

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DÜSSELDORF. In NRW gibt es jetzt den Inklusionsbeirat. Seine Aufgabe: Die Integration von behinderten Menschen voranzubringen. Die Landesregierung will mit dem Gremium alle wichtigen Vorhaben besprechen. 

Anlässlich der ersten Sitzung sagte Sozialminister Guntram Schneider (SPD): «Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament.» Die mehr als 40 beteiligten Organisationen beraten die rot-grüne Landesregierung künftig bei allen relevanten Vorhaben – etwa bei den Themen Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und gleichberechtigte Teilhabe.

«Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen», sagte Schneider laut Mitteilung. Der Behindertenbeauftragte der Regierung, Norbert Killewald, betonte: «Für uns Behinderte gilt nun: wir werden früher beteiligt und das ist gut.» Die hartnäckigsten Barrieren seien immer noch die in den Köpfen der Menschen – und müssten konsequent beseitigt werden, forderte Geesken Wörmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. In NRW leben 2,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung.

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Die CDU zeigte sich skeptisch mit Blick auf den neuen Beirat: «Wird dort wirklich beraten oder handelt es sich um eine Alibiveranstaltung?», fragte Fraktionsvize Klaus Kaiser. Entscheidend sei es, die Betroffenen «vernünftig und ernsthaft einzubeziehen.» Bei der Inklusion behinderter Schüler komme die Regierung nicht voran und müsse endlich ihren lange angekündigten Gesetzentwurf vorlegen. In den Kommunen herrsche «Chaos, Verwirrung und Unsicherheit». Kaiser betonte: «Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit und einen Rechtsrahmen, damit die Inklusionsziele erfüllt werden können.»

Schüler mit besonderem Förderbedarf sollen ab dem Schuljahr 2013/14 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer allgemeinen Schule mit nichtbehinderten Kindern erhalten. Die UN-Konvention verpflichtet alle Bundesländer zur Inklusion. dpa

(20.12.2012)

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