Promotionskommission rückt im Fall Schavan vom Vorwurf der absichlichen Täuschung ab

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BERLIN/DÜSSELDORF. Die Universität Düsseldorf hat nach einem Zeitungsbericht den Plagiatsvorwurf gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) abgeschwächt.

Den Vorwurf, Schavan habe in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht, erhebe die zuständige Promotionskommission nicht mehr, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer Samstags-Augabe. Allerdings spreche sich die Kommission weiter dafür aus, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten. Denn Schavan habe durchaus in Kauf genommen, mit ihrer Zitierweise gegen gängige Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zu verstoßen.

Ein interner Prüfbericht, der im vergangenen Oktober bekanntwurde, hatte Schavan eine «leitende Täuschungsabsicht» bescheinigt. Schavan empfindet das als besonders ehrenrührig – und hat den Vorwurf zurückgewiesen.

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Entscheidung über ein Verfahren zur Aberkennung des Titels fällt am 22. Januar

Am 22. Januar entscheidet der Rat der Philosophischen Fakultät darüber, ob ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels offiziell eröffnet wird. Schavan wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit fremde Textpassagen ohne sauberen Nachweis übernommen zu haben. Schavan hatte die Dissertation vor 33 Jahren veröffentlicht.

Ihr Sprecher wollte sich zu einem eventuellen Rücktritt bislang nicht äußern. In Unionskreisen hieß es, verliere Schavan ihren Doktortitel, werde sie im Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schwer zu halten sein. Die Eröffnung eines Verfahrens sei aber noch kein Rücktrittsgrund. Allerdings gilt Schavan auch dann gerade als Bundesbildungsministerin als angeschlagen. dpa

(19.01.2013)

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