Gericht urteilt: Für Lehrer gehört eine Schneeballschlacht zur Arbeit

3

FREIBURG. Ein Lehrer beteiligt sich auf dem Schulhof an einer verbotenen Schneeballschlacht und wird dabei verletzt. Ein Verwaltungsgericht musste nun entscheiden, ob es ein Dienstunfall war.

Auf dem Schulhof kann schon mal was geflogen kommen. Foto: timtak / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Auf dem Schulhof kann schon mal was geflogen kommen. Foto: timtak / Flickr (CC BY-NC 2.0)

Eine Schneeballschlacht mit Schülern ist für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Freiburg Teil der Arbeit. Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies ein Dienstunfall. Dies gelte auch dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersage, entschied das Gericht in einem jetzt veröffentlichen Urteil (Az.: 5 K 1220/11). Es gab damit der Klage eines Lehrers statt. Dieser hatte sich beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln lassen und war dabei am Auge verletzt worden. Er war operiert worden und einen Monat lang krankgeschrieben.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts ereignete sich der Unfall «in Ausübung des Dienstes», nämlich am Dienstort auf dem Schulgelände und während der Arbeitszeit. Beim Verlassen des Unterrichtsraums sei der Pädagoge von rund 15 Schülern seiner Klasse mit Schneeballwürfen empfangen worden. Es habe sich daraus eine wilde Schneeballschlacht entwickelt, an der sich der Lehrer mit einigen Würfen beteiligt habe. Ein Schneeball hatte ihn direkt am Auge getroffen und verletzt.

Der Vorfall müsse als Dienstunfall anerkannt werden, entschied das Gericht. Dem Lehrer müsse Unfallfürsorge gewährt werden. Dies hatte das Regierungspräsidium Freiburg abgelehnt. Dagegen hatte der Lehrer geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg in Mannheim.

Anzeige

«Es ist nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden hat», sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schneeattacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt. «Anders konnte der Pädagoge nicht reagieren, sonst hätte er sich lächerlich gemacht», hieß es zur Urteilsbegründung. Das Gericht bezeichnete es zudem als «lebensfremd», wenn das Regierungspräsidium Pädagogen das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verbiete. dpa

(7.1.2013)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

3 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
sofawolf
11 Jahre zuvor

Ach, das ist aber interessant. Schneeballwerfen gehört zu meiner Arbeit. 😉

sofawolf
11 Jahre zuvor

Ergänzung: Ich finde das Urteil ganz ok, aber warum hätte sich der Lehrer lächerlich gemacht, wenn er das Schneeballwerfen verboten (und also nicht mitgemacht) hätte? Schließlich können wir den Schülern das Schneeballwerfen schlecht verbieten, wenn wir es selber auch tun. Und wir verbieten es den Schülern doch, oder? Wegen der Verletzungsgefahr? (Wobei: Bei uns sagen wir: Nicht ins Gesicht!!!) Hm ………………..

klexel
11 Jahre zuvor

@sofawolf: Vielleicht musst du mal differenzieren, von welchen Schülern du sprichst. Ich traue mir durchaus zu, Grundschüler am Schneeball werfen zu hindern, auch wenn es schwer fällt. Aber wenn man in eine Schlacht von 10.Klässlern, sprich 16-18Jährigen, gerät, hab ICH zumindest keine Chance. Dagegen anzugehen ohne Erfolg, da macht man sich zur Lachnummer. Also ignorieren und sich aus dem Schussfeld bringen – oder mitmachen, wenn man keine andere Chance sieht. Bei uns ist übrigens ein 8.Klässler vor Jahren auf einem Auge erblindet, weil im Schneeball ein Eisklumpen war.