Lehrer bleiben auf den Kosten fürs Arbeitszimmer sitzen

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LEIPZIG. Verbeamtete Lehrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Staat ein Arbeitszimmer bezahlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in letzter Instanz entschieden. Die Kosten seien zumutbar, hieß es.

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer seien ein Korrektiv für die dienstliche Freiheit, meinten die Richter. Foto: tyo / Flickr (CC BY 2.0)
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer seien ein Korrektiv für die dienstliche Freiheit, meinten die Richter. Foto: tyo / Flickr (CC BY 2.0)

Drei Gymnasiallehrer aus Niedersachsen hatten sich durch alle Instanzen geklagt. Sie verlangen, dass ihnen ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erstattet werden. Ein Kläger wollte vorrangig erreichen, dass ihm ein Dienstzimmer zur Verfügung gestellt wird.

Die Lehrer machten laut Bundesverwaltungsgericht geltend, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebiete es, eine amtsangemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Unterrichtsvor- und -nachbereitung nehme heutzutage einen viel breiteren Raum ein als früher und erfordere ein gesondertes Arbeitszimmer mit Computer und Literatur. Das ihnen gezahlte Gehalt sei nicht dazu bestimmt, dienstlich veranlasste Aufwendungen zu tragen, meinten die Pädagogen. Es verletze zudem den Gleichheitssatz, wenn der Staat den übrigen Beamten einen kompletten Arbeitsplatz zur Verfügung stelle – den Lehrern einen solchen aber vorenthalte.

Schon in erster und zweiter Instanz gescheitert

Die Klagen blieben schon beim Verwaltungsgericht Osnabrück und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos. Letzteres führte seinerzeit aus, dass zwar im Schulgebäude die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Korrektur von Arbeiten nur unter schwierigen Umständen möglich seien, weil hinreichend ausgestattete Arbeitsplätze fehlten. Es entspreche aber dem besonderen Berufsbild des Lehrers, für diese Tätigkeiten ein häusliches Arbeitszimmer zu nutzen. Aufwendungen für das Arbeitszimmer könnten Lehrer bei der Einkommensteuer absetzen. Die verbleibenden Kosten zu tragen, sei nicht unzumutbar. Lehrer könnten das Zimmer schließlich auch privat nutzen. Im Gegensatz zu anderen Beamten seien sie – abgesehen von der Unterrichtszeit – grundsätzlich nicht zur Anwesenheit an der Dienststelle verpflichtet und könnten sich die Zeit ihrer Tätigkeit frei einteilen.

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Dieser Argumentation folgte das  Bundesverwaltungsgericht nun. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten käme nur in Betracht, wenn die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde – konkret: wenn „eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten“ eintreten würde. Diese konnten die Bundesrichter aber nicht feststellen. Die Belastung betrage zwar 80 bis 100 Euro monatlich nach Berücksichtigung der steuerlichen Absetzbarkeit. Weil sie aber den zeitlich überwiegenden Teil ihrer Dienstverpflichtung nicht zu Hause verbrächten, sondern in der Schule, „steht der häusliche Arbeitsbereich in einem relativ großen zeitlichen Rahmen auch für eine mögliche private Nutzung zur Verfügung“, meinten die Richter. News4teachers

(24.1.2013)

Zum Bericht: „Urteil: Schule muss Lehrern kein Arbeitszimmer stellen“

 

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25 Kommentare
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mehrnachdenken
11 Jahre zuvor

Großartig, dass die Lehrer – auch noch die am höchsten bezahlten – mit ihrem Ansinnen auf der ganzen Linie gescheitert sind!
Machen sich die Betreffenden eigentlich auch einmal nur einen Moment Gedanken darüber, welche verheerende Außenwirkung diese egoistische Forderung auf die Öffentlichkeit hat?

klexel
11 Jahre zuvor

Was ist daran egoistisch? Welcher Arbeitnehmer muss seinen eigenen Arbeitsplatz selber bezahlen? Sein eigenes Arbeitsmaterial mit in die Schule bringen? Schulbücher, Lehrerhandbücher, Folien, CDs zu überteuerten Preisen fürs Hörverstehen in den Fremdsprachen etc. selber bezahlen (Für 1 Lehrbuch in 1 Jahrgang z.B. 39€ pro CD), die Klassenfahrten selber bezahlen? Dabei von Eltern auch noch angemacht werden, man hätte ja Freizeit gehabt.
Es gibt ganz andere Dinge, die eine verheerende Außenwirkung haben, z.B. hier in den Kommentaren. Aber wenn du von „den Lehrern“ sprichst, scheinst du selber keiner zu sein und keinen Einblick zu haben in die Kosten, die Lehrern aufgebürdet werden. Hätte jeder Lehrer einen Arbeitsplatz mit Platz für Bücher, PC, Internet, Drucker etc., käme niemand auf die Idee. Dann würde ich so lange in der Schule arbeiten wie ein normaler Arbeitnehmer und hätte nicht ständig noch an den Wochenenden mit Korrekturen und Vorbereitungen zu tun. Mein Arbeitsplatz in der Schule ist aber leider nur ein halber Sessel und die Fläche einer Schreibunterlage. Wie heißt du doch so schön??? Mehr nachdenken!

mehrnachdenken
11 Jahre zuvor

@ klexel

Wenn Sie nicht in der Lage sind, mich in angemessener Form anzusprechen, sollten Sie zukünftig auf Ihre Kommentare verzichten. In Ihren Zeilen stecken schon wieder so viele Unverschämtheiten und Unterstellungen, dass es sich nicht lohnt, darauf weiter einzugehen.

ckcologne
11 Jahre zuvor

Na ja, inhaltlich kann ich mich klexel voll anschließen. Was mich besonders erbost, ist, dass die Lehrer-Aversion zahlreicher Richter so weit geht, Lehrern das vorzuenthalten, was sie selbst als Selbstverständlichkeit genießen. Auch Richter haben keine Anwesenheitspflicht am Gericht. Ein Arbeitszimmer wird ihnen aber selbstverständlich vom Arbeitgeber (öffentliche Hand) gestellt. Aber manche sind halt gleicher als die anderen, und wahrscheinlich leidet noch so mancher „unabhängige“ Richter unter einem Schultrauma, und freut sich, es den Paukern einmal richtig heimzahlen zu können.
Auch das finde ich verheerend, nämlich, dass das Vertrauen in unser Rechtssystem mit solchen Urteilen nicht gerade gestärkt wird.

sofawolf
11 Jahre zuvor

Ich (selbst Lehrer) sehe das anders. Der Staat muss dem Lehrer kein Arbeitszimmer finanzieren. Der Staat zahlt ja den Lehrern dafür ein stattliches Gehalt (verbeamtete Lehrer)! Dass es an den meisten Schulen keine Anwesenheitspflicht gibt, wenn man keinen Unterricht hat, finde ich ein weiteres Privileg. Und das ist auch gut so. Nur leite ich daraus nicht auch noch ab, dass dem Lehrer, wenn er seine Arbeit zu Hause erledigt, noch ein Arbeitszimmer dafür finanziert werden muss. Der Lehrer kann ja auch in der Schule bleiben und dort seine Stunden vor- bzw. nachbereiten. (An manchen Schulen ist das inzwischen Pflicht, was ich nicht gut finde!)

wetterfrosch
11 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Diesmal haben Sie meine volle Zustimmung, sofawolf!

klexel
11 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zitat:“Der Lehrer kann ja auch in der Schule bleiben und dort seine Stunden vor- bzw. nachbereiten.“ Ich habe oben deutlich geschrieben, warum ich genau das nicht kann. Bei uns hat noch nicht einmal jeder Lehrer einen festen Platz im Lehrerzimmer, ich habe keinen Zugang zu meinen Dateien am PC, all meine Bücher und Zusatzmaterialien zu Hause, wie soll ich da in der Schule arbeiten? Und so geht es wohl den meisten KollegInnen in den meisten Schulen. Und noch einmal die Frage: In welchem Beruf wird verlangt, dass ein Arbeitnehmer sich sämtliche Arbeitsmaterialien samt Arbeitszimmereinrichtung selber kauft? Es ist schon schlimm genug, dass Kopien und Folien kontingentiert sind, so dass ich selbst diese Arbeiten oft zu Hause erledige – und damit selber bezahle.

ckcologne
11 Jahre zuvor

sofawolf, es ehrt Sie, dass Sie auf etwas verzichten, was für andere selbstverständlich ist. Konsequenterweise müssten Sie dann von anderen gutbezahlten Beamten (z.B. Richtern) auch verlangen können, dass diese sich an den Kosten für ihren vom Steuerzahler finanzierten Arbeitszimmer am Gericht oder der Behörde beteiligen oder die Kosten dafür komplett selbst übernehmen. Mir (und den meisten anderen Kollegen) geht es doch darum, dass der Arbeitgeber Schule den Lehrern keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (das mit dem halben Sessel im Lehrerzimmer kann ich auch bestätigen). Da man aber (wie wohl auch der tumbste Lehrerhasser noch eingestehen wird) nun mal aus nahliegenden Gründen einen Arbeitsplatz als Lehrer benötigt, soll man ihn (nur weil man gut verdient) selbst bezahlen. Wenn dem so ist, dann sollte dies für alle „Besserverdienenden“ gelten.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ckcologne, ja, natürlich, das kann ich rasch beantworten, es sollte grundsätzlich keiner Berufsgruppe ein Arbeitszimmer zu Hause vom Staat finanziert werden. Es mag Ausnahmen geben, aber bei Lehrern und anderen gutbezahlten Beamten (z.B. Richtern) sehe ich das so. Da es bekanntlich keine „Gleichheit im Unrecht“ gibt, ist es für mich kein Argument, zu sagen, die Lehrer sollen das bekommen, weil es die Richter auch bekommen. Nein, umgekehrt, die Richter sollen es auch nicht bekommen, weil es die Lehrer auch nicht (mehr) bekommen.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ klexel, Ihren Einwand habe ich nicht übersehen, ich akzeptiere ihn nur eben nicht. Lehrer bekommen (normalerweise) ein gutes Gehalt. Das bekommen Sie für Ihre Leistung als Lehrer, aber eben auch für die damit verbundenen „Unannehmlichkeiten“ oder sagen wir besser Belastungen (unbezahlte Vertretungsstunden, Mehrarbeit in der Unterrichtszeit, Vor- und Nachbereitungen) und eben auch dafür, sich zu Hause einen Arbeitsplatz einzurichten – nur eben auf eigene Kosten. Dafür dann ja das satte Gehalt!!! Immer noch etwas mehr zu fordern, sich jede Kleinigkeit ersetzen zu lassen, super zu verdienen und dann noch dies und das und jenes vom Staat bezahlt zu bekommen, ist für mich eine Anspruchshaltung, die ich nicht teile. Ich mag nicht, wenn Leute (egal, welche) meinen, die „Gemeinschaft“ sei dazu da, ihnen ihren persönlichen Wohlstand zu sichern; Leute, die den Staat ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Ihren Computer, klexel, kaufen Sie bitte selbst und wenn Sie der Schule (Lehrerzimmer, Klassenraum) nicht arbeiten mögen, dann richten Sie sich bitte zu Hause einen Platz dafür ein. Dafür dürfen Sie dann auch nach Hause gehen, wenn Sie Ihre Stunden fertig haben und dafür bekommen Sie (mit jahrzehntelanger Berufspraxis und sicher im Beamtenstatus) auch ein üppiges Gehalt!

Birgit
11 Jahre zuvor

Ich bin derselben Meinung wie sofawolf.
Ihre Anspruchshaltung, klexel, bedeutet nichts anderes als dass Steuerzahler, denen es wesentlich schlechter geht als uns Lehrern, Ihr Arbeitszimmer mitfinanzieren müssen.
Ist so etwas nicht geradezu peinlich und unanständig?

klexel
11 Jahre zuvor

Es geht mir nicht darum, dass ICH ein Arbeitszimmer mit allem Drum und Dran finanziert bekomme. Es geht mir um die Ungerechtigkeit. Ich kenne keinen Finanzbeamten, der sich sein Schreibzeug, seine Software für den Computer oder seinen Bleistiftanspitzer oder Aktenordner selber kaufen muss. Ich glaube auch nicht, dass Polizeibeamte ihre Warnkelle (oder wie das Ding heißt), ihre Handschellen oder ihre Pistole selber kaufen müssen. Und selbst der Bahnbeamte wird sich noch nicht einmal seine Trillerpfeife selber anschaffen müssen. Und kommt mir jetzt nicht damit, dass diese Berufsgruppen niedriger besoldet werden. Darum geht es nicht. Aber das hat offensichtlich niemand in meiner Argumentation verstanden und nennt mich dann gleich peinlich und unanständig und spricht von Anspruchshaltung. Es geht mir ums Prinzip und die Gleichbehandlung zumindest von Beamten. Für andere Berufsgruppen kann ich nicht sprechen. Ich reduziere meine Überlegung jetzt zum Schluss auf eine ganz einfache Frage: Warum muss sich ein Finanzbeamter seine Aktenordner nicht selber kaufen, die Lehrer aber schon??? Und wer hier von persönlichem Wohlstand spricht, der hat wirklich überhaupt nichts verstanden.

Birgit
11 Jahre zuvor

Mit den Begriffen „Gerechtigkeit“ und „Ungerechtigkeit“ werden die Leistungen der Steuerzahler immer mehr nach oben getrieben, denn jede Interessensgruppe findet stets Vergleiche mit anderen, denen es angeblich besser geht und die angeblich bevorzugt werden.
Ich mag „gerecht“ und „ungerecht“ schon kaum mehr hören. Sie sind zu reinen Kampfparolen zur Sicherung der eigenen Pfründe verkommen.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ klexel, da muss ich nun Birgit zustimmen und ich denke, es geht Ihnen schon um Ihr eigenes Arbeitszimmer und noch ein bisschen mehr „Netto vom Brutto“ oder sagen wir so: ein bisschen dazu. „Mitnahmeeffekt“ oder so ähnlich. Warum denn argumentieren Sie nicht so, dass die anderen auch kein Arbeitszimmer vom Staat finanziert bekommen sollen??? Als Nächstes möchten Sie (in Ihrer eigenen Argumentation, siehe Warnkeule für den Polizisten) dann auch die Schuhe erstattet haben, mit denen Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen und die ja schneller verschleißen dadurch, dass sie zur Arbeit gehen und nicht arbeitslos zu Hause sitzen. Wo fängt das an, wo hört das auf?!? Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten vernünftig bezahlen. Bei den (verbeamteten) Lehrern sehe ich das Problem nicht! Wir bekommen unser Gehalt nicht nur zum Shoppen!!! Und wer das nicht einsehen will, hat wirklich überhaupt nichts verstanden (um mal Ihr Totschlagargument aufzugreifen.)

klexel
11 Jahre zuvor

Noch einmal: Es geht mir NICHT um MEIN Arbeitszimmer!!! Ich habe alles, was ich brauche und werde bald pensioniert. Aber leider ist niemand auf meine sehr simple Frage eingegangen.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ klexel, Sie gehen auch nicht auf jede Frage ein. (Ich finde das in Ordnung, denn manche haben ja auch eher einen rhethorischen Charakter und sollen zum Nachdenken anregen.) Die Antwort auf Ihre simple Frage ergab sich vorher schon. Ein (verbeamteter) Lehrer verdient (nach vielen Dienstjahren) so gut, dass er sich seine Aktenordner auch selber kaufen kann. Das ist nicht der Punkt, ich weiß. Ich sehe das so: Wir haben als Lehrer an den meisten Schulen das tolle Privileg – und ich wünsche mir auch, dass das erhalten bleibt -, nicht am Arbeitsort Schule sein zu müssen, wenn wir keinen Unterricht haben. Da kann man morgens ausschlagen und ist oft zu Hause, wenn die meisten anderen noch in ihren Büros sitzen. Für dieses Privileg müssen wir eben auch in Kauf nehmen, dass wir uns unser Arbeitszimmer (samt allem, was dazu gehört) selbst einrichten. Ich sehe das so. Und der Arbeitgeber, zumindest der staatliche, zahlt ja auch entsprechend gut, dass wir das können. Schulen, an denen Lehrer Präsenzpflicht haben (das gibt es ja auch), müssen auch Arbeitsplätze einrichten. Gute Schulen dieser Art machen das auch. Da erwarte ich dann auch, dass die Utensilien dafür vom Arbeitgeber gestellt werden (Büromaterial z.B.). Ich sage noch mal mit Birgit: Die Kosten für steuerlich absetzbare Arbeitszimmer müssen Leute erwirtschaften, die selbst zu Hungerlöhnen arbeiten in unserem Land. Die Anspruchshaltung, die Sie da vertreten, finde ich in diesem Sinne „unmoralisch“ und zutiefst unsolidarisch. Mit Gemeinsinn hat das nichts zu tun, aber das ist vielleicht ja auch nicht Ihr Anliegen.

ckcologne
11 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf, Birgit,
ich glaube, es ist vergebliche Liebesmüh, aber ich versuch’s trotzdem nochmal.
Es geht mir (und den meisten meiner Kollegen) nicht darum, irgendwelche Privilegien zu haben. Es geht darum, dass mir der Arbeitgeber einen adäquat ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, an dem ich meinen Beruf ausüben kann. Das kann (und sollte meiner Meinung nach) gerne an der Schule sein. Da es aber an den meisten Schulen keine Arbeitszimmer (Büros) für die Lehrer gibt, müsste sich der Dienstherr ersatzweise am häuslichen (und einzigen!) Arbeitszimmer seiner Lehrer zumindest beteiligen. Es wird hier immer gegenargumentiert, diese Kosten seien ja in dem „üppigen“ Lehrergehalt sozusagen „eingepreist“ und man könne dann nicht mehr obendrauf verlangen. Falsch! Es gibt keine spezielle Lehrerbesoldung. Die Besoldung richtet sich nach dem höheren Dienst (für Beamte) bzw. dem Tarifvertrag der Länder (wie in meinem Fall, für die Angestellten) Diese Besoldung gilt für alle Beamten, auch die, welche selbstverständlich (wie alle Arbeitnehmer) vom Dienstherr einen Arbeitsplatz gestellt bekommen, die selbstverständlich (wie alle Arbeitnehmer) ihre Arbeitsmittel gestellt bekommen. Ist es da Privilegienheischerei, wenn man das Gleiche fordert, was alle Arbeitnehmer genießen, oder sollte man eher von Diskriminierung sprechen, wenn eine Berufsgruppe einen Teil der Kosten, die die Berufsausübung ermöglichen, selbst tragen muss.
Sofawolf, nebenbei, das würde mich noch interessieren: Ab welcher Gehaltshöhe sollten Ihrer Meinung nach die Beschäftigten ihre Berufsausübungskosten selber tragen. Wenn ich Sie recht verstanden haben sollte das ja für alle „Gutverdienenden“ so sein (nicht nur für die Lehrer)

Birgit
11 Jahre zuvor
Antwortet  ckcologne

Mir fällt es besonders schwer, einen anderen zu verstehen, wenn er mir vorweg sagt „Ich glaube, es ist vergebliche Liebesmüh, aber ich versuch’s trotzdem nochmal“.
Ich stelle mir einen Schüler vor, dem ich mit bei einer erneuten Erklärung mit diesen Worten komme. Au weia! Und in eine solche Situation und auf eine solche Stufe fühle ich mich von Ihnen gedrängt.
Rein sachlich hat auch klexel alles einleuchtend erklärt. Ich bin auch nicht zu blöd, um die Argumente zu kapieren. Aber es geht mir wie sofawolf: „Ich mag nicht diese Abzocke-Mentalität, dieses Nicht-Genug-Kriegen, das sich hinter einem “Die-anderen-ja-Auch” versteckt.“
Ist das so dumm oder gar verwerflich?

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ ckcologne, naja, da haben Sie schon Recht, wir werden nicht auf einen Nenner kommen. Ich habe ja schon gesagt, wir Lehrer (wenngleich nicht alle) werden gut bezahlt. Ich erwarte für meine Arbeit von meinem Arbeitgeber eine angemessene Bezahlung, ich erwarte nicht, dass er mir jeden Kugelschreiber, jeden Aktenordner, jeden Schreibblock ersetzt. Das finde ich überzogen und ausverschämt. Ich bin froh, dass ich nach Hause gehen kann, wenn ich keinen Unterricht habe. Dafür nehme ich in Kauf, dass ich keinen Arbeitsplatz in der Schule habe und mir diesen selbst einrichten muss. Wenn das Gehalt stimmt, dann ist das für mich ok. Ich glaube, dass der Verweis auf andere nur ein vorgeschobenes Argument ist. Als Nächstes fordern manche Lehrer dann einen Dienstwagen, denn die Bundeskanzlerin hat ja auch einen. Ich fragte oben schon rhethorisch, wo fängt das an, wo hört das auf. Sind die Schuhe, mit denen ich zur Arbeit gehe, nicht auch ein Arbeitsmittel? Das Hemd, das ich privat nie tragen würde, nicht auch? Und das Sakko, das ich mir für festliche Anlässe gekauft habe. Ich mag nicht diese Abzocke-Mentalität, dieses Nicht-Genug-Kriegen, das sich hinter einem „Die-anderen-ja-Auch“ versteckt (meiner Meinung nach!). Müssen wir denn genauso ausverschämt sein wie die anderen? Wir können doch auch maßvoller sein als die anderen! Wie schon gesagt: Voraussetzung ist ein gutes Gehalt.

ckcologne
11 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Meine Befürchtung scheint sich bewahrheitet zu haben. Ich glaube es geht hier auch nicht mehr ums Verstehen sondern ums verstehen Wollen.
Ich habe keinen Dienstwagen gefordert (ich habe auch noch nie von einer solchen Forderung seitens der Lehrer gehört) und habe auch keine vom Arbeitgeber bezahlten Schuhe gefordert. Mit diesen an den Haaren hebeigezogenen Beispielen tragen Sie ganz gewiss nicht zur Versachlichung der Diskussion bei. Ich gestehe Ihnen ja auch zu, dass Sie mit der Situation, so wie sie ist, zufrieden sind – ist ja ok. Wenn andere Kollegen aber hier eine -ich nenne es mal Gerechtigkeitslücke- sehen, dann ist unredlich, hier eine Abzocke-Mentalität zu unterstellen.
Ich habe doch nicht argumentiert, dass ich etwas möchte , was eine bestimmte Berufsgruppe hat, sonder was a l l e Beschäftigten (ich spreche hier nicht von Freiberuflern)als eine Selbstverständlichkeit genießen: Einen vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz, an dem ich meine Arbeit ausüben kann. Wenn mir mein Dienstherr an der Schule einen solchen zur Verfügung stellt, prima. Dann bin ich und tausende meiner Kollegen zufrieden. Wenn dann einer noch zusätzlich ein Arbeitszimmer zu Hause unterhalten möchte, ist das auch aus meiner Sicht sein Privatvergnügen. Habe ich aber an meinem Arbeitsort Schule keinen geeigneten Arbeitsplatz, dann (und nur dann) ist es nicht mehr als billig, dass mein Arbeitgeber, der ja meinen Arbeitsplatz an der „Dienststelle“ einspart, nicht mir die Kosten aufbürdet, sondern sich an diesen Kosten adäquat beteiligt.
Nochmal die Frage: Was ist ein „gutes Gehalt“? Sollte also Ihrer Meinung nach beispielsweise der Projektmanager eines privaten Unternehmens, der angenommen etwa das Gehalt entsprechend A 14 bezieht, für sein vom Arbeitgeber gestelltes Büro an seinem Arbeitsplatz bezahlen, da er ja so gut verdient? Seine Assistentin bekommt ihren Arbeitsplatz umsonst gestellt, da sie ja kein „so gutes Gehalt“ hat? Oder wie hätten Sie sich das so vorgestellt?
Oder verdienen nur Lehrer gut? Und verdienen alle Lehrer gut?

Birgit
11 Jahre zuvor

Sie sagen: „Meine Befürchtung scheint sich bewahrheitet zu haben. Ich glaube es geht hier auch nicht mehr ums Verstehen sondern ums verstehen Wollen.“
Bitte schreiben Sie doch endlich einmal ohne Beleidigung und vorausgehendes Totschlagsargument. Wenn Sie meinen, ich wolle nicht verstehen, dann hat es ja wohl keinen Zweck, dass Sie weitere Ergüsse Ihrer Meinung von sich geben.
Zusammengefasst bin ich nach Ihrer Darstellung doch jemand, der nicht verstehen will und bei dem jede Liebesmüh‘ vergeblich ist.
Geht’s noch dreister und überheblicher?
Jedenfalls sind Sie für mich kein vertrauenswürdiger Gesprächspartner.

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ ckcologne, ich muss wieder Birgit zustimmen, Ihr Gestus nach dem Motto „Wer nicht einsieht, dass ich Recht habe, ist wahrscheinlich etwas unterbelichtet“ ist unangenehm. „Wir“ treten Ihnen gegenüber nicht so auf. Wir tauschen einfach Argumente, Gedanken aus. Wir haben hier nichts zu entscheiden, wir können da ganz locker sein! Sie kommen wieder mit dem Argument der „Gerechtigkeitslücke“. Sie vergleichen einfach aus meiner Sicht Äpfel mit Birnen. Der „normale“ Arbeitnehmer geht ja eben nicht nach einigen Stunden nach Hause und darf den Rest seiner Arbeit dort erledigen. Ich sagte schon, dass ich es gut finde und ein tolles Privileg und es auch erhalten möchte, dass wir Lehrer in der Regel nur unsere Unterrichtsstunden abhalten und dann gehen können. Ich sagte schon, gäbe es überall eine Präsenzpflicht der Lehrer wie an manchen Privatschulen, dann würde ich auch einen vernünftigen Arbeitsplatz in der Schule erwarten. Es ist aber nicht so, wie Sie hier weiszumachen versuchen, dass die Lehrer alle gerne auch nach ihren Stunden an der Schule bleiben würden, nur leider „nicht dürfen“ und können, weil sie dort kein eigenes Arbeitszimmer haben und also NOTGEDRUNGEN nach Hause gehen! Es ist so, dass die allermeisten Lehrer es sehr wohl zu schätzen wissen, dass sie erst zu ihren Stunden kommen müssen und danach gleich wieder gehen dürfen und eben lieber ihre Vorbereitungen zu Hause machen als in der Schule! Sie argumentieren hier mit Behauptungen, die einfach nicht der Realität entsprechen. Ihre Argumente haben nur Berechtigung, wenn die Lehrer tatsächlich bereit wären, 8 Stunden täglich (+ Pausen) an der Schule zu sein und das dann auch in den Ferien!!! Ich glaube nicht, dass Sie da für eine Mehrheit unserer Kollegen sprechen!

klexel
11 Jahre zuvor

@sofawolf: Ich empfehle mal dringend, über den Grundschultellerrand hinaus zu gucken. Es gibt Ganztagsschulen, Gesamtschulen, wo der Schultag bis 16:00 oder 17:00 geht. Da haben alle LuL zwischendurch auch Freistunden. In vielen großen Gesamtschulen gibt es Lehrerstationen, also mehrere Lehrerzimmer für SEKI und SEKII. Da gibt es auch oft Lehrerarbeitsplätze mit eigenem Schreibtisch, Regal für Bücher und Material, Internetanschluss etc. Diese LuL können dort auch sinnvoll arbeiten, und dieser Arbeitsplatz wird ihnen dann gestellt. Die Möbel kaufen sich die LuL nicht, bringen höchstens ihren eigen Läppi mit und können diese Freistunden sinnvoll arbeiten. Wo ist da die Gleichbehandlung? Zitat „…wenn die Lehrer tatsächlich bereit wären, 8 Stunden täglich (+ Pausen) an der Schule zu sein“… Na dann hör dich mal um, wieviele LuL so lange in den Schulen sind. Du wirst dich wundern.

@ckcologne: du hast mich verstanden! Danke!

sofawolf
11 Jahre zuvor

@ klexel, lassen mal bitte diese überhebliche Art. Gehen Sie mit andersmeinenden Schülern auch so um? Ich empfehle Ihnen auch etwas, klexel, genaueres Lesen! Ich verwies selbst darauf, dass es auch Schulen gibt, an denen die Lehrer „Präsenzpflicht“ haben. Ich schrieb selbst, dass ich in solchen Fällen auch die Bereitstellung eines gut ausgestatteten Arbeitsplatzes (in der Schule) erwarte. Ich schrieb, dass die meisten Lehrer aber nach ihrem Unterricht nach Hause gehen dürfen und ich es einsehe, dass sie für dieses Privileg (bei guter Bezahlung!) auch bereit sein sollten, sich ihr Arbeitszimmer selbst zu Hause einzurichten, denn als Privileg betrachte ich es schon, dass ich nicht in der Schule sein muss, wenn ich keinen Unterricht habe. Welche anderen Arbeitnehmer, auf die hier ständig verwiesen wird, haben dieses Privielg auch? Ein Privileg übrigens, das ich erhalten möchte und wie ich es erlebe die meisten anderen Lehrer auch! Aus der Tatsache, dass allerhand Lehrer inzwischen an ihren Schulen Präsenzpflicht haben, folgt übrigens nicht, dass ihnen das gefällt. Sie stellen immer so seltsame Bezüge her. Was für Fächer unterrichten Sie eigentlich???

Kekser
10 Jahre zuvor

Liebe Foristen,
Es ist mit Sicherheit schon sehr viel geschrieben worden und ich meine jeder versucht seinen Standpunkt mit für ihn passenden Argumenten zu halten. Wenn man nun den Stand des Beamten als solchen betrachtet gibt es schon erhebliche Unterschiede in der „Gleichheit“. Das Schuhargument wurde bereits genannt und als nicht griffig empfunden und doch steht es symbolisch für ein Teil des Problems. Polizeibeamten bekommen ihre Kleidung in, übrigens außerordentlich großem Umfang, gestellt, wie mir ein befreundeter Polizist erklärte. Freie Heilfürsorge ist inklusive und in den Ruhestand kann man sichteilweise mit 60 Jahren begeben. Ich bemühe nun mein Unwissen, wenn ich vermute, dass ein Richter mit Sicherheit nicht in Straßenkleidung zu seiner Arbeit erscheinen darf und deshalb mit Sicherheit steuerlich unterstützt sich einkleiden darf. Von einem Lehrer wird erwartet, dass er steuerbegünstigt Materialien und Büroausstattung kauft um fremde Menschen zu fördern. Selbst wenn man über die Steuererklärung einen Teil wiederbekommt lässt sich nicht leugnen, dass von dem Berufsstand des Lehrers allgemein eine große Selbstlosigkeit erwartet wird. Und da ja jeder in der Schule war meint auch immer mitreden zu können und zitiert in wiederkehrender Regelmäßigkeit Stammtischrhetorik. Ein Lehrer hat studiert und wenn das Land garaniteren will, dass gute Lehrer an Schulen unterrichten ist es unablässig, dass dies mit einer ebensoguten Bezahlung einhergeht. Man kann 7 Jahre Lehramtsstudium/ Referendariat/Auslandsstudium auch als Zeiteinheit betrachten und in einer hypothetischen Betrachtung BWL oder Jura studieren. Hinterher meckert niemand, wenn der Notar, der Rechtsanwalt oder der Manager mit einem deutlich dicker gefülltem Konto nach Hause geht und nicht selbstlos Geschenke an Mitmenschen verteilen und sich am Ende noch rechtfertigen muss ob man zu Hause oder in der Schule oder im Urlaub arbeitet. Im übrigen ist diese Freiheit der Arbeitsgestaltung keine echte Freiheit, da man nie frei hat. Man ist immer gedanklich in der Schule, plant, gestaltet, korrigiert, organisiert. Freie Gedanken kommen da selten auf, da es immer etwas zu tun gibt. Zu guter Letzt bleibt festzuhalten: da jeder in der Schule war und die meisten auch schon Fußball gespielt haben, meinen alle Experten zu sein und mitreden zu können, sowohl beim Thema Schule, als auch vorm Fernseher, wenn die Nationalmannschaft spielt.