BERLIN. Frühere Berliner Studenten können von sofort an ihre zwischen 1996 und 2004 gezahlten Rückmeldegebühren von den Universitäten in der Hauptstadt zurückfordern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Gebühr von 100 Mark (etwa 51 Euro) pro Semester im November für rechtswidrig erklärt.
Nach Prüfung der Rechtslage sei die Senatsbildungsverwaltung jetzt zu der Auffassung gekommen, dass ehemalige Studenten das Geld zurückbekommen müssten, erklärte ein Sprecher und bestätigte einen Bericht der «taz». Welche finanziellen Forderungen auf das Land zukämen, sei noch nicht einzuschätzen. Die Gebühren sollten die Kosten für die Rückmeldung an den Universitäten decken. Diese lagen laut Bundesverfassungsgericht aber nicht bei 100, sondern nur bei knapp 23 Mark. dpa
(26.2.2013)