Geld für Klassenfahrt veruntreut – Lehrerin muss 3600 Euro zahlen

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BERLIN. Eine Berliner Lehrerin, die das Geld für eine Klassenfahrt in die eigene Tasche gesteckt hat, muss 3600 Euro Strafe zahlen. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte die Pädagogin nun wegen Untreue.

Die 45-Jährige hatte im Prozess pauschal gestanden. Am 25. September 2011 hatten 30 Schüler einer neunten Klasse vergeblich am Bahnhof auf ihre Lehrerin gewartet. Der geplante Ausflug an die Ostsee fiel aus. Die Eltern hatten knapp 4700 Euro für die Organisation der Fahrt auf das Konto der Lehrerin überwiesen. Weil die Reise aber gar nicht gebucht worden war, musste sie abgesagt werden. Die Lehrerin habe das Geld kurze Zeit später zurückgezahlt, sagte sie vor Gericht. Warum sie es veruntreute und die Reise nicht buchte, wurde in dem Prozess von wenigen Minuten nicht erörtert. dpa

(3.4.2013)

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sofawolf
10 Jahre zuvor

Das ist rechtlich interessant für mich. Ich dachte immer, -veruntreut- bedeutet, jemand hat Geld für sich genutzt, das ihm nicht gehört. Die Lehrerin hat aber das Geld gar nicht für sich verwendet, sie hat nur die Reise nicht gebucht, für die ihr das Geld anvertraut war und das Geld kurz nach der geplanten Reise zurückgezahlt (!). -veruntreut- scheint also auch einfach zu bedeuten, dass man nicht mit dem anvertrauten Geld getan hat, was man damit tun sollte (auch ohne sich selbst daran zu bereichern)??? Ich vermute, aus irgendwelchen Gründen wollte die Lehrerin die Reise nicht machen.

schwingrid
10 Jahre zuvor

Es erstaunt mich, dass ein Prozess von wenigen Minuten zur Einschätzung „Untreue“ kommen kann ohne dass Näheres untersucht würde. Man sollte also Klassenfahrten und ähnliche Veranstaltungen noch mehr unter juristischen Gesichtspunkten betrachten, bevor man sich dazu entschließt.