GEW: Deckelung der Beamtenbezüge ist verfassungswidrig

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MAINZ. Nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sollen die Beamtenbezüge bis 2018 jährlich um ein Prozent steigen. Diese Deckelung sei nicht verfassungskonform hält die GEW unter Berufung auf ein Gutachten dagegen und fordert die Ergebnisse der Tarifrunde für die Beamten zu übernehmen.

«Die Beamten in Rheinland-Pfalz erbringen ein Sonderopfer», betonte GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad. „Wenn die Länder weiterhin nach Gutdünken vor sich hin wursteln und die Besoldung der Beamten absenken, werden sie künftig mit Klagen rechnen müssen.“ Die Gewerkschaft beruft sich auf ein Gutachten, das der Verfassungsrechtler Ulrich Battis während einer GEW-Tagung in Berlin vorstellte. Schaad forderte die Ergebnisse „…die Ergebnisse der Tarifrunde ohne Wenn und Aber wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Ilse Schaad
„Wenn die Länder weiterhin nach Gutdünken vor sich hin wursteln und die Besoldung der Beamten absenken, werden sie künftig mit Klagen rechnen müssen.“, sagte GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad bei der GEW-Föderalismustagung. Foto: GEW

Das Land Rheinland-Pfalz hatte aus Spargründen beschlossen, dass die Beamtenbezüge von 2012 bis 2018 um ein Prozent pro Jahr steigen sollen. Der DGB, Verdi, die GEW, die Gewerkschaft der Polizei und die IG Bau kritisierten im Dezember, die rund 62 000 Landesbeamten hätten dann durch die Inflation unter dem Strich weniger in der Tasche. Die rot-grüne Landesregierung hatte auf die Sparzwänge verwiesen.

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Der GEW-Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer, hatte im Dezember erklärt, die Lehrerinnen und Lehrer als größte Beamtengruppe im Land seien nicht länger gewillt, der Landesregierung als Sparobjekte zu dienen, auf deren Rücken man den Landeshaushalt sanieren könne. Der Ein-Prozent-Beschluss des Landtags gehöre in die Asservatenkammer. (News4teachers mit Material der dpa)

(05.02.2013)

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